In dieser Arbeit wird insbesondere auf das Urteil des EGMR vom 13. Februar 2020 (Az.: 8675/15 und 8697/15) eingegangen, mit welchem die Große Kammer des EGMR Beschwerden von zwei Afrikanern gegen Spanien zurückgewiesen hat. Ferner zeugt die Beteiligung zahlreicher Dritter - sowohl Regierungen als auch NGOs - an diesem Fall von einem großen öffentlichen Interesse.
Das Urteil wirft wichtige Fragen auf, vor allem hinsichtlich der von den Parteien im Asylverfahren zu beachtenden Pflichten. Welche Unsicherheiten ergeben sich aus dem Urteil? Werden durch eine solche Zurückschiebung Menschenrechte beeinträchtigt? Werden durch die Zulässigkeit von Push-Backs gewaltsame Rückschiebepraktiken gestärkt? Im Rahmen der Arbeit wird das Urteil analysiert, in den menschen- und europarechtlichen Kontext eingeordnet und auf seine Konsequenzen hin untersucht.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Prozessgeschichte
- I. Angaben zum Urteil
- II. Hintergrund des Falles und Sachverhalt
- III. Urteil vom 03. Oktober 2017 des EGMR
- 1. Verletzung Art. 4 4. Prot. EMRK
- 2. Verletzung Art. 13 EMRK i.V.m. Art. 4 4. Prot. EMRK
- 3. Ergebnis der siebenköpfigen Kammer
- IV. Urteil vom 13. Februar 2020 des EGMR
- 1. Streichung von Beschwerden, Art. 37 EMRK
- 2. Vorfragen zur Feststellung des Sachverhaltes
- a) Vorläufiger Einspruch der sp. Regierung gegen den fehlenden Opferstatus
- b) Vorläufiger Einspruch der sp. Regierung wegen Unzuständigkeit gem. Art. 1 EMRK
- c) Vorläufiger Einspruch der sp. Regierung bzgl. des angeblichen Verlusts des Opferstatus der Bf. und Antrag der Regierung, den Fall aus diesem Grund von der Liste zu streichen
- d) Vorläufiger Einspruch der sp. Regierung gegen die „Nichtausschöpfung“ der innerstaatlichen Rechtsmittel
- 3. Verletzung von Art. 4 4. Prot. EMRK
- a) Ansicht sp. Regierung
- b) Ansicht Dunja Mijatović
- c) Ansicht Drittregierungen
- d) Beurteilung Gerichtshof
- aa) „Ausweisung“ i.S.v. Art. 4 4. Prot. EMRK
- bb) „kollektive“ Ausweisung i.S.v. Art. 4 4. Prot. EMRK
- cc) Verhalten als relevanter Faktor
- (i) in Tatsache, dass es nur zwei Bf. gab.
- (ii) Das Verhalten der Bf.
- IIe) Keine Verletzung Art. 4 4. Prot. EMRK
- 4. Verletzung Art. 13 EMRK i.V.m. Art. 4 4. Prot. EMRK
- C. Analyse
- I. Bewertung und Kritik des Urteils vom 13. Februar 2020
- 1. Auffassung Richter Aleš Pejchal
- 2. Auffassung Richterin Pauliine Koskelo
- II. Anwendung Art. 4 4. Prot. und Art. 13 EMRK i.S. des EGMR
- III. Verlauf der EGMR-Rechtsprechung zum Verbot der Kollektivausweisung
- IV. Grundlegende Rechtsquellen
- 1. Europäische Menschenrechtskonvention
- 2. Charta der Grundrechte der Europäischen Union
- 3. Genfer Flüchtlingskonvention
- 4. Dublin-III-Verordnung
- 5. Mögliche Ungleichbehandlung der Bf.
- V. Mögliche Folgen und Konsequenzen für die Praxis
- VI. Stellungnahme
- I. Bewertung und Kritik des Urteils vom 13. Februar 2020
- D. Ergebnis
- E. Ausblick
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der menschenrechtlichen Zulässigkeit von Push-Backs im Kontext des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Ziel ist es, die Rechtsprechung des EGMR im Fall N.N. gegen Spanien zu analysieren und die Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) in Bezug auf das Verbot der Kollektivausweisung zu untersuchen.
- Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und ihre Anwendung im Kontext von Push-Backs
- Verbot der Kollektivausweisung im Völkerrecht und der EMRK
- Rechtsprechung des EGMR zum Thema Push-Backs und Kollektivausweisung
- Analyse des Urteils N.N. gegen Spanien vom 13. Februar 2020
- Folgen und Konsequenzen der EGMR-Rechtsprechung für die Praxis
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Die Einleitung stellt die Thematik der Arbeit vor, die sich mit der menschenrechtlichen Zulässigkeit von Push-Backs im Lichte der Rechtsprechung des EGMR befasst. Sie skizziert den Gegenstand der Untersuchung und die Relevanz des Themas im Kontext der aktuellen Debatte um Migration und Flüchtlingspolitik.
- Prozessgeschichte: Dieses Kapitel beleuchtet die Prozessgeschichte des Falles N.N. gegen Spanien, insbesondere die relevanten Urteile des EGMR vom 03. Oktober 2017 und vom 13. Februar 2020. Es werden die wichtigsten Punkte des Sachverhalts, die Argumente der Parteien und die Argumentation des Gerichtshofs zusammengefasst.
- Analyse: Der Analyseteil beleuchtet die Argumentation des EGMR im Urteil vom 13. Februar 2020 und diskutiert die Anwendung von Art. 4 4. Prot. EMRK und Art. 13 EMRK. Darüber hinaus werden der Verlauf der EGMR-Rechtsprechung zum Verbot der Kollektivausweisung und die relevanten Rechtsquellen, wie die EMRK, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und die Genfer Flüchtlingskonvention, beleuchtet.
- Mögliche Folgen und Konsequenzen für die Praxis: Das Kapitel betrachtet die möglichen Folgen und Konsequenzen der EGMR-Rechtsprechung für die Praxis der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und die zukünftige Entwicklung des Rechts in Bezug auf Push-Backs und Kollektivausweisung.
- Stellungnahme: In diesem Kapitel wird die eigene Stellungnahme der Autorin zur Rechtsprechung des EGMR und deren Bedeutung für die menschenrechtliche Zulässigkeit von Push-Backs abgegeben. Sie diskutiert die Stärken und Schwächen der Argumentation des Gerichtshofs und reflektiert die Herausforderungen, die sich im Kontext der Migration und Flüchtlingspolitik stellen.
Schlüsselwörter
Die zentralen Themen der vorliegenden Arbeit sind Push-Backs, Kollektivausweisung, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), Art. 4 4. Prot. EMRK, Art. 13 EMRK, Flüchtlingsrecht, Menschenrechte, Migration, Flüchtlingspolitik.
- Arbeit zitieren
- Isabelle Tri (Autor:in), 2020, Zur menschenrechtlichen Zulässigkeit von Push-Backs, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1328342