Das nachfolgende Scientific Essay beschäftigt sich mit der Frage, ob rechtfertigende Gründe für Einfuhrbeschränkungen oder Maßnahmen gleicher Wirkung i.S.d. Art. 34 AEUV eine Möglichkeit der widersprüchlichen Anwendung darstellen, aufgrund gebotener elastischer Auslegung. Die Warenverkehrsfreiheit zählt neben der Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrsfreiheit zu den vier Grundfreiheiten der Europäischen Union (EU), die durch das Europarecht gewährleistet werden. Diese vier Freiheiten dienen der Verwirklichung eines gemeinsamen und einheitlichen Wirtschaftsraums innerhalb der Grenzen der EU i.S.d. Art. 26 Abs. 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Nationale Märkte der Mitgliedsstaaten werden so zu einem homogenen Binnenmarkt vereinigt, der den Wettbewerb untereinander begünstigt, Zölle und Handelshemmnisse ausschließt und Importe durch Drittstaaten einheitlich verzollt.
Diese Errichtung einer Zollunion und dem Verbot mengenmäßiger Beschränkungen von Importen und Exporten oder sonstiger Handelshemmnisse mit gleicher Wirkung werden in den Art. 28-36 AEUV geregelt. Überdies regelt der Art. 37 AEUV, dass die Mitgliedsstaaten ihre staatlichen Handelsmonopole derart umzuformen haben, dass jede Diskriminierung in den Versorgungs- und Absatzbedingungen zwischen den Angehörigen der Mitgliedsstaaten ausgeschlossen ist.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Warenverkehrsfreiheit
- 1. Ausgangslage und Voraussetzungen
- a) Sachlicher Anwendungsbereich
- b) Persönlicher Anwendungsbereich
- 2. Dynamischer Protektionismus auf dem europäischen Binnenmarkt
- a) Legitimation fiskalpolitischer Taxen
- b) Promotion inländischer Waren
- III. Konklusion
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieser Essay befasst sich mit der Freiheit des Warenverkehrs im Europarecht und untersucht, ob diese Grundfreiheit elastisch ausgelegt werden kann, um widersprüchliche Anwendungen zu ermöglichen, insbesondere im Zusammenhang mit rechtfertigenden Gründen für Einfuhrbeschränkungen.
- Die Warenverkehrsfreiheit als Grundfreiheit der EU und ihre Bedeutung für den einheitlichen Wirtschaftsraum
- Der sachliche und persönliche Anwendungsbereich der Warenverkehrsfreiheit
- Die Herausforderung des dynamischen Protektionismus, d.h. Maßnahmen, die den freien Warenverkehr beschränken, obwohl sie scheinbar andere Ziele verfolgen
- Die Frage, ob rechtfertigende Gründe für Einfuhrbeschränkungen oder Maßnahmen gleicher Wirkung eine elastische Auslegung der Warenverkehrsfreiheit rechtfertigen
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung
Die Einleitung stellt die Warenverkehrsfreiheit als eine der vier Grundfreiheiten der EU vor und erläutert ihre Bedeutung für den europäischen Binnenmarkt. Die Arbeit stellt die Frage, ob die Warenverkehrsfreiheit flexibel ausgelegt werden kann, um rechtfertigende Gründe für Einfuhrbeschränkungen zu ermöglichen.
II. Warenverkehrsfreiheit
Dieser Abschnitt definiert den Begriff der Ware im Europarecht und beschreibt den sachlichen und persönlichen Anwendungsbereich der Warenverkehrsfreiheit. Er führt den Begriff des dynamischen Protektionismus ein und erläutert die Herausforderung, die er für den freien Warenverkehr darstellt. Der Abschnitt beleuchtet die Legitimation fiskalpolitischer Taxen und die Frage, inwieweit sie mit dem freien Warenverkehr vereinbar sind.
Schlüsselwörter
Warenverkehrsfreiheit, Europarecht, Grundfreiheit, dynamischer Protektionismus, Einfuhrbeschränkungen, Maßnahmen gleicher Wirkung, elastische Auslegung, Binnenmarkt, Zollunion, Handelshemmnisse, fiskalpolitische Taxen, Promotion inländischer Waren.
- Arbeit zitieren
- Pascal Seiffert (Autor:in), 2020, Die Freiheit des Warenverkehrs. Eine elastische Grundfreiheit des EU-Rechts?, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1314657