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Projektarbeit, 2020
28 Seiten, Note: 1,3
Abbildungsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Einführung
1.2 Ziel und Gang der Untersuchung
2 Besonderheiten der Rückversicherung
2.1 Begriff und Funktionen der Rückversicherung
2.2 Abgrenzung der aktiven von der passiven Rückversicherung
2.3 Formen der Rückversicherung
2.3.1 Obligatorische Rückversicherung
2.3.2 Fakultative Rückversicherung
2.3.3 Mischformen
2.4 Rückversicherungsarten
2.4.1 Proportionale Rückversicherung
2.4.2 Nichtproportionale Rückversicherung
3 Risiken im Bereich der Sachversicherung
3.1 Die zugehörigen Versicherungen der Sachversicherung
3.2 Das versicherungstechnische Risiko
3.2.1 Definition des versicherungstechnischen Risikos
3.2.2 Irrtumsrisiko
3.2.3 Änderungsrisiko
3.2.4 Zufallsrisiko
3.3 Katastrophenrisiko
3.3.1 Begrenzung des versicherungstechnischen Risikos
4 Die Rolle des Klimawandels für die Versicherungswirtschaft
4.1 Veränderung des Klimas in den letzten Jahren
4.2 Einfluss des Klimawandels auf die Versicherungswirtschaft
4.3 Alternativer Risikotransfers als Alternative zu Rückversicherungsverträgen
4.3.1 Allgemeines zu Alternativen Risikotransfers
4.3.2 Instrumentenklassen der Alternativen Risikotransfers
4.3.3 Cat-Bonds zur Absicherung gegen Risiken durch den Klimawandel
5 Fazit
5.1 Beantwortung der Forschungsfragen
5.2 Persönliches Fazit und Ausblick für die Zukunft
Quellenverzeichnis
Abb. 1 Quotenrückversicherung
Abb. 2 Summenexzedentenrückversicherung
Abb. 3 Stop Loss
Abb. 4 Abweichung der globalen Lufttemperatur vom Durchschnitt
Abb. 5 Weltweite Versicherungsschäden verursacht durch Naturkatastrophen
Der Klimawandel hat erheblichen Einfluss auf das Klima der ganzen Welt. Mit steigenden Temperaturen steigen auch die Zahlen der Naturkatastrophen sowie deren Schwere. Allein dieses Jahr gab es schon zahlreiche Ereignisse, die auf den Klimawandel und die damit verbundene Klimaerwärmung zurückzuführen sind. Vor allem die Waldbrände in Australien sind uns wohl allen im Gedächtnis geblieben. Die Hitzewelle und Dürre hat erheblich dazu beigetragen, dass sich die Brände schnell und unkontrolliert ausbreiten konnten, wodurch mehr als 17,9 Millionen Hektar Land zerstört wurde (vgl. wetter.net). In Deutschland sind die Auswirkungen des Klimawandels ebenfalls zu spüren. Vor allem die Landwirtschaft leidet unter den immer länger werdenden Dürreperioden, da diese zu Ernteausfällen führen. Wetterextreme nehmen auch in Deutschland an Häufigkeit und Intensität zu. Vor allem Starkregen führt zu Überschwemmungen und Wasserschäden an Häusern.
Für die Schäden, die aus dem Klimawandel resultieren, kommen die Versicherungen auf. Die Schadenhöhen weltweiter Versicherungsschäden, die durch Naturkatastrophen verursacht wurden betrugen 2017 144,65 Milliarden US-Dollar. Der Wert hat sich in Bezug auf den Wert im Jahre 2000 (13,09 Milliarden US- Dollar) mehr als verzehnfacht (vgl. Swiss Re 2019). Aufgrund der hohen Schadensummen, die ein Versicherungsunternehmen nicht komplett alleine tragen kann, werden Rückversicherungsverträge und Alternative Risikotransfers abgeschlossen.
Diese Projektarbeit geht der Frage nach, inwiefern sich der Klimawandel auf die passive Rückversicherung eines Versicherungsunternehmens auswirkt. Zudem ergibt sich die Frage, welche Arten des Risikotransfers Versicherungsunternehmen hinsichtlich der steigenden Katastrophenrisiken wählen sollten.
Im folgenden Kapitel werden die Besonderheiten der Rückversicherung beschrieben. Dabei wird zunächst allgemein auf den Begriff der Rückversicherung und deren Funktion eingegangen. Im Nachgang werden aktive und passive Rückversicherung voneinander abgegrenzt. Die Formen der Rückversicherungen werden einzeln betrachtet, und Vor- und Nachteile der Rückversicherungsformen werden
2 herausgearbeitet. Am Ende des zweiten Kapitels werden die verschiedenen Arten der Rückversicherung unterschieden und nochmal jeweils in verschiede Vertragsarten unterteilt.
In einem weiteren Kapitel werden die Risiken im Bereich der Sachversicherung thematisiert. Hierzu wird zunächst einmal die Sachversicherung von anderen Versicherungssparten abgegrenzt und die der Sachversicherung unterstellten Versicherungen näher betrachtet. Das versicherungstechnische Risiko spielt vor allem in Bezug auf den Klimawandel eine große Rolle, da sich das Klima auf dieses Risiko auswirkt. Deshalb wird das versicherungstechnische Risiko und dessen drei Bestandteile definiert. Zudem wird das Katastrophenrisiko näher betrachtet und Möglichkeiten der Begrenzung des versicherungstechnischen Risikos aufgegriffen.
Das vierte Kapitel beschäftigt sich intensiv mit dem Thema Klimawandel. Dabei wird die Entwicklung des Klimas und dessen Auswirkungen in den letzten Jahren analysiert. Zudem werden die Folgen für die Versicherungswirtschaft und somit auch für die Rückversicherung betrachtet. Im gleichen Zug werden Alternative Risikotransfers thematisiert, da diese größtenteils bei Katastrophenrisiken eingesetzt werden. Zuletzt wird auf Basis der in den vorhergehenden Kapiteln bearbeiteten Themen die oben genannte Forschungsfrage beantwortet und ein kurzer Ausblick in die Zukunft gewährleistet.
Die Rückversicherung ist die Versicherung der Versicherer bzw. die Versicherung der vom Versicherer übernommenen Gefahr (vgl. Schwepcke und Vetter 2017, Seite 1). Dabei beteiligt sich der Rückversicherer an einzelnen Risiken oder Portefeuilles (gesamte Versicherungsbestände), die ein Versicherer von Versicherungsnehmern übernommen hat. Der Versicherungsnehmer selbst steht hierbei in keinem direkten Zusammenhang zum Rückversicherer. Demnach haften Rückversicherungsunternehmen auch nur indirekt für Schäden des Versicherungsnehmers. Der Versicherer, auch Erstversicherer genannt, versichert sein versicherungstechnisches Risiko (siehe Kapitel 3.3) rück, um eigene Risiken zu verteilen und zu begrenzen (vgl. Schwepcke 2004, Seite 14). Das Versicherungsgeschäft besteht darin, mit Risiken zu „handeln“. Generell kann ein Versicherungsunternehmen Versicherungsschutz umso günstiger anbieten, je besser es die Risiken im Griff hat. Dafür wird die Rückversicherung benötigt, denn diese unterstützt den Versicherer im Schadenfall finanziell. Die Rückversicherung sorgt auch für die Solvabilität (= Eigenmittelausstattung) des Versicherungsunternehmens, also dafür, dass die Verpflichtung zum Schadensersatz gegenüber den Versicherungsnehmern erfüllt werden kann. Diese Erfüllungspflicht gegenüber den Versicherungsnehmern entspricht der Forderung der Versicherungsaufsicht. Rückversicherungsverträge können völlig frei gestaltet werden, da sie anders als Versicherungsverträge nicht dem Versicherungsvertragsgesetz unterliegen (vgl. Brockhaus Enzyklopädie). Üblicherweise werden die Einzelheiten des Rückversicherungsvertrag jedes Jahr auf Basis der Schadendaten der letzten Jahre neu verhandelt. Die unterschiedlichen Ausgestaltungen dieser Verträge werden in Kapitel 2.3 und 2.4 näher erläutert. Versicherungen abzuschließen bedeutet für Versicherungsnehmer, dass sie Risiken eingehen können, die sie sonst finanziell allein nicht tragen könnten. Ebenso ermöglicht die Rückversicherung den Erstversicherern die Versicherung sonst nicht tragbarer Risiken anzubieten (vgl. Wagner).
Die drei Hauptfunktionen der Rückversicherung sind die Risikotragung, die Risikofinanzierung und die Beratung. Mit seinem branchenübergreifenden Know-how kann der Rückversicherer den Erstversicherer bei der Tarifierung beraten. Außerdem kann er ihn dabei unterstützen, neue Versicherungsprodukte zu entwickeln und diese auf den Markt zu bringen, seine Risiken zu managen und geographisch zu expandieren. Durch die Übertragung des Risikos auf den Rückversicherer können unerwartete Großschäden abgeschwächt und so die Ergebnisse der Erstversicherers stabilisiert werden. Rückversicherungsverträge sind eine kosteneffiziente Alternative zum Anlegen des Eigenkapitals in Aktien. Durch Rückversicherung wird Eigenkapital freigesetzt, wodurch es zu einer Erhöhung der Zeichnungskapazitäten kommt (vgl. Swiss Re 2010, Seite, Seite 17). Unter der Zeichnungskapazität versteht man den maximalen Betrag zu dem die Versicherung eines Risikos angeboten werden kann. Diese hohen Zeichnungskapazitäten werden vor allem in der Sachversicherung benötigt, da hier unvorhersehbare Ereignisse wie beispielsweise Naturkatastrophen einen großen Einfluss haben. Die daraus entstehenden Schäden sind meistens sehr umfangreich, weshalb auch dementsprechend hohe Versicherungssummen aufgebracht werden müssen.
Für Versicherungsunternehmen gibt es auch noch andere Möglichkeiten für die Risikoverteilung und -begrenzung. Dazu gehören beispielsweise die Mitversicherung oder Versicherungspools. Diese spielen jedoch eine untergeordnete Rolle, da größtenteils die Rückversicherung angewendet wird (vgl. Schwepcke 2004, Seite 16). In Kapitel 4.3 werden zusätzlich noch Alternative Risikotransfers behandelt. Andere Formen der Risikotragung werden in dieser Ausarbeitung deshalb außenvorgelassen.
In der Rückversicherung wird zwischen aktiver und passiver Rückversicherung unterschieden. Der Rückversicherer gewährt dem Erstversicherer Rückversicherungsschutz, was auch als aktive Rückversicherung bezeichnet wird. Der Erstversicherer, welcher sein Risiko an den Rückversicherer abgibt, betreibt passive Rückversicherung (vgl. Brockhaus Enzyklopädie).
Aufgrund der Abgabe seiner Risiken wird der Erstversicherer auch Zedent genannt. Dieser Begriff leitet sich von dem lateinischen Wort cedere ab, welches übersetzt abtreten oder überlassen heißt. Der Rückversicherer wird als Zessionär und der von diesem übernommene Risikoteil als Zession, Abgabe oder Haftung bezeichnet (vgl. Schwepcke 2004, Seite 14). Entscheidet sich ein Rückversicherer, einige Risiken weiterzugeben - beispielsweise an andere Rückversicherer, so handelt es sich hier um eine Retrozession. Dies gestaltet sich wie eine Rückversicherung beim Erstversicherer.
Die Definition der Begriffe an dieser Stelle ist wichtig, da diese im Folgenden häufig verwendet werden.
Die obligatorische Rückversicherung ist für beide Vertragsparteien - Erst- und Rückversicherer - verpflichtend. Bei dieser Form der Rückversicherung wird ein ganzes Portefeuille rückversichert. Der Zedent muss alle Risiken, die der vertraglichen Definition entsprechen, an den Rückversicherer übertragen. Zum Beispiel kann im Rückversicherungsvertrag definiert sein, dass alle Schäden der Versicherungssparte Transport an den Rückversicherer übertragen werden. Genauso ist der Zessionär verpflichtet, einen bestimmten Umfang an Risiken des Zedenten zu übernehmen. Demnach herrscht bei dieser Form der Rückversicherung eine Zessionspflicht seitens des Erstversicherers und eine Annahmepflicht des Rückversicherers (vgl. Liebwein 2018, Seite 61).
Hierbei ist vor allem der geringe Zeit- und Verwaltungsaufwand vorteilhaft, weshalb diese Rückversicherungsform auch als automatische Rückversicherung bezeichnet wird. Zudem hat der Erstversicherer den Vorteil, dass er bereits vor Vertragsabschluss mit dem Versicherungsnehmer den genauen Umfang seiner Rückversicherung kennt. Für den Rückversicherer ergibt sich aus der Verpflichtung zur Rückversicherung ein erheblicher Nachteil, da er keine Möglichkeit zur Prüfung oder Ablehnung der Risiken hat (vgl. Schwepcke und Vetter 2017, Seite 135).
Unter der fakultativen Rückversicherung versteht man die freiwillige Rückversicherung. Die Rückversicherung bezieht sich dabei anders als bei der obligatorischen Rückversicherung nicht auf den gesamten Versicherungsbestand, sondern nur auf „einzelne versicherungstechnische Einheiten“ (Liebwein 2018, Seite 62). Das Versicherungsunternehmen entscheidet von Fall zu Fall, ob oder in welcher Höhe es Einzelrisiken in Rückversicherungsdeckung geben möchte. Der Rückversicherer ist ebenfalls frei in seiner Entscheidung über die Annahme der angebotenen einzelnen Risiken. Diese Form der Rückversicherung wird oft zusätzlich zur obligatorischen Rückversicherung verwendet, um ungewöhnliche Risiken abzudecken, wenn diese aufgrund ihrer Höhe oder Art in keinen obligatorischen Rückversicherungsvertrag passen (vgl. Schwepcke und Vetter 2017, Seite 136).
Die Form der fakultativen Rückversicherung hat den Vorteil, dass beide Parteien nach Maßgabe eigener Risikopolitik über Abgabe oder Annahme von Risiken sowie individuellen Vertragsinhalten entscheiden kann. Der Zessionär bekommt vom Zedenten alle notwendigen Unterlagen zur Prüfung und Einschätzung des jeweiligen Risikos zur Verfügung gestellt. Fakultative Rückversicherungsverträge sind aufgrund der individuellen Verhandlungen mit einem hohen Zeit- und Verwaltungsaufwand verbunden. Demnach sind auch die Preise für den Rückversicherungsschutz höher als bei der obligatorischen Rückversicherung (vgl. Liebwein 2018, Seite 63). Für den Zedenten ergibt sich außerdem der Nachteil, keinen Verlass auf Verfügbarkeit von Rückversicherungsschutz zu haben, was die Kalkulation der Prämien für den Erstversicherer erschwert.
Neben der obligatorischen und der fakultativen Rückversicherung gibt es auch Mischformen der beiden Rückversicherungsformen. Bei der fakultativ-obligatorischen Rückversicherung bleibt es dem Erstversicherer freigestellt, ob er Risiken in Deckung des Rückversicherers gibt oder nicht. Der Rückversicherer jedoch ist verpflichtet, alle Risiken, die ihm angeboten werden, zu akzeptieren. Diese Rückversicherungsform wird auch als Open Cover bezeichnet und ist für den Zessionär eher negativ, da es häufig zu einer negativen Risikoselektion kommt: Der Zedent gibt natürlich nur „schlechte“ Risiken in Deckung (vgl. Schwepcke und Vetter 2017, Seite 137).
Die obligatorisch-fakultative Rückversicherung bildet genau das Gegenteil der eben beschriebenen fakultativ-obligatorischen Rückversicherung. Der Zedent ist hier verpflichtet, alle Risiken in Rückversicherungsdeckung zu geben, dem Zessionär steht es jedoch frei, das jeweilige Risiko anzunehmen oder abzulehnen. Diese Form der Rückversicherung wäre für den Zessionär perfekt, da er jedes Risiko angeboten bekommt und sich demnach entscheiden könnte, nur gute Risiken rückzuversichern und schlechte Risiken dem Erstversicherer selbst zu überlassen. Da die obligatorisch-fakultative Rückversicherung für den Zedenten aber ausschließlich mit Nachteilen verbunden ist, kommt sie in der Praxis nicht vor.
Bei der proportionalen Rückversicherung werden die Versicherungssummen in einem bestimmten Verhältnis zwischen Erst- und Rückversicherer aufgeteilt. Der Rückversicherer beteiligt sich an einem bestimmten Anteil an den entstandenen Schäden und bekommt dafür auch denselben Anteil der Prämie, also an dem Beitrag, den der Versicherungsnehmer zahlt. Die proportionale Rückversicherung beinhaltet zwei Techniken: die Quoten- und die Summenexzedentenrückversicherung (vgl. Gottwald, Seite 20).
Der Rückversicherer ist bei einem Quotenrückversicherungsvertrag grundsätzlich mit einem festen Prozentsatz an allen im Vertrag festgelegten Risiken des Erstversicherers beteiligt. Dieser Versicherungsvertag wird vor allem in der Haftpflicht-, Hausrat- oder Kraftfahrtversicherung angewendet, da dies homogene Portefeuilles besitzen, d.h. das Portefeuille enthält viele gleichwertige oder ähnliche Risiken (vgl. Swiss Re 2010, Seite 25). Zudem treten in diesen Versicherungszweigen eher weniger zufällige Schwankungen, sondern gewisse Trends oder schwankende Grundwahrscheinlichkeiten auf (vgl. Liebwein 2018, Seite 70). Der Selbstbehalt des Erstversicherers wird wie der Anteil des Rückversicherers prozentual ausgedrückt und bildet das Komplement zum Zessionssatz des Zessionärs (Berechnung: 100% -prozentualer Zessionssatz = prozentualer Selbstbehalt). Hierbei wird eine absolute Haftungsgrenze des Zessionärs festgelegt, welche auch als Limit bezeichnet wird.
QuotenrUckversicherung (67% RV-Quote)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
In dieser Abbildung sieht man wie der Selbstbehalt und die Zession bei verschiedenen Risiken immer mit derselben Quote verteilt werden. Übersteigt die Versicherungssumme das festgelegte Limit wie bei Risiko 1, so wird der Schaden für den Rückversicherer wie bei Risiko 2 abgerechnet, sein Anteil bleibt gleich. Der Teil, der das Limit übersteigt wird zum Selbstbehalt des Erstversicherers dazu addiert. Die Quotenrückversicherung verringert das Haftungsmaß des Zedenten absolut, jedoch hilft dieser Vertrag nicht gegen zufällige Eintritte von Großschäden. Die Zahlungen für solche Großschäden werden zwar verringert, können jedoch aufgrund des Limits trotzdem noch relativ hoch ausfallen (vgl. Liebwein 2018, Seite 73).
Bei der Summenexzedentenversicherung wird der Selbstbehalt der Erstversicherers, welcher auch als Maximum bezeichnet wird, als absoluter Betrag festgelegt. Liegt die Versicherungssumme unterhalb des Maximums, so trägt der Versicherer den Schaden alleine. Übersteigen die Versicherungssummen das Maximum des Zedenten, so wird der übersteigende Anteil in Rückversicherungsdeckung gegeben (vgl. Gottwald, Seite 22).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die Abbildung zeigt, dass hier - anders als bei der Quotenrückversicherung - der Prozentsatz, nach dem Erst- und Rückversicherer haften, pro Risiko variiert. Der Prozentsatz des Zedenten berechnet sich wie folgt: Maximum/Versicherungs- summe, wobei Versicherungssummen, die unterhalb des Maximums liegen wie oben beschrieben zu 100% vom Erstversicherer getragen werde. Der Anteil des Zessionärs ist wie bei der Quotenrückversicherung das Komplement des Anteils des Zedenten. Das Limit ist auch hier absolut festgelegt und wird meist als ein Vielfaches des Selbstbehalts definiert (vgl. Schilling 2018, Seite 14).
Der Rückversicherer übernimmt bei der nichtproportionalen Rückversicherung den Teil des Schadens, der einen gewissen Betrag überschreitet. Dieser Betrag ist der Selbstbehalt des Zedenten und wird als Excess Point oder Priorität bezeichnet. Der Teil, der sie Priorität überschreitet wird als Überschreitungsbetrag oder Excess-Schaden bezeichnet. Dieser Überschaden wird auf eine absolute Haftstrecke begrenzt. Wird die Gesamthaftstrecke/Plafond, welche sich aus der Haftstrecke und der Priorität zusammensetzt, überschritten, fällt der Überschreitungsbetrag wieder in den Eigenbehalt des Zedenten. Vorteilhaft für den Erstversicherer ist hierbei, dass er seinen Selbstbehalt entsprechend seiner Risikokapazität wählen kann. Schäden, die der Zedent selbst tragen kann, werden anders als bei der Quotenrückversicherung gar nicht mehr in Rückversicherungsdeckung gegeben und so kann der Erstversicherer von der Prämie auch einen höheren Anteil einbehalten (vgl. Swiss Re 2010, Seite 28). Bei dieser Rückversicherungsart wird der Anteil des Erstversicherers noch der des Rückversicherers immer absolut und nicht prozentual ausgedrückt. Die Tarifierung bei der nichtproportionalen Rückversicherung beruht auf den Schadendaten der letzten Jahre, was auch Erfahrungstarifierung genannt wird. In die nichtproportionale Rückversicherung fallen die Einzelschadenexzedenten-, die Jahresüberschadenexzedenten- und die Kumulschadenexzedentenrückversicherung (vgl. Schilling 2018, Seite 20).
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