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Hausarbeit, 2021
17 Seiten, Note: 2,0
1 Einleitung
1.1 Einführende Worte
1.2 Zielsetzung
1.3 Kritische Überlegungen
2 Beratung und Mediation im Vergleich
2.1 Begriffserklärung Beratung
2.2 Begriffserklärung Mediation
2.3 Unterschiede
2.4 Gemeinsamkeiten
3 Beratung und Mediation in der Sozialen Arbeit
3.1 Familienberatung
3.2 Familien-Mediation
4 Fazit
5 Reflexion
Literaturverzeichnis
"Wie ich entscheide, eine Situation zu betrachten, beeinflusst ganz wesentlich, ob ich die Macht habe, sie zu ändern oder ob ich die Dinge verschlimmere.“ Dieses Zitat vom US-amerikanischen Psychologen Marshall B. Rosenberg (1934-2015), welcher das Konzept zur Gewaltfreien Kommunikation entwickelte, meint meiner Meinung nach, wie bedeutsam es ist, sich dessen bewusst zu sein, dass jeder Mensch selbst die Entscheidungs- und Handlungsmacht über sein eigenes Leben besitzt. Die Entscheidung etwas ändern zu wollen, beinhaltet eine wohlwollende Haltung zu sich selbst. Sich in Situationen Hilfe zu holen, in denen man selbst nicht weiterkommt, unterstreicht diese Haltung. Solch ein Helfer1 kann ein Sozialarbeiter im Rahmen einer Beratung sein oder eine ausgebildete Fachkraft innerhalb einer Mediation.
Die Frage, die in dieser Hausarbeit bearbeitet wird, lautet: Welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten bestehen zwischen den beiden Handlungskonzepten Beratung und Mediation? Welche Rolle spielen diese beiden Handlungskonzepte für die Soziale Arbeit?
Zunächst werden die Begriffe jeweils getrennt voneinander definitorisch umrissen. Im Anschluss werden beide Konzepte miteinander verglichen und auf Unterschiede sowie Schnittmengen beleuchtet. Dies geschieht unter Betrachtung bestimmter Elemente, wie z. B. der Ausgangssituation, dem Ablauf oder dem Menschenbild. Weiterführend werden die Handlungskonzepte daraufhin untersucht, ob sie sich für den Einsatz in der Sozialen Arbeit eignen. Wenn ja, wird anschließend anhand eines ausgewählten Anwendungsbereichs aus Beratung sowie Mediation erläutert, weshalb der Einsatz des jeweiligen Konzepts für den Bereich sinnvoll erscheint. Hierbei wird es um Familienberatung sowie Familienmediation gehen. Meines Erachtens lassen sich hierbei nachvollziehend die Sinnhaftigkeit und die konzeptionelle Umsetzung darstellen. Dabei soll es vor allem um die Relevanz der Handlungskonzepte gehen, ebenso um praktische und methodische Ansätze. Abschließend werden die gewonnen Erkenntnisse zusammengefasst und unter Berücksichtigung der Bedeutung für die Soziale Arbeit reflektiert.
Es gibt verschiedene Handlungskonzepte bzw. Interventionen in der Sozialen Arbeit, welche sich an unterschiedlichen Menschenbildern, Zielen, Verfahren, Methoden sowie Techniken orientieren. Grundlegend soll Soziale Arbeit soziale Entwicklungen fördern. Die Autonomie und Selbstbestimmung der Menschen sollen gestärkt werden. Mediation und Beratung stellen Konzepte dar, um diese Ziele zu verfolgen. Beides sind direkte interventionsbezogene Vorgehensweisen. Dennoch gibt es offenbar Differenzen im fachlichen und methodischen Vorgehen, erkennbar bereits an den unterschiedlichen Begrifflichkeiten. Ebenso ist zu sagen, dass Beratung sowie auch Mediation Grenzen erleben. Zu Beginn meiner beruflichen Laufbahn waren meine Arbeitskollegin und ich überaus motiviert ein getrenntes hochstrittiges Elternpaar gemeinsam an einen Tisch zu bekommen. Dies gelang uns. Ziel des Gesprächs war die Validierung der vorliegenden Informationen durch die Elternteile sowie das Entgegenwirken manipulativer Kommunikation und Fehlinformation beider Elternteile. Vermutlich aufgrund mangelnder methodischer Kenntnisse unsererseits sowie der extrem aufgeladenen Stimmung der Eltern mussten wir das Gespräch nach 15 Minuten abbrechen. Sie beharrten starr auf ihren Positionen, warfen mit Vorwürfen und Beleidigungen um sich und waren nicht mehr in der Lage uns als Gesprächsführer wahrzunehmen. Gleichzeitig fühlten wir uns machtlos und überfordert. Daher soll die vorliegende Hausarbeit nun anhand der konkreten Handlungskonzepte zeigen, wie mit an sich einfachen Mitteln einer dysfunktionalen Kommunikation entgegengewirkt werden kann.
Beratung in der sozialen Arbeit wird begriffen als sozialwissenschaftlich fundiertes Instrument zur kommunikativen Erarbeitung von prekären Lebenslagen und deren Stabilisierung sowie zur Reflexion der subjektiven Lebenswelten Ratsuchender. Sie ist mehr als schlichte Informationsweitergabe und kann auch niedrigschwellig geschehen. Sie kann eine einzeltherapeutische, beraterische, sozialfürsorgerische, sozialpädagogische oder pädagogische Aktivität sein (Schubert, Rohr & Zwicker-Pelzer, 2019, S. 17f).
Beratung als Teil der Sozialen Arbeit leitet sich zunächst aus dem im Grundgesetz verankerten Prinzip des sozialen Rechtsstaats ab. Sie zählt zu den ambulanten Dienstleistungen und ist aus ethischer Sicht eine anwaltliche Beratung. Das Konzept stellt kein Anwendungsgebiet der Psychotherapie dar. Sie wird in institutionellen sowie in informellen Rahmen praktiziert. Es geht darum Menschen und ihre Probleme zu begleiten, zu kommentieren und stellvertretende Deutungsmöglichkeiten zu bieten.
Montada und Kals bezeichnen Mediation als die Kunst des Machbaren. Diese besteht in der sozial intelligenten und kreativen Kompetenzanwendung. Die dafür notwendigen Fähigkeiten können erworben werden (Montada & Kals, 2001, S. 520). Mediation ist ein strukturiertes Verfahren, eine außergerichtliche Form der Konfliktberatung, bei dem, Konfliktparteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. Dabei vermittelt eine dritte neutrale Person, der Mediator, zwischen zwei Parteien, die einen Konflikt haben und unterstützt diese bei der Entwicklung einer Lösung. Es geht darum, dass jeder der Beteiligten in einem professionellen, geschützten, vertrauenswürdigen Rahmen, die Möglichkeit bekommt, seine Sicht der Dinge zu schildern; ohne Bewertung und ohne Interpretation. Die Parteien können jederzeit aus der Mediation heraustreten. Es werden keine Ergebnisse vorgegeben (Proksch, 2018, S. 2).
Das alltägliche Leben ist mit einer Unzahl von Konflikten verbunden, denen der Mensch als Individuum ausgesetzt ist. Ebenso alltäglich ist im Konfliktfall die Vermittlung durch eine dritte Person. Und obwohl viele dieser Vermittlungen grob die Phasen einer Mediation durchlaufen, käme niemand auf die Idee diese als solche zu titulieren (Winter, 2005, S. 206).
Die Ausgangssituation hat entscheidenden Einfluss welchem Handlungskonzept der Vorzug zu geben ist. Die Mediation ist untrennbar mit einem Konflikt verbunden. Dieser ist komplex und unterliegt einer Steigerungsdynamik, so dass die darin Verwickelten am Ende ohne fremde Hilfe keine Lösungsoptionen mehr finden oder entwickeln können. Die Kommunikation zwischen den Beteiligten ist dabei tiefgreifend und grundlegend gestört (Sander, 2014, S.2). Dennoch muss zwischen den Konfliktparteien der Konsens bestehen, dass eine Konfliktlösung erzielt werden soll (Menne,1999, S.2).
Beratung umfasst einen breiteren Hilfeprozess, sie kann kombiniert werden mit therapeutischen Hilfen. Sie kann Grundlagen schaffen, Themen die zu Beginn nicht bearbeitbar waren, wieder aufzunehmen. Ausschlaggebender Unterschied zur Mediation besteht darin, dass sie inhaltliche Lösungen entwickeln möchte, ohne dabei nach Gründen für die aktuelle Lage zu suchen oder die Befindlichkeiten zu thematisieren. Dennoch besteht ihr Herzstück im Herausfiltern von Bedürfnissen und Interessen, worum es den Beteiligten wirklich geht, um auch hier einen Perspektivwechsel anzustreben, um möglichen Lösungen näher zu kommen.
Einer Beratung liegt weniger eine konfliktbeladene Krisensituation, aus der etwaige Konfliktparteien keinen Ausweg finden, sondern eher ein Problem zugrunde, für das der Ratsuchende noch keine Lösung oder Antwort gefunden hat. Beratung kann also präventiv, entwicklungsfördernd und/oder kurativ sein. Bei einer Problemlage kann eine Personengruppe involviert sein ebenso wie nur ein einzelnes Individuum. Beratung strebt an, dass alle Beteiligten zugegen sind, kann sich aber ebenso an nur eine beratungswillige Person richten. Beratung arbeitet dabei auf der Beziehungsebene zwischen Ratsuchendem und Berater (Menne, 1999, S.3). Für eine Mediation hingegen ist es zwingend erforderlich, dass die Konfliktparteien anwesend sind (ebd., S.3).
Mediation basiert immer auf einem professionellen Setting und folgt formalen Strukturen. Es ist eine triadische Gesprächsform und verläuft dabei immer in fünf Phasen. Diese stellen aufeinander aufbauende Schritte einer methodisch begründeten, spezifischen Logik zur Konsensfindung dar (Nixdorf, 2020, S.9). Dieses 5-Phasenmodell umfasst die Phasen: 1: Auftragsklärung und Mediationsvertrag, 2: Konfliktschilderung und Themensammlung, 3: Bedürfnisse und Interessen, 4: Lösungsoptionen- und möglichkeiten, 5: Vereinbarung und Abschluss des Mediationsprozesses (Sander, 2014, S. 3f). Dabei kommen Spiegelungstechniken, wie Paraphrasieren, Reformulieren und Gefühle ansprechen ins Spiel, welche essenzielle mediative Kommunikationstechniken sind (Proksch, 2018, S. 22ff). Eine Mediation wird immer mit dem Ziel durchgeführt zu deeskalieren. Dabei soll ein grundsätzliches gegenseitiges Verständnis und ein gewisses Einvernehmen hergestellt werden (Sander, 2014, S.5) mit dem Ziel für die Konfliktparteien verbindliche Vereinbarungen zu schaffen (Menne, 1999, S.3). Mediation hält die Gesprächsfähigkeit der Konfliktparteien aufrecht und bleibt dabei auf einer sachlichen Ebene, wobei sie die Emotionen der Konfliktparteien durchaus wahrnimmt, jedoch ohne diese in den Fokus zu stellen (Menne, 1999, S.3). In einer konkreten Beratung müssen einzelne Schritte nicht immer in der dargestellten Form aufeinander folgen.
Im Gegensatz zur Mediation kann eine Beratung neben dem professionellen auch ein alltägliches Setting haben. Auf der Handlungsebene steht bei der Beratung ein Problem im Mittelpunkt, während auf der Haltungsebene der Blick auf die sich bietenden Potentiale richtet. Beratung ermöglicht dabei die Gesprächsfähigkeit und knüpft an die emotionale Ebene an (Menne, S.3). Dies kann gelingen, da der Professionelle Beobachtung von Interpretation und Bewertung trennen kann.
Insgesamt werden zwischen 250 und 400 unterscheidbaren Beratungsansätzen differenziert (Liegle, 1993, S.30). Dabei kann sich die Beratung der Bearbeitung von Lebensproblemen widmen, welche subjektiv empfunden werden, von Emotionen gelenkt sind und dabei auf Grund von Erfahrungen, Erwartungen und Befürchtungen psychisch beeinflusst sind. Beratung kann zugleich auf die Lösung von Sachproblemen gerichtet sein, welche ihren Ursprung in fehlenden oder falschen Informationen oder unzureichendem Wissen finden. Ebenso vielfältig wie die zugrunde liegenden Problemlagen sind in der Folge auch die Ziele im Sinne angestrebter Problemlösungen. Diese können die Förderung von Selbsthilfepotenzialen (Gregusch, 2013, S. 25), die Stärkung sozialer Beziehungen und Netzwerken, die Erschließung sozialrechtlicher Leistungen sowie die Nutzung und Entwicklung sozialer Infrastruktur umfassen. Beratung ermöglicht so Bedingungen für eine Vereinbarung zwischen Ratsuchendem und Berater (Menne, 1999, S. 3).
So unterschiedlich wie die Verfahren in ihrer Struktur, ihren Ansätzen und ihrer Ausrichtung sind, ist auch der gesetzliche Rahmen in dem sich diese bewegen. Da Mediationen auch auf richterliche Anordnung erfolgen kann, muss dafür ein entsprechender Rechtsrahmen gegeben sein. Dieser wurde durch das Mediationsgesetz (MediationsG) geschaffen. Dieser enge Rahmen existiert nicht für die Beratung. Um dieser jedoch eine möglichst verbindliche Struktur und ein größtmögliches Maß an Verlässlichkeit zu geben, hat der deutsche Arbeitskreis für Jugend-, Ehe- und Familienberatung (DAK) 1987 die „Rahmenordnung für Aufgaben, Tätigkeiten und Qualifizierung des Ehe-, Familien- und Lebensberaters“ geschaffen (Liegle, 1993, S.36).
Beratung und Mediation basieren auf unterschiedlichen Prinzipien. Während bei der Beratung auf Seiten des Ratsuchenden die Grundprinzipien Autonomie und Beratbarkeit sind (Schäfler, 2001, S.1), steht diesem bei der Mediation seitens der Medianden Eigenverantwortung gegenüber (Rabe & Wode, 2014, S. 21). Sowohl für den Mediator als auch für die Medianden gelten die Grundprinzipien der Ergebnisoffenheit und der Informiertheit (Rabe & Wode, 2014, S.21f). Bei der Beratung sind für den Ratgebenden Grundhaltungen wie Empathie, Akzeptanz und Kongruenz von zentraler Bedeutung. Ferner benötigt er um schlüssigen und kundigen Rat geben zu können über fundierte Sachkenntnisse der Problemlage und deren Lösungsmöglichkeiten.
Ebenso wie es zahlreiche Unterschiede zwischen den Handlungskonzepten Beratung und Mediation gibt, verbindet diese eine Vielzahl von Gemeinsamkeiten in ihrer Systematik.
Grundlegend für beide Verfahren sind das gemeinsame Menschenbild und die zugrundeliegenden Haltungen. In beiden Verfahren wird davon ausgegangen, dass der Mensch autonom und lernfähig ist, dass er mit diesen Eigenschaften ausgestattet ist und bereits die Voraussetzungen für eine Lösung in sich hat (Nixdorf, 2020, S.8).
Sowohl Beratung als auch Mediation sind lösungsorientierte Verfahren, die auf Freiwilligkeit beruhen und in denen Klienten durch Reflexion dabei unterstützt werden eigene passende Wege zu finden und sich so Lösungsoptionen zu erschließen.
Ebenso ist beiden gemein, dass im Zuge der Lösungsfindung der Fokus auf vorhandene oder aktivierbare Ressourcen gelegt wird sowie deren relevante Bezugssysteme (Nixdorf, 2020, S.9).
Beide Handlungsfelder fußen auf dem Bestreben außergerichtliche Lösungsmöglichkeiten herbeizuführen.
Auch die Anforderungen die sich an den Berater wie an den Mediator stellen, sind identisch. So haben diese Informationen die sich aus der Beratung ergeben, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit wird bei der Mediation sogar vertraglich bzw. in einer Vereinbarung fixiert (Sander, 2014, S.4). Von Zentraler Bedeutung für Berater wie für den Mediator ist auch eine andere Form der inneren Haltung. Gemeint sind Neutralität und Allparteilichkeit. Diese Haltungsformen sind zwar eng miteinander verbunden aber unterscheiden sich aber nicht nur semantisch. Die in beiden Verfahren gebotene wertschätzende Neutralität ist die Grundlage der für Mediator und Berater zu wahrender professioneller Distanz (Nixdorf, 2020, S.8).
Allparteilichkeit ist die Fähigkeit des Beraters/Mediators für alle beteiligten Parteien gleichermaßen Partei zu ergreifen. Nur durch Neutralität kann eine Atmosphäre für eine freie Meinungsäußerung geschaffen werden. Dennoch bleibt festzuhalten, dass die Allparteilichkeit in der Mediation eine stärkere Ausprägung erfährt als in der Beratung (Nixdorf, 2020, S.8).
In beiden Verfahren ist identisch, dass Akzeptanz, Achtung der Autonomie der Klienten, Wertschätzung, Ressourcenstärkung und Betonung der Selbstverantwortlichkeit die professionelle Basis in beiden Fällen bilden (Nixdorf, 2020, S. 8).
Auch die Anforderungen an die Konfliktparteien gleichen sich sowohl bei der Beratung als auch bei der Mediation. So ist beispielsweise der Respektvolle Umgang der Konfliktparteien miteinander unerlässlich für einen konstruktiven und produktiven Lösungsprozess (Rabe & Wode, 2014, S.23f). Gleiches gilt für die Kompromissbereitschaft der involvierten Parteien, da anderenfalls eine Konsensfindung unmöglich wäre (Rabe & Wode, 2014, S.28).
Im folgenden Abschnitt soll anhand von Familienberatung sowie Familien-Mediation herausgearbeitet werden, warum eine Umsetzung der Thematik „Familie“ sowohl als auch in beiden Handlungskonzepten als sinnvoll erscheint. In der Beratung sowie in der Mediation sind vor allem Adressaten im frühen (19-30Jahre) und mittleren Erwachsenenalter (30-60Jahre) angesprochen. Hier entstehen Spannungsfelder vor allem hinsichtlich der Familienorganisation, wobei alte Strukturprinzipien brüchig werden und neue Bewältigungsmuster erlernt werden müssen. Auch treten soziale Unsicherheiten auf, wo Soziale Arbeit durch Beratung und Mediation Hilfe zur Lebensbewältigung bieten kann. Es kommt zunehmend zu einer Instabilität von Beruf, von Paarbeziehungen oder festen Wohnorten (Seiffge-Krenke, 2012, S. 247f).
Das Handlungskonzept der Familienberatung erweist sich als ein äußerst flexibles Setting für ein große Bandbreite von Beratungskonstellationen (Schubert, 2019, S. 109). Es ist als eine pädagogische ambulante Interventionsform des Sozialstaats ein Bestandteil von Hilfen für Familien und stets zukunftsorientiert. Familienberatung stellt hohe Anforderungen an die Kompetenz der Berater, sich unter anderem geeignetes Fachwissen anzueignen sowie dem höchst individuellen Beratungssetting einen passenden Rahmen zu geben. Es können mediative Elemente mit einbezogen werden, wenn die Thematik dies verlangt, z. B. bei der Ausgestaltung des Umgangsrechts. Für eine gelungene Intervention ist eine hohe systemisch-analytische Kompetenz erforderlich. Das bedeutet, dass der Berater einen ganzheitlichen Blick benötigt für die komplexen familiären Zusammenhänge. Welche Beziehungen sind vorhanden und wie gestaltet sich die Bindung? Welche Ressourcen sind vorhanden? Das Erspüren von Grenzen durch viel Empathie und Feinfühligkeit ist von großer Bedeutung. Der Berater fügt sich fallweise in das Familiensubsystem ein und nimmt ihre Energien und Muster auf (Schubert, 2019, S. 208). Wechselseitig kann der Professionelle, wenn nötig, als außenstehender Beobachter aus dem Systemgeschehen heraustreten oder dicht an der Familie bzw. an der Einzelperson sein, ohne dass er seine professionelle Identität und Objektivität verliert. Er muss sich selbst achtsam beobachten und reflektieren. „Er erlebt auch direkt und sehr konkret die Spiegelung der Gefühle der Familienmitglieder“ (ebd., S. 208). Sich Zeit zu nehmen für ein vermeintlich nebensächliches Gespräch sowie Freude einzubringen, ist dafür bedeutsam, um Spannungen zu lösen. Mithilfe seiner Beratungstechniken unterstützt er den Veränderungsprozess des Familiensystems sowie des Einzelnen. Die Klienten können daher während des gesamten Prozesses aktiv bleiben und ihre Richtung sowie ihr Tempo selbst bestimmen. Das Ziel ist erreicht, wenn die Familie versteht, wie sie eigens neue und entsprechende Wege in ihrem Streben nach Umgestaltung und Problemlösung finden kann (ebd., S. 208f).
[...]
1 Werden Personenbezeichnungen aus Gründen der besseren Lesbarkeit nur in der männlichen oder weiblichen Form verwendet, so schließt dies ausdrücklich alle anderen Geschlechtsidentitäten ein.