Die vorliegende Arbeit setzt sich mit der Frage auseinander, inwieweit die Rechtspraxis das in § 32 JGG verankerte Prinzip der Einheitsstrafe umsetzt. Dazu wird zunächst die Zielsetzung des § 32 JGG dargestellt, um darauffolgend die Voraussetzungen einer einheitlichen Sanktionierung zu erläutern. Im Anschluss erfolgt eine Auslegung des sog. „Schwergewichts“, um Kriterien zur Rechtsfolgenbestimmung aufzuzeigen. Sodann werden die Sanktionierungen nach den Vorschriften des JGG oder des StGB bei gleichzeitiger Aburteilung kurz präsentiert. Zuletzt finden zwei beispielhafte Konstellationen der Aburteilung in getrennten Verfahren – die § 32 JGG in seinem Wortlaut nicht ausdrücklich umfasst – ihre rechtliche Würdigung.
Verfahren zur Aburteilung mehrerer Straftaten in verschiedenen Alters- und Reifestufen können zu einer kumulativen Anwendung von jugendstrafrechtlichen und allgemein-strafrechtlichen Reaktionsformen führen. Dies ist insbesondere von Bedeutung, da ein Vollzug von jugendstrafrechtlichen Maßnahmen und Sanktionen des Erwachsenenstrafrechts neben- oder nacheinander regelmäßig die erzieherische Wirkung des Vollzugs in Frage stellen könnte. Inhaltlich abgeleitet aus § 15 RJGG aus dem Jahr 1943 sieht § 32 JGG daher eine einheitliche Verurteilung nach einem Rechtsfolgensystem – entweder dem Jugendstrafrecht oder dem allgemeinen Strafrecht – vor. Laut § 32 S. 1 JGG gilt dieses in Anwendungskonstellationen, in denen eine Person „mehrere Straftaten [begeht], die gleichzeitig abgeurteilt werden und auf die teils Jugendstrafrecht und teils allgemeines Strafrecht anzuwenden wäre“.
Eine einheitliche Aburteilung ist einzig nach Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für jede Tat möglich. Ob nach den Vorschriften des Jugend- oder Erwachsenenstrafrechts einheitlich abgeurteilt wird, ergibt eine Schwergewichtsprüfung. Neben Konstellationen der gleichzeitigen Aburteilung kommt eine analoge Anwendung des § 32 JGG bei aufeinanderfolgenden Aburteilungen in Betracht.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Die Einheitsstrafe im Jugendgerichtsgesetz
- Der Gesetzesbegriff der Einheitsstrafe
- Zielsetzung und Funktion der Einheitsstrafe
- Die Praxis der Einheitsstrafe
- Sanktionierung im Rahmen des § 32 JGG
- Die Rolle der Jugendstrafkammer
- Die Bedeutung von Sozialpädagogischer Hilfe
- Die Einheitsstrafe und die Rechtsprechung
- Urteile des Bundesgerichtshofes
- Aktuelle Rechtsprechungstendenzen
- Fazit und Ausblick
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der Frage, inwiefern die Rechtspraxis das in § 32 JGG verankerte Prinzip der Einheitsstrafe umsetzt. Dabei werden die gesetzlichen Grundlagen, die praktische Anwendung und die Rechtsprechung im Hinblick auf die Einheitsstrafe analysiert.
- Die rechtliche Definition und Funktion der Einheitsstrafe im JGG
- Die verschiedenen Sanktionsmöglichkeiten im Rahmen des § 32 JGG
- Die Rolle der Jugendstrafkammer bei der Anwendung der Einheitsstrafe
- Der Einfluss von Sozialpädagogischer Hilfe auf die Sanktionierungspraxis
- Die Auslegung der Einheitsstrafe durch die Rechtsprechung
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Das Kapitel skizziert den Ausgangspunkt der Arbeit, nämlich die Frage, inwiefern die Rechtspraxis das Prinzip der Einheitsstrafe im Jugendgerichtsgesetz tatsächlich umsetzt.
Die Einheitsstrafe im Jugendgerichtsgesetz: Dieser Teil erläutert den Gesetzesbegriff der Einheitsstrafe und beleuchtet die darin verankerte Zielsetzung und Funktion. Dabei wird die Bedeutung des Jugendwohls und die besondere Rolle der Jugendstrafkammer hervorgehoben.
Die Praxis der Einheitsstrafe: Dieses Kapitel analysiert die praktische Anwendung der Einheitsstrafe im Rahmen des § 32 JGG. Es werden die verschiedenen Sanktionsmöglichkeiten, wie z. B. Verwarnung, Geldstrafe, Freiheitsstrafe und Jugendstrafe, im Detail untersucht.
Schlüsselwörter
Einheitsstrafe, Jugendgerichtsgesetz, Jugendstrafrecht, Sanktionierung, Jugendwohl, Jugendstrafkammer, Sozialpädagogische Hilfe, Rechtsprechung, Bundesgerichtshof, § 32 JGG
- Arbeit zitieren
- Noelle Sophie Marie Nowack (Autor:in), 2023, Sanktionierung mehrerer Straftaten in verschiedenen Alters- und Reifestufen, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1382935