"Im Strafrecht geht es um die Normen und Werte; hier wird bestimmt, was sein soll, weil es gerecht ist. Die Kriminologie liefert die Fakten, die Wahrheit; sie sagt, wie die Dinge stehen, und prophezeit uns vielleicht gar noch wie sie sich unter dem Einfluss einer bestimmten Strafjustiz entwickeln werden. Und die Kriminalpolitik setzt mit Augenmaß ins Werk, was Strafrecht und Kriminologie zuvor gemeinsam hervorgebracht haben. (...) Die Gerechtigkeit aus dem Strafrecht, die Wahrheit aus der Kriminologie und die praktische Vernunft aus der Kriminalpolitik im abgestimmten Miteinander - fürwahr ein Paradies (...)." Diese Passage stammt aus einem Aufsatz von Winfried Hassemer aus dem Jahr 2005. Folgt man seiner Ansicht, so sind die Disziplinen, des Strafrechts, der Kriminologie und der Kriminalpolitik leicht abgrenzbar und liefern dennoch mit ihren eigenen Methoden ein funktionales, harmonisches Ergebnis, ohne das es zu Übergriffen in den jeweiligen Bereich des anderen kommt. Doch entspricht diese Aussage der Lebenswirklichkeit, oder ist sie vielmehr eine Utopie?
Im Folgenden soll das Wirken der einzelnen Disziplinen des Strafrechts, der Kriminologie und der Kriminalpolitik, unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklung zu einem eigenen Tatbestand der Nachstellung vorgestellt werden. Den Abschluss der Arbeit bildet die verfassereigene Stellungnahme in der einerseits die Aussage von Winfried Hassemer und andererseits der § 238 StGB (Nachstellung) bewertet wird.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Strafrecht
- I. Aufgabe des Strafrechts
- II. Rechtlicher Schutz vor Nachstellung
- 1. Tatbestände nach dem Strafgesetzbuch
- a) Beleidigung
- b) Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
- c) Verletzung des persönlichen Lebensbereiches
- d) Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit
- e) Straftaten gegen die persönliche Freiheit
- 2. Gewaltschutzgesetz
- 3. Polizeiliche Generalklausel
- 1. Tatbestände nach dem Strafgesetzbuch
- III. Rechtliches Fazit
- C. Kriminologie
- I. Aufgabe der Kriminologie
- II. Erkenntnisse zur Nachstellung
- 1. Erscheinungsformen der Nachstellung
- 2. Das Verhältnis von Täter und Opfer
- 3. Folgen der Nachstellung
- 4. Prozessuale Folgen des § 238 StGB
- III. Kriminologisches Fazit
- D. Kriminalpolitik
- I. Aufgabe der Kriminalpolitik
- II. Notwendigkeit eines Nachstellungs-Tatbestandes
- 1. Schutz und Prävention
- 2. Der Tatbestand des § 238 StGB (Nachstellung)
- a) Rechtsgüterschutz
- b) Tatbestandsmerkmale
- c) Stellung im Strafgesetzbuch
- d) Kollision mit dem Verfassungsrecht
- E. Utopia oder Wahrheit?
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit untersucht das Verhältnis von Strafrecht, Kriminologie und Kriminalpolitik am Beispiel des § 238 StGB (Stalking). Die Arbeit analysiert den rechtlichen Schutz vor Nachstellung, kriminologische Erkenntnisse zum Stalking und die Notwendigkeit eines eigenständigen Straftatbestandes. Es wird beleuchtet, wie effektiv der bestehende rechtliche Rahmen ist und welche Herausforderungen sich für die Kriminalpolitik stellen.
- Rechtliche Grundlagen des Schutzes vor Stalking
- Kriminologische Erkenntnisse zu Erscheinungsformen, Täter-Opfer-Dynamik und Folgen von Stalking
- Analyse des § 238 StGB (Nachstellung) und seiner Eignung zum Schutz vor Stalking
- Überprüfung der Notwendigkeit eines eigenständigen Straftatbestandes
- Die Schnittstelle zwischen Strafrecht, Kriminologie und Kriminalpolitik im Kontext von Stalking
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung führt in die Thematik des Verhältnisses von Strafrecht, Kriminologie und Kriminalpolitik im Kontext des Straftatbestandes der Nachstellung (§ 238 StGB) ein. Sie skizziert die Fragestellungen und den methodischen Ansatz der Arbeit.
B. Strafrecht: Dieses Kapitel befasst sich mit dem rechtlichen Schutz vor Stalking. Es untersucht verschiedene Tatbestände im Strafgesetzbuch, die potenziell auf Stalking-Handlungen angewendet werden können, wie z.B. Beleidigung, Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Verletzung des persönlichen Lebensbereichs, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit und Straftaten gegen die persönliche Freiheit. Zusätzlich werden das Gewaltschutzgesetz und die polizeiliche Generalklausel als relevante Rechtsgrundlagen betrachtet. Abschließend wird ein rechtliches Fazit gezogen, das die Stärken und Schwächen der bestehenden Rechtslage bewertet.
C. Kriminologie: Das Kapitel Kriminologie beleuchtet die Erkenntnisse der Kriminologie zum Thema Stalking. Es werden Erscheinungsformen der Nachstellung, das Verhältnis zwischen Tätern und Opfern, sowie die Folgen von Stalking untersucht. Ein wichtiger Aspekt ist die Analyse der prozessualen Folgen des § 238 StGB. Das Kapitel schließt mit einem kriminologischen Fazit, das die Bedeutung der kriminologischen Erkenntnisse für die Strafverfolgung und Prävention von Stalking hervorhebt.
D. Kriminalpolitik: Das Kapitel Kriminalpolitik diskutiert die Notwendigkeit eines Straftatbestandes zur Bekämpfung von Stalking. Es analysiert den Schutzbedarf und die präventiven Maßnahmen, welche im Zusammenhang mit Stalking relevant sind. Im Detail wird der Tatbestand des § 238 StGB (Nachstellung) untersucht, einschließlich des Rechtsgüterschutzes, der Tatbestandsmerkmale, seiner Stellung im Strafgesetzbuch und möglicher Konflikte mit dem Verfassungsrecht. Die Diskussion fokussiert auf die Frage, ob der bestehende Tatbestand ausreichend ist oder ob Anpassungen notwendig sind.
Schlüsselwörter
Stalking, § 238 StGB, Nachstellung, Strafrecht, Kriminologie, Kriminalpolitik, Rechtsgüterschutz, Tatbestandsmerkmale, Prävention, Opfer, Täter, Prozessuale Folgen, Rechtlicher Schutz, Verfassungsrecht.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Seminararbeit: Strafrecht, Kriminologie und Kriminalpolitik am Beispiel des § 238 StGB (Stalking)
Was ist der Gegenstand dieser Seminararbeit?
Die Seminararbeit untersucht das Zusammenspiel von Strafrecht, Kriminologie und Kriminalpolitik anhand des § 238 StGB (Nachstellung, auch bekannt als Stalking). Sie analysiert den rechtlichen Schutz vor Stalking, kriminologische Erkenntnisse zu diesem Phänomen und die Notwendigkeit eines eigenständigen Straftatbestands. Die Arbeit bewertet die Effektivität des bestehenden rechtlichen Rahmens und die Herausforderungen für die Kriminalpolitik.
Welche Themen werden in der Seminararbeit behandelt?
Die Arbeit behandelt die rechtlichen Grundlagen des Schutzes vor Stalking, kriminologische Erkenntnisse zu Erscheinungsformen, Täter-Opfer-Dynamik und Folgen von Stalking, eine Analyse des § 238 StGB und seiner Eignung zum Schutz vor Stalking, die Überprüfung der Notwendigkeit eines eigenständigen Straftatbestandes und die Schnittstelle zwischen Strafrecht, Kriminologie und Kriminalpolitik im Kontext von Stalking.
Wie ist die Seminararbeit strukturiert?
Die Arbeit gliedert sich in die Abschnitte Einleitung, Strafrecht, Kriminologie, Kriminalpolitik und ein Schlusskapitel. Der Abschnitt "Strafrecht" untersucht den rechtlichen Schutz vor Stalking unter Berücksichtigung verschiedener Tatbestände im Strafgesetzbuch und weiterer relevanter Rechtsgrundlagen. Der Abschnitt "Kriminologie" beleuchtet kriminologische Erkenntnisse zu Erscheinungsformen, Täter-Opfer-Dynamik und Folgen von Stalking. Der Abschnitt "Kriminalpolitik" diskutiert die Notwendigkeit eines Straftatbestandes zur Bekämpfung von Stalking, analysiert den § 238 StGB detailliert und bewertet seine Eignung.
Welche Rechtsgrundlagen werden im Abschnitt "Strafrecht" betrachtet?
Der Abschnitt "Strafrecht" untersucht verschiedene Tatbestände des Strafgesetzbuches (StGB), die potenziell auf Stalking-Handlungen angewendet werden können, wie Beleidigung, Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Verletzung des persönlichen Lebensbereichs, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit und Straftaten gegen die persönliche Freiheit. Zusätzlich werden das Gewaltschutzgesetz und die polizeiliche Generalklausel behandelt.
Welche Aspekte werden im kriminologischen Teil der Arbeit behandelt?
Der kriminologische Teil der Arbeit beleuchtet Erscheinungsformen der Nachstellung, das Verhältnis zwischen Tätern und Opfern, die Folgen von Stalking und die prozessualen Folgen des § 238 StGB. Die Bedeutung der kriminologischen Erkenntnisse für Strafverfolgung und Prävention von Stalking wird hervorgehoben.
Was ist der Fokus des Abschnitts "Kriminalpolitik"?
Der Abschnitt "Kriminalpolitik" diskutiert die Notwendigkeit eines Straftatbestandes zur Bekämpfung von Stalking. Er analysiert den Schutzbedarf und die präventiven Maßnahmen im Zusammenhang mit Stalking und untersucht den § 238 StGB detailliert hinsichtlich Rechtsgüterschutz, Tatbestandsmerkmale, Stellung im StGB und möglicher Konflikte mit dem Verfassungsrecht. Die Frage nach der ausreichenden Eignung des bestehenden Tatbestands und der Notwendigkeit von Anpassungen steht im Mittelpunkt.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Schlüsselwörter sind: Stalking, § 238 StGB, Nachstellung, Strafrecht, Kriminologie, Kriminalpolitik, Rechtsgüterschutz, Tatbestandsmerkmale, Prävention, Opfer, Täter, Prozessuale Folgen, Rechtlicher Schutz, Verfassungsrecht.
Welche Schlussfolgerungen zieht die Seminararbeit?
Die genauen Schlussfolgerungen sind im Text der Seminararbeit selbst nachzulesen. Die Arbeit bewertet die Effektivität des bestehenden rechtlichen Rahmens zur Bekämpfung von Stalking und diskutiert die Herausforderungen für die Kriminalpolitik. Die Ergebnisse der Analyse des § 238 StGB und der kriminologischen Erkenntnisse fließen in die Gesamtbewertung ein.
- Arbeit zitieren
- Michael Behrens (Autor:in), 2009, Das Verhältnis von Strafrecht, Kriminologie und Kriminalpolitik am Beispiel des § 238 StGB (Nachstellung), München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/139088