Gesundheitssysteme können sich hinsichtlich des Aufbaus und der Organisation sowie hinsichtlich der Finanzierung und Ausgaben voneinander unterscheiden. Davon abhängig werden Gesundheitsleistungen für die Bevölkerung auf unterschiedliche Art und Weise erbracht. In dieser Arbeit werden die Gesundheitssysteme in Australien und Deutschland im Rahmen der Krankenversicherung miteinander verglichen. Dabei soll herausgestellt werden, welche Vor- und Nachteile das steuerfinanzierte Gesundheitssystem in Australien gegenüber dem deutschen Sozialversicherungssystem aufweist. Bei einem Vergleich von unterschiedlichen Gesundheitssystemen müssen zunächst die zu vergleichenden Gesundheitssysteme sowie ihre Bevölkerung umfassend betrachtet werden. Deshalb werden zu Beginn die Grunddaten der Gesundheitssysteme erläutert, wobei zunächst anhand ausgewählter Kriterien die Bevölkerungen beider Länder gegenübergestellt werden. Weiterhin werden die grundsätzlichen System- und Finanzierungsstrukturen betrachtet.
Anschließend wird die Gesundheitsversorung in beiden Ländern anhand der dafür ausgewählten Gesundheitsleistungen ambulante ärztliche Versorgung, stationäre Versorgung und Arzneimittelversorgung dargestellt. Diese Gesundheitsleistungen wurden deshalb ausgewählt, da sie ein umfassendes Leistungsspektrum innerhalb der Gesundheitsversorgung abdecken, was sich auch in den Ausgaben beider Länder widerspiegelt.
Daraufhin werden die ausgewählten Gesundheitsleistungen beider Gesundheitssysteme miteinander verglichen. Da die Gesundheitsleistungen in ein komplexes System integriert sind, wird vorab ein kurzer Vergleich der Systemstrukturen angestellt. Innerhalb dieses Vergleiches lassen sich bereits Vor- und Nachteile beider Systeme ableiten. Der Fokus der Betrachtung liegt insgesamt auf der Bedeutung für die Bevölkerungen.
Abschließend werden explizit die Vor- und Nachteile des australischen Gesundheitssystems dargestellt. Des Weiteren wird in einem kurzen Ausblick vorgestellt, welche Elemente in das deutsche System übernommen werden könnten.
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung
2 Grunddaten der Gesundheitssysteme
2.1 Grunddaten der Bevölkerungen
2.1.1 Bevölkerungsentwicklung und Altersaufbau
2.1.2 Lebenserwartung
2.1.3 Gesundheitszustand
2.2 Aufbau und Organisation des australischen Gesundheitssystems
2.3 Finanzierung und Ausgaben des australischen Gesundheitssystems
2.4 Aufbau und Organisation des deutschen Gesundheitssystems
2.4.1 Gesetzliche Krankenversicherung
2.4.2 Private Krankenversicherung
2.4.3 GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
2.5 Finanzierung und Ausgaben des deutschen Gesundheitssystems
3 Gesundheitsversorgung in Australien
3.1 Ambulante ärztliche Versorgung
3.1.1 Versorgungsstruktur
3.1.2 Medicare
3.1.3 Private Zusatzversicherung
3.2 Stationäre Versorgung
3.2.1 Versorgungsstruktur
3.2.2 Medicare und private Zusatzversicherung
3.3 Arzeimittelversorgung
3.3.1 Versorgungsstruktur
3.3.2 Medicare
3.3.3 Private Zusatzversicherung
4 Gesundheitsversorgung in Deutschland
4.1 Ambulante ärztliche Versorgung
4.1.1 Versorgungsstruktur
4.1.2 Gesetzliche Krankenversicherung
4.1.3 Private Krankenversicherung
4.2 Stationäre Versorgung
4.2.1 Versorgungsstruktur
4.2.2 Gesetzliche Krankenversicherung
4.2.3 Private Krankenversicherung
4.3 Arzeimittelversorgung
4.3.1 Versorgungsstruktur
4.3.2 Gesetzliche Krankenversicherung
4.3.3 Private Krankenversicherung
5 Gesundheitssysteme im Vergleich
5.1 Ambulante ärztliche Versorgung
5.2 Stationäre Versorgung
5.3 Arzneimittelversorgung
6 Fazit und Ausblick
Literaturverzeichnis
Anhang
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Die 11 häufigsten Todesursachen nach ICD-10 Diagnosegruppen (2005)
Tabelle 2: Führende Ursachen der Krankheitslast in DALYs (2002)
Tabelle 3: Führende Risikofaktoren als Ursachen der Krankheitslast in Australien in DALYs (2003)
Tabelle 4: Subjektive Gesundheit in Deutschland (2003) und Australien (2005)
Tabelle 5: Einkommensschwellen der Medicare-Steuer (2006-07) in AU$
Tabelle 6: Anteil an den Ausgaben nach Leistungsart (2006-07)
Tabelle 7: Durchschnittliche Zuzahlungen pro Versichertem nach Leistungsart (2006-07)
Tabelle 8: Eckdaten der akutstationären Versorgung in Australien (2000-2005)
Tabelle 9: Wartezeiten für elektive Operationen in öffentlichen Krankenhäusern (2002-2007)
Tabelle 10: Eckdaten der akutstationären Versorgung in Deutschland (2000-2005)
Tabelle 11: Arzneimittelumsatz in Apotheken, Drogerie- und Verbrauchermärkten (2007)
Tabelle 12: Arzneimittelverordnungen zu Lasten der GKV (1995-2006)
Tabelle 13: Ambulante ärztliche Versorgung im Vergleich
Tabelle 14: Zuzahlungen bei ambulanter ärztlicher Versorgung
Tabelle 15: Befreiungs- und Ermäßigungsmöglichkeiten von Zuzahlungen bei ambulanter ärztlicher Versorgung
Tabelle 16: Stationäre Versorgung im Vergleich
Tabelle 17: Zuzahlungen bei stationärer Versorgung
Tabelle 18: Befreiungs- und Ermäßigungsmöglichkeiten von Zuzahlungen bei stationärer Versorgung
Tabelle 19: Arzneimittelversorgung im Vergleich
Tabelle 20: Zuzahlungen bei Arzneimittelversorgung
Tabelle 21: Befreiungs- und Ermäßigungsmöglichkeiten von Zuzahlungen bei Arzneimittelversorgung
Anhang Tabelle 1: Gesamtgesundheitsausgaben in Australien 2005-06 nach Ausgabengebiet und Ausgabenträgern (in Millionen AU$)
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Bevölkerungsentwicklung im Vergleich (1971-2006)
Abbildung 2: Altersaufbau in Deutschland (2006)
Abbildung 3: Altersaufbau in Australien (2006)
Abbildung 4: Lebenserwartung bei Geburt (1960-2005)
Abbildung 5: Rauchgewohnheiten der Bevölkerungen (2005)
Abbildung 6: Verteilung der Bevölkerungen auf Body-Mass-Index-Gruppen (2005)
Abbildung 7: Finanzierungsströme des australischen Gesundheitssystems
Abbildung 8: Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung nach Versichertenstatus (2007)
Abbildung 9: Entwicklung der praktizierenden Allgemein- und Fachärzte je 1.000 Einwohner (1980-2004)
Abbildung 10: Bevölkerungsanzahl pro Allgemeinarzt nach RRMA (2001)
Abbildung 11: Abrechnungen von Allgemein- und Fachärzten nach dem Sachleistungsprinzip (1989-2008)
Abbildung 12: Anteil der Bevölkerung mit "hospital cover" (1989-2008)
Abbildung 13: Verordnungsvolumen von Arzneimitteln in Millionen (1994-2006)
Abbildung 14: PBS: Verordnungsvolumen, Ausgaben des Bundes, Ausgaben der Patienten und durchschnittlicher Preis pro Verordnung (2006-07)
Anhang Abbildung 1: Finanzierungsströme im Gesundheitswesen in Deutschland 2006
Anhang Abbildung 2: Struktur der Krankenversicherung in Deutschland 2007
Anhang Abbildung 3: Verteilung der Vertragsärzte auf die hausärztliche und fachärztliche Versorgung (1996 und 2007)
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einführung
Gesundheitssysteme können sich hinsichtlich des Aufbaus und der Organisation sowie hinsichtlich der Finanzierung und Ausgaben voneinander unterscheiden. Davon abhängig werden Gesundheitsleistungen für die Bevölkerung auf unterschiedliche Art und Weise erbracht. In dieser Arbeit werden die Gesundheitssysteme in Australien und Deutschland im Rahmen der Krankenversicherung miteinander verglichen. Dabei soll herausgestellt werden, welche Vor- und Nachteile das steuerfinanzierte Gesundheitssystem in Australien gegenüber dem deutschen Sozialversicherungssystem aufweist. Bei einem Vergleich von unterschiedlichen Gesundheitssystemen müssen zunächst die zu vergleichenden Gesundheitssysteme sowie ihre Bevölkerung umfassend betrachtet werden. Deshalb werden zu Beginn die Grunddaten der Gesundheitssysteme erläutert, wobei zunächst anhand ausgewählter Kriterien die Bevölkerungen beider Länder gegenübergestellt werden. Weiterhin werden die grundsätzlichen System- und Finanzierungsstrukturen betrachtet.
Anschließend wird die Gesundheitsversorung in beiden Ländern anhand der dafür ausgewählten Gesundheitsleistungen ambulante ärztliche Versorgung, stationäre Versorgung und Arzneimittelversorgung dargestellt. Diese Gesundheitsleistungen wurden deshalb ausgewählt, da sie ein umfassendes Leistungsspektrum innerhalb der Gesundheitsversorgung abdecken, was sich auch in den Ausgaben beider Länder widerspiegelt.
Daraufhin werden die ausgewählten Gesundheitsleistungen beider Gesundheitssysteme miteinander verglichen. Da die Gesundheitsleistungen in ein komplexes System integriert sind, wird vorab ein kurzer Vergleich der Systemstrukturen angestellt. Innerhalb dieses Vergleiches lassen sich bereits Vor- und Nachteile beider Systeme ableiten. Der Fokus der Betrachtung liegt insgesamt auf der Bedeutung für die Bevölkerungen.
Abschließend werden explizit die Vor- und Nachteile des australischen Gesundheitssystems dargestellt. Des Weiteren wird in einem kurzen Ausblick vorgestellt, welche Elemente in das deutsche System übernommen werden könnten.
2 Grunddaten der Gesundheitssysteme
Als Ausgangspunkt des Vergleiches der Gesundheitssysteme in Australien und Deutschland werden in diesem Kapitel die Bevölkerungen beider Länder, der grundsätzliche Aufbau und die Organisation sowie die Finanzierung und Ausgaben der Gesundheitssysteme betrachtet. Hierdurch wird eine Basis geschaffen, um beide Gesundheitssysteme anhand ausgewählter Gesundheitsleistungen im weiteren Verlauf dieser Arbeit spezifischer betrachten zu können.
2.1 Grunddaten der Bevölkerungen
Um einen Überblick über die Bevölkerungen in Australien und Deutschland zu erhalten, werden im Folgenden die Bevölkerungsentwicklung, der Altersaufbau sowie die Lebenserwartung bei Geburt dargestellt. Abschließend wird der Gesundheitszustand beider Bevölkerungen anhand ausgewählter Beispiele und Schwerpunkte beschrieben.
In Australien besteht ein Teil der Bevölkerung nach der landesüblichen Bezeichnung aus „Aboriginals and Torres Strait Islanders“, die zusammen als „Indigenous Australians“, also als Ureinwohner Australiens bezeichnet werden. Dieser Teil der Bevölkerung umfasste zum 30.06.2006 schätzungsweise 517.200 Menschen bzw. 2,5% der gesamten australischen Bevölkerung.[1] Im weiteren Verlauf dieser Arbeit wird dieser Teil der australischen Bevölkerung als Aboriginals and Torres Strait Islanders bezeichnet.
2.1.1 Bevölkerungsentwicklung und Altersaufbau
Abbildung 1 stellt die Entwicklung der Bevölkerung in beiden Ländern im Vergleich dar. In Deutschland verlief die Bevölkerungsentwicklung im dargestellten Zeitablauf bis zum Jahr 1989 nahezu konstant unter Berücksichtigung geringer Schwankungen in der Bevölkerungszahl. Auffällig ist der sprunghafte Anstieg der Bevölkerung im Jahr 1990 (von 62.697.035 Personen im Jahr 1989 zu 79.753.227 Personen im Jahr 1990) durch die erstmalige Berücksichtigung der neuen Bundesländer.[2] Von 1990 bis 2002 ist die Bevölkerung marginal angestiegen, wobei seit 2002 ein Abwärtstrend zu beobachten ist. Der Grund hierfür liegt unter anderem darin, dass es in Deutschland mehr Sterbefälle als Geburten gibt, wodurch ein negatives natürliches Wachstum vorliegt, und die dadurch entstehende und sich stetig erweiternde „Lücke“ besonders zukünftig nicht mehr durch Zuwanderungen ausgeglichen werden kann.[3] Zum 31.12.2006 umfasste die Gesamtbevölkerung in Deutschland 82.314.906 Personen.[4]
Abbildung 1: Bevölkerungsentwicklung im Vergleich (1971-2006)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Statistisches Bundesamt (2007a) und (2008b) und Australian Bureau of Statistics (2007a)
In Australien machte das natürliche Wachstum in den letzten Jahrzehnten ca. 60% des Gesamtwachstums der Bevölkerung aus.[5] Im Gegensatz zu Deutschland sind in Australien keine Schwankungen in der Bevölkerungszahl während des ganzen Zeitablaufes vorhanden. Die Gesamtbevölkerung ist seit dem Jahr 1971 (13.067.265 Personen) bis zum Jahr 2006 (20.701.488 Personen; Stichtag 30.06.2006) kontinuierlich angestiegen.[6] Weiterhin ist das natürliche Wachstum in den letzten Jahren, bzw. von 2003 bis 2006 leicht angestiegen. Allerdings wird davon ausgegangen, dass das natürliche Wachstum aus denselben Gründen wie in Deutschland ca. in der Mitte dieses Jahrhunderts unter Null sinken wird.[7]
Deutlich wird der Unterschied in der Bevölkerungsentwicklung im Hinblick auf das natürliche Wachstum bei beispielhafter Betrachtung der Geburten- und Sterberaten je 1.000 Einwohner im Jahr 2003. In Deutschland betrug die Geburtenrate 8,7 und die Sterberate 10,4.[8] Die Geburtenrate in Australien betrug dagegen 12,3 und die Sterberate 7,4.[9]
Der Altersaufbau der Bevölkerung in Deutschland im Jahr 2006 ist in Abbildung 2 dargestellt. Bis zum 51. Altersjahr herrscht in Deutschland durchgehend Männerüberschuss. Im 52. Altersjahr übersteigt die Personenzahl der Frauen erstmalig die der Männer, wobei ab diesem Altersjahr fortlaufend Frauenüberschuss herrscht. Besonders deutlich wird der Frauenüberschuss in den Jahrgängen der älteren Generation. Das 42. Altersjahr bzw. der Jahrgang 1964 ist im Vergleich mit allen anderen Altersjahren sowohl bei den Männern (752.770 Personen) als auch bei den Frauen (713.620 Personen) am stärksten besetzt.[10] Zurückzuführen ist dies auf den Baby-Boom in den 60er Jahren. Weiterhin auffällig sind die geringen Personenzahlen bzw. der stärkere Einschnitt bei beiden Geschlechtern im 61. Altersjahr. Aufgrund des 2. Weltkrieges sind besonders 1945 weniger Personen geboren worden. Der demografische Wandel in Deutschland ist hier insgesamt deutlich erkennbar. Die stärker besetzten Jährgänge werden älter, worauf geringer besetzte Jahrgänge folgen.
Abbildung 2: Altersaufbau in Deutschland (2006)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
(*) Das Altersjahr 90+ beinhaltet die Altersjahre 90 und darüber und ist nicht direkt mit allen anderen Altersjahren vergleichbar
Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Statistisches Bundesamt (2007a) und (2008c)
Abbildung 3 beschreibt den Altersaufbau der Bevölkerung in Australien im Jahr 2006. Besonders bemerkbar macht sich der Baby Boom in den 50er Jahren um das 51. Altersjahr.[11] Die Jahrgänge 1961 (45. Altersjahr) und 1971 (35. Altersjahr) fallen durch ihre jeweils starke Besetzung auf, wobei das 35. Altersjahr mit 160.777 Männern und 163.873 Frauen im Vergleich mit allen anderen Jahrgängen am stärksten besetzt ist.[12] In den Altersjahren unter 1 bis 30 und 57 bis 64 ist jeweils ein Männerüberschuss vorhanden und in den Altersjahren 31 bis 56 und ab dem 65. Altersjahr ein Frauenüberschuss. Ähnlich wie in Deutschland, ist der Frauenüberschuss in Australien in den Jahrgängen der älteren Generation besonders deutlich. Der demografische Wandel ist auch in Australien erkennbar. Im Vergleich mit Deutschland jedoch in abgeschwächter Form.
Abbildung 3: Altersaufbau in Australien (2006)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
(*) Das Altersjahr 90+ beinhaltet die Altersjahre 90 und darüber und ist nicht direkt mit allen anderen Altersjahren vergleichbar
Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Australian Bureau of Statistics (2007a)
2.1.2 Lebenserwartung
Die Lebenserwartung bei Geburt (Abbildung 4) stieg insgesamt im dargestellten Zeitablauf in beiden Ländern an. Dieser Anstieg ist zudem ab dem Jahr 1970 stärker als in den Jahren davor. In Australien ist die Lebenserwartung sowohl von Männern als auch von Frauen höher als die entsprechende Lebenserwartung in Deutschland. Zusätzlich haben Frauen generell eine höhere Lebenserwartung als Männer. Auffällig ist die Annäherung der Lebenserwartung von Männern in den Jahren 1964 bis 1968. In Australien ist im Zeitraum von 1960 bis 2005 die Lebenserwartung von Frauen von 73,9 Jahre auf 83,3 Jahre und von Männern von 67,9 Jahre auf 78,5 Jahre angestiegen.[13] Im gleichen Zeitraum stieg die Lebenserwartung in Deutschland von Frauen von 72,4 Jahre auf 81,8 Jahre und von Männern von 66,9 Jahre auf 76,2 Jahre.[14] Dies bedeutet, dass die Lebenserwartung von Frauen in Australien und Deutschland im gleichen Umfang um 9,4 Jahre gestiegen ist. Männer in Australien leben im Vergleich zwischen 1960 und 2005 durchschnittlich 10,6 Jahre länger und Männer in Deutschland dagegen nur 9,3 Jahre länger. Vergleichsweise gering fällt die Lebenserwartung bei Geburt von Aboriginals and Torres Strait Islanders aus. Schätzungen ergaben, dass die Lebenserwartung in dem Zeitraum von 1996 bis 2001 bei Männern 59,4 Jahre und bei Frauen 64,8 Jahre betrug.[15] Verglichen mit der Lebenserwartung der Gesamtbevölkerung ist dies bei Männern und Frauen ein Unterschied von jeweils ca. 17 Jahren.[16] Weiterhin sei kurz angemerkt, dass es sich insgesamt um statistisch berechnete Werte handelt. Es wird keine Aussage darüber getroffen, ob Personen ab einem bestimmten Alter von Krankheiten oder Behinderungen betroffen sind oder ob sie tatsächlich das statistische Alter erreichen. Zudem unterliegt die Lebenserwartung weiteren Einflussfaktoren, wie z.B. individueller Lebensführung, sozialer Lage und Umwelteinflüssen.[17]
Abbildung 4: Lebenserwartung bei Geburt (1960-2005)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Organisation for Economic Co-operation and Development (2007)
2.1.3 Gesundheitszustand
Um einen Überblick über den Gesundheitszustand der Bevölkerungen in Australien und Deutschland zu erhalten, wurden im Folgenden beispielhaft die Risikofaktoren Konsum von Tabak als Faktor des individuellen Gesundheitsverhaltens und Übergewicht als medizinischer Faktor ausgewählt. Zudem werden die 11 häufigsten Todesursachen in Australien und Deutschland nach ICD-10 (International Classification of Diseases - Version 10) Diagnosegruppen dargestellt. Die Krankheitslast der beiden Länder wird anschließend erstens durch die Ursachen bzw. Krankheitskategorien und zweitens durch die dafür verantwortlichen Risikofaktoren jeweils auf Basis von „Disability Adjusted Life Years (DALYs)“ in Form von Rangfolgen erläutert. Abschließend wird auf die subjektive Gesundheit, also die subjektive Einschätzung der eigenen Gesundheit durch die Bevölkerung eingegangen.
In Abbildung 5 sind die Rauchgewohnheiten der Bevölkerungen in Australien und Deutschland auf Basis von durchgeführten Umfragen dargestellt. Es zeigt sich, dass Frauen grundsätzlich weniger rauchen als Männer, da erstens die Summe aus Nie-Rauchern und Ex-Rauchern höher ist als bei Männern und zweitens Männer regelmäßiger rauchen als Frauen. Allerdings geben Männer häufiger das Rauchen wieder auf als Frauen. Länderspezifisch betrachtet, gibt es in Deutschland im Vergleich zwischen beiden Geschlechtern einen höheren Anteil von Nie-Rauchern als in Australien. In Australien wird dagegen das Rauchen öfter wieder aufgegeben als in Deutschland. Der Anteil der gelegentlichen und der regelmäßigen Raucher ist jedoch in Deutschland höher. Zusammengefasst bedeutet dies, dass der Anteil der Raucher, der sich aus gelegentlichen und regelmäßigen Rauchern zusammensetzt, in Deutschland höher ist. Der Anteil der Nichtraucher, zusammengesetzt aus Ex-Rauchern und Nie-Rauchern, ist in Australien höher. Als erhebliche Abweichung zum Bevölkerungsdurchschnitt in Australien kann der Anteil der regelmäßigen Raucher bei Aboriginals and Torres Strait Islanders betrachtet werden. In 2005 waren 50% (48,9% der Frauen und 51,3% der Männer) der Aboriginals and Torres Strait Islanders regelmäßige Raucher.[18]
Abbildung 5: Rauchgewohnheiten der Bevölkerungen (2005)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
*Bevölkerung mit Angaben über Rauchgewohnheiten
Anmerkung: Angaben für Australien ab Alter 18 Jahre; Angaben für Deutschland ab Alter 15 Jahre
Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Australian Bureau of Statistics (2006b) und Statistisches Bundesamt (2005b)
Zur vergleichsweisen Gegenüberstellung des Gewichtes bzw. Übergewichtes beider Bevölkerungen wurde der „Body-Mass-Index (BMI)“ als beschreibende Größe ausgewählt (siehe Abbildung 6). Der BMI wird durch das Verhältnis von Körpergewicht in Kilogramm zum Quadrat von Körpergröße in Metern (kg/m2) berechnet und wurde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) klassifiziert in: BMI unter 18,5 kg/m2 (Untergewicht), 18,5 bis unter 25 kg/m2 (Normalgewicht), 25 bis unter 30 kg/m2 (Übergewicht) und ab BMI 30 kg/m2 Adipositas bzw. Fettleibigkeit in mehreren Graden.[19]
Es wird deutlich, dass in beiden Ländern grundsätzlich mehr Frauen als Männer Untergewicht oder Normalgewicht besitzen, während Männer übergewichtiger sind als Frauen. Der Anteil derjenigen Personen, die fettleibig (BMI ab 30 kg/m2) sind, nähert sich bei beiden Geschlechtern an, jedoch sind Männer fettleibiger als Frauen. Im Vergleich beider Bevölkerungen über beide Geschlechter hinweg, ist der Anteil der Personen mit Untergewicht und Fettleibigkeit in Australien jeweils stärker ausgeprägt als in Deutschland. Genau anders herum verhält es sich jeweils mit Normalgewicht und Übergewicht. Der Anteil der Aboriginals and Torres Strait Islanders war im Vergleich mit 24,3% weniger übergewichtig als der Anteil der restlichen Bevölkerung Australiens mit 30,9%, jedoch haben 26,3% der Aboriginals and Torres Strait Islanders einen BMI von 30 kg/m2 und mehr im Vergleich zur restlichen Bevölkerung mit 15,3%.[20]
Abbildung 6: Verteilung der Bevölkerungen auf Body-Mass-Index-Gruppen (2005)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
*Bevölkerung mit entsprechenden Angaben ab Alter 18 Jahre
Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Australian Bureau of Statistics (2006b) und Statistisches Bundesamt (2005c)
Tabelle 1 stellt die 11 häufigsten Todesursachen beider Länder im Jahr 2005 nach ICD-10 (International Classification of Diseases – Version 10) Diagnosegruppen dar. Die ICD-10 Diagnosegruppen wurden von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entwickelt und bestehen aus Krankheiten bzw. Diagnosen, die nach bestimmten Schwerpunkten zusammengefasst sind und denen zusätzlich jeweils ein spezifischer Schlüssel zugeordnet ist. Hierdurch wird unter anderem eine international einheitliche Definition von Krankheiten bzw. Diagnosen erreicht. Die Auflistung der ICD-10 Diagnosegruppen in Tabelle 1 orientiert sich an der Rangfolge für Deutschland. In beiden Ländern zählen die Diagnosegruppen „Krankheiten des Kreislaufsystems“, „Neubildungen“ und „Krankheiten des Atmungssystems“ zu den häufigsten Todesursachen und belegen jeweils die Ränge 1 bis 3. In Australien bilden „Krankheiten des Kreislaufsystems“ und „Neubildungen“ zusammen 65,3%[21] aller Sterbefälle. In Deutschland bilden diese beiden Diagnosegruppen 70,38%[22] aller Sterbefälle, wobei sich die Diagnosegruppe „Krankheiten des Kreislaufsystems“ deutlicher in der Rangfolge nach oben hin absetzt als in Australien. Unterschiede in den jeweiligen Rangfolgen ergeben sich durch die Diagnosegruppen „Krankheiten des Verdauungssystems“ und „Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die andernorts nicht klassifiziert sind“, da diese in Australien weniger häufige Todesursachen sind als in Deutschland. Dagegen sind die Diagnosegruppen „Krankheiten des Nervensystems“ und „Psychische und Verhaltensstörungen“ häufigere Todesursachen als in Deutschland.
Tabelle 1: Die 11 häufigsten Todesursachen nach ICD-10 Diagnosegruppen (2005)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
*alle Sterbefälle in 2005: 830.227[23] ; **alle Sterbefälle in 2005: 130.714[24]
Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Australian Bureau of Statistics (2005) und Statistisches Bundesamt (2007c)
Um die Krankheitslast der Bevölkerungen zu vergleichen, sind die führenden Ursachen der Krankheitslast als Krankheitskategorien in Tabelle 2 auf Basis von „Disability Adjusted Life Years (DALYs)“ bzw. behinderungsbereinigten Lebensjahren für jedes Land in einer Rangfolge dargestellt. Der länderübergreifende Vergleich findet hierbei über den jeweiligen Prozentsatz einer Krankheitskategorie von allen DALYs eines Landes statt. Die DALYs geben die Zahl derjenigen Jahre an, die einem Menschen durch vorzeitigen Tod oder durch gesundheitliche Beeinträchtigung entgehen.[25] Ein DALY stellt dabei den Verlust eines Lebensjahres bei voller Gesundheit dar. Im Vergleich zeigt sich, dass neuropsychiatrische Erkrankungen in beiden Ländern jeweils die führenden Ursachen der Krankheitslast sind. Die Krankheitskategorien neuropsychiatrische Erkrankungen, Herz-Kreislauf Erkrankungen und Krebs sind in Deutschland zusammen für 63,32%[26] aller DALYs verantwortlich, worauf Krankheiten des Verdauungssystems mit deutlichem Abstand folgen. Die drei führenden Ursachen der Krankheitslast in Australien sind für 54,45%[27] aller DALYs verantwortlich, wobei die Krankheitslast durch Atemwegserkrankungen und unbeabsichtigte Ereignisse jeweils prozentual von allen DALYs höher ist als in Deutschland. Die Krankheitslast durch Krankheiten des Verdauungssystems ist dagegen prozentual in Australien geringer als in Deutschland. Im Jahr 2002 betrugen die DALYs pro 100.000 Personen jeweils aufgerundet in Australien 11.021 Jahre und in Deutschland 12.637 Jahre.[28] Insofern lässt sich auf Basis dieser Werte ableiten, dass die Bevölkerung in Australien im Jahr 2002 eine geringere Krankheitslast besaß als die Bevölkerung in Deutschland.
Tabelle 2: Führende Ursachen der Krankheitslast in DALYs (2002)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
*alle DALYs Deutschland: 10.414.380; **alle DALYs Australien: 2.153.922
Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an World Health Organization (2004)
Zur weiteren Betrachtung der Krankheitslast in Australien sind in Tabelle 3 die führenden Risikofaktoren als Ursachen der Krankheitslast im Jahr 2003 auf Basis von DALYs und differenziert nach Geschlechtern aufgeführt. Hierbei sei kurz angemerkt, dass die hier aufgeführten Risikofaktoren nicht zu 100% eine Krankheitslast bzw. die Ursache einer Krankheitslast beschreiben können. Es zeigt sich, dass z.B. der Konsum von Tabak mit 9,64% für die größte Krankheitslast bei Männern in Australien insgesamt verantwortlich war.[29] Bei Frauen war die größte Krankheitslast insgesamt den Risikofaktoren Bluthochdruck mit 6,76% dicht gefolgt von Übergewicht mit 6,74% zuzuschreiben.[30] Im Vergleich der beiden Geschlechter fällt auf, dass bei Männern die Risikofaktoren Alkohol und Drogen eine größere Bedeutung haben als bei Frauen, wohingegen bei Frauen die Risikofaktoren Gewalt gegen Frauen und sexueller Missbrauch von Kindern bzw. sexueller Missbrauch von Frauen im Kindesalter einen stärkeren Einfluss auf die Krankheitslast besitzen als bei Männern. Für die Krankheitslast durch Krebs, konnte dem Risikofaktor Tabak über beide Geschlechter hinweg ein individueller Anteil von 20,1% zugeschrieben werden.[31] Allerdings sind meistens mehrere Risikofaktoren der Ursache einer spezifischen Krankheitslast zuzuordnen. Beispielsweise waren bei jeweiliger Einzelbetrachtung Übergewicht zu 54,7% und Bewegungsmangel zu 23,7% für Diabetes verantwortlich. Zusammen waren beide Risikofaktoren zu 60,1% für Diabetes verantwortlich.[32] Insgesamt waren in Australien für beide Geschlechter die Risikofaktoren Tabak (7,8%), Bluthochdruck (7,6%) und Übergewicht (7,5%) für die größte Krankheitslast zuständig.[33] Für Deutschland waren keine entsprechenden Daten verfügbar.
Tabelle 3: Führende Risikofaktoren als Ursachen der Krankheitslast in Australien in DALYs (2003)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
*alle DALYs Männer: 1.364.614; **alle DALYs Frauen: 1.268.156
Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Begg et al. (2007), S. 223
In Tabelle 4 ist abschließend die subjektive Beurteilung der Gesundheit durch die Bevölkerungen exemplarisch aufgeführt. Obwohl aufgrund der unterschiedlichen Skalierung und den unterschiedlichen Zeiträumen kein direkter Vergleich stattfinden kann, zeigt sich, dass die Mehrheit der hier jeweils befragten Personen ihre Gesundheit mindestens mit gut beurteilt. Auffällig ist, dass in Deutschland Männer ihre Gesundheit positiver beurteilen als Frauen. In Australien dagegen beurteilen Frauen ihre Gesundheit positiver als Männer. In diesem Zusammenhang sei kurz angemerkt, dass zwischen der subjektiven Beurteilung der eigenen Gesundheit und dem diagnostizierten Krankheitsbild jedoch Diskrepanzen bestehen können, die zu einer verminderten oder überhöhten Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen in einem System führen können.[34]
Der Anteil der Aboriginal and Torres Strait Islander Bevölkerung Australiens gab seinen Gesundheitszustand zu 43,2% mit excellent oder very good an, zu 34,9% mit good und zu 21,9% mit fair oder poor.[35] Betrachtet man hierbei die altersstandardisierten Daten, so geben ungefähr doppelt so viele Aboriginals and Torres Strait Islanders (29%) ihren Gesundheitszustand mit fair oder poor an als die restliche Bevölkerung Australiens (15%).[36]
Tabelle 4: Subjektive Gesundheit in Deutschland (2003) und Australien (2005)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Australian Bureau of Statistics (2006e) und Robert-Koch-Institut (2003)
Insgesamt zeigt sich, dass die Bevölkerung in Australien im Vergleich zu Deutschland nicht nur eine höhere Lebenserwartung besitzt, sondern dass auch der demografische Wandel in Australien erst zukünftig vergleichbare Auswirkungen zeigen wird wie in Deutschland. Obwohl teilweise Unterschiede bei Betrachtung der Risikofaktoren zwischen beiden Ländern auffallen, ist der überwiegende Teil der Krankheiten in Bezug auf Todesursachen und Krankheitslast ähnlich. Eine deutliche Abweichung zum Bevölkerungsdurchschnitt in Australien und im Besonderen zur restlichen Bevölkerung Australiens liegt jedoch bei dem Anteil der Aboriginal and Torres Strait Islander Bevölkerung vor. Dieser Teil der Bevölkerung besitzt nicht nur durchweg einen vergleichsweise schlechteren Gesundheitszustand, sondern ist auch bei Betrachtung von weiteren Faktoren, wie z.B. sozialem Status oder Bildung benachteiligt.[37]
2.2 Aufbau und Organisation des australischen Gesundheitssystems
Die nachfolgende Darstellung des Aufbaus und der Organisation des australischen Gesundheitssystems dient als Übersicht über das Gesundheitssystem als Ganzes. Im weiteren Verlauf dieser Arbeit folgen spezifischere Erläuterungen im Rahmen der ausgewählten Gesundheitsleistungen.
Seit 1901 gehört Australien nicht mehr zu den Britischen Kolonien, sondern ist ein eigenständiger Staat mit einem föderalen Regierungssystem. Die australische Regierung (Australian Government; im Folgenden als Bund bezeichnet), die sechs Staaten Western Australia, South Australia, Queensland, New South Wales, Victoria, Tasmania und zwei Territorien Northern Territory und Australian Capital Territory (States and Territories; im Folgenden als Länder bezeichnet) mit jeweils einzelnen Regierungen sind entweder einzeln oder gemeinschaftlich für die Organisation und Finanzierung des australischen Gesundheitswesens zuständig. Die Organisation von Medicare, der größtenteils steuerfinanzierten nationalen Gesundheitsversicherung, obliegt dem Bund und wird von der Bundeseinrichtung „Medicare Australia“ (ehemals „Health Insurance Commission (HIC)“) durchgeführt.[38] „Medicare Australia“ arbeitet mit dem australischen Gesundheitsministerium „Department of Health and Ageing (DoHA)“ zusammen und ist unter anderem für die Organisation des Bundeszuschusses (Private Health Insurance Rebate) zu den privaten Zusatzversicherungen und für Zahlungen in Bezug auf ambulante und stationäre Pflege zuständig.[39] Die nationale Gesundheitsversicherung Medicare wurde im Jahr 1984 eingeführt und löste das vorherige Versicherungssystem unter Medibank ab. Medicare anspruchsberechtigt ist grundsätzlich die gesamte australische und neuseeländische Bevölkerung sowie Personen, die ein dauerhaftes Visum besitzen oder beantragt haben.[40] Zusätzlich bestehen eingeschränkte Anspruchsberechtigungen im Rahmen von gegenseitigen Gesundheitsabkommen mit anderen Ländern.[41] Die wichtigsten Leistungskomponenten von Medicare erstrecken sich auf die ambulante und stationäre Versorgung sowie auf die Versorgung mit Arzneimittel.[42] Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind in der geänderten Fassung des „Health Insurance Act 1973“ definiert.[43] Die medizinischen Leistungen von Medicare sind zusammen mit der jeweiligen Gebühr (schedule fee) und der jeweils möglichen Erstattungshöhe in dem Leistungskatalog bzw. der Leistungsgebührenordnung „Medicare Benefits Schedule (MBS)“ aufgeführt. Das „Medical Services Advisory Committee (MSAC)“ berät den Gesundheitsminister, welche Leistungen in Bezug auf Sicherheit, Effektivität und Kosteneffizienz in den MBS aufgenommen werden sollen.[44] Leistungsüberprüfungen, auch unter Berücksichtigung der jeweiligen Leistungsgebühr, werden von dem „Medicare Benefits Consultative Committee (MBCC)“ durchgeführt.[45] Die Übernahme der Kosten von in Anspruch genommenen Gesundheitsleistungen erfolgt entweder nach dem Kostenerstattungsprinzip oder dem Sachleistungsprinzip. Bei Abrechnung nach dem Kostenerstattungsprinzip wird der Erstattungsbetrag von Medicare (Medicare benefit) anhand von festgelegten Prozentsätzen der entsprechenden Leistungsgebühr berechnet. Diese Erstattungshöhen variieren je nach Art der Gesundheitsleistung zwischen 100%, 85% und 75%.[46] Bei ambulanten Leistungen erfolgen die Erstattungen größtenteils in Höhe von 100% oder 85% der entsprechenden Leistungsgebühr. Erstattungen in Höhe von 75% erfolgen für medizinische Leistungen bei stationärer Versorgung als Privatpatient in Krankenhäusern (siehe Kapitel 3.2.2) oder für Leistungen, die einen Krankenhausaufenthalt ersetzen (hospital-substitute treatment).[47] Bei Abrechnung nach dem Sachleistungsprinzip fallen für die Patienten keine Zuzahlungen an.[48] Das Sachleistungsprinzip findet bei Medicare vor allem im Rahmen der kostenfreien stationären Versorgung als Allgemeinpatient[49] in öffentlichen Krankenhäusern Anwendung und bei ambulanter Behandlung, wenn der Arzt den Erstattungsbetrag von Medicare (Medicare benefit) als vollständige Bezahlung für seine Leistungen akzeptiert und direkt mit Medicare abrechnet.[50] Diese direkte Abrechnungsmöglichkeit im Bereich der ambulanten Behandlung wird als „direct-billing“ oder „bulk-billing“ bezeichnet (siehe Kapitel 3). Die Übernahme der Kosten für Arzneimittel richtet sich nach der Arzneimittelgebührenordnung „Pharmaceutical Benefits Scheme (PBS)“ (siehe Kapitel 3.3).[51] Der Großteil der ambulanten und stationären Pflegeleistungen wird durch private, religiöse oder karitative Einrichtungen erbracht.[52]
Die einzelnen Länder sind für die Bereitstellung und Organisation von öffentlichen Gesundheitsleistungen und -diensten zuständig, wie z.B. dem Betrieb von öffentlichen Krankenhäusern oder der Gesundheit in Schulen.[53] Die Länder haben zudem im Rahmen eines Sicherstellungsauftrages dafür zu sorgen, dass der Bevölkerung der kostenfreie Zugang zu öffentlichen Krankenhausleistungen zur Verfügung steht.[54] Weiterhin fällt die Registrierung bzw. Lizenzierung von privaten Krankenhäusern und von Ärzten in den Aufgabenbereich der Länder.[55]
Ergänzend zu Medicare besteht für die australische Bevölkerung die Möglichkeit, private Zusatzversicherungen abzuschließen. Private Zusatzversicherungen können zum Einen für weitergehende medizinische Leistungen im ambulanten Bereich und zum Anderen in Form von privaten Krankenhauszusatzversicherungen abgeschlossen werden. Substitutive Vollversicherungen als Alternative zu Medicare gibt es nicht. Durch die privaten Zusatzversicherungen für weitergehende medizinische Leistungen werden die Kosten nur derjenigen ambulanten Gesundheitsleistungen abgedeckt, für die Medicare keine Erstattungen im MBS vorgesehen hat wie z.B. Sehhilfen oder Physiotherapie.[56] Diese Leistungen werden allgemein als „general treatment services“ (vormals „ancillary services“) bezeichnet.[57] Versicherungsunternehmen bieten hierzu Versicherungsprodukte in unterschiedlichen Leistungskombinationen an, die als „general treatment cover“ oder „extra cover“ bezeichnet werden. Mit dem „Private Health Insurance Act 2007“ wurde diese Versicherungsart um zwei Leistungskategorien erweitert.[58] Zum Einen können Leistungen abgedeckt werden, die einen Krankenhausaufenthalt ersetzen (hospital-substitute treatment) und zum Anderen können „chronic disease management programs“ angeboten werden.[59] An den Leistungen, die einen Krankenhausaufenthalt ersetzen, beteiligt sich Medicare, abweichend von den anderen ambulanten Leistungen, mit 75% der jeweiligen Leistungsgebühr, die im MBS aufgeführt ist.[60] Diese ambulante Leistungskategorie stellt insofern eine Ausnahme dar, als dass hier parallel von Medicare und von privaten Versicherungsunternehmen Erstattungen vorgenommen werden dürfen. Grundsätzlich dürfen im ambulanten Bereich keine privaten Versicherungsprodukte angeboten werden, die das Risiko von Zuzahlungen für Patienten bei Erstattungen von Medicare absichern.[61] Für Arzneimittel, die nicht in der Arzneimittelgebührenordnung „Pharmaceutical Benefits Scheme (PBS)“ aufgeführt sind, können private Versicherungen innerhalb von „extra cover“ Erstattungen vorsehen.[62] Private Krankenhauszusatzversicherungen decken bei stationärer Versorgung als Privatpatient in öffentlichen oder privaten Krankenhäusern sowohl die verbleibenden Kosten für medizinische Leistungen ab, die Medicare in diesem Fall nur anteilig (75%) von der jeweiligen Leistungsgebühr des MBS übernimmt, als auch die Kosten der Krankenhäuser für beispielsweise Unterbringung oder Nutzung von Operationssälen, die durch Medicare hier nicht abgedeckt sind.[63] Diese Versicherungsprodukte werden allgemeinhin als „hospital cover“ bezeichnet und auch in unterschiedlichen Leistungskombinationen angeboten.
Grundsätzlich besteht für den Abschluss von privaten Versicherungen Kontrahierungszwang.[64] Die einzige Ausnahme hiervon besteht darin, dass manche Versicherungsunternehmen nur für einen bestimmten Personenkreis oder eine Berufsgruppe verfügbar sind, wie z.B. für Mitarbeiter von bestimmten Banken.[65] Im Geschäftsjahr 2006 bis 2007 gab es in Australien insgesamt 38 Versicherungsunternehmen, von denen 25 für jeden frei zugänglich waren und 13 nur für bestimmte Personenkreise.[66] Weiterhin arbeiteten von den 38 Unternehmen 5 gewinnorientiert.[67] Bei Abschluss einer privaten Versicherung findet von Seiten der Versicherungsunternehmen keine Risikoprüfung hinsichtlich Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand, Abstammung oder sonstigen Eigenschaften statt, auch wenn diese zu einer erhöhten Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen führen könnten.[68] Die von den Versicherten zu zahlenden Prämien richten sich nach dem Prinzip des „community rating“, sodass die Höhe der Versicherungsprämie lediglich nach dem gewählten Versicherungsumfang bzw. dem gewählten Versicherungsprodukt bei einem Versicherungsunternehmen bestimmt wird und nicht nach dem individuellen Risiko der versicherten Personen.[69] Durch diese Vorgehensweise soll der gesamten Bevölkerung der Zugang zu privaten Versicherungen ermöglicht werden.[70] Unterschiedliche Versicherungsprämien können sich durch vergleichbare Produkte zwischen Versicherungsunternehmen ergeben oder aufgrund einer Prämienerhöhung im Rahmen des „Lifetime Health Cover“.[71] Um einen finanziellen Ausgleich zwischen den Versicherungsunternehmen aufgrund unterschiedlicher Risikostrukturen zu schaffen und somit auch das „community rating“ zu unterstützen, wurde am 01.04.2007 der Risikostrukturausgleich „Risk Equalisation Trust Fund (RETF)“ in Kraft gesetzt, der das bis dahin geltende Rückversicherungssystem „Health Benefits Reinsurance Trust Fund (HBRTF)“ ablöste.[72] Der Risikostrukturausgleich findet auf Länderebene statt und berechnet sich aus der Differenz der Gesundheitsausgaben pro Versicherteneinheit (single equivalent unit (SEU)) eines Unternehmens und der durchschnittlichen Landesausgaben pro Versicherteneinheit.[73] Im Jahr 2006/2007[74] wurden 203 Millionen australische Dollar (AU$) zwischen den Unternehmen verteilt.[75]
Bei Abschluss einer privaten Zusatzversicherung oder bei Erhöhung oder Erweiterung des Versicherungumfanges können Wartezeiten für bestimmte Leistungen festgelegt werden, innerhalb derer die Versicherten keinen Anspruch auf Erstattung der jeweiligen Kosten haben.[76] Für Leistungen aus privaten Krankenhauszusatzversicherungen (hospital cover) und für Leistungen, die einen Krankenhausaufenthalt ersetzen (hospital-substitute treatment), hat der Bund Höchstgrenzen bestimmt, die von den Versicherungsunternehmen nicht überschritten werden dürfen.[77]
Grundsätzlich ist es möglich zwischen privaten Versicherungsunternehmen zu wechseln. Bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen im Rahmen eines gleichwertigen Versicherungsumfanges, werden die von den Versicherten bereits erfüllten Wartezeiten von dem neuen Versicherungsunternehmen angerechnet.[78] Entscheiden sich die Versicherten bei einem Wechsel für einen höherwertigen Versicherungsumfang oder für neue, bisher nicht versicherte Leistungen, können hierfür Wartezeiten festgelegt werden. Weiterhin können bereits geleistete Zahlungen des vorherigen Versicherungsunternehmens an die Versicherten von dem neuen Versicherungsunternehmen auf die jährlichen Erstattungshöchstgrenzen[79] angerechnet werden.[80]
Die Regulierung des Marktes der privaten Versicherungsunternehmen obliegt dem Bund und wird grundsätzlich von der Bundeseinrichtung „Private Health Insurance Administration Council (PHIAC)“ durchgeführt, zu deren Aufgaben unter anderem die Durchführung des Risikostrukturausgleiches zwischen den privaten Versicherungsunternehmen zählt sowie die Bereitstellung von Daten über den privaten Versicherungsmarkt.[81] Die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen für den privaten Versicherungsmarkt sind im „Private Health Insurance Act 2007“ festgelegt, der am 01.04.2007 in Kraft getreten ist.[82] Die privaten Versicherungsunternehmen müssen sich bei PHIAC im Rahmen des „Private Health Insurance Act 2007“ registrieren lassen, um private Versicherungsprodukte anbieten zu dürfen.[83] Zusätzlich ist der „Private Health Insurance Ombudsman (PHIO)“ eine Anlaufstelle bei Beschwerden auch von Patienten oder bei Unregelmäßigkeiten im Wettbewerb. Der PHIO agiert hierbei unter anderem als Schiedsstelle oder Vermittler zwischen Akteuren, berichtet dem Gesundheitsminister und spricht zudem Empfehlungen über regulatorische Maßnahmen aus.[84] Bei begründeten Sachverhalten hat der PHIO die australische Wettbewerbs- und Verbraucherkommission „Australian Competition and Consumer Commission (ACCC)“ zu konsultieren.[85]
Der Bund schafft durch mehrere Programme und Initiativen, wie z.B. „Private Health Insurance Rebate (PHI rebate)“, „Lifetime Health Cover (LHC)“ und „Medicare Levy Surcharge (MLS)“, Anreize für die Bevölkerung zur Absicherung mit privaten Zusatzversicherungen. Im Rahmen des „Private Health Insurance Rebate“ Programms, das zum 01.01.1999 eingeführt wurde, erhalten Personen, die Medicare anspruchsberechtigt sind und eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, vom Bund einen Zuschuss in Höhe von 30% der aktuellen Versicherungsprämie.[86] Für Personen im Alter von 65 bis 69 Jahren beträgt der Zuschuss 35% und für Personen im Alter von 70 Jahren und darüber 40%.[87] Im Jahr 2005-06 hatte dieser Zuschuss einen Umfang von insgesamt 3.177 Millionen AU$ (siehe Anhang Tabelle 1).
Durch das Programm „Lifetime Health Cover“ soll der Abschluss von privaten Krankenhauszusatzversicherungen (hospital cover) angeregt werden. Personen müssen bis spätestens zum 1. Juli, der auf ihren 31. Geburtstag folgt, eine entsprechende private Versicherung abgeschlossen haben, um einen späteren Prämienzuschlag (loading) in Höhe von 2% für jedes Jahr ohne Versicherung zu entgehen.[88] Für eine Person, die im Alter von 40 Jahren erstmals eine private Krankenhauszusatzversicherung abschließt, beträgt der Prämienzuschlag 20%.[89] Der Prämienzuschlag erlischt, wenn dieser durchgehend für 10 Jahre gezahlt wurde und die Versicherung aufrechterhalten wird.[90] Das Programm „Lifetime Health Cover“ wurde am 01.07.2000 eingeführt.
Durch den Medicare-Steuerzuschlag (Medicare Levy Surcharge) wird die Medicare-Steuer (Medicare Levy, siehe Kapitel 2.3) um 1% von 1,5% auf 2,5% erhöht und betrifft diejenigen Personen, die mit ihrem jährlichen zu versteuerndem Einkommen eine bestimmte Einkommensschwelle (Einzelpersonen: 50.000 AU$; Familien: 100.000 AU$) überschreiten und entweder keine private Krankenhauszusatzversicherung abgeschlossen haben oder eine private Krankenhauszusatzversicherung abgeschlossen haben deren Selbstbehalt pro Jahr eine bestimmte Grenze (Einzelpersonen: 500 AU$; Familien: 1.000 AU$) übersteigt.[91] Für Familien wird die Einkommensschwelle ab dem zweiten Kind um jeweils 1.500 AU$ erhöht.
Im ersten Quartal 2008[92] besaßen 9,477 Millionen Personen (44,6% der australischen Bevölkerung) eine private Krankenhauszusatzversicherung.[93] 10,541 Millionen Personen (49,6% der australischen Bevölkerung) besaßen eine private Zusatzversicherung im Rahmen von „general treatment“.[94] In einer Umfrage des „Australian Bureau of Statistics“ in den Jahren 2004 und 2005 gaben 42,5% der Privatversicherten an, ihre Versicherung aus Sicherheitsgründen abgeschlossen zu haben. 22,5% begründeten die Versicherungsaufnahme mit der schnelleren Verfügbarkeit von Gesundheitsleistungen.[95] 63,7% der Personen ohne privaten Versicherungsschutz begründeten die Nichtaufnahme einer Versicherung mit fehlenden finanziellen Mitteln oder einem zu hohen Preis. Den Versicherungsschutz durch Medicare empfanden 13,8% der Personen ohne privaten Versicherungsschutz als ausreichend.[96] 76,6% der Personen ohne Beschäftigung gaben an, keinen privaten Versicherungsschutz zu besitzen.[97]
Eine spezielle Krankenversicherung, unter Verwaltung der Bundeseinrichtung „Department of Veterans' Affairs“, besteht für Kriegsveteranen und deren Angehörige. Berechtigte Personen erhalten so genannte „Repatriation Cards“ in drei unterschiedlichen Abstufungen, die sie zum Bezug von umfassender medizinischer Versorgung, erweiterten Gesundheitsleistungen sowie zu Vergünstigungen bei dem Bezug von Arzneimitteln berechtigen.[98] Hierunter fallen die „GOLD Repatriation Health Card for All Conditions“, die „WHITE Repatriation Health Card for Specific Conditions” und die “Repatriation Pharmaceutical Benefits Card (Orange Card)”.[99]
Weiterhin gibt es für bestimmte Personenkreise Vergünstigungskarten (concession cards), die Vergünstigungen für bestimmte Leistungen von Bund und Ländern vorsehen und von der Bundeseinrichtung „Centrelink“ herausgegeben und verwaltet werden. Insgesamt gibt es drei Vergünstigungskarten, die als „Pensioner Concession Card“, „Health Care Card“ und „Commonwealth Seniors Health Care Card“ bezeichnet werden.[100] Bei Vorliegen der entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen für die jeweilige Karte werden beispielsweise im Rahmen des Medicare-Sicherheitsnetzes (Medicare Safety Net) Zuzahlungen der Patienten bei ambulanter Behandlung (siehe Kapitel 3.1.2) bereits bei geringeren vorab geleisteten Zuzahlungen reduziert und Arzneimittel vergünstigt abgegeben (siehe Kapitel 3.3.2). Zusätzlich erhalten Allgemeinärzte finanzielle Anreize, ihre erbrachten Leistungen nach dem Sachleistungsprinzip (bulk-billing) abzurechnen, um dadurch Zuzahlungen für die Patienten zu vermeiden.[101]
2.3 Finanzierung und Ausgaben des australischen Gesundheitssystems
Die Finanzierung des australischen Gesundheitssystems wird im Folgenden anhand der Finanzierungsströme, die in Abbildung 7 abgebildet sind, erläutert, um einen grundlegenden Überblick über den Bereich der Finanzierung zu erhalten. Die Finanzierungsströme in Abbildung 7 sind differenziert in Zahlungen der Bevölkerung bzw. Leistungsempfänger und Zahlungen der staatlichen sowie sonstigen privaten Institutionen. Die Finanzierung des australischen Gesundheitssystems erfolgt grundsätzlich aus allgemeiner Besteuerung bzw. aus konsolidierten Steuereinnahmen[102] und besteht aus einzelnen Zahlungen oder einer Mixtur von Zahlungen zwischen Bund, Ländern und dem nicht staatlichen Bereich, der sich aus privaten Personen, privaten Versicherungsunternehmen und sonstigen privaten, religiösen und karitativen Einrichtungen zusammensetzt.[103]
Abbildung 7: Finanzierungsströme des australischen Gesundheitssystems
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Australian Government Department of Health and Ageing (2006a), S. 5
Der Bund erhält zudem Einkünfte aus der Medicare-Steuer (Medicare Levy), die auf Grundlage des zu versteuernden Einkommens der Bevölkerung bemessen wird.[104] Die Medicare-Steuer wird von den Arbeitgebern vom Lohn oder Gehalt als Vorauszahlung einbehalten, an die zuständige Steuerbehörde abgeführt und im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung der Höhe nach festgesetzt.[105] Die Berechnung der Medicare-Steuer bzw. der Steuersatz richtet sich nach bestimmten Einkommensschwellen (siehe Tabelle 5). Ausgenommen von der Medicare-Steuer sind Einzelpersonen oder Familien, deren zu versteuerndes Einkommen die Schwelle von 16.740 AU$ bzw. 28.247 AU$ pro Jahr nicht übersteigt.[106] Für jedes Kind und jeden Student wird die entsprechende Schwelle um 2.594 AU$ erhöht.[107] Eine Reduzierung bzw. individuelle Berechnung der Medicare-Steuer erfolgt für Einzelpersonen deren zu versteuerndes Einkommen zwischen den Einkommensschwellen 16.741 AU$ und 19.694 AU$ liegt und für Familien zwischen 28.248 AU$ und 33.231 AU$. Der obere Schwellenwert wird als „Phase-in limit“ bezeichnet und für jedes Kind oder jeden Student jeweils um 3.051 AU$ erhöht.[108] Für Rentner gelten abweichende Einkommensschwellen. Liegt das entsprechende zu versteuernde Einkommen zwischen diesen Einkommensschwellen, so berechnet sich die Medicare-Steuer aus 10% des den unteren Schwellenwert übersteigenden Betrages bis einschließlich zum oberen Schwellenwert. Hat eine Einzelperson beispielsweise ein zu versteuerndes Einkommen von 18.000 AU$ pro Jahr, so beträgt die jährliche Medicare-Steuer 126 AU$. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlen Personen eine Medicare-Steuer in Höhe von 2,5% (siehe dazu Medicare Levy Surcharge in Kapitel 2.2). Weitere Befreiungsmöglichkeiten von der Medicare-Steuer ergeben sich unter anderem für Personen, die keine Bürger Australiens sind oder für Kriegsveteranen im Besitz der „GOLD Repatriation Health Card for All Conditions“.[109]
Tabelle 5: Einkommensschwellen der Medicare-Steuer (2006-07) in AU$
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
* Die erhöhte Medicare-Steuer findet keine Anwendung bei Vorliegen einer entsprechenden privaten Krankenhauszusatzversicherung.
Quelle: eigene Zusammenstellung in Anlehnung an Australian Government Australian Taxation Office (2007b), S. 100 – 101 und
Australian Government Private Health Insurance Administration Council (2008a), S. 10 - 11
Für das Finanzjahr 2007-08 wurden die Einnahmen aus der Medicare-Steuer auf 7,82 Milliarden australische Dollar (AU$) geschätzt.[110] Die Medicare-Steuer ist nicht zweckgebunden, sondern ist ein Teil aller Steuereinnahmen aus denen unter anderem die gesamten Gesundheitsausgaben des Bundes finanziert werden.[111] Insofern kann das Gesundheitssystem in Australien als Beveridge-System, wie es auch grundsätzlich in Großbritannien oder Schweden vorzufinden ist, bezeichnet werden.[112]
Nehmen Personen Gesundheitsleitungen in Anspruch, so beteiligen sich diese Personen in mehreren Sektoren des Gesundheitssystems an diesen Gesundheitsleistungen in Form von „out-of-pocket costs“, also Eigenbeteiligungen, Zuzahlungen oder sonstigen privaten Zahlungen wie z.B. Direktkäufe. Dies kann beispielsweise bei Haus- oder Fachärzten (GP´s & specialists), bei Arzneimitteln (Pharmaceuticals), in öffentlichen oder privaten Krankenhäusern (public/ private hospitals) oder auch bei der Pflegeversorgung der Fall sein. Personen mit einer privaten Zusatzversicherung finanzieren mit ihren Versicherungsprämien einen Teil der Leistungen aus dem privaten Sektor bzw. die Leistungen der privaten Versicherungen (Private health insurers). Die Finanzierung der Gesundheitsversorgung durch den Bund ist im Gesundheitsbudget „Health and Ageing Portfolio“ festgelegt. Im Jahr 2006-07 betrug dieses Budget 42,297 Milliarden AU$ und hatte einen Anteil von 19,1% an den gesamten Ausgaben des Bundes.[113] Im Rahmen dieses Budgets finanziert der Bund die medizinischen Leistungen von Medicare, die unter anderem in der Leistungsgebührenordnung „Medicare Benefits Schedule (MBS)“ festgelegt sind. Weiterhin erfolgen beispielsweise Zahlungen für den Großteil der Pflegeleistungen, für die Arzneimittelversorgung basierend auf der Arzneimittelgebührenordnung „Pharmaceutical Benefits Scheme (PBS)“ und Zahlungen im Rahmen des Bundeszuschusses (Private Health Insurance Rebate) an Personen mit einer privaten Zusatzversicherung.[114] Neben der wissenschaftlichen Forschung werden vom Bund Programme der öffentlichen Gesundheit (public health programs) finanziert, um beispielsweise ausreichend Impfstoffe zur Verfügung zu stellen.[115] Im Rahmen von „rural grants programs“ und „Aboriginal Medical Services“ wird die Sicherstellung der medizinischen Versorgung in ländlichen Gebieten und Gesundheitsleistungen und Einrichtungen finanziert, die auf die Bedürfnisse der Aboriginal and Torres Strait Islander Bevölkerung Australiens abgestimmt sind.[116] Der Bund beteiligt sich weiterhin durch Medicare in Form von anteiligen Kostenerstattungen an der Finanzierung von privaten Krankenhäusern. Öffentliche Krankenhäuser werden vom Bund und den Ländern gemeinsam finanziert, wobei der Bund an die Länder im Rahmen der Vereinbarungen „Australian Health Care Agreements (AHCAs)“ entsprechende Zahlungen leistet.[117] Durch diese Vereinbarungen wird auch der Sicherstellungsauftrag der Länder für öffentliche Krankenhausleistungen definiert. Zwischen Bund und Ländern bestehen zusätzlich „Public Health Outcome Funding Agreements (PHOFAs)“. Dies sind bilaterale Finanzierungsabkommen für die Sicherstellung von öffentlichen Gesundheitsprogrammen, die ihren Fokus beispielsweise auf den Umgang mit Alkohol und Drogen oder auf die Kontrolle von übertragbaren Krankheiten legen.[118] Die Zahlungen im Rahmen der AHCAs und PHOFAs bilden unter anderen den Hauptanteil der „Specific Purpose Payments (SPPs)“, also der zweckgebundenen Zahlungen vom Bund an die Länder.[119] Die Länder finanzieren weiterhin Leistungen, die zusammengefasst als „Community health“ bezeichnet werden. Hierunter versteht man zum Beispiel die Gesundheit in Schulen, Begleitprogramme für Eltern, Programme zur Vermeidung von Krankheiten oder auch gesundheitliche Aufklärung und Ernährungsberatung in Bezug auf spezifische Bedürfnisse.[120] Die privaten Versicherungsunternehmen finanzieren weitergehende medizinische Leistungen (general treatment services) und Leistungen, die in öffentlichen oder privaten Krankenhäusern erbracht werden (hospital services).[121] Im Abrechnungsjahr 2005-06 betrugen die gesamten Gesundheitsausgaben 86,879 Milliarden AU$.[122] Dies waren 9% des Bruttoinlandproduktes[123] und ca. 4.200 AU$ pro Kopf der gesamten Bevölkerung.[124] Im Vergleich zum vorhergehenden Abrechnungsjahr 2004-05 bedeutet dies einen Anstieg der gesamten Gesundheitsausgaben um 7,1%.[125] Der Bund war im Abrechnungsjahr 2005-06 zu 42,9%, die Länder zu 24,9%, Privatpersonen zu 17,4%, private Versicherungsunternehmen zu 7,2% und sonstige nicht staatliche Institutionen und Einrichtungen zu 7,6% an den gesamten Gesundheitsausgaben beteiligt.[126] Der größte Anteil der Gesundheitsausgaben im nicht staatlichen Bereich wurde somit von Privatpersonen getragen. Im Anhang Tabelle 1 sind die Gesamtgesundheitsausgaben nach Ausgabengebiet und Ausgabenträgern aufgeführt. Man erkennt, dass die Aufwendungen für medizinische Leistungen und öffentliche Krankenhäuser jeweils beim Bund und bei den sonstigen Organisationen und Einrichtungen die größten Ausgaben darstellten. Die Länder wendeten den größten Teil ihrer Ausgaben für öffentliche Krankenhäuser auf, während private Krankenhäuser und zahnärztliche Leistungen die höchsten Ausgabenbereiche der privaten Versicherungsunternehmen bildeten. Die meisten Ausgaben der Privatpersonen erfolgten für Arzneimittel und zahnärztliche Leistungen.
2.4 Aufbau und Organisation des deutschen Gesundheitssystems
Das Gesundheitssystem in Deutschland basiert auf einem Sozialversicherungssystem, das größtenteils durch den Staat reguliert und durch Sozialversicherungsbeiträge finanziert wird. Neben der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst das Sozialversicherungssystem in Deutschland die gesetzliche Rentenversicherung, die soziale Pflegeversicherung, die gesetzliche Arbeitslosenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung.
Gesundheitsleistungen für die Bevölkerung im Bereich der Krankenversicherung werden in Deutschland zum Großteil durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und durch die private Krankenversicherung (PKV) abgedeckt. Aufgrund der Fokussierung auf ausgewählte Gesundheitsleistungen im Bereich der Krankenversicherung in dieser Arbeit werden diese beiden Versicherungsformen in diesem Kapitel nacheinander überblicksweise erläutert. Zusätzlich werden am Ende dieses Kapitels die wesentlichen Änderungen im Bereich der Krankenversicherung durch das "Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung", das auch als „GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)“ bezeichnet wird, dargestellt, die größtenteils am 01.01.2009 in Kraft treten. Im weiteren Verlauf dieser Arbeit folgen spezifischere Erläuterungen im Rahmen der ausgewählten Gesundheitsleistungen.
2.4.1 Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland basiert grundsätzlich auf dem Solidarprinzip, was bedeutet, dass auf verschiedenen Strukturebenen der GKV Solidarausgleiche stattfinden. Diese Solidarausgleiche erfolgen beispielsweise zwischen gesunden und kranken Menschen, zwischen Personen mit hohen und niedrigen Einkommen und zwischen Ledigen und Familien.[127] Deutlich wird dies durch die einkommensabhängige und vom Gesundheitszustand sowie Gesundheitsrisiko unabhängige Beitragsbemessung, die größtenteils paritätisch durchgeführt wird, sowie durch die beitragsfreie Familienversicherung. Weiterhin erstreckt sich das Prinzip der gemeinsamen Selbstverwaltung auf die gesamte deutsche Sozialversicherung und somit auch auf die GKV. Unter der gemeinsamen Selbstverwaltung versteht man, dass die Akteure der GKV innerhalb eines bestimmten Rahmens eigene Entscheidungen treffen können und somit über entsprechende Kompetenzen verfügen, um hierdurch die Gesundheitsversorgung in Deutschland zu organisieren. Durch die Selbstverwaltung wird zudem die Konzentration der staatlichen Aktivitäten auf die Schaffung von gesetzlichen Rahmenbedingungen und auf die Rechtsaufsicht ermöglicht.[128] Das höchste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung auf Bundesebene in Deutschland ist der „gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)“. Zu den wichtigsten Aufgaben des G-BA zählen die Konkretisierung des Leistungskataloges der GKV und der Erlass von Richtlinien über die Inhalte der Versorgung nach den gesetzlichen Vorgaben.[129] Die Basis für die Arbeit des G-BA ist das fünfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V), das die gesetzliche Grundlage der GKV bildet. Die Aufsicht über den G-BA obliegt dem Bundesministerium für Gesundheit. Die Strukturen des G-BA wurden mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz neu festgelegt, sodass sich der G-BA nunmehr aus 13 Mitgliedern zusammensetzt, die größtenteils die wichtigsten Akteure der gesetzlichen Krankenversicherung darstellen.[130] Neben einem unparteiischen Vorsitzenden und zwei weiteren unparteiischen Mitgliedern setzt sich der G-BA aus 5 Vertretern des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, 2 Vertretern der kassenärztlichen Bundesvereinigung, 2 Vertretern der deutschen Krankenhausgesellschaft, 1 Vertreter der kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und 5 nicht stimmberechtigten Patientenvertretern zusammen.[131]
Die Träger der GKV sind die gesetzlichen Krankenkassen, die Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung sind. Im Anhang Abbildung 2 ist die Struktur der Krankenversicherung in Deutschland zum 31.12.2007 dargestellt. Zu diesem Zeitpunkt gab es in Deutschland insgesamt 236 gesetzliche Krankenkassen, die formal in Primärkassen und Ersatzkassen unterteilt werden.[132] Zu den Primärkassen, bei denen insgesamt ca. 46,8 Millionen Personen versichert sind, zählen beispielsweise die allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK) und landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK). Die Ersatzkassen, mit insgesamt 23,6 Millionen Versicherten, werden weiterhin in Ersatzkassen der Arbeiter und in Ersatzkassen der Angestellten unterteilt.[133] Die Unterteilung in Primär- und Ersatzkassen resultiert aus der historischen Dimension und ist heutzutage, bis auf aktuell noch bestehende Unterschiede im Rahmen der Vergütung der Vertragsärzte, weitestgehend bedeutungslos (siehe Kapitel 4.1.2). Die gesetzlichen Krankenkassen können entweder regional oder bundesweit tätig sein. Die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen hat sich im Zeitverlauf größtenteils durch stattgefundene Reformmaßnahmen verändert. Im Jahr 1991 gab es insgesamt 1235 gesetzliche Krankenkassen.[134] Die Anzahl der allgemeinen Ortskrankenkassen hat sich im Zeitverlauf von 274 Kassen im Jahr 1991 auf 16 Kassen zum 31.12.2007 verringert. Die Anzahl der Betriebskrankenkassen sank im selben Zeitraum von 747 auf 183 Kassen.[135] Die zentralen Organe einer Krankenkasse sind der Verwaltungsrat und der Vorstand. Der Verwaltungsrat wird im Rahmen der Sozialwahlen gewählt und beschließt unter anderem die Satzung der Krankenkasse und wählt den Vorstand.[136] Der Vorstand ist für die laufenden Geschäftstätigkeiten der Krankenkasse zuständig.[137] Die Aufsicht über bundesweit tätige Krankenkassen obliegt dem Bundesversicherungsamt, während die Landesversicherungsämter für die Aufsicht über regional begrenzt tätige Kassen zuständig sind. Seit dem 01.04.2007 können alle gesetzlichen Krankenkassen kassenartübergreifend fusionieren, sodass sich beispielsweise eine Ersatzkasse mit einer Betriebskrankenkasse zusammenschließen kann. Weiterhin wurde zum 01.07.2008 der „Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)“ eingeführt, der die bisherigen Spitzenverbände der Krankenkassen ersetzt und insgesamt ca. 160 Aufgaben übernimmt.[138]
Grundsätzlich kann man der GKV als Pflichtversicherter, freiwillig Versicherter oder Familienversicherter angehören. Pflichtversichert in der GKV sind diejenigen Angestellten oder Arbeitnehmer, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind und deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt. Das monatliche Arbeitsentgelt muss zusätzlich die Geringfügigkeitsgrenze von zurzeit 400 Euro übersteigen. Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) wird jährlich neu festgelegt und liegt im Jahr 2008 bei 4.012,50 Euro monatlich bzw. 48.150 Euro pro Jahr.[139] Versicherungspflichtige Personen müssen sich kraft Gesetzes in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern und haben freie Kassenwahl zwischen den gesetzlichen Krankenkassen, soweit die Krankenkassen grundsätzlich für alle Versicherten geöffnet sind.[140] Die gesetzlichen Kassen unterliegen dabei dem Kontrahierungszwang. Sie dürfen somit keine Versicherten aufgrund ihres Gesundheitszustandes oder -risikos, ihrer Vorerkrankungen oder ihres Alters ablehnen.[141] Die Mitgliedschaft bei der gesetzlichen Kasse beginnt mit dem Tag des Eintritts in das Beschäftigungsverhältnis.[142] Die Beitragsbemessung erfolgt bei versicherungspflichtigen Mitgliedern einer gesetzlichen Kasse auf Basis der beitragspflichtigen Einnahmen. Zu den beitragspflichtigen Einnahmen zählen neben dem Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung beispielsweise auch Rentenzahlbeträge, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen von Rentnern.[143] Die beitragspflichtigen Einnahmen werden hierbei bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) von zurzeit 3.600 Euro monatlich herangezogen, mit dem entsprechenden kassenindividuellen Beitragssatz multipliziert und größtenteils paritätisch, dass heißt, zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen.[144] Eine Ausnahme hiervon findet in der so genannten Gleitzone bei einem Einkommen zwischen 400,01 Euro und 800 Euro statt, in der der Beitragssatz zudem linear ansteigt.[145] Seit dem 01.07.2005 ist von allen Mitgliedern einer gesetzlichen Kasse ein gesetzlicher Zuschlag in Höhe von 0,9% zu zahlen an dem sich die Arbeitgeber nicht beteiligen.[146] Hierdurch wurde der Grundsatz der paritätischen Beitragsfinanzierung aufgebrochen und die Arbeitgeber um 0,45% an Beitragszahlungen entlastet. Bis zum 01.01.2003 war die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze identisch. Mit dem Beitragssatzsicherungsgesetz wurde zum 01.01.2003 die Versicherungspflichtgrenze abweichend zur Beitragsbemessungsgrenze erhöht, wodurch eine breitere Finanzierungsbasis in der GKV erreicht wurde.[147] Zudem wird hierdurch der Wechsel zur PKV erst ab einem höheren Einkommen möglich.
Eine Versicherungsberechtigung in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht im Rahmen der freiwilligen Versicherung zum Großteil für Personen, die aus der Versicherungspflicht oder der Familienversicherung ausgeschieden sind und entsprechende Vorversicherungszeiten erfüllt haben.[148] Das Ausscheiden aus der Versicherungspflicht kann sich entweder durch die Aufnahme einer nicht versicherungspflichtigen oder versicherungsfreien Tätigkeit, beispielsweise einer hauptberuflich selbständigen Tätigkeit (§ 5 Abs. 5 SGB V) oder einer Tätigkeit nach beamtenrechtlichen Vorschriften (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V) mit Beihilfeanspruch ergeben. Weiterhin scheiden Mitglieder aus der Versicherungspflicht aus und werden somit versicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überstiegen hat und auch im darauf folgenden Jahr voraussichtlich übersteigen wird.[149] Diese Personenkreise haben zudem die Wahlmöglichkeit, sich im Rahmen einer Krankheitsvollversicherung in der PKV zu versichern. Durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurden, mit Wirkung zum 02.02.2007, die mit dem Jahresarbeitsentgelt zu überschreitenden Jahre auf 3 Kalenderjahre erhöht, sodass hierdurch ein potentieller Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung (PKV) erschwert und zusätzlich die Finanzierungsbasis der GKV erweitert wird.[150] Größtenteils können sich nur diejenigen Personen in der GKV freiwillig versichern, die unmittelbar vorher der GKV angehört haben.[151] Die Beitragsbemessung für freiwillige Versicherte ist in den Satzungen der gesetzlichen Krankenkassen geregelt und wird auf Grundlage des kassenindividuellen Beitragssatzes und der Beitragsbemessungsgrenze bestimmt.[152] Die Beitragsbemessung basiert hier auf der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines freiwilligen Mitgliedes, sodass beispielsweise auch Beiträge aus Einnahmen aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung gezahlt werden.[153] Freiwillig versicherte Beschäftigte erhalten im gesetzlichen Rahmen von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag.[154] Dies gilt jedoch nicht für Personen, die hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und für beispielsweise in der GKV freiwillig versicherte Beamte, da Beamte in der Regel einen 50%igen Beihilfeanspruch zu den tatsächlich entstandenen Krankheitskosten haben, der im Falle einer freiwilligen Versicherung in der GKV jedoch nicht zum Tragen kommt.[155] Demnach ist es für Beamte mit Beihilfeanspruch sinnvoll, den verbleibenden Teil der Krankheitskosten über eine private Versicherung abzudecken, da Beamte ansonsten den vollen Beitragssatz in der GKV allein zu tragen hätten.[156] Der gesetzliche Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9% ist auch von freiwillig Versicherten zu zahlen.
Im Rahmen der Familienversicherung können sich Familienangehörige von Mitgliedern der GKV, also Ehegatten, Lebenspartner und Kinder in der GKV versichern, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen, beispielsweise in Bezug auf eigenes Einkommen, Wohnsitz oder Alter erfüllt sind.[157] Die Versicherung erfolgt beitragsfrei. In Abbildung 8 sind die Versicherten der GKV nach Versichertenstatus im Jahr 2007 dargestellt. In 2007 waren insgesamt 70,37 Millionen Personen gesetzlich versichert. Versicherungspflichtig davon waren 41,9%. Der Anteil der freiwillig Versicherten betrug hingegen ca. 6,4%.[158]
Abbildung 8: Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung nach Versichertenstatus (2007)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (2008a), S. 25
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[1] Vgl. Australian Bureau of Statistics (2008), S. 196 Vgl. Australian Bureau of Statistics (2007b), S. 5
[2] Vgl. Statistisches Bundesamt (2007a) und (2008b)
[3] Vgl. Statistische Ämter des Bundes und der Länder (2007), S. 6
[4] Vgl. Statistisches Bundesamt (2008a)
[5] Vgl. Australian Bureau of Statistics (2008), S. 181
[6] Vgl. Australian Bureau of Statistics (2007a)
[7] Vgl. Australian Bureau of Statistics (2008), S. 182
[8] Vgl. Statistisches Bundesamt (2005a), S. 3
[9] Vgl. ebenda
[10] Vgl. Statistisches Bundesamt (2007a) und (2008c)
[11] Vgl. Australian Bureau of Statistics (2008), S. 181
[12] Vgl. Australian Bureau of Statistics (2007a)
[13] Vgl. Organisation for Economic Co-operation and Development (2007)
[14] Vgl. ebenda
[15] Vgl. Australian Bureau of Statistics/ Australian Government Australian Institute of Health and Welfare (2005), S. 177
[16] Vgl. ebenda
[17] Vgl. Robert-Koch-Institut (2006), S. 81 Vgl. Australian Government Australian Institute of Health and Welfare (2006), S. 233 - 235
[18] Vgl. Australian Bureau of Statistics (2006c), S. 9
[19] Vgl. World Health Organization (1989)
[20] Vgl. Australian Bureau of Statistics (2006d)
[21] Eigene Berechnung in Anlehnung an Australian Bureau of Statistics (2005)
[22] Eigene Berechnung in Anlehnung an Statistisches Bundesamt (2007c)
[23] Vgl. Statistisches Bundesamt (2007b), S. 243 und (2007c)
[24] Vgl. Australian Bureau of Statistics (2008), S. 206 und (2005)
[25] Vgl. Robert-Koch-Institut (2006), S. 29
[26] Eigene Berechnung in Anlehnung an World Health Organization (2004)
[27] Eigene Berechnung in Anlehnung an World Health Organization (2004)
[28] Vgl. World Health Organization (2004)
[29] Eigene Berechnungen in Anlehnung an Begg et al. (2007)
[30] Eigene Berechnungen in Anlehnung an Begg et al. (2007)
[31] Vgl. Begg et al. (2007), S. 5
[32] Vgl. ebenda
[33] Vgl. ebenda
[34] Vgl. Schwartz et al. (2003), S. 43
[35] Vgl. Australian Bureau of Statistics (2006d)
[36] Vgl. Australian Bureau of Statistics (2006c), S. 22
[37] Vgl. Australian Government Australian Institute of Health and Welfare (2007a), S. 7
[38] Vgl. Australian Bureau of Statistics (2008), S. 363
[39] Vgl. Australian Government Medicare Australia (2007a), S. 92 – 93 und S. 116 Vgl. ebenda, S. 186 - 187
[40] Vgl. ebenda, S. 77
[41] Vgl. Commonwealth Department of Health and Aged Care (2000), S. 6 Vgl. Australian Government Department of Health and Ageing (2007b), S. 24 - 25
[42] Vgl. Australian Bureau of Statistics (2008), S. 363 - 364
[43] Vgl. Australian Government Department of Health and Ageing (2007b), S. 22
[44] Vgl. ebenda, S. 35
[45] Vgl. ebenda
[46] Vgl. ebenda, S. 36
[47] Vgl. Australian Government Department of Health and Ageing (2007b), S. 36
[48] Vgl. Australian Government Australian Institute of Health and Welfare (2006), S. 342
[49] Unter „Allgemeinpatienten“ werden Patienten verstanden, die keine Privatpatienten sind.
[50] Vgl. Australian Government Australian Institute of Health and Welfare (2006), S. 342 und S. 345
[51] Vgl. ebenda, S. 355 Vgl. Australian Bureau of Statistics (2008), S. 363 - 364 und S. 367
[52] Vgl. Australian Government Department of Health and Ageing (2006b), S. 3
[53] Vgl. Australian Bureau of Statistics (2008), S. 364 und S. 368 Vgl. Commonwealth Department of Health and Aged Care (2000), S. 2
[54] Vgl. Australian Government Department of Health and Ageing (2007a), S. 2
[55] Vgl. Australian Government Australian Institute of Health and Welfare (2006), S. 9
[56] Vgl. Australian Government Private Health Insurance Administration Council (2008a), S. 3 - 4
[57] Vgl. Australian Government Attorney-General´s Department (2007), S. 77 - 78
[58] Vgl. Australian Government Private Health Insurance Administration Council (2007b), S. 29 und S. 43
[59] Vgl. Australian Government Attorney-General´s Department (2007), S. 42 Vgl. Australian Government Private Health Insurance Administration Council (2007b), S. 29
[60] Vgl. Australian Government Department of Health and Ageing (2007b), S. 31 und S. 36
[61] Vgl. Commonwealth Department of Health and Aged Care (2000), S. 8
[62] Vgl. Australian Government Private Health Insurance Administration Council (2008a), S. 2
[63] Vgl. ebenda, S. 1 - 4
[64] Vgl. Australian Government Private Health Insurance Administration Council (2008a), S. 13
[65] Vgl. ebenda Vgl. Australian Government Attorney-General´s Department (2007), S. 83 - 84
[66] Vgl. Australian Government Private Health Insurance Administration Council (2007b), S. 82 - 83
[67] Vgl. ebenda
[68] Vgl. Australian Government Attorney-General´s Department (2007), S. 32 – 33 Vgl. Australian Government Private Health Insurance Administration Council (2007b), S. 71
[69] Vgl. Australian Government Private Health Insurance Administration Council (2008a), S. 13 Vgl. Australian Government Private Health Insurance Administration Council (2007b), S. 71
[70] Vgl. Australian Government Private Health Insurance Administration Council (2007b), S. 10
[71] Vgl. Australian Government Private Health Insurance Administration Council (2008a), S. 13
[72] Vgl. Australian Government Private Health Insurance Administration Council (2007b), S. 71 Vgl. Australian Government Private Health Insurance Administration Council (2007a), S. 9
[73] Vgl. Australian Government Private Health Insurance Administration Council (2007b), S. 71 - 72
[74] Das australische Finanzjahr beginnt am 1. Juli und endet am 30. Juni.
[75] Vgl. Australian Government Private Health Insurance Administration Council (2007b), S. 15
[76] Vgl. Australian Government Private Health Insurance Administration Council (2008a), S. 16
[77] Vgl. Australian Government Attorney-General´s Department (2007), S. 49
[78] Vgl. Australian Government Private Health Insurance Administration Council (2008a), S. 17 Vgl. Australian Government Attorney-General´s Department (2007), S. 52
[79] Unter einer jährlichen Erstattungshöchstgrenze wird der Betrag verstanden, bis zu dem eine Leistung in einem Jahr in der Summe erstattet wird.
[80] Vgl. Australian Government Private Health Insurance Administration Council (2008a), S. 17
[81] Vgl. Australian Government Private Health Insurance Administration Council (2007a), S. 6 – 7 Vgl. Australian Government Attorney-General´s Department (2007), S. 219 - 222
[82] Vgl. Australian Government Attorney-General´s Department (2007), S. 21
[83] Vgl. ebenda, S. 81 – 88 Vgl. Australian Government Private Health Insurance Administration Council (2007b), S. 20
[84] Vgl. Australian Government Attorney-General´s Department (2007), S. 186 ff.
[85] Vgl. ebenda, S. 202
[86] Vgl. Australian Government Private Health Insurance Administration Council (2008a), S. 8 - 9
[87] Vgl. ebenda, S. 9
[88] Vgl. ebenda, S. 7 Vgl. Australian Government Attorney-General´s Department (2007), S. 25
[89] Vgl. Australian Government Private Health Insurance Administration Council (2008a), S. 7 Vgl. Australian Government Attorney-General´s Department (2007), S. 21
[90] Vgl. Australian Government Private Health Insurance Administration Council (2008a), S. 7 Vgl. Australian Government Attorney-General´s Department (2007), S. 22
[91] Vgl. Australian Government Private Health Insurance Administration Council (2007b), S. 148 Vgl. Australian Government Private Health Insurance Administration Council (2008a), S. 10 - 11
[92] Das erste Quartal umfasst die Monate Januar bis März.
[93] Vgl. Australian Government Private Health Insurance Administration Council (2008b), S. 2
[94] Vgl. ebenda, S. 4
[95] Vgl. Australian Bureau of Statistics (2006a), S. 68
[96] Vgl. ebenda
[97] Vgl. ebenda, S. 67
[98] Vgl. Australian Government Australian Institute of Health and Welfare (2006), S. 246 Vgl. Australian Government Department of Veterans´Affairs (2008a)
[99] Vgl. Australian Government Department of Veterans´Affairs (2008a), S. 2 - 5
[100] Vgl. Australian Government Centrelink (2008a) Vgl. Australian Government Centrelink (2008b)
[101] Vgl. Australian Government Centrelink (2008a), S. 13 Vgl. Australian Bureau of Statistics (2008), S. 366 Vgl. Australian Government Australian Institute of Health and Welfare (2006), S. 342
[102] Vgl. Commonwealth Department of Health and Aged Care (2000), S. 5 und S. 10
[103] Vgl. Australian Government Australian Institute of Health and Welfare (2006), S. 287
[104] Vgl. Commonwealth Department of Health and Aged Care (2000), S. 5 Vgl. Australian Bureau of Statistics (2008), S. 366 - 367
[105] Vgl. Australian Government Australian Taxation Office (2007a), S. 1
[106] Vgl. Australian Government Australian Taxation Office (2007b), S. 100 - 101
[107] Vgl. ebenda, S. 101
[108] Vgl. Australian Government Australian Taxation Office (2007b), S. 100 - 101
[109] Vgl. Australian Government Department of Veterans´Affairs (2008b), S. 1 - 2
[110] Vgl. Australian Government The Treasury (2007), S. 9
[111] Vgl. Duckett (2004), S. 48 – 49 Vgl. Australian Government The Treasury (2007), S. 35
[112] Vgl. Kern/ Kupsch (2002), S. 8
[113] Vgl. Australian Government Department of Health and Ageing (2006a), S. 19
[114] Vgl. Australian Government Department of Health and Ageing (2006b), S. 3 Vgl. Australian Bureau of Statistics (2008), S. 363 - 364
[115] Vgl. Australian Government Australian Institute of Health and Welfare (2006), S. 332 ff. Vgl. Australian Government Department of Health and Ageing (2006a), S. 4
[116] Vgl. Commonwealth Department of Health and Aged Care (2000), S. 4
[117] Vgl. Australian Government Department of Health and Ageing (2007a) Vgl. Australian Government Department of Health and Ageing (2006a), S. 4 Vgl. Australian Government Australian Institute of Health and Welfare (2006), S. 294
[118] Vgl. Australian Government Department of Health and Ageing (2006a), S. 4
[119] Vgl. Australian Government Australian Institute of Health and Welfare (2006), S. 287
[120] Vgl. ebenda, S. 391
[121] Vgl. Australian Government Private Health Insurance Administration Council (2008a), S. 1 - 4
[122] Vgl. Australian Government Australian Institute of Health and Welfare (2007b). S. 21
[123] Vgl. ebenda. S. 22
[124] Vgl. Australian Bureau of Statistics (2008), S. 372
[125] Vgl. ebenda
[126] Vgl. Australian Government Australian Institute of Health and Welfare (2007b). S. 21
[127] Vgl. Simon (2008), S. 68
[128] Vgl. Preusker (2008), S. 146 Vgl. Simon (2008), S. 93
[129] Vgl. Bundesministerium für Gesundheit (2008a), S. 24
[130] Vgl. ebenda, S. 13
[131] Vgl. Preusker (2008), S. 151
[132] Vgl. Kassenärztliche Bundesvereinigung (2008b), S. 1
[133] Vgl. ebenda
[134] Vgl. Statistisches Bundesamt (2008e)
[135] Vgl. ebenda Vgl. Kassenärztliche Bundesvereinigung (2008b), S. 1
[136] Vgl. Simon (2008), S . 124 - 125
[137] Vgl. ebenda, S. 82 und S. 125 Vgl. Preusker (2008), S. 62
[138] Vgl. Spitzenverband Bund der Krankenkassen (2008)
[139] Vgl. Bundesverband der allgemeinen Ortskrankenkassen (2007)
[140] Vgl. Simon (2008), S. 134 - 135
[141] Vgl. Preusker (2008), S. 65
[142] Vgl. § 186 Abs. 1 SGB V
[143] Vgl. § 226 SGB V
[144] Vgl. Bundesverband der allgemeinen Ortskrankenkassen (2007)
[145] Vgl. Bundesministerium für Gesundheit (2008a), S. 30
[146] Vgl. § 241a SGB V Vgl. Simon (2008), S. 144
[147] Vgl. Preusker (2008), S. 56
[148] Vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 1 SGB V
[149] § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V und § 6 Abs. 4 SGB V
[150] Vgl. Simon (2008), S. 61
[151] Vgl. Bundesministerium für Gesundheit (2008a), S. 26 - 27
[152] Vgl. § 240 SGB V
[153] Vgl. Bundesministerium für Gesundheit (2008a), S. 30
[154] Vgl. § 257 Abs. 1 SGB V
[155] Vgl. Simon (2008), S. 138 Vgl. Verband der privaten Krankenversicherung (2007c), S. 34
[156] Vgl. Simon (2008), S. 138 und S. 161
[157] Vgl. § 10 SGB V
[158] eigene Berechnung in Anlehnung an Bundesministerium für Gesundheit (2008a), S. 25
- Arbeit zitieren
- Dipl.-Kfm. Thorsten Schmidt (Autor:in), 2008, Das steuerfinanzierte Gesundheitssystem in Australien und das Sozialversicherungssystem in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/135074