Medienpolitik soll als ein „elementares Stück Verfassungspolitik“ die Entwicklung von Gesamtperspektiven für die Gewährleistung und Erhaltung von Meinungs- Informations- und Medienvielfalt leisten. Auf Ebene der Arbeit des Deutschen Bundestages können medienpolitisch ausgerichtete Kommissionen ein konstruktives Mittel zur Verfolgung eines solchen Ziels sein. Mehrfach wurde in der Geschichte der bundesdeutschen Medienpolitik auf das Mittel der Kommission zurückgegriffen. Nicht nur aus Sicht von Kommunikationswissenschaftlern sind bestimmte Kommissionen dabei
untrennbar mit Einschnitten in der Geschichte des deutschen Mediensystems verbunden. Die aufzufindende Bewertung der Arbeit einzelner Kommissionen reicht dabei von anerkennender Bezeichnung als „Zäsur“ bis zur Attestierung von „Scheitern auf ganzer
Linie“. Als Institution, die ihre Mitglieder zumindest teilweise außerhalb der Reihen politischer Amtsträger rekrutiert, gehört die Kommission zu den Instanzen von Politikberatung. Es gilt zu untersuchen, was die konkreten Funktionen solcher Kommissionen
im Gefüge von Verfahren der Medienpolitik sein können und anhand welcher Indikatoren Erfolg oder Misserfolg von Kommissionen bewertet werden kann. Anzunehmen ist, dass dabei für verschiedene Kommissionen unterschiedlich geartete, zuweilen auch abweichend bewertbare Anhaltspunkte gefunden werden können. Es sollen medienpolitische Kommissionen untersucht werden, die, was den gesellschaftlichen Widerhall und die politische Reichweite ihrer Arbeit angeht, höchst unterschiedlich bewertet werden.
Die unbestritten reichweitenstarken Kommissionen der 1960er Jahre, die Michel- und die Günther-Kommission, sollen neben die allgemein als wenig erfolgreich eingeschätzten Enquete-Kommissionen „Neue Informations- und Kommunikationstechniken“ und
„Zukunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft – Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft“ gestellt werden.
Eine Neubewertung der Kommissionsarbeit kann dabei nicht das Ziel sein - jedoch gilt es, den Kommissionen durch die Analyse auch eventuell weniger offensichtliche und unmittelbar politisch relevante Erträge zuordnen zu können.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Gegenstand medienpolitischer Kommissionen
3 Spezifika des Politikfeldes Medienpolitik
4 Bundestag und Medienpolitik
4.1 Medienpolitische Zuständigkeiten des Bundes
4.2 Bundestagsausschüsse als zentrale Arbeitsinstanzen
4.3 Parlamentsreform und Politikberatung
4.4 Enquete-Kommissionen als Mittel der Politikberatung
4.4.1 Hintergrund und Wesen
4.4.2 Einsetzung durch den Bundestag
4.4.3 Mitglieder
4.4.4 Arbeitsorganisation
4.4.5 Berichte
5 Bewertung medienpolitischer Kommissionen
5.1 Bedingungen einer Gegenüberstellung
5.2 Analyse von Kommissionsfunktionen
5.2.1 Der Ansatz
5.2.2 Gesetzgebungsfunktion
5.2.3 Kontrollfunktion
5.2.4 Kommunikationsfunktion
6 Kommissionsanalyse
6.1 Michel-Kommission
6.1.1 Einsetzung
6.1.2 Mitgliederstruktur
6.1.3 Auftrag
6.1.4 Rahmenbedingungen
6.1.5 Ergebnisse
6.1.6 Funktionsanalyse
6.1.6.1 Gesetzgebungsfunktion
6.1.6.2 Kontrollfunktion
6.1.6.3 Kommunikationsfunktion
6.2 Günther-Kommission
6.2.1 Einsetzung
6.2.2 Mitgliederstruktur
6.2.3 Auftrag
6.2.4 Rahmenbedingungen
6.2.5 Ergebnisse
6.2.6 Funktionsanalyse
6.2.6.1 Gesetzgebungsfunktion
6.2.6.2 Kontrollfunktion
6.2.6.3 Kommunikationsfunktion
6.3 Enquete „Neue Informations- und Kommunikationstechniken“
6.3.1 Einsetzung
6.3.2 Mitgliederstruktur
6.3.3 Auftrag
6.3.4 Rahmenbedingungen
6.3.5 Ergebnisse
6.3.6 Funktionsanalyse
6.3.6.1 Gesetzgebungsfunktion
6.3.6.2 Kontrollfunktion
6.3.6.3 Kommunikationsfunktion
6.4 Enquete „Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft“
6.4.1 Einsetzung
6.4.2 Mitgliederstruktur
6.4.3 Auftrag
6.4.4 Rahmenbedingungen
6.4.5 Ergebnisse
6.4.6 Funktionsanalyse
6.4.6.1 Gesetzgebungsfunktion
6.4.6.2 Kontrollfunktion
6.4.6.3 Kommunikationsfunktion
7. Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Rolle und Wirksamkeit medienpolitischer Kommissionen des Deutschen Bundestages als Instanzen der Politikberatung, um deren Beitrag zu Gesetzgebung, parlamentarischer Kontrolle und öffentlicher Kommunikation zu bewerten.
- Historische Analyse bedeutender medienpolitischer Enquete-Kommissionen.
- Untersuchung des Zusammenwirkens von Bundestag, Experten und Medienpolitik.
- Evaluation der Kommissionsfunktionen in Bezug auf parlamentarische Entscheidungsprozesse.
- Analyse der Rahmenbedingungen und politischen Interessenlagen bei der Kommissionsbildung.
- Bewertung des tatsächlichen Einflusses von Kommissionsberichten auf den Gesetzgebungsprozess.
Auszug aus dem Buch
1 Einleitung
Medienpolitik soll als „elementares Stück Verfassungspolitik“ die Entwicklung von Gesamtperspektiven für die Gewährleistung und Erhaltung von Meinungs- Informations- und Medienvielfalt leisten. Auf Ebene der Arbeit des Deutschen Bundestages können medienpolitisch ausgerichtete Kommissionen ein konstruktives Mittel zur Verfolgung eines solchen Ziels sein. Mehrfach wurde in der Geschichte der bundesdeutschen Medienpolitik das Mittel der Kommission zurückgegriffen. Nicht nur aus Sicht von Kommunikationswissenschaftlern sind bestimmte Kommissionen dabei untrennbar mit Einschnitten in der Geschichte des deutschen Mediensystems verbunden. Die aufzufindende Bewertung der Arbeit einzelner Kommissionen reicht dabei von anerkennender Bezeichnung als „Zäsur“ bis zur Attestierung von „Scheitern auf ganzer Linie“.
Als Institution, die ihre Mitglieder zumindest teilweise außerhalb der Reihen politischer Amtsträger rekrutiert, gehört die Kommission zu den Instanzen von Politikberatung. Es gilt zu untersuchen, was die konkreten Funktionen solcher Kommissionen im Gefüge von Verfahren der Medienpolitik sein können und anhand welcher Indikatoren Erfolg oder Misserfolg von Kommissionen bewertet werden kann. Anzunehmen ist, dass dabei für verschiedene Kommissionen unterschiedlich geartete, zuweilen auch abweichend bewertbare Anhaltspunkte gefunden werden können. Es sollen medienpolitische Kommissionen untersucht werden, die, was den gesellschaftlichen Widerhall und die politische Reichweite ihrer Arbeit angeht, höchst unterschiedlich bewertet werden.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Bedeutung medienpolitischer Kommissionen als Instrumente der Politikberatung ein und umreißt das Untersuchungsziel der Arbeit.
2 Gegenstand medienpolitischer Kommissionen: Dieses Kapitel definiert den Untersuchungsgegenstand, indem es Medienpolitik als Teilbereich der staatlichen Kommunikationspolitik eingrenzt und die Relevanz für den Bundestag darlegt.
3 Spezifika des Politikfeldes Medienpolitik: Es werden die besonderen Merkmale der Medienpolitik, wie die Abhängigkeit von technologischen Innovationen und die schwierige Institutionalisierung, analysiert.
4 Bundestag und Medienpolitik: Dieses Kapitel erläutert die Zuständigkeiten des Bundes sowie die Rolle von Bundestagsausschüssen und Enquete-Kommissionen im Prozess der medienpolitischen Entscheidungsfindung.
5 Bewertung medienpolitischer Kommissionen: Hier werden Kriterien für den Vergleich und die Analyse der Funktionsweise von Kommissionen erarbeitet, insbesondere in Bezug auf Gesetzgebung, Kontrolle und Kommunikation.
6 Kommissionsanalyse: In diesem Hauptteil werden konkrete Kommissionen (Michel, Günther, Enquete-Kommissionen) detailliert hinsichtlich ihrer Entstehung, Zusammensetzung und Ergebnisse untersucht.
7. Zusammenfassung: Die Zusammenfassung bündelt die Ergebnisse der Analyse und bewertet das Potenzial der Enquete-Kommission als Instrument der medienpolitischen Gestaltung im Bundestag.
Schlüsselwörter
Medienpolitik, Enquete-Kommission, Bundestag, Politikberatung, Gesetzgebung, Medienvielfalt, Parlamentsreform, Kommunikationsfunktion, Kontrollfunktion, Pressekonzentration, Informationsgesellschaft, Technikfolgenabschätzung, Medienrecht, politische Steuerung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die Bedeutung und Wirksamkeit von medienpolitischen Kommissionen des Deutschen Bundestages als Beratungsinstrumente und ihre Rolle in den Entscheidungsprozessen des Parlaments.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Fokus stehen die Geschichte der Medienpolitik im Bundestag, die Funktion von Enquete-Kommissionen, der Einfluss technologischer Entwicklungen und die gesetzgeberische Gestaltung der Medienlandschaft.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, die Funktionen medienpolitischer Kommissionen im parlamentarischen Gefüge zu bestimmen und anhand historischer Beispiele zu bewerten, wie erfolgreich diese Gremien in der Praxis agieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine historische und politikwissenschaftliche Analyse von Kommissionsberichten, parlamentarischen Dokumenten und Sekundärliteratur, um die Wirksamkeit der Kommissionen zu evaluieren.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil widmet sich der detaillierten Analyse spezifischer Kommissionen, wie der Michel-Kommission und verschiedenen Enquete-Kommissionen zu neuen Medientechnologien.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Medienpolitik, Enquete-Kommission, Bundestag, Politikberatung, Gesetzgebung, Pressekonzentration und Informationsgesellschaft.
Inwiefern beeinflusste die "Michel-Kommission" die Medienpolitik?
Sie gilt als erste umfassende Darstellung des Mediensystems und schuf Grundlagen für die Bewertung von Konzentrationsprozessen, auch wenn ihre direkten gesetzgeberischen Impulse begrenzt waren.
Warum sind Enquete-Kommissionen für die Medienpolitik so wichtig?
Sie dienen als Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Politik, um komplexe technologische Entwicklungen zu strukturieren und politisch handhabbar zu machen.
- Quote paper
- Maik Roßmann (Author), 2007, Medienpolitische Kommissionen des Deutschen Bundestages, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/130570