Die Rechtsphilosophie, für lange eine eher in den Hintergrund getretene philosophische Disziplin, erfreut sich heutzutage regen Interesses, vor allem von philosophischer Seite. Insofern ist es eine aufschlussreiche Aufgabe das Thema näher zu betrachten.
Das antike Staatsdenken ist das erste Kapitel in der Geschichte der Rechtsphilosophie. Wie aus dem Nichts geschaffen sind die Grundfragen, Grundmotive und Grundmodelle im großen griechischen fünften Jahrhundert vor Christus plötzlich da: der Gedanke der politischen Freiheit, die Demokratie und die Notwendigkeit ihrer Begrenzung, die Frage der Staatsorganisation, das Problem der Gleichheit und das Verhältnis von Taktik und Moral in der Politik oder das Geltungs- und Legitimierungsproblem für alle Rechtsordnungen. Zwar werden Denker der Neuzeit wie Immanuel Kant (1724 – 1804) oder Georg Wilhelm Friedrich Hegel (1770 – 1831) mächtigere Gedankengebäude aufschichten, aber sie werden abhängig bleiben von dieser frühen Inspiration.
Hegel hat die Zuwendung der modernen Philosophie zur Antike begründet. Er wollte die Geschichte der Philosophie als Fortschritt begreifen und fand gleichwohl die wichtigsten und tiefsten Einsichten aller Philosophie schon bei den Griechen. Der umfangreichste Text in Hegels Gesamtwerk sind seine Vorlesungen über die Geschichte der Philosophie. Fast zwei Drittel dieses Textes sind der antiken Philosophie gewidmet. Hegel deutet hier unter anderem Platon und Aristoteles. In den Grundlinien der Philosophie des Rechts beschäftigt er sich mit dem Epikurismus und beachtet hierbei auch die Kyniker sowie den Stoizismus.
Hegels Ansichten zur Antike kann man in seinen Werken genauer nachlesen. Diese Arbeit soll die Grundideen des Rechtsdenkens der Antike herausgreifen und sie näher erläutern. Die Ausarbeitung soll einen Einblick in das antike Rechtdenken geben, aber sie hat nicht das Ziel vollständig zu sein. Es werden grundlegende Aspekte und die bedeutendsten Denker aufgegriffen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Vorsokratiker
3 Sophisten
4 Sokrates
5 Platon
6 Aristoteles
7 Kyniker und Epikureer
8 Stoiker
Fazit
Primärliteratur
Sekundärliteratur
1 Einleitung
Die Rechtsphilosophie, für lange eine eher in den Hintergrund getretene philosophische Disziplin, erfreut sich heutzutage regen Interesses, vor allem von philosophischer Seite.[1] Insofern ist es eine aufschlussreiche Aufgabe das Thema näher zu betrachten.
Das antike Staatsdenken ist das erste Kapitel in der Geschichte der Rechtsphilosophie. Wie aus dem Nichts geschaffen sind die Grundfragen, Grundmotive und Grundmodelle im großen griechischen 5. Jahrhundert v. Chr. plötzlich da: der Gedanke der politischen Freiheit, die Demokratie und die Notwendigkeit ihrer Begrenzung, die Frage der Staatsorganisation, das Problem der Gleichheit und das Verhältnis von Taktik und Moral in der Politik oder das Geltungs- und Legitimierungsproblem für alle Rechtsordnungen.
Zwar werden Denker der Neuzeit wie Immanuel Kant (1724 – 1804)[2] oder Georg Wilhelm Friedrich Hegel (1770 – 1831)[3] mächtigere Gedankengebäude aufschichten, aber sie werden abhängig bleiben von dieser frühen Inspiration.
Hegel hat die Zuwendung der modernen Philosophie zur Antike begründet. Er wollte die Geschichte der Philosophie als Fortschritt begreifen und fand gleichwohl die wichtigsten und tiefsten Einsichten aller Philosophie schon bei den Griechen. Der umfangreichste Text in Hegels Gesamtwerk sind seine Vorlesungen über die Geschichte der Philosophie. Fast zwei Drittel dieses Textes sind der antiken Philosophie gewidmet. Hegel deutet hier unter anderem Platon und Aristoteles. In den Grundlinien der Philosophie des Rechts beschäftigt er sich mit dem Epikurismus und beachtet hierbei auch die Kyniker sowie den Stoizismus.
Hegels Ansichten zur Antike kann man in seinen Werken genauer nachlesen. Diese Arbeit soll die Grundideen des Rechtsdenkens der Antike herausgreifen und sie näher erläutern. Die Ausarbeitung soll einen Einblick in das antike Rechtdenken geben, aber sie hat nicht das Ziel vollständig zu sein. Es werden grundlegende Aspekte und die bedeutendsten Denker aufgegriffen.
2 Vorsokratiker
Es dauerte lange bevor die griechische Sprache generelle Begriffe für den ungefähren Sinn des Wortes Recht hervorbrachte. Erste Schlüsselworte, die sich auf das Recht im Sinne eines Systems von Regeln beziehen, finden sich in den Homerischen Gedichten. Es handelt sich um die Begriffe themis und dike. Themis bedeutet die vernünftige und angemessene Ordnung der Dinge und bezieht sich auf ein geordnetes und funktionierendes Sozialsystem. Es handelt sich um ein Rechtssystem im Sinn eines Netzwerkes von Normen, eine überpersönliche und flexible Ordnung, deren Hauptfunktion es ist, Grenzlinien zu ziehen, die das angemessene Verhalten eines Menschen festlegen. Ein Unrecht begehen, würde demnach bedeuten, einen abgesteckten Bereich zu verlassen. Das schlimmste Unrecht besteht darin, in den Bereich eines anderen Menschen mit Gewalt einzudringen. Dike ist die Bestimmung des konkreten Gehalts einer Norm, die wiederum ein Teil von themis ist. Sie ist der angemessene Ausdruck dessen, was die soziale Ordnung im Einzelfall vorsieht.
Vor den Sophisten findet man nur zerstreutes Material über eine Beschäftigung mit Themen wie Staat und Recht. In den frühen Schriften Heraklit von Ephesos (540 – 480 v. Chr.)[4] findet man zum ersten Mal jene Idee, die in verschiedenen Naturrechtsphilosophien weiterentwickelt werden sollte. Heraklit sagt, dass alle menschlichen Gesetze ihren Ursprung in einem einzigen göttlichen Gesetz haben. Pythagoras (570 – 495 v. Chr.)[5] erörtert die Probleme der Gerechtigkeit im Zusammenhang mit einer Beschreibung der Weltordnung und Weltharmonie, von der er annahm, dass sie ein vollkommenes mathematisches Gleichgewicht in allen in der Welt auftretenden Verhältnissen sei. Auch Demokrit von Abdera (ca. 460 – 370 v. Chr.)[6] beschäftigte sich mit ethischen Fragen.
Die Beschäftigung mit der Dichotomie von positivem Recht und Ethik findet auch Ausdruck in der Tragödie „Antigone“ von Sophokles (ca. 496 – 406 v. Chr.)[7]. Antigone beerdigt ihren gefallenen Bruder, obwohl der Staatsherr Kreon dies streng verboten hat. Sie stellt sich gegen die Gesetze der weltlichen Macht und beruft sich auf die Pflichten gegenüber einer höheren Ordnung. Antigones Rede sollte man nicht zu sehr als Ausdruck einer bestimmten Rechtsphilosophie ansehen, aber sie verdient Beachtung als klassische Illustration eines immer gegeben ethischen Problems.[8]
3 Sophisten
Die ersten klaren Hinweise auf eine Gegenüberstellung von menschlichem und natürlichem Recht finden sich im europäischen Kulturkreis in der griechischen Sophistik. Die Sophisten werden einerseits als revolutionäre Neuerer in der Geschichte der Philosophie betrachtet, andererseits urteilt man oftmals über sie, dass sie es nicht ernst meinten mit dem, was sie äußerten. Eine Klärung der Wortbedeutung ist daher sinnvoll. Man kann drei Phasen von Bedeutungsverleihungen des Wortes Sophistik unterscheiden.[9]
Die erste ist vorplatonisch und bezeichnet zunächst kenntnisreiche und erfahrene Männer, die besondere Fähigkeiten und Fertigkeiten besitzen, diese zu nutzen wissen und zu vermitteln bereit sind.[10]
In der zweiten durch Platon geprägten Phase erhielt das Wort Sophistik einen ersten negativen Beiklang. Platon sah mit dem theoretischen Anspruch der Sophisten einen Machtanspruch verknüpft. In seinen späteren Werken erscheint der Sophist als ein Streitredner, der sich über alles zu reden und zu wissen anmaßt, aber eigentlich nur Scheinwissen besitzt.[11]
Die dritte Phase umschließt die Sophistik in der Zeit von Platon bis zur Gegenwart. Nach Platon fand eine ernsthafte Auseinandersetzung mit der Sophistik statt, jedoch spannt sich das moderne Bedeutungsfeld des Begriffs Sophist zwischen Lügner und innovativem Denkmeister.[12]
Im Allgemeinen wird die Sophistik als eine Wendung zu anthropologischen Fragen der menschlichen Kultur verstanden. Im Vordergrund standen erstmals Überlegungen zu Natur, Kosmos und Seiendem.[13]
Die Sophisten stellten die Idee, dass Recht und Gerechtigkeit ein religiöses Fundament haben, in Frage und viele verneinten das rundweg. Man formulierte das Grundproblem des Naturrechtsdenkens: Gibt es so etwas wie ein Rechtssystem über oder neben dem von Menschen geschaffenen Recht?
Die Sophistik suchte nach einem stabilen Maßstab für die Richtigkeit der Regelungen und fand ihn in der Natur, die man menschlicher Kunstfertigkeit auf dem Sektor von Recht und Moral gegenüber stellte.[14]
Einige versuchten das menschliche Recht als Unterdrückung der Schwachen durch die Starken zu deuten, da die Menschen von Natur aus gleich seien. Andere interpretierten es als Zähmung der Starken durch die Schwachen, wodurch die Starken um ihren natürlichen Vorteil gebracht werden würden. Einer der ersten Autoren, bei dem eine Gegenüberstellung von Natur und Gesetz nachzuweisen ist, ist der Sophist Antiphon (ca. 480 – 411 v. Chr.)[15]. Zwei Fragmente können dies belegen: „Das Zuträgliche ist, soweit es durch die Gesetze festgesetzt ist, Fessel der Natur, soweit dagegen durch die Natur, frei.“[16] und „Von Natur sind wir alle in allen Beziehungen gleich geschaffen, Barbaren wie Hellenen … Atmen wir doch alle durch Mund und Nase in die Luft aus.“[17]
Man kann aus dem ersten Zitat nicht schließen, dass die Gesetze dem Menschen nur schaden, denn die Fesseln der Natur gehören zum Zuträglichen. Man sollte sich nach Antiphon aber nur solange daran halten, wie Zeugen zugegen sind.
Eine ganz andere Deutung dessen, was von Natur aus der Fall ist und von Gesetzen unterdrückt wird, findet sich bei dem Sophisten, den Platon mit der Figur des Kallikles in der entsprechenden Passage seines Gorgias - Dialoges eingesetzt hat. Kallikles sagt über den Stellenwert von Recht und Gebrauch: „Gesetz und Brauch stellen immer die Schwachen und die Menge auf. [...] Dadurch wollen sie die stärkeren Menschen, die die Kraft besäßen, sich mehr Vorteile zu verschaffen als sie, einschüchtern und, damit sie dies nicht tun, sagen sie, es sei häßlich und ungerecht, auf mehr Vorteile auszugehen [...]. Denn sie, meine ich, sind ganz zufrieden, wenn Gleichheit herrscht, weil sie die Minderwertigen sind [...]. Meines Erachtens beweist aber die Natur selbst, die Gerechtigkeit bestehe darin, daß der Edlere mehr Vorteile hat als der Geringere, und der Leistungsfähigere mehr als der minder Leistungsfähige. An vielen Fällen, sowohl bei den übrigen Lebewesen als auch bei den Menschen, an ganzen Staaten und Geschlechtern sieht man, daß es sich so verhält: daß nämlich das als gerecht anerkannt wird, daß der Stärkere über den Schwächeren herrscht [...]. Oder welches Recht konnte Xerxes für sich in Anspruch nehmen, als er gegen Griechenland zu Felde zog [...]? – man könnte ja tausend solche Beispiele anführen! Wahrhaftig, ich meine, diese Männer handeln so nach der Natur der Gerechtigkeit und – beim Zeus! – nach dem Gesetz der Natur, freilich nicht nach dem Gesetz, das wir fingieren, die wir die tüchtigsten und stärksten Persönlichkeiten unter uns schon in der Jugend vornehmen und wie Löwen bändigen, indem wir sie hypnotisieren und ihnen suggerieren, es müsse Gleichheit bestehen, und das sei gut und recht. Wenn aber, mein' ich, ein Mann ersteht, der die genügende Kraft dazu hat, dann schüttelt er das alles ab, zerreißt seine Bande [...], tritt unser Buchstabenwerk, unsere Hypnose, Suggestion und die sämtlichen naturwidrigen Gesetze und Bräuche mit Füßen, unser bisheriger Sklave tritt auf einmal vor uns hin und erweist sich als unser Herr, und da leuchtet in seinem Glanz das Recht der Natur.“[18]
Bei Antiphon wie bei Kallikles wird eine Beobachtung aus einem nicht durch menschliches Gesetz geregelten Bereich herangezogen und der als fehlgeleitet angesehenen menschlichen Ordnung als Korrektiv gegenübergestellt. Es gibt aber offenbar kein gemeinsames Kriterium für eine richtige Auswahl der benutzten Naturbeobachtungen.[19]
Andere Sophisten betonten, dass die Unterschiede in Rang, gesellschaftlicher Stellung und Lebensbedingungen, die für menschliche Gesellschaften charakteristisch sind, in der Natur nicht gefunden werden können. Demnach ist das Naturrechtssystem ein Zustand in dem Freiheit und Gleichheit herrscht. Bei den Sophisten findet man Vorläufer des theologischen, des naturalistischen sowie des rationalistischen Naturrechtsdenkens. Einige entwickelten ansatzweise die Idee, dass Recht und Gesellschaft auf einem Gesellschaftsvertrag beruhen. Dies ist sowohl für den materiellen Gehalt der Rechtssysteme sowie für die einzuhaltenden Grenzen solcher Systeme bedeutsam. Viele Sophisten gaben einem naiven und übertriebenen Glauben an die Möglichkeit rationaler Problemanalysen und genauer Argumentationstechniken zur Wahrheitsfindung Ausdruck. Der oftmals negative Eindruck, der von diesen frühen Vertretern des Rechtsdenkens für die Nachwelt aufgekommen ist, ist größtenteils ungerecht. Unglücklicherweise missfielen die Sophisten Sokrates und wurden von Platon angegriffen. Durch diese Auseinandersetzungen litt ihr Ruf unter einem Vorurteil.[20] Inzwischen hat sich aber trotzdem die Tendenz durchgesetzt, in den Sophisten eine erste europäische Aufklärungsbewegung zu sehen.[21]
4 Sokrates
Sokrates (469 – 399 v. Chr.)[22] hat keine schriftlichen Werke hinterlassen. Seine Lehre gab er mündlich weiter und was man darüber weiß, wurde in erster Linie von seinem Schüler Platon festgehalten. Sokrates lebte und wirkte in einem Milieu, das bestimmt war durch religiöse Überzeugungen und Konventionen sowie von einem starken Glauben an den athenischen Staat, aber auch durch Relativismus und Skeptizismus, die mit der sophistischen Geistesbewegung auftraten.
Sokrates Lehre ist in mehrerer Hinsicht eine Reaktion auf die Theorien und Maxime der Sophisten. Er suchte ein ethisches System auf religiöser Grundlage, allerdings ist dieses mit der offiziellen Staatsreligion nur locker verknüpft. Ähnlich wie die Sophisten und die meisten griechischen Denker war auch Sokrates ein Rationalist. Jene Tugend, die nach seiner Lehre erreicht werden soll, wird durch theoretisches Vorgehen gefunden und praktiziert. Das Begreifen der wahren Verknüpfungen von Ursachen und Wirkungen bedeutet auch das Begreifen der moralischen Vollkommenheit und das Streben nach diesem Ziel. In Vergleich zu den skeptischen Sophisten ist Sokrates hier optimistisch. Das auffälligste Merkmal der sokratischen Philosophie sind seine verinnerlichten ethischen Überzeugungen, die verbunden sind mit großem Respekt für die traditionelle Religion und die Gesetze und Institutionen des Staates.[23]
5 Platon
Der wichtigste Schüler von Sokrates war Platon (427 – 347 v. Chr.)[24].
„Der Philosoph Platon ist ein radikaler Feind der Sophistik. Zwar geht auch er - wie die Sophisten - davon aus, daß unser Wissen von dem Sein der Welt, nicht vollständig mit der Wirklichkeit übereinstimmt. Gewiß gibt es eine Art Überredung durch die sinnliche Wahrnehmung, die die Dinge nicht so erscheinen läßt wie sie sind, sondern in ihrer stets wechselnden Erscheinung. Doch hinter der Welt der Erscheinungen gibt es eine Welt der Ideen, die unwandelbar ist und deren Erkenntnis zur zeitlosen Wahrheit führt. So existiert z.B. in der moralischen Welt eine Vorstellung von Tugend, die sich entweder auf tradierte Werte der Vorväter stützt oder auf die vorbildliche Lebensweise eines Staatsmannes. Dieser der Erfahrungswelt abgewonnene Tugendbegriff wird von Platon mit Mißtrauen betrachtet. Denn diesem Begriff fehlt das Bewußtsein dafür, warum die eine Handlung gut und die andere Handlung schlecht ist. Aus dieser Relativierung der Wirklichkeit und der Tugend zieht die Sophistik nun den Schluß, daß es keine allgemeingültigen Maßstäbe für richtiges Denken und Handeln gibt und somit demjenigen alles erlaubt ist, der zu seiner Sicht der Dinge überreden kann. In Abgrenzung zu dieser Auffassung kommt Platon zu der Überzeugung, es sei die Aufgabe der Philosophie, eine Tugend jenseits der Sphäre der Erfahrung zu erkennen und dem Bürger aufzuzeigen. Diese Belehrung erfolgt im Interesse der sittlichen Grundlegung des Staates und der Erziehung der Bürger.“[25]
[...]
[1] Kaufmann 1996, S. 5.
[2] Brüning 2004, S. 122.
[3] Brüning 2004, S. 90.
[4] Brüning 2004, S. 99.
[5] Brüning 2004, S. 192.
[6] Brüning 2004, S. 55.
[7] wissen.de [Stand 17.8.2007], Stichwort: Sophokles.
[8] Strömholm 1991, S. 27ff.
[9] Taureck 2005, S. 7.
[10] Classen 1976, S. 1f.
[11] Vgl. Platon: Sämtliche Werke 1994, 452 d-e.
[12] Vgl. Goethe 1986, V. 3050ff.
[13] Taureck 2005, S. 8.
[14] Strömholm 1991, S. 29f.
[15] Taureck 2005, S. 19.
[16] Diels 1972, S. 349.
[17] Diels 1972, S. 353 .
[18] Platon: Georgias 1931, S. 29f.
[19] Graeser 1993, S. 71- 77.
[20] Strömholm 1991, S. 30.
[21] Vgl. Gurthie 1971, (ohne Seitenangabe).
[22] Brüning 2004, S. 215.
[23] Strömholm 1991, S. 31f.
[24] Brüning 2004, S. 184
[25] Reinhardt- Becker 2007