Die vorliegende Arbeit erläutert aktuelle Ereignisse bei Mergers & Acquisitions. Es wird ein ausführlicher Überblick über wesentliche Regelungen zu Konzernbildungs- bzw. Konzernleitungskontrolle gegeben. Regelungen zu den einzelnen Varianten von Unternehmensverträgen werden ausführlich dargestellt.
Konzernrecht
A. Aktuelle Ereignisse
I. Schaeffler KG – Continental AG
II. Porsche AG – Volkswagen AG
III.AWD - MLP
IV. Linde AG - BOC
V.Daimler – Chrysler – Cerberus
B. Arten von Konzernen
I. Was ist ein Konzern?
II.Varianten von Konzernen
1. horizontaler Konzern
2.vertikaler Konzern
3.diagonaler Konzern/Konglomerat
4.aktuelle Entwicklung
C. Hintergrund des Konzernrechts
I. Ebene des Tochterunternehmens
II. Ebene des Mutterunternehmens
D. Voraussetzung für das Vorliegen eines Kon-zerns
I. Unternehmerische Tätigkeit des Großak-tionärs
1. Unternehmereigenschaft i. w. S.
2. Detailfragen bzgl. des Vorliegens einer unternehmerischen Tätigkeit
a) BGB- Gesellschaft
b)Holding
II. Vorhandene Mittel zur Beherrschung
1. Halten von Aktien
2.Faktische Hauptversammlungs-mehrheit
3. Stimmbindungsvereinbarung
4.Mehrere gleich geordnete Unter-nehmen als Aktionär
E. Konzernbildungskontrolle
I. Sinn und Zweck der Konzernbildungs-kontrolle
II. Mitteilungspflichtige
III. Mitteilungsrelevante Beteiligung
IV. Mitteilungspflicht im Zuge des Erwerbs von Derivaten
V. Möglichkeiten die Mitteilungspflicht zu umgehen
VI. Konzernbildungskontrolle in der herr-schenden Gesellschaft
1. Ausgangsproblematik
2. Abschluss eines Unternehmensver-trages
3. Konzernbildungskontrolle in der abhängigen Gesellschaft
a) Phasen der Konzernbildung
b) Zustimmung zum Unterneh-mensvertrag durch die Haupt-versammlung
F. Konzernleitungskontrolle
I. Rechte und Pflichten des Vorstandes der abhängigen AG
II. Aufgaben des Aufsichtsrats der abhän-gigen AG
II. Entscheidungsbefugnis der Hauptver-
sammlung der herrschenden AG
G. Unternehmensverträge
I. Beherrschungsvertrag
II. Gewinnabführungsvertrag
III. Beendigung von Unternehmensverträ-gen
IV. Rechtsfolgen bei Vertragsbeendigung
H. Sicherung der abhängigen Gesellschaft und deren Gläubiger
I. Gesetzliche Rücklage
II. Höchstbetrag der Gewinnabführung
III. Verlustausgleichsanspruch
IV. Sicherung der Gläubigeransprüche
I. Ausgleichsansprüche von Minderheitsaktio-nären
I. Hintergrund des Anspruches auf Aus-gleichszahlungen
II. Fester Ausgleich
III. variabler Ausgleich
IV. Abfindung
V. Pflichtangebot
J. Ausblick
A. Aktuelle Ereignisse
Das Konzernrecht findet zunehmend mehr Einfluss in das Tagesgeschäft der Unternehmen. Vor einigen Jahrzehnten mussten sich nur Großunter-nehmen einiger Branchen mit Konzernfragen auseinandersetzen. Mittler-weile erfasst das Konzernrecht fast alle Branchen und auch Mittelständige Unternehmen, wie die zahlreichen aktuellen Beispiele zeigen:
I. Schaeffler KG – Continental AG
Das wohl aktuellste und prominenteste Beispiel des Konzernrechts ist die Übernahmeofferte des fränkischen Welzlagerherstellers Schaeffler auf die deutlich größere Continental. Mit dieser Übernahme begann wohl ein neues Kapitel deutscher Konzerngeschichte. Bislang war es eher üblich dass ein großes Unternehmen einen Mittelständler übernimmt bzw. dass zwei oder mehrere Gesellschaften gleicher Größenordnung gemeinsam einen Konzernverbund gründeten. In diesem Fall aber kaufte sich ein mittelständisches Familienunternehmen bei einem großen DAX- Unter-nehmen ein.
II. Porsche AG – Volkswagen AG
Ein weiteres Beispiel für eine Konzernbildung unter Ungleichen, ist der jüngste Einstieg von Porsche bei dem ebenfalls deutlich größeren aber weniger erfolgreichen Automobilhersteller Volkswagen. Die Unternehmen Porsche und Volkswagen werden fortan unter der Porsche Holding AG gebündelt.
Dieser neu gegründete wird wohl das Konzernrecht sehr umfangreich in Anspruch nehmen, denn immer wieder kommt es zu Machtkämpfen zwi-schen und auch innerhalb der einzelnen Konzernunternehmen.
III. AWD – MLP
Ein weiterer aktueller Fall eines Unternehmenszusammenschluss ist die Übernahme des Finanzdienstleisters MLP durch den Konkurrenten AWD. Zuvor verkaufte AWD- Chef Marschmeyer seinen Aktienanteil an AWD an Swiss- Life. Sowohl bei dem Einstieg von Schaeffler bei Continental als auch bei der Übernahme von MLP durch AWD handelte es sich um feindliche Übernahmen.
Aufgrund dieser wohl derzeit im Trend liegenden feindlichen Übernahmen erhält das Konzernrecht eine neue Aktualität, denn das Konzernrecht greift bereits vor einer erfolgten Übernahme und Eingliederung.
B. Arten von Konzernen
I. Was ist ein Konzern?
Bei einem Konzern handelt es sich i. w. S. um einen Unternehmensver-bund, bei dem ein Unternehmen (herrschende Gesellschaft) Hauptan-teilseigner einer weiteren Unternehmung (abhängige Gesellschaft) ist. Das Tochterunternehmen ist dabei wirtschaftlich von der herrschenden Gesellschaft abhängig, bleibt jedoch rechtlich selbstständig. Der Gegen-satz zum Konzern ist der Trust. Zu einem Trust kommt es, wenn sich mehrere voneinander unabhängige Unternehmen zu einer Unternehmung zusammenschließen (Fusion).
II. Varianten von Konzernen
1. horizontaler Konzern
Bei dieser Konzernform gehören Mutter- und Tochtergesellschaft der glei-chen Branche bzw. der gleich gelagerten Wertschöpfungsstufe an. Bei-spiel: Zwei Hersteller von Industriemaschinen.
2. vertikaler Konzern
Schließen sich Unternehmen die unterschiedlichen Stufen der Wertschöp-fungskette angehören zusammen, so spricht man von einem vertikalen Konzern. Diese Konzernform ist häufig in der Solarbranche anzutreffen. Hier übernehmen Hersteller von Solarzellen Siliziumlieferanten um die Versorgung mit diesem Rohstoff sicherzustellen. Einige Unternehmen wie z. B. die Solarworld AG haben die komplette Wertschöpfung vom Silizium-lieferanten bis zum Vertrieb von Solarmodulen in einem Konzernverbund gebündelt.
3. diagonaler Konzern/Konglomerat
Hier schließen sich i. d. R. zwecks Risikominimierung Unternehmen teils völlig verschiedenartiger Branchen in einem Konzernverbund zusammen. Konglomerate kommen gegenwärtig selten vor, da sich Unternehmen vermehrt ihren Kernkompetenzen zuwenden und sie deshalb eher zu Übernahmen innerhalb ihrer Branche tendieren.
4. aktuelle Entwicklung
In der jüngsten Vergangenheit tendierten Unternehmen überwiegend zu Übernahmen auf horizontaler Ebene. Die Gründe liegen gegenwärtig da-bei in der Nutzung strategischer Potentiale bzw. von Synergieeffekten. Die aktuellste, wohl spektakulärste Konzernierung war die Übernahme von Volkswagen durch die Porsche AG.
Branchenkenner befürchten einen von Porsche gezielt gesteuerten Transfer von technischem Know-How aus der Volkswagengruppe zu Porsche. Ein ähnliches Problem bestand bereits vor einigen Jahren, als Renault den Konkurrenten Nissan übernehmen wollte. Beide Unternehmen haben eine starke Stellung auf dem europäischen Automobilmarkt inne, weshalb die Gefahr einer Konzerninternen Konkurrenzsituation bestand. Aus die-sen Beispielen wird ersichtlich, wie notwendig die rechtliche Berücksichti-gung von Konzernsituationen ist. Deshalb hat der Gesetz-geber das Konzernrecht entwickelt.
C. Hintergrund des Konzernrechts
I. Ebene des Tochterunternehmens
Die Hauptaufgabe des Konzernrechts besteht demnach im Schutz von Minderheitsaktionären und Gläubigern einer abhängigen Gesellschaft (Tochtergesellschaft). Kommt es zu einer Konzernbildung besteht die Gefahr, dass die herrschende Gesellschaft (Muttergesellschaft) ihren Einfluss auf die Tochtergesellschaft zu deren Nachteil nutzt, um eigene wirtschaftliche Interessen zu vertreten.1 Dies kann geschehen, indem die Muttergesellschaft Kernkompetenzen des Tochterunternehmens nutzt, um selbst den Wettbewerb zu bestreiten. Dieses Verhalten erwarten kriti-sche Beobachter von Porsche im Rahmen der Beteiligung an der Volkswagen AG. In diesem aktuellen Fall wird vermutet, dass Porsche die Volkswagen Akquisition nur tätigte um Zugriff auf die Dieseltechnologie der Volkswagen-Tochter Audi zu bekommen, da die Porsche AG in die-sem Bereich erhebliche Defizite habe. Eine andere Möglichkeit wäre, dass die Muttergesellschaft Leistungen zu überhöhten Zahlungen an die Tochtergesellschaft liefert. Ein derartiger Vorfall war erst kürzlich zu beo-bachten, als ein britischer Finanzinvestor der Warenhauskette Hertie Im-mobilien zu überzogenen Zahlungen vermietete, was mitunter zur Insol-venz von Hertie führte. Ein derartiges Verhalten der Muttergesellschaft kann also schwerwiegende Folgen für die Minderheitsaktionäre und im Fall einer Insolvenz auch für die Gläubiger einer abhängigen Gesellschaft mit sich bringen. Um Minderheitsgesellschafter und Gläubiger vor diesen negativen Folgen zu bewahren, gibt es verschiedene Rechtssprechungen und Gerichtsurteile zu Fragen des Konzernrechts.
II. Ebene des Mutterunternehmens
Gesetzte zum Konzernrecht sorgen einerseits für einen umfassenden Schutz von Minderheitsaktionären und Gläubigern, andererseits bergen Restriktionen und Vorgaben auch ein enormes Risiko für die herrschende Gesellschaft.
Die Risiken reichen von Abfindungs- und Ausgleichsansprü-chen (§ 304 AktG) der Minderheitsgesellschafter bis zur Pflicht des Ver-lustausgleichs (§ 302 I AktG) und der Übernahme von Verbindlichkeiten (ab einem Anteil von 50 % am Grundkapital der abhängigen Gesell-schaft).2 Um die Schuldenübernahme zu umgehen, verfolgte Schaeffler das Ziel, weniger als 50 Prozent an der Continental AG zu übernehmen. Zudem führt eine Konzernbildung auch zu einer Mediatisierung der Ver-mögens- und Mitspracherechte der Aktionäre des Mutterunternehmens. Diese Mediatisierung kommt dadurch zustande, dass der Vorstand des Mutterunternehmens die Herrschaftsrechte bei der abhängigen Gesell-schaft ausübt und diese somit dem direkten Einfluss der Aktionäre des Mutterunternehmens entzogen wird.3 Erfolgt nach der Übernahme eine Übertragung von Vermögen und Geschäftstätigkeiten auf das Tochterun-ternehmen, kommt es zu einer Verwässerung des Gewinnes pro Aktie des Mutterunternehmens. Dies war z. B. nach der Übernahme der Hypo-Vereinsbank AG durch die Uni-Credit geschehen. Der Uni-Credit Vorstand hat entschieden, im Rahmen der Bildung von Kompetenzzentren das Investmentbanking des kompletten Konzernverbundes überwiegend bei der HypoVereinsbank zu bündeln. Dieses Vorgehen hatte zu-nächst keine negativen Auswirkungen auf Uni-Credit Aktionäre, da mittels eines Ge-winnabführungsvertrages die Erträge aus dem hoch profitablen Ge-schäftsbereich wieder an Uni-Credit zurückkamen. Allerdings bestanden in den Jahren nach der Akquisition noch HVB- Minderheitsaktionäre, die Ausgleichszahlungen erhielten. Durch die Ausgleichszahlungen kam es schließlich zu der Verwässerung des Ergebnisses pro Uni-Credit Aktie.
D. Voraussetzung für das Vorliegen eines Kon-zerns
Bei einem Konzern handelt es sich um einen Zusammenschluss von rechtlich selbstständigen jedoch wirtschaftlich voneinander abhängigen Unternehmen.
I. Unternehmerische Tätigkeit des Großaktio-närs
1. Unternehmereigenschaft i. w. S.
Eine grundlegende Voraussetzung für das Vorliegen eines Konzerns ist deshalb die Tatsache, dass ein Großaktionär unternehmerisch tätig ist. Eine unternehmerische Tätigkeit ist gegeben, wenn der Großaktionär als natürliche Person Miteigentümer einer Gesellschaft ist oder eine Kapital-gesellschaft ein Unternehmen betreibt.4 Wann ein Aktionär anderweitig unternehmerische Interessensbindungen verfolgt, ist in der Literatur um-stritten.
Um beurteilen zu können ob ein Konzern vorliegt, sind deshalb immer zwei entscheidende Grundsatzfragen zu beantworten. Die erste Frage lautet: hat der (Groß) Aktionär weitere unternehmerische Tätigkeiten inne, zu deren Gunsten er nachteilig auf die Aktiengesellschaft einwirken könn-te?
Die nachfolgenden Ausführungen beschränken sich überwiegend auf abhängige bzw. herrschende Aktiengesellschaften.
2. Detailfragen bzgl. des Vorliegens einer un-ternehmerischen Tätigkeit
Die erste Grundsatzfrage lässt sich allerdings oftmals nicht sofort eindeu-tig beantworten, wie die folgenden Einzelfälle zeigen:
[...]
1 BGH, Urt. v. 13.10.1977-II ZR 123/76
-VEBA/Gelsenberg
2 n.tv, telebörse
3 Emmerich/Habersack, Konzernrecht, S 88
4 BGH, Urt. v. 4.3.1974- II ZR 89/72
- Arbeit zitieren
- Matthias Brosche (Autor:in), 2008, Konzernrecht, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/138964