Die meisten digitalen Non-Natives erleben das Vordringen in ihre Umwelt mit Buchungsportalen, Suchmaschinen, Mährobotern und selbstfahrenden Autos als digitalen Übergang in fast alle Lebensbereiche. Diese Durchquerung wird selten neutral erlebt, weil sie nicht punktuell, sondern grundlegend und schwer zu ignorieren ist. Konsequenzen einer digitalen Welt reichen von der Erwartung technologischer Lösungen bis hin zur Bedrohung durchzunehmenden Kontroll- und Sicherheitsverlust. Letzteres und oft auch Ersteres basiert auf mangelndem Wissen und Verständnis über die Grundlagen und Folgen der Digitalisierung unserer Lebens- und Arbeitswelten.
Einer der wichtigsten Vorteile des Internets ist der weltweite Datenaustausch in kürzester Zeit. Aber dies sind genau die größten Probleme bei der Strafverfolgung; Internationalität und Schnelligkeit. So kann beispielsweise ein deutscher Straftäter seine illegalen Inhalte, die er in Frankreich monetarisiert, sein Guthaben in Sekundenschnelle in den Fernen Osten verschieben, wenn er den Druck der Ermittler verspürt. Aufgrund der Tatsache, dass Straftaten mittlerweile von überall auf der Welt vollzogen werden können, erweist sich eine nicht kollegiale Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden als nicht effizient. Doch auch wenn das Übergreifen von Strafverfolgungstätigkeiten des einen Staates in das Gebiet des anderen grundsätzlich unzulässig ist, setzt man immerhin in der Europäischen Union auf Geschlossenheit.
Aber es gibt auch erhebliche Probleme mit der grenzüberschreitenden Kriminalität im Internet. In einigen Fällen sind die nationalen Gesetze nicht geeignet, um Straftaten im Zusammenhang mit dem elektronischen Handel zu bekämpfen. Rechtliche Unstimmigkeiten und Gesetzeslücken erleichtern illegale Aktionen gegen technologische Infrastruktur oder über das Internet. Als Ergebnis der Anerkennung eines angemessenen rechtlichen Schutzniveaus für den elektronischen Geschäftsverkehr wurden auf zwischenstaatlicher Ebene verschiedene internationale Initiativen ergriffen.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Cyberangriffe auf Logistikplattformen
I Was fällt unter den Begriff der Logistikplattformen
II Gängige Formen von Cyber-Attacken
1 Gezielter Zugriff auf IT-Systeme – Phishing-Angriffe
2 Cyberangriffe auf Lieferketten
3 Erpressung durch Computersabotage – Ransomware
4 Überlastung von Infrastrukturen – DDoS Angriffe
C. Ansätze der internationalen Cyberkriminalitätsbekämpfung
I EU-Strategie zur Cybersicherheit
II Das Konzept der Harmonisierung im EU-Computerstrafrecht
III Änderung nach dem Vertrag von Lissabon
IV EU-Richtlinie 2013/40 über Angriffe auf Informationssysteme
1 Strafrechtlicher Umsetzungsvergleich zwischen § 202a StGB und Artikel 3 der Richtlinie 2013/40/EU
2 Strafrechtlicher Umsetzungsvergleich zwischen § 303b StGB und Artikel 4 der Richtlinie 2013/40/EU
3 Strafrechtlicher Umsetzungsvergleich zwischen § 303a StGB und Artikel 5 der Richtlinie 2013/40/EU
4 Strafrechtlicher Umsetzungsvergleich zwischen § 202b StGB und Artikel 6 der Richtlinie 2013/40/EU
5 Fazit zur strafrechtlichen Umsetzung der EU-Richtlinie 2013/40
D. Strafrechtliche Sanktionierung von Cyberangriffen
I Konkrete Supply-Chain-Angriffe
1 Fallbeispiel: Reederei Maersk
2 Fallbeispiel: IT-Management-Dienst Kaseya
II Strafbarkeit von Cyberangriffen nach deutschem Recht
III BGH-Entscheidung zur Strafbarkeit von Ransomware
1 Sachverhalt
2 Entscheidungsgründe
3 Bewertung
E. Fazit
Literaturverzeichnis
Webquellenverzeichnis