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Einsendeaufgabe, 2021
21 Seiten, Note: 1.3
Inhaltsverzeichnis
Abkurzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1 Forensisch-psychologische Glaubhaftigkeitsbegutachtung
1.1 Zweck einer forensisch-psychologischen Glaubhaftigkeitsbegutachtung
1.2 Vorgehen bei der Beurteilung einer forensisch-psychologischen Glaubhaftigkeit anhand eines Beispielgutachtens
1.3 Erstellung des schriftlichen Gutachtens
2 S-O-R-K-C-Modell
2.1 Annahmen und Aussagen des S-O-R-K-C-Modells
2.2 Praktisches Beispiel des S-O-R-K-C-Modells fur die Verhaltensanalyse
3 Evaluation und L-/Q-/T-/P-Daten
3.1 Definition derEvaluationsforschung
3.2 Evaluationszweck
3.3 Beispiel eines konkreten Sachverhaltes im Gebiet der Evaluation
3.4 Datenerhebungsinstrumente
Literaturverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Komponenten des SORKC-Modells (Wittchen & Hoyer, 2011,S. 425)
Abbildung 2: Mehrkohorten-Langsschnittdesign zurWirksamkeitsuberprufung der EIKA-Massnahmen an Bremer und Bremerhavener Schulen (Essel- Ullmann, 2009, S. 117)
Bei einer forensisch-psychologischen Glaubhaftigkeitsbegutachtung geht es um die sys- tematische Uberprufung der Frage, «ob eine (Zeugen)Aussage anders als durch einen tatsachlichen Erlebnishintergrund zustande gekommen sein kann» (Volbert & Steller, 2014, S. 391). Es geht also um die Beurteilung einer Aussage und nicht um die allge- meine Glaubwurdigkeit einer Person im Sinne einer dauerhaften personalen Eigenschaft (BGH 1 StR 618/98, Urteil vom 30.07.1999).
Es ist also systematisch zu prufen, ob eine Aussage, die eine Person macht, auf einem tatsachlichen Erlebnis basiert oder nicht. Im Wesentlichen werden zwei Gegenhypothe- sen zur Wahrannahme abgeklart (Volbert & Steller, 2014):
- Bei der zu prufenden Aussage handelt es sich um eine absichtliche Falschaussage (Lugenhypothese).
- Bei der zu prufenden Aussage handelt es sich um eine auf einer Pseudoerinnerung basierenden falschen Darstellung, die subjektiv fur wahr gehalten wird. Solche Pseudoerinnerungen konnen sich aufgrund fremd- und/oder autosuggestiver Prozesse (Suggestionshypothese) entwickeln.
Ausgangspunkt einer aussagepsychologischen Beurteilung ist die empirisch fundierte Erkenntnis, dass sich Aussagen von wahrheitsgemass aussagenden und (bewusst) lu- genden Personen unterscheiden (Volbert & Steller, 2014). Dabei hat der wissenschaft- lich ausgebildete psychologische Sachverstandige - entsprechend der Unschuldsver- mutung (BGH 1 StR 618/98, Urteil vom 30.07.1999) - zunachst von der Unwahran- nahme, der sogenannten «Nullhypothese» (Steller & Volbert, 1999; Undeutsch, 1967) auszugehen. Zur Prufung dieser Annahme hat er weitere relevante Hypothesen zu bil- den. Ergeben seine Prufungen, dass die Unwahrhypothese bzw. Lugenhypothese mit den erhobenen Befunden nicht mehr ubereinstimmen kann, wird sie verworfen, und es gilt die Gegenhypothese, namlich dass es sich um eine wahre Aussage handelt (Volbert & Steller, 2014, S. 404). Die Beibehaltung der Nullhypothese bis zu ihrer Falsifikation entspricht den Mindeststandards von Glaubhaftigkeitsbegutachtungen (BGH 1 StR 618/98, Urteil vom 30.07.1999).
Die Vorgange des Glaubhaftigkeitsgutachtens werden gemass den Beschreibungen uber das diagnostische Gutachten gemass Schmidt-Atzert und Amelang (2012, S. 397406) sowie dem Beispielgutachten von Westhoff und Kluck (2014, S. 206-232) verdeutlicht:
Untersuchungsanlass:
Ein Glaubhaftigkeitsgutachten wird typischerweise durch ein Gerichtangeordnet, urn die Glaubwurdigkeit eines Zeugen unabhangig feststellen zu lassen. Dazu erteilt das Gericht dem Gutachter i.d.R. schriftlich einen Auftrag, der den Untersuchungsanlass benennt. Darin wird der Hintergrund der Begutachtung geschildert, womit auch der Zweck der Begutachtung ersichtlich wird (Schmidt-Atzert & Amelang, 2012).
Beispielgutachten: Das Landgericht B. erteilt dem Sachverstandigen den schriftlichen Auftrag, in einem Strafverfahren gegen Herrn V.T. ein Glaubhaftigkeitsgutachten der Zeugenaussage von Karin L. zu erstellen. Dies auch deshalb, weil zwischen der mut- masslichen Tat (Vergewaltigung) bis zur Aussage eine lange Zeit vergangen ist, in der bereits mehrere Aussagen und Therapien stattgefunden haben (Westhoff & Kluck, 2014).
Fragestellung:
Die Formulierung der Fragestellung muss immer mit der getroffenen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Gutachter bzw. mit dem Untersuchungsanlass ubereinstimmen. Vor allem in Gerichtsverfahren ist es wichtig, nur die vom Gericht in Auftrag vorge- gebenen und benannten Fragen zu beantworten (Schmidt-Atzert & Amelang, 2012). Der Auftraggeber muss auch im Faile einer Befangenheit des Sachverstandigen informiert werden (Hanert, 2014).
Beispielgutachten: Gemass Auftrag des Landgerichts B. soil ein Glaubwurdigkeitsgut- achten derZeugenaussage von Karin L. erstellt werden.
Anknupfungstatsachen:
Als Grundlage des Gutachtens werden vom AuftraggeberAnknupfungstatsachen (auch Vorgeschichte genannt) bereitgestellt. Dies sind die relevanten Informationen (z.B. aus Gerichtsakten), die nicht vom Gutachter selbst erhoben wurden (Schmidt-Atzert & Amelang, 2012). Die Anknupfungstatsachen stellen eine wichtige Grundlage fur die spa- tere Hypothesenbildungen dar.
Beispielgutachten: Karin L. sagt in einem Strafverfahren gegen Herrn V.T. aus. Im Auftrag von Frau L. erstattete die Frau Rechtsanwaltin R. im Jahre 1997 Strafanzeige gegen Herrn V.T. wegen Vergewaltigung, was bereits im Sommer 1989 geschehen sein soil.
Ableitung der psychologischen Hypothesen bzw. Fragen:
Basierend auf der Fragestellung und den Anknupfungstatsachen werden im Folgenden mehrere konkrete und alternative, mit empirischen Methoden uberprufbare Unterfra- gen/Hypothesen hergeleitet (hypothesengeleitetes Vorgehen; vgl. Schmidt-Atzert & Amelang, 2012).
Die Leitfrage der Glaubhaftigkeitsbeurteilung lautet gemass Steller und Volbert (1999, S. 60): «Konnte dieser Zeuge mit den gegebenen individuellen Voraussetzungen unter den gegebenen Befragungsumstanden und unter Berucksichtigung der im konkreten Fall moglichen Einflussen von Dritten diese spezifische Aussage machen, ohne dass sie auf einem realen Erlebnishintergrund basiert?». Die Glaubwurdigkeitsbeurteilung von Zeugenaussagen ist unter Aspekten wie der Aussagetuchtigkeit/Aussagekompetenz, Aussagezuverlassigkeit (Fehlerquellenanalyse, Motivationsanalyse, Aussagegenese) sowie Aussagequalitat (Inhaltsanalyse, Prufung der Realkennzeichen, Konstanz- analyse) vorzunehmen (BGH 1 StR 618/98, Urteil vom 30.07.1999; Westhoff & Kluck, 2014).
Beispielgutachten: Fur die Glaubhaftigkeitsbeurteilung der Zeugenaussage von Frau L. sind folgende Teilfragen zu beantworten (kein Anspruch aufVollstandigkeit):
- Aussagekompetenz: Verfugt Frau L. uber kognitive Voraussetzungen (z.B. Wahrneh- mungs- und Erinnerungsfahigkeit oder sprachliche Ausdrucksfahigkeit), die eine zuverlassige Aussage uberhaupt erwarten lassen?
- Fehlerquellenanalyse: Liegen im Bereich der Motivation von Frau L. Storfaktoren vor, welche moglicherweise die Zuverlassigkeit der Aussage einschranken konnten? Konnte Frau L. selbst oder eine andere Person Vorteile oder Nachteile durch die Anschuldigung bzw. durch einen moglichen Schuldspruch des Angeklagten haben?
- Aussagegenese und Aussageentwicklung: Konnten die Aussagen von Frau L. durch Fremdbeeinflussungen zustande gekommen sein? Konnte Frau L. eigene Erlebnisse irrtumlich oder intentional auf den Beschuldigten ubertragen haben? Konnten die Aussagen von Frau L. Produkte von suggestiven Befragungssituationen/-techniken sein? Konnte es sich bei den Aussagen von Frau L. urn ein Phantasieprodukt handeln?
- Kriterienorientierte Inhaltsanalyse der Aussage: Mit der sog.
Realkennzeichenanalyse (Schmidt-Atzert & Amelang, 2012, S. 551) kann uberpruft werden, inwieweit die Aussagen von Frau L. erlebnisfundiert oder nicht erlebnisfundiert ist.
Untersuchungsmethoden:
Ein Sachverstandiger hat sich bei der Begutachtung ausschliesslich methodischer Mittel zu bedienen, die dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand gerecht werden (BGH 1 StR 618/98, Urteil vom 30.07.1999). Zudem mussen die eingesetzten Test- und Unter- suchungsverfahren nachvollziehbar begrundet sein und zu der Beantwortung der Hypo- thesen/Fragen beitragen (Hanert, 2014). Grundsatzlich werden in der Rechtspsycholo- gie je nach Fragestellung Beobachtungsdaten (life record data, L-Daten), Testdaten (test data, T-Daten) oder Befragungsdaten (questionnaire data, Q-Daten) verwendet werden (Cattell, 1957). Der Einsatz von projektiven Verfahren ist bei Glaubhaftigkeitsgutachten nicht angezeigt, da diese Mangel in den Gutekriterien aufweisen (BGH 1 StR 618/98, Urteil vom 30.07.1999).
L-Daten konnen aus Dokumentenanalysen (z.B. Gerichtsakten, Zeugnisse) oder Verhal- tensbeobachtungen (z.B. Teilnahme bei Vernehmungen) gewonnen werden. T-Daten konnen z.B. durch standardisierte lntelligenz-/Personlichkeitstest erhoben werden. Q-Daten sind in der Rechtspsychologie wichtig und sie werden durch Interviews (Anam- nese, Exploration) gewonnen (Hanert, 2014). Eine Anamnese bezieht sich auf die Befragung der Vorgeschichte (z.B. schulische/familiare Entwicklung, kritische Lebens- ereignisse, aktuelle Situation). In der Exploration kann bezuglich der Gutachterfrage und Hypothesen fallspezifischerermittelt werden (Hanert, 2014). Auch die Durchfuhrungsbe- dingungen mussen beschrieben werden wie z.B. Ort und Zeit der Untersuchung, Abfolge der Verfahren, Art der Sitzung, Untersucher etc. (Schmidt-Atzert & Amelang, 2012).
Beispielgutachten: Die Inhalte der Gerichtsakten des Landesgerichts B. bilden die Informationsgrundlage der psychodiagnostischen Untersuchung. In der Exploration mit Frau L. wurden motivationale und situative Bedingungen erhoben, die fur die Entstehung und Entwicklung der Aussage sowie die Einschatzung moglicher Fehlerquellen wichtig sind. In diesem Gesprach wurden Auskunfte zu relevanten Themen eingeholt wie z.B. zu ihrer fruheren/jetzigen Beziehung zu ihrem Vater, zu weiteren fur sie wichtigen Bezugspersonen (significant others), zu ihrer fruheren/jetzigen Beziehung zum Ange- klagten etc. Auch wurde eine Sexualanamnese (Einstellungen, sexuelles Verhalten) erhoben. Frau L. wurde vor Gesprachsbeginn uber ihre Rechte und Pflichten aufgeklart (z.B. freiwillige Teilnahme, Gesprachsaufnahme, Transkription etc.). Auch wurde die Einverstandniserklarung des Vaters zur Begutachtung seinerTochter eingeholt.
Untersuchungsergebnisse:
Die Ergebnisse des Gutachtens werden grundsatzlich in der Vergangenheitsform ge- schrieben (Schmidt-Atzert & Amelang, 2012, S. 402). Dabei gilt, dass die Ergebnisse moglichst objektiv, nachvollziehbar und vollstandig dargestellt werden (Stemmier & Margraf-Stiksrud, 2015). Im Ergebnisteil werden noch keine Interpretationen bezuglich der Beantwortung der Fragen vorgenommen (Schmidt-Atzert & Amelang, 2012). Zum Ergebnisteil gehort auch die Beschreibung des Zeugenverhaltens wahrend der Untersuchung wie z.B. Verhalten, sprachlicher Ausdruck etc. (Schmidt-Atzert & Amelang, 2012). Beispielgutachten:
- Zur Aussagekompetenz von Frau L.: Weder aus den Aktenangaben noch aus der Exploration mit der Zeugin liessen sich Hinweise fur eine erheblich gestorte bzw. eingeschrankte Wahrnehmungs- und Gedachtnisfunktion erkennen.
- Motivationale Aspekte, Aussageentstehung und -entwicklung: Motivationale und situative Bedingungen, die fur die Aussageentstehung/-entwicklung wichtig sind,
[...]
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