In der Diskussion um den Europagedanken der Zwischen- und Nachkriegszeit wurden unterschiedliche Rechtsentwürfe, auf denen sich der europäische Zusammenschluss gründen konnte, thematisiert und auch miteinander vergleichen. Diese Gegenüberstellungen waren meist aber nur innerhalb einer Epoche angesiedelt. Aus diesem Grund wird in dieser Hausarbeit eine Gegenüberstellung von Vertragswerken vorgenommen werden, die nicht in der gleichen Zeitperiode angesiedelt sind: der Paneuropäische Pakt und der Vertrag von Maastricht. Es wird untersucht, inwiefern sich beide Europakonzeptionen durch den zeitlichen Umbruch verändert haben. Dazu sollen in der Hausarbeit konkret die beiden Vertragstexte nicht nur auf inhaltlicher Ebene (Institutionen, Bestimmungen, Präambel usw.) analysiert, sondern auch in Beziehung zu den Prinzipien der Verfassungsdebatte der jeweiligen Zeit gesetzt werden.
Als Ausgangspunkt soll deshalb folgende Forschungsfrage dienen: Inwiefern kann die Idee eines vereinigten Europas nach dem paneuropäischen Konzept von Coudenhove-Kalergi im Vertrag von Maastricht wiedergefunden werden? Dabei soll die These vertreten werden, dass auf inhaltlicher Ebene durchaus Gemeinsamkeiten bestehen, aber es in Bezug auf die Verfassungsprinzipien bedeutsame Unterschiede gibt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Coudenhove-Kalergi
2.1 Sein Werdegang und Gesellschaftsbild
2.2 Das Paneuropakonzept
3. Der Paneuropäische Pakt
3.1 Inhaltliche Ebene
3.2 Paneuropäische Verfassungsprinzipien
4. Vertrag von Maastricht
4.1 Inhaltliche Ebene und Kompetenzaufteilung
4.2 Legitimation und ihr Defizit
4.3 Beziehungen zwischen der EU und ihren Mitgliedern
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht, inwieweit die Idee eines vereinigten Europas nach dem paneuropäischen Konzept von Coudenhove-Kalergi im Vertrag von Maastricht wiedergefunden werden kann. Dabei wird die These geprüft, dass trotz inhaltlicher Gemeinsamkeiten in den Grundstrukturen erhebliche Unterschiede in Bezug auf die verfassungsrechtlichen Prinzipien bestehen.
- Gegenüberstellung der Europakonzeptionen in der Zwischenkriegs- und Nachkriegszeit
- Analyse des Paneuropäischen Pakts und des Vertrags von Maastricht
- Vergleich der institutionellen Strukturen und Kompetenzaufteilungen
- Untersuchung der Legitimationsgrundlagen und ihrer jeweiligen Defizite
- Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips und der Verfassungsprinzipien
Auszug aus dem Buch
3.1 Inhaltliche Ebene
Der PP besteht aus einer Präambel sowie fünf Abschnitte mit insgesamt 20 Artikeln. In der Präambel werden die Grundsätze, auf denen der europäische Zusammenschluss gründen soll, vorgestellt. Sie können als genereller Ausdruck des Paneuropäischen Gedankens angesehen werden: So sollen sowohl die die Entstehung eines europäischen Gemeingefühls erstrebt werden als auch die Souveränität der europäischen Staaten unberührt bleiben (vgl. Pernhorst 2008: 115-116).
Im ersten Abschnitt (vgl. PP 1930: Europäischer Staatenbund) werden allgemeine Details des Zusammenschluss aufgelistet. Dieser soll den Namen „Europäischer Staatenbund“ tragen, wodurch bereits an dieser Stelle ein konföderaler Verfassungscharakter angedeutet wird. Dem Staatenbund könnten nach Artikel 2 alle Staaten des europäischen Kontinents einschließlich der dazugehörigen Inseln (England, Irland, Island) beitreten. Die Möglichkeit für den Beitritt Englands ist ein Zeugnis des äußeren Einflusses auf CK, da dieser ursprünglich England nicht zu Europas gezählt hatte, diese Entscheidung aber revidieren musste. Außerdem sollten ein eigenständiger Distrikt mit bundeseigener Exekutive, Legislative und Judikative geschaffen werden, der als europäischer Konvergenzpunkt die Interessen aller Länder des Kontinents vorantreiben sollte.
Da der Bund über eine eigene Hoheitsgewalt verfügt soll, müssten die europäischen Staaten ein (kleinen) Teil ihrer Souveränität an den Bund abtreten. Am meisten davon betroffen ist das Land bzw. die Region, in dem der Bundesdistrikt liegt. Hierbei offenbart sich ein Widerspruch, da nach der Präambel die Souveränität der Mitglieder vollständig unangetastet bleiben soll. Dieser Standpunkt ist praktisch nicht umsetzbar, da eine supranationale Organisationen ohne Befugnisse nicht funktionieren könnte. Vielmehr ist davon auszugehen, dass jene Äußerung der Präambel als Willensbekundung anzusehen ist, die die Souveränität, soweit es nur irgendwie machbar ist, unangetastet zu lassen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Kapitel eins führt in die historische Entwicklung der europäischen Einigungsbemühungen ein und erläutert die Forschungsfrage der Arbeit.
2. Coudenhove-Kalergi: Dieses Kapitel widmet sich dem Werdegang des Vordenkers Coudenhove-Kalergi und skizziert sein gesellschaftspolitisches Weltbild sowie sein Paneuropakonzept.
3. Der Paneuropäische Pakt: Hier erfolgt eine detaillierte Analyse der Struktur, der Organe und der Verfassungsprinzipien des Paneuropäischen Pakts von 1930.
4. Vertrag von Maastricht: Das letzte Hauptkapitel überträgt die zuvor erarbeiteten Vergleichsindikatoren auf den Vertrag von Maastricht und untersucht Übereinstimmungen sowie Divergenzen.
Schlüsselwörter
Paneuropa, Coudenhove-Kalergi, Paneuropäischer Pakt, Vertrag von Maastricht, Europäische Union, Europäische Integration, Konföderalismus, Föderalismus, Subsidiarität, Legitimationsdefizit, Verfassungsprinzipien, Institutionengefüge, Souveränität, Zwischenkriegszeit, Nachkriegszeit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Hausarbeit vergleicht historische und moderne Konzepte der europäischen Einigung, konkret den "Paneuropäischen Pakt" von 1930 mit dem Vertrag von Maastricht von 1992.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Arbeit fokussiert sich auf institutionelle Strukturen, Kompetenzaufteilungen zwischen Bund und Mitgliedstaaten sowie die demokratische Legitimation der jeweiligen europäischen Zusammenschlüsse.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist es zu analysieren, inwiefern die Visionen von Coudenhove-Kalergi im späteren Vertragswerk der Europäischen Union wiederzufinden sind.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine vergleichende Analyse der Vertragstexte unter Einbeziehung der historischen und politikwissenschaftlichen Literatur der jeweiligen Zeitperioden.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine Vorstellung von Coudenhove-Kalergi, die Analyse des Paneuropäischen Pakts und die Untersuchung des Vertrags von Maastricht mittels Vergleichsindikatoren.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Kernbegriffe sind Paneuropa, Konföderalismus, Föderalismus, Legitimation und Europäische Integration.
Wie bewertet der Autor Coudenhove-Kalergis Elitenverständnis?
Der Autor ordnet das Denken von Coudenhove-Kalergi als aristokratisch geprägt ein, betont jedoch, dass er seinen Führungsansatz für die damalige Zeit als notwendiges Mittel zur europäischen Einigung betrachtete.
Worin besteht der wesentliche Unterschied in der Legitimation zwischen dem PP und der EU?
Während der Paneuropäische Pakt auf einer zweifachen indirekten Legitimation durch Regierungen und Parlamente beruht, weist der Vertrag von Maastricht sowohl indirekte als auch direkte Elemente der Legitimation (durch die Wahl des EP) auf.
Warum ist das Subsidiaritätsprinzip für den Vergleich so wichtig?
Es dient als Kennzeichen für das Verhältnis zwischen der zentralen Organisation und den Mitgliedstaaten und lässt Rückschlüsse auf den Trend zur Zentralisierung oder Dezentralisierung in der europäischen Struktur zu.
- Arbeit zitieren
- Anonym (Autor:in), 2019, Europakonzeptionen im Vergleich. Paneuropa und die Europäische Union, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1378133