Das Recht und die Gesetzgebung stehen in jeder Hinsicht in einem stetigen Wandel und einer ständigen Anpassung an gesellschaftliche Gegebenheiten. Auch Gesetzgebungen, welche das Unternehmen und seine Tätigkeiten schützen sollen, wurden über Jahrzehnte hinweg erstellt und notwendigen Neuerungen unterzogen. Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ist ein Produkt einer solchen Entwicklung. Welche Rolle dabei ein Börsenverein, Bitter und Juteplüsch, spielt und warum dieses Recht des Gewerbebetriebes so umstritten ist, soll diese Arbeit aufzeigen.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Der Begriff und die Entwicklung des Rechts am Gewerbes
1. Allgemeine Begriffserklärung
2. Entstehung und Entwicklung
III. Voraussetzungen
1. Subsidarität
2. Unternehmen
3. Betriebsbezogener und unmittelbarer Eingriff
4. Güter- und Interessenabwägung
IV. Anwendungsbereiche
1. Rechtliche Verhinderung
2. Physische Eingriffe
3. Nachteilige Werturteile
4. Verbreitung wahrer Tatsachen
V. Kritik // Über dessen Daseinsberechtigung
1. Stimmen für eine vollkommene Daseinsberechtigung
2. Stimmen für eine einschränkte Daseinsberechtigung
3. Stimmen gegen eine Daseinsberechtigung
VI. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das Rechtskonstrukt des „Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb“ als deliktisches Schutzrecht. Ziel ist es, die Entwicklung, die Voraussetzungen und die Anwendungsbereiche dieses umstrittenen Konstrukts kritisch zu beleuchten und dessen Daseinsberechtigung im heutigen Rechtssystem einzuordnen.
- Historische Herleitung und dogmatische Verankerung des Schutzes des Gewerbebetriebs.
- Analyse der Tatbestandsvoraussetzungen wie Subsidiarität und Betriebsbezogenheit.
- Untersuchung typischer Eingriffsszenarien in den Gewerbebetrieb.
- Kritische Auseinandersetzung mit der herrschenden Meinung und Gegenpositionen in der Rechtswissenschaft.
Auszug aus dem Buch
Fall „Börsenverein“
Ein bekannter Fall eines Aufrufes zum Boykott eines Buchhändlers wurde vom Reichsgericht als schädigender Eingriff in das klagende Unternehmen betrachtet. Hier hatte der Börsenverein des deutschen Buchhandels eine bestimmte Preisgestaltung vorgesehen, welche es auch vorsah, keine Lieferungen an „Schleuderer“ vorzunehmen. Bei Missachtung sollte ein Ausschluss aus dem Verein und die Eintragung in eine „schwarze Liste“ erfolgen. Das Unternehmen eines Buchhändlers, welches nach dieser Regelung wohl zu den „Schleuderern“ zählte, war maßgeblich von diesem Boykottaufruf betroffen und klagte daraufhin. Das Reichsgericht stellte hier zwei maßgebliche Punkte auf, welche den Sinn des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bereits gut zusammenfassen.
Zum einen berief sich das Reichsgericht im Fall des Boykottaufrufes auf die Gewerbefreiheit, welche wettbewerbsartige Handlungen „im Wege genossenschaftlicher Selbsthilfe“ nicht ausschließt, wenn sie „für schädlich erachtet[e] [Ausschreitungen abhalten]“. Der Ausschluss von „Schleuderern“ wäre in dem Sinne insoweit in Ordnung, wenn es dem allgemeinen wettbewerblichen Konkurrenzkampf der Unternehmen schädlich gegenübersteht. Das Reichsgericht betonte allerdings auch, „Achtung (seiner) Persönlichkeit, (seines) Gewerbebetriebes und der Freiheit der gewerblichen Tätigkeit“ zu wahren ist. Wenn Unternehmen „in anderer Weise als durch Betätigung eines Konkurrenzbetriebes zum Nachteile eines bestimmten Gewerbetreibenden in der Absicht, dessen Gewerbebetrieb zu untergraben, verhindert, und dadurch dessen Gewerbevermögen behindert, liegt „eine vorsätzliche rechtswidrige Vermögensbeschädigung“ vor. Gelöst wurde der Fall zwar im Sinne eines schützenden Rechts für Gewerbe, allerdings noch über § 8 PrALR I.6.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Die Einleitung stellt das Thema vor und erläutert die Relevanz des Schutzes eingerichteter Gewerbebetriebe im Wandel der Zeit.
II. Der Begriff und die Entwicklung des Rechts am Gewerbes: Dieses Kapitel erläutert die historische Entstehungsgeschichte und die begrifflichen Grundlagen des Schutzkonstrukts.
III. Voraussetzungen: Hier werden die Hürden für die Anwendung des Schutzmechanismus definiert, insbesondere die Subsidarität und das Erfordernis eines betriebsbezogenen Eingriffs.
IV. Anwendungsbereiche: Das Kapitel kategorisiert die verschiedenen Formen unzulässiger Eingriffe, wie physische Störungen oder unwahre Werturteile.
V. Kritik // Über dessen Daseinsberechtigung: Eine Gegenüberstellung der wissenschaftlichen Debatte, die von voller Befürwortung bis hin zur totalen Ablehnung des Konstrukts reicht.
VI. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet die zukünftige Notwendigkeit des Schutzes im Kontext modernerer Normen.
Schlüsselwörter
Recht am Gewerbebetrieb, Deliktsrecht, § 823 I BGB, Wettbewerbsrecht, Subsidarität, Betriebsbezogenheit, Eingriff in den Gewerbebetrieb, Reichsgericht, Boykott, Unternehmensschutz, Vermögensschutz, Dogmatik, Rechtskonstrukt, Gewerbefreiheit, Schadensersatz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Publikation befasst sich mit dem „Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb“ als Instrument zum Schutz von Unternehmen im zivilrechtlichen Kontext.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Schwerpunkte sind die historische Entwicklung, die dogmatische Einordnung als „sonstiges Recht“ und die Abgrenzung zu anderen wettbewerbsrechtlichen Schutzmechanismen.
Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?
Ziel ist es, die Voraussetzungen und die Anwendungsbereiche dieses speziellen Schutzes zu klären und zu hinterfragen, ob das Konstrukt in seiner jetzigen Form noch zeitgemäß ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer tiefgehenden Analyse der historischen Rechtsprechung des Reichsgerichts sowie der dogmatischen Auslegung in der juristischen Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Vorstellung des Konstrukts, seine Voraussetzungen (Subsidiarität), spezifische Anwendungsfälle und eine breite kritische Diskussionsrunde.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit?
Neben dem Kernthema stehen Begriffe wie Subsidarität, Deliktsrecht, Eingriff und Vermögensschutz im Vordergrund.
Warum ist das Kriterium der Subsidarität so entscheidend?
Die Subsidarität stellt sicher, dass dieses „Auffangrecht“ nur dann greift, wenn keine spezielleren gesetzlichen Regelungen, beispielsweise aus dem Wettbewerbsrecht, zur Verfügung stehen.
Wie bewerten die Kritiker das Konstrukt?
Kritiker wie Larenz oder Canaris bemängeln die mangelnde dogmatische Schärfe und sehen die Gefahr einer ausufernden Haftung ohne klare Eingrenzung.
Welche Rolle spielt die Rechtsprechung des BGH?
Der BGH hat das Konstrukt in verschiedenen Epochen anerkannt, präzisiert und seine heutige Ausgestaltung als notwendige Ergänzung des Deliktsrechts legitimiert.
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- Anonym (Autor:in), 2021, Das deliktische Recht am Gewerbebetrieb, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1268380