„Schlichtungsgespräche sind eines der gesellschaftlich etablierten Verfahren der Konfliktlösung“ und werden von verschiedenen Institutionen in unterschiedlichen Bereichen angewendet. Zum einen ist Schlichtung ein juristisch definiertes Verfahren der außer bzw. vorgerichtlichen Regelung von Konflikten. Zum anderen gehört Schlichtung, häufig unter den Termini „Mediation“ oder „Streitschlichtung“, in vielen Unternehmen und Schulen zu den unerlässlichen Elementen der Konfliktregelung.
In beiden Bereichen kann der Schlichter das Gespräch, anders als z.B. beim Typus „Kritikgespräch“, nicht verlangen. Es basiert auf Freiwilligkeit der Konfliktbeteiligten und wird in der Regel von einer der streitenden Parteien angeregt. Zurückzuführen ist das Konzept der Schlichtung auf die Idee, die Gerichte zu entlasten und leichtere Streitfälle schon im Vorfeld einer gerichtlichen Verhandlung einvernehmlich beilegen zu können. Im Laufe der Zeit sind diese außergerichtlichen Einrichtungen zu obligatorischen Instanzen geworden, die besonders bei Bagatellanliegen, wie Nachbarschaftsstreitigkeiten und kleineren Delikten des Kraftfahrtwesens durchlaufen werden müssen, bevor die streitenden Parteien Zugang zu einem Gerichtsverfahren erhalten.
Inhaltsverzeichnis
1. Grundlagen zum Thema „Schlichtung“
2. Die Beteiligten eines Schlichtungsgesprächs
3. Die Rolle des Schlichters
4. Aufbau und Ablauf des Schlichtungsverfahrens
5. Die Anschuldigung
6. Die Stellungnahme zur Anschuldigung
7. Die Entwicklung kooperativer Handlungsangebote
8. Schlichtung in der Schule
9. Unterschiedliche Handlungskonstellationen
10. Transskriptanalyse zweier Beispiele
11. Literatur