Ziel dieser Arbeit ist es, darzulegen, ob und wie die Soziologie mit ihren Erkenntnissen und Forschungsmethoden die Rechtspraxis dabei unterstützen kann, dem Problem der mangelnden Beachtung der Lebenswirklichkeit auf wissenschaftlicher Basis entgegenzuwirken. Darüber hinaus soll ihre tatsächliche Bedeutung insbesondere für die Gesetzgebung und Rechtsprechung im deutschen Privatrecht beleuchtet und beurteilt werden.
Inhaltsverzeichnis
- Einführung
- Soziologie und Rechtssoziologie
- Inhalt der Wissenschaft
- Methoden der Erkenntnisgewinnung
- Unterschied zur Rechtswissenschaft
- Rechtssoziologie
- Verhältnis zwischen Soziologie und Recht
- Rechtswissenschaft und Soziologie als autonome Disziplinen
- Rechtswissenschaft als Sozialwissenschaft
- Soziologie als „Hilfswissenschaft\" des Rechts
- Möglicher Nutzen der Soziologie für das Privatrecht
- Für die privatrechtliche Gesetzgebung
- Empirische Rechtstatsachenforschung
- Gesellschaftliche Legitimation von Gesetzen
- Für die privatrechtliche Rechtsprechung
- Sachverhaltsaufklärung
- Konkretisierung und Anwendung von Rechtsvorschriften
- Verkehrssitte gem. §§ 151, 157 und 242 BGB
- Gute Sitten gem. §§ 138 I und 826 BGB
- Angemessene Erwerbstätigkeit gem. § 1574 BGB
- Weitere Anwendungsgelegenheiten soziologischer Erkenntnisse
- Grenzen der Soziologie in der Rechtsanwendung
- Einfluss auf die privatrechtliche Gesetzgebung
- Die Ehe- und Scheidungsrechtsreform von 1977
- Ausgangslage
- Die Rolle der Soziologie im Reformprozess
- Forschungsreferat zur Rechtstatsachenforschung im BMJ
- Beurteilung des tatsächlichen Einflusses
- Die Ehe- und Scheidungsrechtsreform von 1977
- Einfluss auf die privatrechtliche Rechtsprechung
- BGH-Urteile zur Sittenwidrigkeit von Geliebten-Testamenten
- BGH NJW 1964, 764
- BGH NJW 1968, 932
- BGH NJW 1970, 1273
- Richterliches Abstellen auf Alltagstheorien
- Markenrecht am Beispiel von BGH GRUR 2017, 75
- Beurteilung des tatsächlichen Einflusses
- BGH-Urteile zur Sittenwidrigkeit von Geliebten-Testamenten
- Gründe für den geringen Einfluss
- Fazit und Ausblick
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit befasst sich mit der Frage, welche Bedeutung soziologische Erkenntnisse für die Gesetzgebung und Rechtsprechung im Privatrecht haben. Sie analysiert das Verhältnis von Soziologie und Rechtswissenschaft und untersucht, wie soziologische Erkenntnisse in der Rechtsfindung und Rechtsanwendung genutzt werden können.
- Das Verhältnis von Soziologie und Rechtswissenschaft
- Die Rolle der Soziologie in der Gesetzgebung und Rechtsprechung
- Die Anwendung soziologischer Erkenntnisse in der Rechtsfindung und Rechtsanwendung
- Die Grenzen der Soziologie im Privatrecht
- Der tatsächliche Einfluss der Soziologie auf die Gesetzgebung und Rechtsprechung
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Einführung in die Soziologie und Rechtssoziologie, um den Kontext der Untersuchung zu schaffen. Im Anschluss werden die Methoden der Erkenntnisgewinnung in der Soziologie vorgestellt, um ein Verständnis für die wissenschaftliche Vorgehensweise zu ermöglichen. Anschließend wird der Unterschied zwischen Rechtswissenschaft und Soziologie beleuchtet, um die jeweiligen Disziplinen zu differenzieren. Das Verhältnis zwischen Soziologie und Recht wird im weiteren Verlauf der Arbeit ausführlich analysiert.
Die Arbeit zeigt anschließend den möglichen Nutzen der Soziologie für das Privatrecht auf, indem sie die Anwendungsmöglichkeiten soziologischer Erkenntnisse in der Gesetzgebung und Rechtsprechung erläutert. Dabei werden konkrete Beispiele für die empirische Rechtstatsachenforschung, die gesellschaftliche Legitimation von Gesetzen, die Sachverhaltsaufklärung und die Konkretisierung von Rechtsvorschriften vorgestellt.
Darüber hinaus werden die Einflüsse der Soziologie auf die privatrechtliche Gesetzgebung und Rechtsprechung anhand konkreter Fallbeispiele, wie z. B. der Ehe- und Scheidungsrechtsreform von 1977 und BGH-Urteile zur Sittenwidrigkeit von Geliebten-Testamenten, beleuchtet. Die Arbeit analysiert den tatsächlichen Einfluss der Soziologie auf die Rechtsentwicklung und zeigt die Gründe für den geringen Einfluss auf.
Schlüsselwörter
Rechtssoziologie, Privatrecht, Gesetzgebung, Rechtsprechung, Soziologische Erkenntnisse, Empirische Rechtstatsachenforschung, Gesellschaftliche Legitimation, Sachverhaltsaufklärung, Konkretisierung von Rechtsvorschriften, Sittenwidrigkeit, Alltagstheorien, Einfluss der Soziologie.
- Arbeit zitieren
- Alexander Fink (Autor:in), 2023, Die Bedeutung soziologischer Erkenntnisse im Privatrecht, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1328959