Die Rechnungslegung von multinationalen Unternehmen, befinde sich schon seit längerer Zeit im Umbruch. Das Ziel seien, die internationalen Kapitalmärkte, an denen auch deutsche Unternehmen großes Interesse zeigen. Die Erreichung dieser Kapitalmärkte, würde u.a. durch die Aufstellung des Konzernabschlusses „nach internationalen Grundsätzen“ erleichtert. Die Abschlüsse von börsennotierten Unternehmen in der Europäischen Union, werden seit dem Jahr 2005, durch die „International Accounting Standards“ (IAS) und den „International Financial Reporting Standards“ (IFRS) aufgestellt. Ziel sei die Vergleichbarkeit der Unternehmensabschlüsse von kapitalmarktorientierten Unternehmen, um den Kapitalmarkt weltweit zu fördern und den Anlegerschutz zu verbessern. Aus diesem Grund sei „eine internationale Harmonisierung der externen Rechnungslegung“ notwendig. Neben der Pflicht zur Aufstellung für den Konzernabschluss, gebe es auch eine freiwillige Bilanzierung des Einzelabschlusses nach IFRS. Eine große Anzahl dieser Unternehmen, habe Immobilen in deren Bestand. Immobilien gelten auch als kapitalintensive Produkte. Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass der Herstellungs- bzw. Vermarktungsprozess eine langfristige Angelegenheit darstellt. Die Probleme die Immobilien mit sich bringen, seien angeblich ihre Langlebigkeit und die kostenintensiven Umbaumaßnahmen. Auch die Vermarktungsdauer von Immobilien sei hierbei entscheidend länger, als bei anderen Vermögenswerten. Dennoch tragen Immobilien zur wirtschaftlichen Stabilität und Entwicklung bei, da sie einen wichtigen Bestandteil des Gesamtvermögens einer Volkswirtschaft darstellen. Die Problematik liegt dabei, in der Klassifizierung von Immobilien. Aus diesem Grund, muss die Klassifizierung bekannt sein und die bilanziellen Folgen bestimmt werden.
- Arbeit zitieren
- Thomas Majer (Autor:in), 2013, Die Bewertung von Immobilien nach IFRS/IAS, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1322613