In dieser Arbeit wird der Frage nachgegangen, ob und unter welchen Umständen Menschenrechte militärisch geschützt werden dürfen.
In einem ersten Teil wird dabei auf das zu schützende Gut, die Menschenrechte eingegangen, ihre Verankerung im humanitären Völkerrecht aufgezeigt und Instrumente zum Schutz der Menschenrechte vorgestellt. Darauf folgend wird die ‚humanitäre Intervention’ als Möglichkeit des Menschenrechtschutzes dargestellt, sowie die daraus entstehenden Kritikpunkte. In einem weiteren Teil der Hausarbeit werden die ethischen Kriterien der legitimen Anwendung militärischer Gewalt nach der Lehre des „gerechten Krieges“ aufgezeigt und anschließend auf die zuvor beschriebenen Kritikpunkte angewandt.
Abschließend soll versucht werden, die Frage nach der Legitimation militärischer Intervention zum Schutz von Menschenrechten zu beantworten.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Menschenrechte als zu schützendes Gut
2.1 Merkmale der Menschenrechte
2.2 Menschenrechte im (humanitären) Völkerrecht
2.3 Fundamentale Menschenrechte
2.4 Völkerrechtliche Instrumente zum Schutz der Menschenrechte
3. Humanitäre Intervention
3.1 Historische Entwicklung
3.2. Definition
4 Kritik
4.1 Aus völkerrechtlicher Sicht
4.2 Aus ethischer Sicht
5 Ethische Kriterien der legitimen Anwendung militärischer Gewalt
5.1 Ius ad bellum
5.1.1 Gerechter Grund
5.1.2 Legitime Autorität
5.1.3 Ultima Ratio
5.1.4 Verhältnismäßigkeit
5.1.5 Richtige Absicht
5.1.6 Aussicht auf Erfolg
5.2 Ius in bello
5.2.1 Verhältnismäßigkeit
5.2.2 Diskriminierungsgebot
5.2.3 Verbotene Waffen
5.3 Bezug der Lehre des gerechten Krieges auf die Kritikpunkte
6 Fazit und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Problematik humanitärer Interventionen und geht der zentralen Forschungsfrage nach, ob und unter welchen ethischen sowie völkerrechtlichen Umständen Menschenrechte mittels militärischer Gewalt geschützt werden dürfen.
- Verankerung der Menschenrechte im Völkerrecht
- Definition und historische Entwicklung humanitärer Interventionen
- Völkerrechtliche und ethische Kritik am militärischen Eingreifen
- Kriterien der Lehre vom "gerechten Krieg" (Ius ad bellum und Ius in bello)
- Anwendung ethischer Maßstäbe auf die Legitimität von Interventionen
Auszug aus dem Buch
5.1.1 Gerechter Grund
Bedeutend für die Rechtfertigung des Einsatzes von Gewalt ist der gerechte Grund. Er besagt, dass „nur solche Kriege geführt werden dürfen, die eine Rechtfertigung in der Gerechtigkeit der Sache haben, für die gekämpft werden soll“ (Hinsch/Janssen 2006: 67) und schließt damit aus, dass Kriege aufgrund von Macht- und Reichtumsstreben, Kampflust, Ruhm und Größe geführt werden dürfen (vgl. ebd.). Problematisch hierbei ist, dass ein gerechter Grund nicht objektiv feststellbar ist und es daher den einzelnen Staaten überlassen bleibt über den gerechten Kriegsgrund zu urteilen.
Bezüglich ‚humanitärer Interventionen’ bergen schwere Menschenrechtsverletzungen einen gerechten Grund. Bei schweren Verletzungen grundlegender Menschenrechte ist nicht in jedem Fall eine militärische Intervention gerechtfertigt, vielmehr muss im Einzelfall über die jeweilige Intervention entschieden werden. Dies bedeutet im Endeffekt, dass die Verletzung von Menschenrechten einen Grund für eine ‚humanitäre Intervention’ darstellen kann, aber nicht muss.
Die von der kanadischen Regierung im Jahre 2001 eingesetzte „International Commission on Intervention and State Souvereignity (ICISS)“ entwickelte Bedingungen, unter denen ein militärisches Eingreifen in die Souveränität eines Landes aus humanitären Gründen legitim scheint. Hierunter fallen: großer Verlust von Menschenleben (Mord, Ausrottung, Vernichtung, Katastrophen etc.) sowie ethnische Säuberungen. Grundlage hierfür bilden u.a. die Genozidkonvention von 1948 und die Genfer Konventionen inklusive ihrer Zusatzprotokolle. Ungerechtfertigt sind laut ICISS ‚humanitäre Interventionen’, wenn Menschenrechtsverletzungen vorliegen, die keine Tötungen oder ethnischen Säuberungen inkludieren, wie z.B. Inhaftierung von Oppositionellen. In diesen Fällen muss mit anderen Mitteln, z.B. Sanktionen gearbeitet werden (vgl. ebd.: 84ff.).
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet das Dilemma humanitärer Interventionen am Beispiel des Kosovo-Konflikts und umreißt den Aufbau der Untersuchung.
2 Menschenrechte als zu schützendes Gut: Dieses Kapitel definiert Menschenrechte, erläutert deren universelle Merkmale sowie ihre Verankerung im Völkerrecht und stellt bestehende Schutzinstrumente vor.
3. Humanitäre Intervention: Hier wird der Begriff der humanitären Intervention definiert und in seine historische Entwicklung sowie Abgrenzung zu anderen Hilfsmaßnahmen eingeordnet.
4 Kritik: Das Kapitel widmet sich den völkerrechtlichen Einwänden sowie ethischen Bedenken, die gegen eine militärische Intervention als Schutzinstrument vorgebracht werden.
5 Ethische Kriterien der legitimen Anwendung militärischer Gewalt: Dieser Hauptteil analysiert die Lehre vom gerechten Krieg mit ihren Kriterien zum Ius ad bellum und Ius in bello und wendet diese auf die zuvor erörterte Kritik an.
6 Fazit und Ausblick: Das Fazit resümiert, dass eine pauschale Antwort zur Legitimität ausbleibt, betont jedoch die Notwendigkeit einer strikten Einzelfallprüfung anhand ethischer Kriterien.
Schlüsselwörter
Humanitäre Intervention, Menschenrechte, Völkerrecht, Gerechter Krieg, Ius ad bellum, Ius in bello, Souveränität, Intervention, Friedenssicherung, Vereinte Nationen, Sicherheitsrat, Ethische Kriterien, Gewaltverbot, Internationale Sicherheit, Genozid
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Hausarbeit befasst sich mit der ethischen und völkerrechtlichen Legitimation von militärischen Interventionen, die unter dem Vorwand des Menschenrechtsschutzes durchgeführt werden.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Im Zentrum stehen die Definition von Menschenrechten, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Interventionen, die Kritik an diesen Einsätzen und die Anwendung der Lehre vom gerechten Krieg.
Was ist die primäre Forschungsfrage?
Die zentrale Forschungsfrage lautet, ob und unter welchen Umständen Menschenrechte mittels militärischer Gewalt geschützt werden dürfen, ohne dabei geltendes Völkerrecht oder moralische Prinzipien zu verletzen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autorin nutzt eine strukturierte Literaturanalyse, um verschiedene Theorien zum gerechten Krieg und völkerrechtliche Positionen gegenüberzustellen und auf die Problematik humanitärer Interventionen anzuwenden.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil erörtert die Definitionen der Intervention, die Kritikpunkte (z.B. Verletzung der Souveränität) sowie die ethischen Kriterien Ius ad bellum und Ius in bello als Maßstab für Legitimität.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Humanitäre Intervention, Menschenrechte, Ius ad bellum, Ius in bello, Souveränität, Gerechter Krieg und Völkerrecht.
Wie unterscheidet die Arbeit zwischen Ius ad bellum und Ius in bello?
Das Ius ad bellum umfasst die Bedingungen, die vor Beginn eines Krieges erfüllt sein müssen, um den Einsatz von Gewalt zu rechtfertigen, während das Ius in bello Regeln für den Modus der Gewaltanwendung während des Konflikts definiert.
Was besagt die Lehre vom gerechten Grund in Bezug auf humanitäre Interventionen?
Ein gerechter Grund liegt laut Arbeit bei schweren Verletzungen fundamentaler Menschenrechte vor, wobei jedoch eine Einzelfallentscheidung notwendig bleibt und keine automatische Rechtfertigung für Militärschläge besteht.
Warum wird die Bezeichnung "humanitäre Intervention" als problematisch angesehen?
Kritiker führen an, dass der Begriff semantisch widersprüchlich ist, da humanitäres Handeln neutral sein sollte, während militärische Aktionen politisch motiviert sind und eigene Interessen verfolgen können.
- Arbeit zitieren
- Kerstin Fischer (Autor:in), 2008, Darf man Menschenrechte militärisch schützen?, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/134166