Mit dem Pflege-Qualitätssicherungsgesetz (PQsG) wurde zum 1.1.2002 das
Qualitätssicherungskonzept nach dem SGB XI erheblich ausgeweitet. Bis zum
31.12.2001 stellte der § 80 SGB XI a. F. die zentrale Qualitätsnorm des Pflegeversicherungsgesetzes mit drei Instrumenten dar:
Qualitätsvereinbarungen nach § 80 Abs. 1 SGB XI, Beteiligung an Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 80 Abs. 2 Satz 1 SGB XI, Prüfungen durch den MDK nach § 80 Abs. 2 Satz 2 SGB XI.
Zwar bleibt auch nach dem 1.1.2002 der § 80 SGB XI eine zentrale Vorschrift zur Qualitätssicherung, jedoch wird dieser durch §§ 112 ff. SGB XI ergänzt und konkretisiert.
Zudem gibt es im Qualitätssicherungskonzept fünf neue Instrumente:
Einführung und Weiterentwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach Maßgabe der Qualitätsvereinbarung nach § 80 SGB XI (§ 72 Abs. 3 Nr. 3 SGB XI), Leistungs- und Qualitätsvereinbarung (LQV) nach § 80a SGB XI, Pflegeheimvergleich nach § 92a SGB XI, Leistungs- und Qualitätsnachweise (LQN) nach § 113 i. V. m. § 118 SGB XI,
Sanktionen nach § 115 SGB XI.4
Mit der Einführung der LQV nach § 80a SGB XI verfolgt der Gesetzgeber das
Ziel, die Verhandlungsqualität zwischen den Leistungserbringern und den Kostenträgern zu verbessern. Diese Zielsetzung war nach der amtlichen Begründung dringend gegeben, da ein Großteil der stationären Altenpflegeeinrichtungen schon vor Einführung der Pflegeversicherung existierten und aufgrund des Bestandschutzes in den Versorgungsverträgen nach § 72 SGB XI keine konkreten Leistungsinhalte festgelegt wurden. Somit fehlte eine Verbindung zwischen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI und der Vergütungsvereinbarung nach § 85 SGB XI. Des weiteren sollte der Vorwurf „einer Vergütung nach Kassenlage“ entkräftet und eine leistungsgerechte Vergütung der Einrichtungen nach § 84 SGB XI gewährleistet werden.
Darüber hinaus soll die zu erbringende Qualität der stationären Altenpflegeeinrichtungen für ihre Kunden transparenter und überprüfbar werden. Aus diesem Grund sollten die LQN nach § 113 i. V. m. § 118 SGB XI und ein Pflegeheimvergleich auf der Basis von abgeschlossenen LQVen und Vergütungsvereinbarungen nach § 92a SGB XI als ergänzende Instrumente der Qualitätssicherung eingeführt werden. Beide Instrumente hat der Gesetzgeber jedoch bis heute nicht umgesetzt, sodass in der Praxis von den Vertragspartnern eine Umsetzung der LQV oftmals als bürokratische Mehrbelastung ohne Effizienzsteigerung betrachtet wird.
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
2. Regelungsinhalte der LQV
2.1 Rechtliche Anforderungen
2.2 Muster-LQV und Konzeptentwicklung
3. Ausgewählte Probleme der Praxis
3.1 Wohnortnahe Versorgung versus spezielle Versorgung
3.2 Fehlende/Unzureichende Konzeptentwicklung in den Einrichtungen:
3.3 Vereinbarungen hinsichtlich des vorzuhaltenden Personals
4. Diskussion: Zukünftige Entwicklung der LQV im Rahmen der Entbürokratisierung der Pflege und der ausstehenden Reform der Pflegeversicherung
5. Literatur
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die Arbeit analysiert die Bedeutung und Umsetzung der Leistungs- und Qualitätsvereinbarung (LQV) in der vollstationären Altenpflege vor dem Hintergrund des Pflege-Qualitätssicherungsgesetzes. Ziel ist es, die Diskrepanz zwischen den gesetzlichen Anforderungen an einrichtungsindividuelle Konzepte und der praktischen Umsetzung aufzuzeigen sowie aktuelle Probleme in der Verhandlungsqualität zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern kritisch zu beleuchten.
- Rechtliche Grundlagen der LQV nach § 80a SGB XI
- Herausforderungen bei der Konzeptentwicklung in der stationären Praxis
- Die Rolle der Personalausstattung in Vereinbarungsprozessen
- Diskussion über Entbürokratisierung und künftige Reformansätze
Auszug aus dem Buch
3.2 Fehlende/Unzureichende Konzeptentwicklung in den Einrichtungen:
Im Rahmen seiner Qualitätsprüfungen stellte der MDK bis 2004 fehlende Pflegekonzepte in 16,9 Prozent der überprüften Einrichtungen fest. Des weiteren stellte der MDK im Rahmen seiner Prüfungen fest, das fast in jeder zweiten untersuchten Einrichtung das vorhandene Pflegekonzept nicht umgesetzt wurde. Der MDS hält daher in seinem Qualitätsbericht fest, „dass die stationären Pflegeeinrichtungen zwar zum Teil aus eigener Verantwortungswahrnehmung für das Qualitätsmanagement des Unternehmens, zum Teil aber aus Gründen der formalen Pflichterfüllung in großem Umfang Leitbilder und Konzepte entwickelt haben, dass es aber oft nicht gelungen ist, diese unternehmerische Vorgaben auch in der täglichen Arbeit umzusetzen.“
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einführung: Das Kapitel erläutert die Erweiterung des Qualitätssicherungskonzepts durch das Pflege-Qualitätssicherungsgesetz (PQsG) und führt die Instrumente zur Qualitätsentwicklung in der stationären Altenpflege ein.
2. Regelungsinhalte der LQV: Hier werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen dargestellt sowie Anforderungen an die Definition von Leistungsmerkmalen und Konzeptentwicklungen präzisiert.
3. Ausgewählte Probleme der Praxis: Dieses Kapitel analysiert praktische Schwierigkeiten bei der Erstellung von Versorgungskonzepten, die Abgrenzung zwischen allgemeiner und spezieller Versorgung sowie Fragen der Personalbemessung.
4. Diskussion: Zukünftige Entwicklung der LQV im Rahmen der Entbürokratisierung der Pflege und der ausstehenden Reform der Pflegeversicherung: Abschließend werden kritische Positionen zur Wirksamkeit der LQV zusammengefasst und alternative Lösungsmodelle im Kontext der anstehenden Pflegereform diskutiert.
5. Literatur: Dieses Kapitel listet die verwendeten Quellen und Fachpublikationen auf, die der Analyse zugrunde liegen.
Schlüsselwörter
Leistungs- und Qualitätsvereinbarung, LQV, SGB XI, stationäre Altenpflege, Pflege-Qualitätssicherungsgesetz, PQsG, Qualitätssicherung, Pflegekonzept, MDK, Pflegesatz, Behandlungspflege, Soziale Betreuung, Entbürokratisierung, Personalbemessung, Versorgungsvertrag.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Leistungs- und Qualitätsvereinbarung (LQV) als Steuerungsinstrument in der vollstationären Altenpflege und bewertet deren rechtliche Einordnung sowie die praktische Umsetzung.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf den gesetzlichen Anforderungen an die LQV, den Problemen bei der Konzeptentwicklung in den Einrichtungen und der Schnittstelle zwischen Pflegeleistung und Vergütungsverhandlungen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist die kritische Evaluation der LQV als Instrument der Qualitätssicherung, insbesondere unter Berücksichtigung des Spannungsfeldes zwischen formaler Pflichterfüllung und der tatsächlichen Wirksamkeit in der Pflegepraxis.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Der Autor führt eine literaturbasierte Analyse und Rechtsauslegung durch, ergänzt durch die Einbeziehung offizieller Qualitätsberichte des MDK und des MDS sowie aktueller Positionen von Fachverbänden.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung rechtlicher Rahmenbedingungen, die Erläuterung der Konzeptentwicklung sowie eine detaillierte Diskussion von Praxisproblemen wie der Personalbemessung und der Ausrichtung an Bewohnerbedürfnissen.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind neben LQV und SGB XI vor allem Qualitätssicherung, Pflegekonzept, Pflegesatzvereinbarung und die Diskussion um eine notwendige Entbürokratisierung des Systems.
Warum stellt die "Behandlungspflege" ein spezielles Problem dar?
Das Fehlen einer eindeutigen gesetzlichen Definition innerhalb des SGB XI erschwert die präzise Vereinbarung und Abgrenzung dieses Leistungsbereichs in den Verträgen zwischen Heim und Kostenträgern.
Welche Empfehlung geben Experten zur Zukunft der LQV?
Namhafte Experten und Institutionen, wie der "Runde Tisch Pflege", empfehlen teilweise die Abschaffung der LQV in ihrer aktuellen Form und den Ersatz durch flexiblere, einrichtungsindividuelle Leistungsprofile.
- Quote paper
- Diplom-Kaufmann (FH), Diplom-Gerontologe, LL.M. (Oec.) Frank Haastert (Author), 2007, Die Leistungs- und Qualitätsvereinbarung (LQV) in der vollstationären Altenpflege, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/124969