Die vorliegende Arbeit stellt nach einem kurzen historischen Abriss zur Entwicklung des Missale Romanum und der Ausnahmeregeln nach 1969 das Motu Proprio Benedikts XVI. in seinen beiden Teilen (Pars narrativa und Pars normativa) vor und analysiert anschließend die Motivation und Begründungen des Papstes. Die Bestimmungen des Artikels 1 in Summorum Pontificum haben wegen ihrer ungewohnten und deshalb missverständlichen Begrifflichkeit zahlreiche kirchenrechtliche Diskussionen zum richtigen Verständnis und der zugrundeliegenden Intention ausgelöst. Die verschiedenen Positionen von Befürwortern und Gegnern des umstrittenen Gesetzes werden in der gebotenen Kürze zusammenfassend gegenübergestellt.
Das Zweite Vatikanische Konzil reformierte die katholische Kirche in den 1960er Jahren auf vielen Gebieten grundlegend. Eines der ersten Ergebnisse des Konzils war die annähernd einstimmig beschlossene Konstitution über die heilige Liturgie Sacrosanctum Consilium (1963). Die darin gefassten Beschlüsse bilden die Grundlage für das neue Missale Romanum, das Papst Paul VI. 1969 promulgiert. Während die meisten Katholiken weltweit die Liturgiereform, insbesondere wegen der volkssprachlichen Texte und Gebete, freudig begrüßten, hing eine Minderheit von Traditionalisten weiter der vorkonziliaren Liturgie an. Die zunächst nur als Übergangslösung geduldete Zelebration nach dem Missale Johannes XXIII. von 1962 hält sich in den folgenden Jahrzehnten hartnäckig, oft verbunden mit einer grundsätzlichen Geringschätzung der Reformen des Konzils. Insbesondere die Vorgänge um die Priesterbruderschaft St. Pius X. des französischen Erzbischofs Lefebvre manifestieren die Spaltungstendenzen in konservativen Kirchenkreisen. Kardinal Ratzinger bemüht sich als Präfekt der Glaubenskongregation intensiv um die Einheit der Kirche und versucht zusammen mit Papst Johannes Paul II., weitere Abspaltungen aufzuhalten. Die Ausnahmeregelungen zum Gebrauch des alten Missale werden großzügig erweitert. Nach der Übernahme des Papstamtes erlaubt Benedikt XVI. schließlich mit seinem Motu Proprio Summorum Pontificum (2007) den vorkonziliaren Ritus als "außerordentliche Ausdrucksform" wieder grundsätzlich.
Inhaltsverzeichnis
- Hinführung
- Vorgeschichte
- Historische Entwicklung des Missale Romanum bis 1969
- Ausnahmeregelungen 1969 – 1988
- MP Summorum Pontificum (2007)
- Pars narrativa
- Pars normativa
- Intentionen und Theologie Benedikts XVI
- Kirchenrechtliche Diskussion des MP Summorum Pontificum
- Ritus - Expressio – Usus
- Ordinaria – Extraordinaria
- Numquam abrogata
- Aktuelle Entwicklung - MP Traditionis Custodes
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit beschäftigt sich mit der rechtlichen Kontroverse, die durch das Motu Proprio Summorum Pontificum (2007) von Papst Benedikt XVI. ausgelöst wurde. Im Zentrum steht die Frage, wie der vorkonziliare Ritus der römischen Liturgie im Kontext der durch das Zweite Vatikanische Konzil reformierten Liturgie zu verstehen und zu bewerten ist.
- Entwicklung des Missale Romanum und der Ausnahmeregelungen nach 1969
- Inhalt und Intentionen von Summorum Pontificum
- Kirchenrechtliche Diskussionen um die Begriffe „Ritus“, „Expressio“ und „Usus“
- Die Bedeutung des Motu Proprio Traditionis Custodes (2021) für die Zukunft der vorkonziliaren Liturgie
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel führt in die Thematik des Motu Proprio Summorum Pontificum ein und beschreibt die historische Entwicklung des Missale Romanum bis hin zur Liturgiereform nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil. Anschließend wird auf die Entstehung der Ausnahmeregelungen zum Gebrauch des alten Messbuches zwischen 1969 und 1988 eingegangen. Das zweite Kapitel behandelt das Motu Proprio Summorum Pontificum in seinen beiden Teilen: der Pars narrativa und der Pars normativa. Es wird zudem die Motivation und Theologie Benedikts XVI. bei der Erlassung des Gesetzes beleuchtet. Im dritten Kapitel werden die kirchenrechtlichen Diskussionen um die Bestimmungen des MP Summorum Pontificum in Bezug auf die Begriffe „Ritus“, „Expressio“ und „Usus“ dargestellt. Zum Abschluss beleuchtet das vierte Kapitel die aktuelle Entwicklung durch das Motu Proprio Traditionis Custodes, das die Regelungen seines Vorgängers weitgehend rückgängig macht.
Schlüsselwörter
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit zentralen Themen der katholischen Liturgiegeschichte und Liturgiepraxis. Schlüsselbegriffe sind die Entwicklung des Missale Romanum, die Reformen des Zweiten Vatikanischen Konzils, die vorkonziliare Liturgie, das Motu Proprio Summorum Pontificum, Ritus, Expressio, Usus, Ordinaria, Extraordinaria, Traditionis Custodes, Tradition, Kirchenrecht, Theologie.
- Arbeit zitieren
- Dr. Klaus Altenbach (Autor:in), 2021, Die rechtlichen Irritationen des Motu Proprio Summorum Pontificum, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1348489