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Hausarbeit, 2022
19 Seiten, Note: 1,7
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1.Einleitung
2.Ziel und Fragestellung
3. Literaturrecherche und Methodik
4. Hintergrund
4.1 Diskriminierung
4. 2 Formen der Diskriminierung
4.3 Diskriminierungsfreie Kommunikation
5. Qualitative Interviews
5.1 Design
5.2 Ergebnisse der Interviews
5.3 Auswertung der Interviews
6. Fazit
Anhang1: Leitfaden
Abbildung 1: Aufteilung der Interviews nach Geschlecht, keine diversen Teilnehmende
Abbildung 2: Aufteilung der Interviews nach Berufsgruppen
Abbildung 3: Art der Diskriminierung
Tabelle 1: Kategorisierung der Interviews
AGG Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
Patient*innen im deutschen Gesundheitswesen müssen durch das Verbot der Diskriminierung vor Diskriminierung geschützt werden, der diskriminierungsfreie Zugang zur Gesundheitsversorgung ist ein Menschenrecht (Antidiskriminierungsstelle des Bundes, 2021b). Es existieren verschiedene Studien und laufende Forschungsprojekte zu Diskriminierungsrisiken von Patient*innen im Gesundheitswesen. Die Literatur gibt beispielsweise Hinweise darauf, dass Menschen mit Migrationshintergrund bezüglich der Qualität der medizinischen Behandlung benachteiligt werden, oder, dass Frauen mit Herzinfarkten häufiger als Männer sterben, wenn sie von einem männlichen Arzt behandelt werden (Bartig et al., 2021).
Ein bislang vernachlässigtes Phänomen ist, inwiefern Beschäftige im Gesundheitswesen einem Diskriminierungsrisiko ausgesetzt sind und von welcher Form der Diskriminierung sie betroffen sind. „Als besondere Diskriminierungsrisiken des Gesundheitssystems können das kirchliche Diskriminierungsprivileg, sowie der enge Kontakt mit Patient*innen und damit einhergehend das Risiko, auch von dieser Seite Diskriminierung zu erleben, insbesondere in Form von sexueller Belästigung betrachtet werden. Weitere Forschung wäre insbesondere in Bezug auf mögliche weitere für den Gesundheitsbereich relativ spezifische Diskriminierungsrisiken sinnvoll.“(Bartig et al., 2021). Ich bin selbst in der Pflege tätig und wurde im Laufe meiner Berufstätigkeit von Patient*innen mehrfach diskriminiert. Die aktuelle Studienlage lässt keine Rückschlüsse zum Thema Diskriminierung von Pflegenden im Berufsalltag zu. An dieser Stelle möchte ich mit meiner Hausarbeit ansetzen.
Um Erkenntnisse zur Diskriminierung von Beschäftigten im Gesundheitswesen durch Patient*innen zu erlangen, habe ich Interviews mit Pflegenden und Ärzt*innen, welche auf der Intensivstation tätig sind, durchgeführt und ausgewertet.
Das Ziel dieser Hausarbeit ist es, einen Einblick in die Erfahrungswelt von Pflegenden und Ärzt*innen, welche auf der Intensivstation arbeiten, zum Thema Diskriminierung durch Patient*innen zu erlangen. Die Forschungsfrage lautet: „Welche Diskriminierungserfahrungen ausgehend von Patient*innen haben Pflegende und Ärzt*innen erlebt?“.
Durch die Erkenntnisse möchte ich Diskriminierungen aufdecken, denn nur wenn diese offen gelegt werden kann die Relevanz der Thematik sichtbar gemacht werden.
Zum Erlangen der Hintergrundinformation zum Thema Diskriminierung wurde eine Literaturrecherche in allgemeinen Datenbanken wie Google aber auch in der medizinischen Datenbank: Pubmed sowie der Onlinebibliothek der Charité (Primo) durchgeführt.
Die Forschungsfrage und Datenerhebungsmethode ist dem Qualitativen Forschungsansatz zugeordnet. Um die Forschungsfrage zu beantworten wurde als Methodik ein halb-strukturiertes Interview mit n=22 Teilnehmenden durchgeführt (Siehe Design und Interviewleitfaden). Die Sampling Strategie bestand aus einer theoretischen Stichprobe, bei der die Fallauswahl schrittweise im Zuge der Datenerhebung erfolgte und sich nach einer möglichst gleichmäßigen Verteilung zwischen Geschlecht, Alter und Berufsgruppen orientierte. Eine theoretische Sättigung wurde nach 22 Interviews erreicht (auf der Station arbeiten 48 Pflegende und 8 Ärzt*innen).
„Qualitatives Datenmaterial muss nicht unbedingt qualitativ, sondern kann auch quantitativ ausgewertet werden“ (Döring & Bortz, 2016). Zur Auswertung der Interviews habe ich mich für die deskriptive Statistik entschieden, um die Ergebnisse durch Kennzahlen und Grafiken übersichtlich darzustellen und zu ordnen. Zur Auswertung der Ergebnisse wäre eine qualitative Inhaltsanalyse nach Mayring sinnvoll, diese würde aber den Rahmen dieser Hausarbeit sprengen, im Rahmen einer Bachelorarbeit wäre diese Methode sicherlich sehr sinnvoll.
Eine Diskriminierung ist jede ungerechtfertigte Ungleichbehandlung aufgrund von schützenswerten Merkmalen wie: Abstammung, Ethnizität, Religion, Geschlecht, Weltanschauung, nationale oder soziale Herkunft, Alter, Sprache, Behinderung oder sexueller Orientierung. Diskriminierungen können bewusst oder unbewusst erfolgen (Integrationsbeauftragte, 2022). In Deutschland regelt Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) alles, was aus juristischer Sicht als Diskriminierung anzusehen ist. Dabei ist nach AGG §1 Ziel des Gesetzes, folgendes festgelegt: „Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen“ (Bundesminesterium für Justiz, o.J.).
Bei der Definition der Diskriminierung, spricht die AGG nicht von Diskriminierung, sondern von Benachteiligung, da nicht jede unterschiedliche Behandlung, die einen Nachteil zu Folge hat, diskriminierend sein muss. Die AGG unterscheidet zwischen mittelbaren (indirekten) und unmittelbaren (direkten oder offenen) Benachteiligungen aufgrund von schützenswerter Merkmale ohne sachliche Rechtfertigung (Antidiskriminierungsstelle des Bundes, 2021c). Nach internationalem Recht werden der Diskriminierung drei Hauptmerkmale zugeschrieben:
1. Eine Benachteiligung von Menschen Diese kann mittelbar oder unmittelbar erfolgen und muss eine Person oder eine Gruppe betreffen.
2. Aufgrund eines schützenswerten Merkmals
3. Ohne sachliche Rechtfertigung
Die Benachteiligung stützt sich auf ein unrechtmäßiges Merkmal, der es an Objektivität und adäquater Rechtfertigung fehlt (Amnesty International, o.J.).
„Jede Form einer weniger günstigen Behandlung ist eine Benachteiligung. Dabei kommt es nicht darauf an, dass die Benachteiligung vorsätzlich oder in böswilliger Absicht geschieht. Entscheidend ist der nachteilige Effekt, der bei den Betroffenen durch die Ungleichbehandlung entsteht“ (Antidiskriminierungsstelle des Bundes, 2021a).
Die folgenden Formen der Diskriminierung wurden von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes erläutert.
Unmittelbare Diskriminierung
Diese liegt vor, wenn die Ungleichbehandlung direkt an einem schützenswerten Merkmal ansetzt. Zum Beispiel wenn bei einer Stellenausschreibung eine diskriminierende Altersgrenze eingesetzt wird, eine Frau wegen einer Schwangerschaft (Geschlecht) gekündigt wird die Mitgliedschaft im Fitnessstudio wegen der ethnischen Herkunft verweigert wird.
Mittelbare Diskriminierung:
Die mittelbare Benachteiligung erfolgt nicht offensichtlich wegen eines nach §1 AGG genannten Merkmals, es resultiert aus neutralen Kriterien. Diese gelten zunächst für alle gleich, können sich aber auf bestimmte Gruppen stärker benachteiligend auswirken als auf andere. Als Beispiel: Eine Stellenanzeige ist mittelbar diskriminierend, wenn diese von den Bewerber*innen Deutsch als Muttersprache für die Tätigkeit in einer Gärtnerei verlangt. Da diese Tätigkeit eine geringe Sprachliche Kompetenz Bedarf, schließt die Stellenbeschreibung mit solcher Forderung diejenigen aus, die nicht Deutsch als Muttersprache sprechen.
Belästigung
Als Belästigung wird eine unerwünschte Verhaltensweise, die eine Person wegen eines geschützten Merkmals einschüchtern, beleidigen, erniedrigen und ein feindliches Umfeld schaffen oder zu schaffen bezwecken.
Sexuelle Belästigung
Sie ist eine spezifische Form der Belästigung und wird durch ein unerwünschtes sexuell bestimmtes Verhalten verursacht. Diese Verhaltensweisen reichen von unangemessen sexuellen Anspielungen, anzügliche Bemerkungen, Anstarren, über das Verbreiten pornografischen Materials bis hin zu sexualisierten körperlichen Übergriffen. Eine sexuelle Belästigung verletzt die Würde der betroffen Person und es ist dabei nicht entscheidend, ob die Würdeverletzung beabsichtigt ist.
Anweisung zur Benachteiligung
Wenn beispielsweise ein*e Geschäftsführer*in die Personalverantwortlichen anweist, Bewerbungen von kopftuchtragenden Frauen vornherein abzulehnen. Dies ist eine Anweisung zur Benachteiligung.
Merfachdiskriminierung
Diese Art der Diskriminierung kann auftreten, wenn verschiedene Diskriminierungsgründe zusammenkommen und sich wechselseitig verstärken. Zum Beispiel wenn eine Frau mit Behinderung um eine neue Anstellung aufgrund ihrer Behinderung erstens schlechtere Zugangschancen am Arbeitsmarkt hätte und wenn sie zweitens, als Frau eine schlechtere Bezahlung in der neuen Anstellung als Männer unterläge (gender pay gap). Dabei sind beide Formen der Diskriminierung getrennt voneinander benennbar und analysierbar.
Intersektionale Diskriminierung
Hier „Überlappen“ sich unterschiedliche Diskriminierungsmerkmale und im Unterschied zur Mehrfachdiskriminierung, beeinflussen sich die Merkmale wechselseitig und sind nicht mehr voneinander zu trennen. Zu den im AGG geschützten Merkmalen kommen auch häufig nicht Geschütze Merkmale nach AGG hinzu und wirken intersetkional zusammen. Zum Beispiel rassistische Einlasskontrollen bei Diskotheken: diese betreffen überwiegend junge Männer, die als migrantisch wahrgenommen werden. Dabei wirkt das junge Alter, das männliche Geschlecht und die ethnische Herkunft der Betroffenen zusammen (Antidiskriminierungsstelle des Bundes, 2021a).
Eine Diskriminierungsfreie Kommunikation bedeutet, alle Menschen gleichwertig anzusprechen, darzustellen und zu behandeln. Durch die Verwendung gendergerechter und diskriminierungsfreier Sprache fördern wir ein respektvolles und wertschätzendes Miteinander in der Gesellschaft. Eine Diskriminierungsfreie Kommunikation geht auch automatisch mit einer inklusiven Sprache einher, denn nur wenn man alle Menschen in der Sprache miteinbezieht, verhindert man die Ausschließung und Diskriminierung.
Aber warum auch für die visuelle Darstellung, zum Beispiel auf einem Plakat? Nach Paul Watzlawick und seinen 5 Axiomen (Grundregeln) lautet Axiom 1: Man kann nicht nicht kommunizieren. Dabei geht er von der Annahme aus, dass jedes Verhalten in einer sozialen Situation einen Mitteillungscharakter besitzt und dieser wird nicht nur über die Sprache übermittelt, sondern auch mit Hilfe von Gestik, Mimik, oder durch den Klang unserer Stimme.
Rahmenbedingungen
Die Befragungen fanden zwischen dem 01.April 2022- zum 5. Mai 2022 statt. Die Station ist eine chirurgische Intensivstation mit dem Schwerpunkt Organtransplantation mit insgesamt 10 Betten für intensivpflichtige Patient*innen. Insgesamt wurden 17 Pflegende und 5 Ärzt*innen befragt. Die Befragungen fanden entweder im Pflegestützpunkt, im Arztzimmer oder im Pausenraum der Station statt. Auf der Station arbeiten insgesamt 44 Pflegefachkräfte und aktuell 8 Ärzt*innen.
Einschlusskriterien: Pflegende und Ärzt*innen Alterseinschränkungen: mindestens 18 Jahre Sprache: die Teilnehmer*innen sollten deutsch oder englisch sprechen, damit das Interview von mir adäquat durchgeführt werden kann.
Außerdem habe ich die Teilnehmenden bewusst ausgesucht, zum einen habe ich Personen ausgesucht, mit denen ich im Dienst bin, zum anderen habe ich versucht ein gutes Verhältnis zwischen den Berufsgruppen, auch im Verhältnis zur normalen Verteilung im Team, sowie eine ausgewogene Verteilung im Geschlecht zu wählen.
Grad der Strukturierung
Es wurden halb-strukturierte Interviews mit allen Beteiligten durchgeführt. Allen teilnehmenden wurde die gleiche Hauptfrage gestellt, es blieb Raum für Einschübe und Folgefragen (siehe Anhang Leitfaden). Die Teilnehmenden wurden über den Grund der Befragungen umfänglich informiert. Die Interviews haben im Schnitt circa 10 Minuten gedauert und wurden parallel bei der Durchführung niedergeschrieben. Ein Leitfaden befindet sich im Anhang, welcher von mir erstellt wurde.
Befragung Nr. 1
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Es ist Frühdienst auf der Intensivstation. Ein männlicher Patient, 67 Jahre, liegt im Bett, P1 und eine Assistenzärztin gehen in das Zimmer, die Ärztin hängt eine Bluttransfusion an. Der Patient sagt: „Das sind aber zwei süße Popo`s“. Sie verlassen das Zimmer Kommentarlos. Außerhalb des Zimmers tauschen sie sich kurz über die unangenehme Situation aus. P1 muss das Zimmer zu einer späteren Zeit nochmal betreten, es fällt ein erneuter Kommentar: „Wirklich ein süßer Po“ P1 wird wütend und sagt zu dem Patienten, er soll solche Kommentare unterlassen ansonsten werde ich sie nicht mehr betreuen, der Patient entschuldigt sich. Die Situation hatte für den Patienten keine weiteren Konsequenzen und am nächsten Tag war er nicht mehr auf Station.
Befragung Nr. 2
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die Kollegin beschreibt eine Situation mit einem männlichen, älteren Patienten, die zum Befragungszeitraum circa zwei Jahre her ist. Sie stand mit dem Rücken zum Patienten zugewandt und der Patient hat aus dem nichts gesagt: “Sie sind doch bestimmt ne ganz freche mit ihren roten Haaren“ dabei beschrieb P2 die Tonlage als belästigend.
Sie hat es ignoriert. Als sie ihn am nächsten Tag erneut betreut, hat der Patient den ungefähr gleichen Wortlaut wiederholt „Sie sind doch eine freche mit den roten Haaren“. Auf Nachfrage, wie P2 darauf reagiert hat, berichtete sie, dass sie dem Patienten eine Ansage gemacht hat und Sachen gesagt hat wie „dass es total daneben ist und so nicht gehe“ und „das der Unterton daneben ist und er sich entschuldigen soll“ Der Patient hat sich entschuldigt. P2 erzählt, sie habe sich besonders unwohl gefühlt, weil die Sätze „einfach aus dem nichts kamen“.
Sie hat den Dienst bei dem Patienten normal weitergeführt.
Befragung Nr. 3
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Situationsbeschreibung:
Das „versehentliche anfassen“ von männlichem Patienten wurde von P3 sehr häufig erlebt. Sie erzählt, dass diese Situationen häufig bei der Mobilisation, Körperpflege oder der Lagerung der Patienten passiert. P3 erzählt „unterschwellige Berührungen an Po, Brust und Hüfte, ich habe mir gedacht, dass es aus Versehen war, aber eigentlich ist das nicht okay und so, dass man es nicht nachweisen kann, aber sich denkt, dass es eigentlich nicht geht“. Auf Nachfrage ob es Konsequenzen für den Patienten gab oder sie es angesprochen habe antwortete P3: „nein, ich habe viel verdrängt, als Art des Selbstschutzes“ und „wenn man beleidigt wird, dann wechselt man das Zimmer“.
Befragung Nr. 4
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Situationsbeschreibung:
Der Kollege hat selbst keine diskriminierenden Erfahrungen gemacht aber miterlebt, dass weibliche Kolleginnen diskriminiert werden. Er erzählt „männliche ältere Patienten, die sich nichts sagen lassen wollten von weiblichen Kolleginnen und da musste ich dazu gerufen werden, dann haben sie gehört“ und „das sind halt immer ältere Patienten dich sich einfach nichts sagen lassen wollen von Frauen“.
Befragung Nr. 5
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Situationsbeschreibung:
P5 schildert eine Situation mit einem circa 80-jährigen männlichen Patienten. Nach dem Sie sich bei ihm mit Vornamen und Zuständigkeit als Pflege vorgestellt hat, möchte P5 dem Patienten Augentropfen verabreichen. Der Patient fragt P5 dann „aus dem nichts“ mehrere Fragen zu ihrer Herkunft „Kommen Sie aus Kroatien?“ P5 verneint, „Kommen Sie aus Bosnien?“ sie verneint „Kommen Sie aus Serbien?“ dann hätte er noch viele weitere in Europa östlich gelegene Länder aufgezählt worauf P5 immer verneinte. Nach der letzten Herkunftsfrage sagte der Patient „Wenn sie aus einen dieser Länder kommen, dann dürfen Sie mich nicht anfassen. P5 antwortete „okay“ und erzählt „ich war erstmal schockiert und habe nichts weitergesagt, das waren meine ersten 2 oder 3 Monate hier auf Station.
Befragung Nr. 6
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Situationsbeschreibung:
P6 erzählt, er fühle sich oft von Patienten*innen in seiner Autorität diskriminiert. Er habe oft Situationen erlebt, in denen er Patient*innen zu bestimmten Sachen anleiten musste wie z.B. zum Atemtraining und die Patient*innen dies nicht machen wollten. Oft mussten dann die diensthabenden Ärzte kommen und genau das gleiche erklären, erst dann haben die Patient*innen mitgemacht. P6 erzählt „die Ärzte sind gerade mal 1 Woche da und ich schon viel länger, trotzdem hören die dann lieber auf den Arzt obwohl ich das tagtäglich mache“.
Befragung Nr. 7
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Situationsbeschreibung:
P7 antwortet, sie habe häufiger Altersdiskriminierungen von Patient*innen erlebt mit Sätzen wie „Haben Sie denn überhaupt studiert“ oder „dürfen Sie denn schon als Ärztin tätig sein“. Außerdem schildert P7 „mehrere Belästigungen in Form von Ansprache, anfassen oder unsittlichen Berührungen wie z.B. auf den Hintern hauen“. P7 erzählt eine Situation mit einer weiblichen, circa 60 Jahre alten Patientin nach: „Die Patientin hat auf mein Namenschild gesehen und mich mit Vornamen angesprochen, ich habe ihr meinen Nachnamen genannt und gebeten mich mit Nachnamen anzusprechen, daraufhin meinte sie, dass man Pflegende doch immer mit Vornamen ansprechen kann und dass an der C. doch nur Männer Ärzte sein dürfen“. P7 erzählt „ich habe Sie gleich danach aufgeklärt, dass es nicht geht und das an der C. sowohl Männer als Frauen als Ärzte eingestellt sind. Die Patientin war stur und hat mir nicht geglaubt, ich habe meine Arbeit zu Ende gemacht und es Totgeschwiegen“.
Befragung Nr.8
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Situationsbeschreibung:
P8 schildert eine Situation, in der Sie am Pflegestützpunkt sitzt und eine Angehörige eines Patienten zu ihr kam und sie fragte „ob es möglich wäre, dass ihr Mann von einer deutschen Pflegekraft betreut werden kann“ daraufhin habe P8 geantwortet „das wird ein Problem werden, weil im Dienst eine Türkin, eine Griechin und eine Angolanerin sind“. P8 erzählt „die Situation war krass, weil es auch keine Frage war, sondern so bestimmt. Ich fand es krass aber musste aber auch im Nachhinein darüber lachen“.
[...]