Die Arbeit setzt sich mit dem Thema Folter anhand des Falls Gäfgen / von Metzler auseinander und stellt sich dabei folgende Fragen: Kann jemand noch (Grund-)Rechte haben, wenn er beispielsweise durch einen Mord massiv in die Rechte eines anderen Menschen eingegriffen hat? Und: Kann Folter oder die Androhung von Folter in dem Falle überhaupt noch eine Rechtsverletzung in dem Sinne darstellen?
Am 27. September des Jahres 2002 hatte Magnus Gäfgen den damals elf Jahre alten Jakob von Metzler entführt, mit dem Ziel, von von Metzlers Eltern Lösegeld in der Höhe von einer Million Euro zu erpressen. Drei Tage nach der Entführung verhaftete die Polizei Gäfgen. Dieser nannte den Polizisten erst einen falschen Aufenthaltsort des Jungen.
Daraufhin – Gäfgen war zu diesem Zeitpunkt bereits einen Tag in Polizeigewahrsam – drohte ein Polizeibeamter unter Anordnung des Frankfurter Polizei-Vizepräsidenten und unter Billigung des Innenministeriums Gäfgen mit Folter und führte foltervorbereitende Maßnahmen aus, mit dem Ziel, den heute in der Sache Verurteilten derart unter psychischen Druck zu setzen, dass er den korrekten Aufenthaltsort des Jungen preisgibt.
Die Polizisten gingen davon aus, dass der entführte Junge noch lebte, und fürchteten ein Verhungern oder Erfrieren, sollte der Aufenthaltsort nicht vor den Nachtstunden ermittelt sein. Der damals 28 Jahre alte Gäfgen, der zuvor mehrere Stunden verhört worden war, gab angesichts der Folterdrohung nach weiteren zehn Minuten auf. Er verriet den Polizeibeamten den Aufenthaltsort des ermordeten Jungen.
Inhaltsverzeichnis
- Folter und Menschenrechte
- Einleitung
- Der Fall Gäfgen/von Metzler
- Folterdrohung im Polizeigewahrsam
- Rechtliche und ethische Perspektive
- Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit
- Verfall der Norm und Tabubruch
- Folter und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
- Zusammenfassung und Schlussfolgerung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieser Essay analysiert die Anwendung von Folter im Kontext des Rechtsstaates am Beispiel des Falles Gäfgen/von Metzler. Er beleuchtet die rechtlichen und ethischen Dimensionen der Frage, ob Menschenrechte auch für Personen gelten, die schwere Straftaten begangen haben. Der Essay untersucht, ob die Androhung von Folter im Polizeigewahrsam eine Verletzung von Grundrechten darstellt, auch wenn sie im Interesse der Rettung eines Kindes erfolgte.
- Die Unverletzlichkeit der Menschenrechte im Rechtsstaat
- Die ethische Dimension von Folter und die Rechtfertigung von Gewalt
- Das Verhältnis von Strafverfolgung und Menschenrechten
- Die Bedeutung von Rechtsstaatlichkeit und die Gefahr des Verfalls von Normen
- Die Frage der Verhältnismäßigkeit und der Abwägung von Rechten
Zusammenfassung der Kapitel
- Der Essay beginnt mit einer Darstellung des Falles Gäfgen/von Metzler und beleuchtet die Folterdrohung im Polizeigewahrsam.
- Es werden die rechtlichen und ethischen Aspekte des Falles diskutiert, wobei die Unverletzlichkeit der Menschenrechte und die Rechtfertigung von Gewalt im Fokus stehen.
- Das Verhältnis von Strafverfolgung und Menschenrechten wird analysiert und die Bedeutung von Rechtsstaatlichkeit und die Gefahr des Verfalls von Normen hervorgehoben.
- Der Essay untersucht die Frage der Verhältnismäßigkeit und die Abwägung von Rechten im Kontext der Anwendung von Folter.
Schlüsselwörter
Folter, Menschenrechte, Rechtsstaat, Grundgesetz, Europäische Menschenrechtskonvention, Strafverfolgung, Strafrecht, Ethik, Gäfgen, von Metzler, Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Verhältnismäßigkeit, Tabubruch, Normverfall, Rechtsstaatlichkeitsprinzip.
- Arbeit zitieren
- Sabrina Kohnke (Autor:in), 2011, Folter und Androhung von Folter. Ethik am Beispiel des Falles Gäfgen/von Metzler, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1340265