Die legendierten Kontrollen sind in den letzten Jahren immer wieder Thema einer rechtswissenschaftlichen Debatte gewesen. Mit der Umschreibung als: „Die gezielte Suche nach dem Zufallsfund“, sollte jeder einen Einblick davon bekommen, was genau eine legendierte Kontrolle beinhaltet. Diese Kontrollen sind seit einigen Jahren die gängige Praxis bei Ermittlungsverfahren im Kontext der Organisierten Kriminalität, besonders bei Betäubungsmittel- und Waffendelikten.
Oftmals gehen diesen Kontrollen andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen voraus. Bei der Betrachtung der Maßnahme, der legendierten Kontrolle, ergeben sich viele rechtliche Fragen und Herausforderungen, die in dieser Arbeit thematisiert werden sollen. Unter dem Thema: „Inwiefern ist die Vortäuschung eines Zufallsfundes im Ermittlungsverfahren am Beispiel der legendierten Kontrolle zulässig?“, wird im Folgenden zunächst untersucht, was genau unter einer legendierten Kontrolle verstanden wird.
Um die Thematik zu verdeutlichen und einen Blick in die praktische Anwendung von legendierten Kontrollen zu ermöglichen, wird dazu der Sachverhalt hinzugezogen, unter dem der BGH 2017 legendierte Kontrollen als zulässig erklärt hat. Dazu werden anschließend mögliche Ermächtigungsgrundlagen herangezogen und auf die Maßnahme der legendierten Kontrolle als Befugnisnorm hin untersucht. Die Paragraphen § 36 V StVO, § 102 StPO und § 40 PolG NRW werden als mögliche Ermächtigungsgrundlage für die legendierten Kontrollen betrachtet.
Abschließend folgt die Auflistung und die Schwerpunktsetzung von rechtlichen Debatten, die eine legendierte Kontrolle aus verschiedenen Meinungen innerhalb der Literatur als unzulässig ansehen. Dabei wird folglich zunächst analysiert, inwiefern die legendierte Kontrolle eine doppelfunktionale Maßnahme darstellt. Daraufhin steht die Täuschung des Beschuldigten, die bei einer legendierten Kontrolle vorgenommen wird, im Mittelpunkt.
Auch die Falschdokumentation in der Ermittlungsakte wird thematisiert und auf ihre Zulässigkeit geprüft. Im Anschluss werden mögliche Beweisverwertungsverbote, die entstehen könnten, betrachtet und inwieweit die legendierten Kontrollen das Recht auf ein faires Verfahren nach Art. 6 I EMRK tangieren. Die Darstellung der auftretenden rechtlichen Probleme endet mit der Heranziehung der Beschlüsse des BGH- Urteils vom 26.4. 2017 – 2 StR 247/16.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Zur Zulässigkeit von legendierten Kontrollen
- I. Zum Begriff der „legendierten Kontrolle“
- II. Rechtliche Betrachtung
- 1. Mögliche Ermächtigungsgrundlagen für die legendierte Kontrolle
- 2. Rechtliche Probleme
- C. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die Zulässigkeit der Vortäuschung eines Zufallsfundes im Ermittlungsverfahren, insbesondere im Kontext legendierter Kontrollen. Die Arbeit analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen und Herausforderungen dieser verdeckten Ermittlungsmaßnahme.
- Definition und Anwendung der legendierten Kontrolle
- Mögliche rechtliche Ermächtigungsgrundlagen
- Rechtliche Probleme im Zusammenhang mit Täuschung und Beweisverwertung
- Die legendierte Kontrolle als doppelfunktionale Maßnahme
- Das Recht auf ein faires Verfahren im Kontext legendierter Kontrollen
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung führt in das Thema der legendierten Kontrollen ein und beschreibt deren zunehmende Bedeutung in der Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Sie hebt die rechtlichen Fragen hervor, die durch diese verdeckte Ermittlungsmaßnahme aufgeworfen werden und umreißt den Aufbau der Arbeit, der die Definition, die rechtlichen Grundlagen und die damit verbundenen Herausforderungen beleuchtet. Der Fokus liegt auf der Frage der Zulässigkeit der Vortäuschung eines Zufallsfundes.
B. Zur Zulässigkeit von legendierten Kontrollen: Dieses Kapitel analysiert die Zulässigkeit legendierter Kontrollen. Zunächst wird der Begriff der „legendierten Kontrolle“ definiert, wobei die verdeckte Natur der Maßnahme und die Täuschung des Beschuldigten hervorgehoben werden. Anschließend werden mögliche rechtliche Ermächtigungsgrundlagen (z.B. § 36 V StVO, § 102 StPO, § 40 PolG NRW) untersucht. Ein zentraler Aspekt ist die Diskussion um die rechtlichen Probleme, die sich aus der doppelfunktionalen Natur der Maßnahme, der Täuschung des Beschuldigten, potenziellen Aktenunvollständigkeiten und möglichen Beweisverwertungsverboten ergeben. Schließlich wird der Einfluss auf das Recht auf ein faires Verfahren nach Art. 6 EMRK beleuchtet und die einschlägigen Entscheidungen des BGH, insbesondere das Urteil vom 26. April 2017 – 2 StR 247/16, werden eingeordnet und analysiert. Der BGH-Fall von 2017, in dem Kokain gefunden wurde, dient als illustratives Beispiel.
Schlüsselwörter
Legendierte Kontrolle, verdeckte Ermittlungsmaßnahme, Zufallsfund, Ermächtigungsgrundlagen, § 36 V StVO, § 102 StPO, § 40 PolG NRW, Täuschung, Beweisverwertung, faires Verfahren, Art. 6 EMRK, Organisierte Kriminalität, Betäubungsmitteldelikte, BGH-Rechtsprechung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema "Zulässigkeit legendierter Kontrollen"
Was ist der Gegenstand dieser Arbeit?
Die Arbeit untersucht die Zulässigkeit der Vortäuschung eines Zufallsfundes im Ermittlungsverfahren, insbesondere im Kontext sogenannter „legendierter Kontrollen“. Der Fokus liegt auf der rechtlichen Zulässigkeit dieser verdeckten Ermittlungsmaßnahme und den damit verbundenen Herausforderungen.
Was sind legendierte Kontrollen?
Legendierte Kontrollen sind verdeckte Ermittlungsmaßnahmen, bei denen ein Zufallsfund vorgetäuscht wird. Die Arbeit definiert diesen Begriff und hebt die verdeckte Natur der Maßnahme und die damit verbundene Täuschung des Beschuldigten hervor.
Welche rechtlichen Ermächtigungsgrundlagen werden untersucht?
Die Arbeit analysiert mögliche rechtliche Ermächtigungsgrundlagen für legendierte Kontrollen, beispielsweise § 36 V StVO, § 102 StPO und § 40 PolG NRW. Es wird untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen diese Maßnahmen zulässig sind.
Welche rechtlichen Probleme werden im Zusammenhang mit legendierten Kontrollen diskutiert?
Die Arbeit behandelt die rechtlichen Probleme, die sich aus der doppelfunktionalen Natur der Maßnahme, der Täuschung des Beschuldigten, potenziellen Aktenunvollständigkeiten und möglichen Beweisverwertungsverboten ergeben. Ein zentraler Punkt ist der Einfluss auf das Recht auf ein faires Verfahren nach Art. 6 EMRK.
Welche Rolle spielt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH)?
Die Arbeit analysiert einschlägige Entscheidungen des BGH, insbesondere das Urteil vom 26. April 2017 – 2 StR 247/16. Der BGH-Fall von 2017 (Kokainfund) dient als illustratives Beispiel für die Anwendung und die Herausforderungen im Zusammenhang mit legendierten Kontrollen.
Welche Kapitel umfasst die Arbeit?
Die Arbeit gliedert sich in eine Einleitung (A), ein Hauptkapitel zur Zulässigkeit legendierter Kontrollen (B), welches die Definition, rechtliche Grundlagen und Probleme detailliert untersucht, und ein Fazit (C).
Welche Schlüsselwörter sind relevant für das Thema?
Wichtige Schlüsselwörter sind: Legendierte Kontrolle, verdeckte Ermittlungsmaßnahme, Zufallsfund, Ermächtigungsgrundlagen, § 36 V StVO, § 102 StPO, § 40 PolG NRW, Täuschung, Beweisverwertung, faires Verfahren, Art. 6 EMRK, Organisierte Kriminalität, Betäubungsmitteldelikte, BGH-Rechtsprechung.
Wo liegt der Schwerpunkt der Arbeit?
Der Schwerpunkt liegt auf der Frage der Zulässigkeit der Vortäuschung eines Zufallsfundes im Rahmen legendierter Kontrollen und der damit verbundenen rechtlichen Herausforderungen im Kontext des fairen Verfahrens.
- Quote paper
- Annemarie Landwehr (Author), 2022, Inwiefern ist die Vortäuschung eines Zufallsfundes im Ermittlungsverfahren am Beispiel der legendierten Kontrolle zulässig?, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1312454