Die Familie bot den Nationalsozialisten einen willkommenen Ansatzpunkt, um ihre rassen- und gesellschaftspolitischen Ziele durchsetzen zu können. Die gesellschaftlichen Strukturen sollten eine patriarchalische Verankerung vorweisen können. Außerdem war es im Interesse der Nationalsozialisten eine möglichst hohe Rate an rassenpolitisch erwünschten Geburten zu erzielen. Hierzu wurden zahlreiche Unterstützungssysteme ins Leben gerufen und auch die Gesetzgebung trug ihren Teil hierzu bei. Dementsprechend diente das "Gesetz zur Vereinheitlichung des Rechts der Eheschließung und der Ehescheidung im Lande Österreich und im übrigen Reichsgebiet" einem rein funktionalen Zweck, der bereits im Vorhinein kalkulierbar war. Das Zerrüttungsprinzip wurde hier als §55 übernommen, war aber nunmehr an die Entscheidung des Richters gebunden und nicht mehr an eine bestimmte eheliche Verfehlung.
Aufgrund dieses Beispiels stellt sich im Allgemeinen die Frage, wie dieses Ehescheidungsgesetz auszulegen war. Ziel der Nationalsozialisten war es, jene Ehen zu scheiden, die bevölkerungspolitisch nutzlos waren und jene zu schützen, die für die Rassenideologie nützlich erschienen. Der Gesetzestext musste also so viel Interpretationsspielraum lassen, um beide Zwecke erfüllen zu können. Die Entscheidung oblag demnach dem entsprechenden Richter.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Die Auslegung des EheG und seine Folgen für die richterliche Praxis
- Einordnen der Quelle in den historischen Kontext
- Abschnitte „A“ und „B“
- Abschnitte „C“ und „D“
- Abschnitte „E“ und „F“
- Folgen des nationalsozialistischen Ehescheidungsrechts
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Hausarbeit untersucht die Auslegung des Ehescheidungsgesetzes (EheG) im Nationalsozialismus und analysiert die Folgen für die richterliche Praxis. Das Ziel ist es, zu verstehen, wie dieses Gesetz interpretiert wurde und wie es in der Praxis angewendet wurde, insbesondere im Hinblick auf die Rolle des Zerrüttungsprinzips.
- Die Entwicklung des Ehescheidungsrechts im Kontext des Nationalsozialismus
- Die Rolle des Zerrüttungsprinzips in der nationalsozialistischen Eherechtsgesetzgebung
- Die Auslegung des EheG durch die Gerichte im Nationalsozialismus
- Die Folgen des EheG für die Stellung der Frau im Nationalsozialismus
- Die politische Instrumentalisierung des Ehescheidungsrechts im Nationalsozialismus
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in das Thema Ehescheidung im Nationalsozialismus ein und stellt den historischen Kontext dar. Sie erklärt das Zerrüttungsprinzip und seine Anwendung im deutschen Eherecht vor 1938.
Das zweite Kapitel analysiert die Auslegung des EheG und seine Folgen für die richterliche Praxis. Es ordnet die Quelle in den historischen Kontext ein und untersucht die Abschnitte des Gesetzes, die sich auf das Ehescheidungsrecht beziehen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Paragraphen 55, der das Zerrüttungsprinzip festlegt.
Schlüsselwörter
Ehescheidung, Nationalsozialismus, EheG, Zerrüttungsprinzip, richterliche Praxis, Interpretation, Rechtsprechung, Familienrecht, Bevölkerungspolitik, Rassenideologie.
- Arbeit zitieren
- Nina-Sophie Bank (Autor:in), 2021, Ehescheidungen im Nationalsozialismus. Die Auslegung des EheG und seine Folgen für die richterliche Praxis, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1368183