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Hausarbeit, 2022
18 Seiten, Note: 2,0
Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...)
1. Einleitung
2. Diskriminierung als gesellschaftliches Problem
2.1. Definition
2.2. Unbewusste Diskriminierung
3. Moralische Verantwortung als Losung des Problems
3.1. Moralische Verantwortung in der Theorie
3.2. Moralische Verantwortung in der Praxis
4. Absolutistische moralische Bewertungen und ihre Folgen
4.1. Schwarz-WeiB-Denken im offentlichen Diskriminierungsdiskurs
4.2. Unverstandnis und fehlende Diskussionsbereitschaft
5. Nuancierte moralische Bewertungen und ihre Moglichkeiten
5.1. Verantwortung zu nuanciertem Denken
5.2. Aufklaren statt Angreifen
6. Fazit
Literaturverzeichnis
Das Thema Diskriminierung und ihre Beurteilung als moralisch sowie gesellschaftlich verwerf- lich hat seit einigen Jahren vermehrt Einzug in offentlichen Diskursen genommen. Es treffen verschiedenste Meinungen und Ansatze daruber aufeinander, inwiefern wir moralisch dazu ver- pflichtet sind, unser Verhalten zu andern und wie Diskriminierung langfristig minimiert werden kann.
In dieser Arbeit wird die Moralitat von sowohl unbewusst diskriminierendem Verhalten als auch von Praktiken der Diskriminierungskritik untersucht, sowie dadurch erkennbare Probleme und Moglichkeiten fur zielfuhrenden Diskriminierungswiderstand. Es zeigt sich, dass das mo- ralische Verurteilen von unbewusster Diskriminierung und die Erwartung,jeder Mensch konne und musse sich selbst informieren und aufklaren, um Diskriminierung zu bekampfen, ein un- wirksamer Ansatz ist, um Ungleichbehandlungen entgegenzuwirken. Unsere moralische Ver- pflichtung im Kontext von Diskriminierung muss differenziert und vor allem auf unsere Gesellschaft bezogen realistisch gesehen werden. Dabei spielen besonders das Bewusstmachen von Privilegien eine Rolle, sowie die Einsicht, dass moralische Verurteilungen fur langfristige Minimierung von Diskriminierung eher sekundar von Bedeutung sind.
Diskriminierung stellt eine Bedrohung fur das gesellschaftliche Miteinander darstellt. Was ih- ren Ursprung hat, in der Vergangenheit als Legitimation von Herrschaft gedient zu haben,1 ist auch heute noch mehr als deutlich zu beobachten. Ebenso ist es schwierig, sich eine Gesellschaft vorzustellen, in der Diskriminierung gar keine Rolle mehr spielt, da wir seit Jahrhunder- ten keine andere Art von Gesellschaft kennen. Dass Diskriminierung aber die Gesellschaft spal- tet, das Miteinander gefahrdet und fur viel Leid, Gewalt und nicht nur in Ausnahmefallen zum Tod von Betroffenen fuhrt,2 macht deutlich, sie mehr ist als eine blobe Ungerechtigkeit. Sie ist ein folgenreiches, schwerwiegendes gesellschaftliches Problem und kann als solches nicht ak- zeptiert werden.
Diskriminierung wird in der heutigen Zeit stark abgelehnt und Diskriminierungskritik nimmt zunehmend mehr Raum in offentlichen Debatten ein.3 Dies zeigt, dass sie als ein Problem anerkannt wird und auch, dass es den allgemeinen Drang gibt, eine gerechte Gesellschaft zu schaffen. Um dieses Ziel in Zukunft erreichen zu konnen, ist es notig, sich der Eigen- schaften von Diskriminierung und den Prozessen diskriminierenden Handelns bewusst zu sein.
Unter Diskriminierung versteht man „die ungerechtfertigte Ungleichbehandlung sowie die Missachtung von Personen aufgrund (von stereotypen Vorurteilen bezuglich) bestimmter ihrer Eigenschaften, die die Benachteiligung, Herabsetzung oder soziale Exklusion der (Gruppe der) jeweiligen Merkmalstrager zum Ziel oder zur Folge hat.“4 Die Forschung uber Prozesse und Merkmale von Diskriminierung ist komplex und umfangreich. Fur eine prazise und zielfuh- rende Untersuchung von moralischer Verantwortung in Bezug auf diskriminierendes Verhalten sind vor allem die Faktoren Feindbilder und Vorurteile, sowie das Beleuchten des strukturellen Charakters von Diskriminierung von Bedeutung.
Als strukturell kann Diskriminierung dadurch bezeichnet werden, dass sie in der heuti- gen Gesellschaft nicht auf individuellen Vorurteilen basiert ist, sondern als ein Phanomen zu betrachten ist, welches in sozialen Strukturen gefestigt und somit verwurzelt in unserer Gesellschaft ist.5 Die Vorurteile, die zu Diskriminierung fuhren, entspringen meist nicht den Beobach- tungen und Schlussfolgerungen von Individuen, sondern werden erlernt allein dadurch, dass diese Vorurteile Teil unserer gesellschaftlichen Struktur sind.6 Wir erlernen also unfreiwillig Vorurteile gegen bestimmte soziale Gruppen und damit auch Feindbilder, die uns denken lassen, dass diese Gruppen als Bedrohung oder zumindest als minderwertig wahrzunehmen sind.
Durch das Internalisieren von Feindbildern und den dazugehorigen Vorurteilen erlernen wir also auch das Bedurfnis, die im Zentrum dieser Feindbilder stehenden Gruppen aus Eigen- schutz oder zur Starkung des eigenen Selbstwert- und Zugehorigkeitsgefuhls auszugrenzen.7 Wir haben also nicht zwingend das naturliche Bedurfnis zur Ungleichbehandlung, aber durch die strukturelle Eigenschaft von Diskriminierung das erlernte Bedurfnis dazu.
Dass wir alle diskriminierend agieren oder zumindest denken, bedeutet nicht, dass wir uns dessen immer bewusst sind. Wie bereits gezeigt, sind die Feindbilder, die zu Diskriminierung fuh- ren, meist nicht durch individuelle Vorurteile begrundet, sondern durch das Intemalisieren von Vorurteilen, die wir in unserer Gesellschaft verankert beobachten. Als direkte Diskriminierung wird die Art von diskriminierendem Handeln bezeichnet, die die Ungleichbehandlung beab- sichtigt.8 Bei Handlungen dieser Art sind die Vorurteile den handelnden Personen in der Regel bewusst und sie nehmen diese Vorurteile als wahr an.
Im Gegensatz dazu gibt es auch latente Diskriminierung, die „nicht-intendierte“ Form9. Diese Form hat zwar eine Ungleichbehandlung zur Folge, ihr liegtjedoch keine bose Absicht zugrunde.10 Dies ist dadurch moglich, dass zwar Vorurteile da sind, die das Handeln motivie- ren, die aber nicht bewusst sind und bei naherer Betrachtung nicht unbedingt als wahr ange- nommen werden. Hier sind die Vorurteile unserer Reflexion nicht zuganglich.11 Sie sind even- tuell so unterbewusst abgespeichert, dass man ihre Triebkraft im eigenen Handeln nicht merkt oder weil man nicht weiB, dass ein bestimmtes Vorurteil falsch ist.
Wahrend direkte Diskriminierung also dem direkten Willen einer Person entspringt, ist dies bei latenter Diskriminierung nicht so. Im Folgenden wird vor allem auf diese Form von Diskriminierung eingegangen und auf die Untersuchung der intendierten Form verzichtet, da diese die Minderheit darstellen.12
In philosophischen Debatten bezuglich der Verurteilung von Diskriminierung herrscht ein Kon- sens daruber, sie als unmoralisch und als ein „schwerwiegendes Ubel“ zu bewerten.13 Dies ba- siertjedoch weder auf Begrundungen, auf die man sich einigen konnte noch lassen sich aus den verschiedenen Moraltheorien Verantwortungen oder Pflichten ableiten,14 die allgemeingultig in der Philosophic akzeptiert werden.
Fur die Untersuchung unserer moralischen Verantwortung im Widerstand gegen die als unmoralisch zu bewertende Diskriminierung mussen also die zahlreichen Moralphilosophien eingegrenzt werden, um eine intensive Auseinandersetzung zu ermoglichen. Fur den Gegen- stand der Verantwortung bietet es sich an, eine Verantwortungsethik wie den Utilitarismus zu betrachten. Um unsere moralische Verantwortung ausreichend zu untersuchen, wird die der Verantwortungsethik meist entgegengesetzt eingeordnete Gesinnungsethik beleuchtet, hier die von Immanuel Kant.
Dabei fallt auf, dass beide Moraltheorien Diskriminierung grundsatzlich als unmoralisch verurteilen und moralisches Handeln nicht durch Bedurfnisse bestimmt werden darf. Dies ist in der Praxis durch verschiedene Faktoren jedoch schwierig umzusetzen und nicht fur alle Menschen gleichermaben zuganglich.
Beginnend mit dem Utilitarismus als Verantwortungsethik lasst sich zeigen, dass eine Handlung dann und nur dann als moralisch gut zu bewerten ist, wenn sie das Gute in der Welt maxi- miert, indem sie den Gesamtnutzen aller von der Handlung Betroffenen maximiert.15 Die Verantwortungsethik orientiert sich also an den Konsequenzen der Handlung, um ihren moralischen Wert zu bestimmen.
In der Theorie bedeutet dies fur unsere moralische Verantwortung im Thema Diskriminierung, dass wir die Verpflichtung haben, so zu handeln, dass alle Betroffenen den grobtrnog- lichen Nutzen aus unserer Handlung ziehen konnen. Eine diskriminierende Handlung, egal ob bewusst oder unbewusst, verbessert unter Umstanden unser eigenes Wohlbefinden sowie den Zustand der Privilegierten, da ihre Privilegien wachsen. Sie maximieren aber keinesfalls den Gesamtnutzen aller Betroffenen, da diskriminierende Handlungen immer im Kontext der struk- turellen Diskriminierung gesehen werden mussen. Das Wohlergehen leidet fur eine Vielzahl von diskriminierten Menschen mehr als dass das Wohlergehen der Privilegierten wachst. Eine Verantwortungsethik zeigt uns also, dass wir die moralische Verantwortung haben, Diskriminierung Widerstand zu leisten und diskriminierende Handlungen zu unterlassen.
Bei der Gesinnungsethik funktioniert die Bestimmung des moralischen Werts einer Handlung anders. Anstatt sich an den Folgen fur die Betroffenen zu orientieren, steht hier allein die Motivation der Handlung, also die Gesinnung an Prinzipien im Vordergrund.
[...]
1 Vgl. AladinEl-Mafaalani. WozuRassismus? Von derErfindungderMenschenrassen biszum rassismuskriti- schen Widerstand. Koln: VerlagKiepenheuer & Witsch, 2021, S.14.
2 Vgl. El-Mafaalani 2021, S.l.
3 Vgl. El-Mafaalani 2021, S. 90.
4 Susanne Boshammer. ..Diskriminierung.'' In Handbuch derpolitischen Philosophie und Sozialphilosophie, her- ausgegeben von Stefan Gosepath, Wilfried Hinsch und Beate Rossler, 232-238. Berlin: Walter de Gruyter, 2008, S.233
5 Vgl. Boshammer 2008, S. 234.
6 Vgl. ebd.
7 Vgl. Wolfgang Benz. Sinti undRoma: Die unerwunschteMinderheit. Berlin: Metropol Verlag, 2014, S. 15.
8 Vgl. Andrew Altman. “Discrimination.” In The StanfordEncyclopedia ofPhilosophy, herausgegebenvon EdwardN. Zalta. StanfordUniversity, 1997-. Artikelverdffentlichtam01.02.2011, S. 6.
9 El-Mafaalani2021, S. 63.
10 Vgl. ebd
11 Vgl. El-Mafaalani 2021, S. 65.
12 Vgl. El-Mafaalani 2021. S. 90.
13 Boshammer2008, S. 235.
14 Vgl. Boshammer 2008, S. 236.
15 Vgl. George Edward Moore. Ethics. London: Oxford University Press, 1912, Kap.1-2.
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