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Hausarbeit, 2022
26 Seiten, Note: 1,7
1. Einleitung
2.1 Partizipationsgenese des Bundesverband deutscher Banken e.V. nach Olson
2.2 Betrachtung des Bundesverband deutscher Banken e.V. nach Hart
2.3 Zugangsproblematiken von Interaktionsbeziehungen
3. Der Konflikt mit Kryptowährungen
4. Handlungsressourcen des BdB
5. Fazit
Literaturverzeichnis
Wie konfliktfähig ist der Bundesverband deutscher Banken e.V., im Hinblick auf die Regulierungsbemühungen der deutschen Politik, bezogen auf Kryptowährungen?
Diese Ausarbeitung beschäftigt sich mit dem Bundesverband deutscher Banken e.V. im Hinblick auf die Konstitution des Verbandes und seine theoretischen Einflussmöglichkeiten als wirtschaftlicher Interessenverband. Dabei wird der Verband zunächst als organisierte Interessengruppe beschrieben. Hier werden die Gruppengröße, die intra Gruppendynamiken und das Interessenspektrum vor dem Hintergrund einer Handlungsressourcenanalyse dargestellt und mit dem Politikprozess in Verbindung gebracht. Anschließend erfolgt eine Konfliktanalyse zwischen dem Bundesverband deutscher Banken e.V. und dem noch weitgehend unorganisierten Interesse der Kryptowährungen. In der Einleitung wird ausschließlich auf den Bundesverband deutscher Banken e.V. eingegangen, da durch den fehlenden bzw. geringen Organisationsgrad der Kryptowährungen in anderen Verbänden und dem diesbezüglichen Mangel an erfassbaren Rahmenbedingungen als Interessengruppe, nur eine rudimentäre Annäherung möglich ist. Zuletzt wird versucht eine Antwort auf die Frage: Wie konfliktfähig ist der Bundesverband deutscher Banken e.V., im Hinblick auf die Regulierungsbemühungen der deutschen Politik, bezogen auf Kryptowährungen? Der Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB) wurde 1951 gegründet und entstand aus dem Zentralverband des deutschen Bank- und Bankiergewerbes welcher wiederum 1901 gegründet und nach dem zweiten Weltkrieg 1956 offiziell aufgelöst wurde (BdB, 2020b). Der Selbstzweck des Verbandes ist die Interessenvertretung privater deutscher Banken und Finanzdienstleister, unter Berücksichtigung gesamtwirtschaftlicher Dynamiken bei Ausschluss von einzelnen regionalen Verbandsbereichen. Der Verband besteht aus fünf Clustern, drei Bereichen und 30 Themengruppen, die sich jeweils mit einzelnen Bereichen des Finanzmarktes, der privaten Bankenlandschaft und deren Implikationen, auf dem deutschen und europäischen Markt, auseinandersetzen (BdB, 2021b). Dabei verpflichtet sich der BdB nicht nur den Banken, außerordentlichen Mitgliedern und Landesverbänden, sondern auch gegenüber allen Anlegern, die Anlagemöglichkeiten von privaten Mitgliedsbanken in Anspruch nehmen. Dafür wurde der freiwillige Einlagensicherungsfonds durch den BdB im Jahre 1976 installiert. Darüber hinaus bezieht sich der BdB in seinem Anlegerschutz ebenfalls auf die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) (BdB, 2020a; Bundesfinanzministerium, 2015). In §3 der Satzung des BdB wird der Selbstzweck des Verbandes dargestellt. Dieser bemüht sich, über die Wahrung der Mitgliederinteressen hinaus, sowohl eine öffentliche Informationsfunktion als auch eine politische Informationsfunktion wahrzunehmen. Dabei wird die internationale Zusammenarbeit besonders hervorgehoben (BdB, 2020c). Um diesen Informationsfunktionen nachzukommen, gibt der BdB sowohl Stellungnahmen zu, für die Mitglieder des BdB relevanten, Themengebieten ab. Darüber hinaus ist der BdB auf gängigen Plattformen sozialer Medien vertreten. In regelmäßigen Abständen, veröffentlicht der Bundesverband deutscher Banken e.V. nichtwissenschaftliche Ausarbeitungen und Positionspapiere. Diese Publikationen richten sich sowohl an Verbraucher, Unternehmen, die Politik und Bildungseinrichtungen (BdB, 2021c). Weitere Kanäle über die der BdB seine Informationsfunktion wahrnimmt, ist ein eigener Blog und auf der Internetseite werden regelmäßig Interviews und Reden der involvierten Mitarbeiter und Delegierten der Mitglieder (BdB, 2021d; BdB, 2021e). So hat der BdB zahlreiche Schriften zur politischen und gesellschaftlichen Willensbildung veröffentlicht. Zeitweise gibt der BdB zusätzlich zu seinen anderen Publikationen, Meinungsumfragen in Auftrag (BdB, 2021f).
Der Bundesverband deutscher Banken besteht aus 170 privaten Banken, 33 außerordentlichen Mitgliedern und 11 Landesverbänden. Zu den außerordentlichen Mitgliedern zählen hauptsächlich Finanztechnologie (Fintech) Unternehmen, die technologische Finanzinnovationen anbieten. Beispielsweise ist die Bitbond GmbH, die unter anderem technologische Infrastruktur zur Aufbewahrung und zum Austausch digitaler Vermögenswert bereitstellt, Mitglied (BdB, 2021a; Kalra, 2020). Daraus folgt, dass die Mitgliederstruktur im BdB äußerst heterogen ist. Dementsprechend ist auch eine Vielzahl von Partikularinteressen vorhanden. Der Verband hat über 160 direkt angestellte Beschäftigte, die beispielsweise als Referenten für jeweilige Themengebiete angestellt sind (BdB, 2021b). Im direkten Konflikt mit der Sphäre der Kryptowährungen, setzt sich der BdB für ein explizit ausgearbeitetes Regelwerk für die legislative Einordnung von Kryptowährungen auf dem deutschen und europäischen Finanzmarkt ein. Der Verband unterstreicht die Gefahr, die von der Datenhoheit der Anbieter, solcher digitaler Währungen ausgeht (Wirtschaftswoche, 2021). Letztendlich ist der BdB kein Wirtschaftsunternehmen und strebt keinen Wirtschaftsbetrieb an (Bdb, 2020c). Die Beziehung zwischen dem Staat und dem BdB ist so geregelt, dass der Staat grundsätzlich keine kernstaatlichen Kompetenzen an den BdB delegiert. Der BdB tritt somit lediglich als pluralistische Interessengruppe auf (Wolf, 2005; Czada, 2004).
Wird der BdB unter der Logik des kollektiven Handelns nach Olson betrachtet, so würde der Verband, mit seinen über 170 angehörigen privaten Banken, über 30 außerordentlichen Mitgliedern und 11 Landesverbänden, als latente große Gruppe eingeordnet werden (Olson, 1968). Aufgrund der heterogenen Mitgliederstruktur und der damit verbundenen Vielzahl von Partikularinteressen, die, wie später erneut aufgegriffen, in einigen Sphären sogar konträre Interessen darstellen, müsste nach Olson die Genese eines Konsens und die Mobilisierung von Handlungen besonders schwer fallen. Da es sich bei dem BdB um einen Verband handelt, der nicht aus privaten Mitgliedern bzw. Einzelpersonen besteht, ist das Wirkspektrum des einzelnen Unternehmens bzw. des einzelnen Verbandes zwar begrenzt, jedoch nicht in dem Maße wie es bei einem Privatpersonenverband wäre. Nach Olson fällt es mit steigender Gruppengröße stetig schwerer, kollektives Handeln zu mobilisieren und zu organisieren, da eine gewisse Aufwandsdiffusion stattfindet (Kaiser, 2020). Um Aussagen über die Häufigkeit dieses Trittbrettfahrerproblems beim BdB zu machen, wären an dieser Stelle interne Informationen über Mitgliederpartizipation notwendig, die für diese Ausarbeitung nicht zur Verfügung stehen. Auf die Partizipationsgenese wird in diesem Abschnitt noch genauer eingegangen. Es ist jedoch aufzuführen, dass in den mehr als 30 Themengruppen, in den letzten Jahren deutliche Erfolge verbucht wurden. So hat der BdB beispielsweise am 5. März 2021 eine Formulierungshilfe für die legislative Einordnung des §513 des bürgerlichen Gesetzbuchs bezüglich der Verordnung (EU) 020/1503 eingereicht (BdB, 2021g).
Der BdB bietet die, nach Olson, in großen Gruppen, wichtigen, selektiven Anreize um seine Mitglieder an den Verband zu binden. Zu diesen Anreizen zählen Interpretatioshilfen für Mitglieder zu bestimmten Gesetzesänderungen um ein einheitliches Verständnis des Rechtswesen zu generieren (BdB, 2014). Darüber hinaus ist der freiwillige Einlagensicherungsfonds der zentrale selektive Anreiz für die privaten Kreditinstitute bzw. Baken. Dieser, durch den BdB eingerichteten, Fonds gibt sowohl den Mitgliedsbanken und zusätzlich den Anlegern die Möglichkeit eine Sicherungsleistung im Falle einer Bankeninsolvenz in Anspruch zu nehmen (BdB, 2017). Jedes Mitglied des BdB verpflichtet sich über den Mitgliedsbeitrag hinaus eine jährlich fällige Umlage in den Fonds zu zahlen. Zusätzlich wird die Partizipation des Einzelnen an thematischen und organisationalen Prozessen innerhalb des Verbandes, auf gewählte Delegierte umgelegt. Die ordentlichen Mitglieder, vornehmlich Mitgliedsbanken, leisten ihren Beitrag indem sie Delegierte zur Wahl aufstellen und Mitgliedsbeiträge ausrichten. Die Gesamtheit der Delegierten wird von den Mitgliedsverbänden und ordentlichen Mitgliedern gestellt. An dieser Stelle wird das von Olson thematisierte Trittbrettfahrerproblem gezielt umgangen. Nach Olson würde es nämlich nicht auffallen, wenn in einer großen latenten Gruppe, einzelne Mitglieder nicht partizipieren würden (Olson, 1968).
Grundsätzlich haben marktorientierte Interessengruppen, die Kollektivgüter jeglicher Art für ihre Mitglieder bereitstellen wollen, kein Interesse an einer großen Mitgliederzahl. Auf dem Markt bedeutet eine steigende Teilnehmerzahl für die übrigen Marktteilnehmer, steigende Konkurrenz (Wolf, 2002; Wolf, 2005). Der BdB ist in dieser Betrachtung jedoch nicht eindeutig der eigenen Widmung zur Bereitstellung eines inklusiven bzw. exklusiven Kollektivgutes, einzuordnen. Durch die Vielfalt der Partikularinteressen und der selektiven Anreize, ist es dem BdB aus Finanzierungsgründen für den Verband an sich und darüber hinaus für den freiwilligen EInlagensicherungsfonds, gelegen viele seriöse Mitglieder zu akquirieren. Selbstverständlich stehen die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder, sowohl untereinander als auch zu einem gewissen Grad zueinander, in Konkurrenz und darüber hinaus ist ein oberflächlich genuiner Konflikt zwischen den meisten außerordentlichen Mitgliedern, nämlich Finanztechnologie Unternehmen und den privaten Banken beobachtbar. Auf die Verknüpfung von Finanztechnologie (FinTech) Unternehmen und Banken wird in einem späteren Abschnitt genauer eingegangen (Wolf, 2002; Kröner, 2017).
Einen anderen Fokus als in der von Mancur Olson beschriebenen “Logik des kollektiven Handelns” von 1965, konstatiert Jeffrey Hart in “Three approaches to measurement of power in international relations” (1976). Hart stellt drei dominante Einflusskomplexe vor. Zunächst beschreibt er die Analyse der Kontrolle von Einflussnehmern, in diesem Fall organisierte Interessengruppen, über Ressourcen. Dies meint vor allem wirtschaftliche, politische und strukturelle Vermögen der Gruppen um politisch zu partizipieren. Hauptsächlich werden darunter finanzielle Mittel, die allerdings in Ihren Einflussmöglichkeiten breit gefächert sind, exklusives Wissen und Expertise gewertet (Hart, 1976). Schiffers kritisiert an dieser Stelle, dass die genauen Einflussbeziehungen der Akteure, sowohl von Seiten der Interessengruppen als auch von politischen Akteuren untereinander und der Ressourcenverwendung, nicht genau konstatiert werden. Er beschreibt die Interessengenese und Durchsetzung im Verhandlungsprozess als variabel und unterstellt Hart eine zu statische Darstellung der Einflussbeziehungen, da in dieser Betrachtung zu wenige Faktoren und berücksichtigt würden (Schiffers, 2018). Wird der BdB unter diesem ersten Einflussfaktor betrachtet, so ergibt ein großes Wirkpotenzial. Über die Mitgliedsbeiträge die der Verband erhebt, deren genaue Höhe bei ordentlichen Mitgliedern auf der Delegiertenversammlung jährlich bestimmt und bei außerordentlichen Mitgliedern für jede, in Deutschland beschäftigte Person mindestens zehntausend Euro, maximal jedoch nach §18 der Satzung des BdB ein Viertel des Beitrages der ordentlichen Mitglieder, erhoben wird, steht ihm ein adäquater finanzieller Handlungsspielraum zur Verfügung (BdB, 2020c). Darüber hinaus schafft der BdB durch eigens veranlasste nicht peer reviewed Studien und Stellungnahmen ein breites Spektrum von wissenschaftlicher Expertise um beispielsweise politischen Entscheidungen richtungsweisende Hinweise zu geben (BdB, 2021f).
Die nächste Herangehensweise an die Strukturierung von Interessenkonstellationen nach Hart beschäftigt sich zunehmend mit der Interaktionsebene von Interessengruppen und politischen Dynamiken der Entscheidungsträger. Hart terminiert diese Sphäre als Kontrolle über Akteure (Hart,1976). Hier wird vermehrt auf das, von Schiffer kritisierte statische Konstrukt von Einflussbeziehungen eingegangen. Informelle Austauschprozesse zwischen Interessengruppen und politischen Entscheidungsträger über “politisch wertvolle Güter” sind unter anderem zentrale Beobachtungsansätze. Darüber hinaus werden sogenannte “inside” und “outside” Strategien der Interessengruppen analysiert. Im Endeffekt ist die Betrachtung der Prozesshaftigkeit von Interessendurchsetzung im Fokus. Dadurch lassen sich Einflüsse nicht nur durch eine Black Box betrachten, sondern direkte Wirkmechanismen von Akteurskonstellationen und Dynamiken werden beobachtbar (Schiffers, 2018). Im Fall des BdB wird hier zunächst auf das Selbstverständnis im Hinblick auf Lobbyarbeit verwiesen. Der BdB versteht sich als Verband der zur politischen Meinungsbildung beitragen will, dabei jedoch nicht parteipolitisch handelt. Die Strategie des Verbandes ist es, mit Expertise und Offenlegung der Geschäftsinteressen, der vertretenen Unternehmen, am politischen Prozess zu partizipieren. Dabei betont der BdB stets die Einhaltung geltenden Rechts wie bspw. der Eintragung ins Lobbyregister bei Annäherung an politische Entscheidungsträger. Auf Spenden an Parteien und Entscheidungsträger verzichtet der BdB, hält seinen Mitglieder diese Möglichkeit aber offen (BdB, 2021h). Inwiefern informelle Austauschprozesse dem BdB zur Durchsetzung seiner Interessen verhelfen, ist an dieser Stelle aufgrund fehlender räumlicher Nähe, fehlendem informellen Zugang und begrenzten Ressourcen, nicht erfassbar.
Eine weitere von Hart konstatierte Betrachtungsebene ist die der “Kontrolle über Ereignisse und Ergebnisse”. In diesem Schritt der Analyse von Einflussbeziehungen wird der Abstand von Präferenzen der jeweiligen Interessengruppe zu der speziellen legislativen Implementierung erfasst. Je nach Abstand lässt sich der Erfolg der Interessendurchsetzung, mit qualitativen Methoden messen (Hart, 1976; Schiffer 2018). Ein nicht allzu umfangreiches Beispiel ist die vorher angesprochene Formulierungshilfe die der BdB abgibt. Dabei geht es um den §513 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und dessen Anpassung an die Verordnung (EU) 020/1503. Der BdB strebt eine absolute Streichung des genannten Paragraphen aus dem BGB an (BdB, 2021g). Dies resultiert aus einem breitem Spektrum der Mitgliedsinteressen und denen der Deutschen Kreditwirtschaft, einem Zusammenschluss aus fünf deutschen Spitzenverbänden der Kreditwirtschaft, deren Federführung der BdB im Jahre 2019 innehatte (BdB, 2019). Seit Veröffentlichung der Stellungnahme am 05.03.2021 ist der §513 BGB bisher nicht getilgt worden. Demnach lässt sich hier bisher kein bzw. nur äußerst geringer Einfluss des BdB bzw. seiner Stellungnahme auf den legislativen Prozess festzustellen (BdB, 2021j; BMJV, 2021).
In der deutschen repräsentativen Demokratie spielt sich ein gesetzgebender Prozess im Parlament ab. Darüber hinaus ist die genaue Ausarbeitung von Gesetzestexten ein Verwaltungsakt, der über zuständige Komissionen und Arbeitsgruppen elaboriert wird. Dementsprechend stellt sich die Frage nach der Möglichkeit von Interessenverbänden, sich staatlichen Akteuren zu nähern, um Interessen effektiv durchzusetzen. Am legislativen Prozess wird meist über das Parlament hinaus, in jeweiligen Ministerien die grundsätzliche Notwendigkeit einer Auseinandersetzung mit jeweiligen Angelegenheiten der Politikfelder entschieden. Im Falle der Auseinandersetzung des BdB mit der Regulierung von Kryptowährungen, ist über das Parlament, das Bundesfinanzministerium und die jeweiligen Ausschüsse hinaus, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die im Grunde dem Bundesfinanzministerium und dem Bundesfinanzminister untergeordnet ist, eine zentrale Institution zur Regulierung des Umgangs mit Kryptowährungen (Pappi, König, Knoke, 1995).
Für die Interessendurchsetzung von Verbänden, ist es von unabdingbarer Wichtigkeit, einen Zugang zu Entscheidungsträgern in den jeweiligen Institutionen zu haben. Andernfalls würden die Interessen schlichtweg nicht gehört werden. Oft ist dieser Zugang wirtschaftlichen Interessenverbänden einfacher möglich, als ihren sozialen und ökologischen Pendants (Bernhagen, 2019).
Spätestens seit der weltweiten Finanzkrise von 2008, die die nationalen Notenbanken und speziell die EZB dazu veranlasst haben, eine radikale Niedrigzinspolitik durchzusetzen, ist eine steigende Beliebtheit alternativer Anlageformen beobachtbar (Hirsch, 2019). Der Deutsche Aktienindex (DAX) ist, gegenüber mit dem Vorkrisenwert von 2007, um mehr als zwei Drittel gestiegen, während die EZB simultan den Leitzins beinahe sukzessive, bis zum Erreichen eines, seitedem angewandten Nullzinses in 2017 gesenkt hat (Statista, 2021b; Statista 2021a). In direktem zeitlichen Zusammenhang wurde das Whitepaper des Bitcoin veröffentlicht und der rasante Weg der Kryptowährungen begann (Nakamoto, 2019). Aufgrund der multidimensional generierten Finanzkrise, hat das Vertrauen der deutschen Bürger in Finanzintermediäre besonders stark abgebaut (Braunberger, 2018). Das Vertrauen am Interbankenmarkt hat ebenfalls unter der Krise gelitten (Zink, 2016). Dieser Vertrauensverlust bereitete den, dann entstandenen Kryptowährungen, einen besonders reichen Nährboden (Grundlehner, 2018). Dabei entwickelt sich ein Trend, der weitgehend daraus besteht, das sogenannte FinTech Unternehmen, finanztechnologische Infrastrukturen geschaffen haben, die klassische Finanzintermediäre umgehen. Diese finanztechnologischen Infrastrukturen, finden gegenwärtig weite globale Implikationen. Kryptowährungen stellen durch diese, durch private Unternehmen generierten digitalen Währungen, eine Bedrohung für kernstaatliche Kompetenzen dar. Die Bedrohung manifestiert sich im Wegfall zentraler Steuerungselemente, die die staatlichen und supranationalen Steuerungsmechanismen von Notenbanken aushebeln. Die Beeinflussung der Geldmenge und der damit verbundenen Inflation ist eine zentrale Kompetenz um volkswirtschaftliche Prozesse gezielt lenken zu können. Kryptowährungen sind jedoch in ihrer absoluten Menge begrenzt und können nur durch hochkomplexe, technisch aufwendige Verfahren generiert werden. Darüber hinaus ist die Modellierung des Leitzinses ein ebenso volkswirtschaftlich relevanter Prozess. Die Möglichkeit einer Regierung Bankkonten einzufrieren ist ein zusätzliches Momentum zur Kriminalitätsbekämpfung bzw. zur internationalen politischen Einflussnahme (Brächer, 2019; Hanl, 2017).
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