Die Arbeit beschäftigt sich mit der Bedeutung des Handelsregisters im deutschen Recht. Die Einführung in die Thematik erfolgt zunächst durch einen deskriptiven Teil. Beginnend mit einer allgemeinen Begriffsbestimmung und den dem Handelsregister zugrunde liegenden Rechtsgrundlagen, weiter mit dem Aufbau des Handelsregisters über dessen Inhalt zu den Funktionen. Hierbei werden die einzelnen Funktionen so ausgearbeitet, dass eine Auflistung derer zustande kommt. Dabei ist bereits die Bedeutung des Handelsregisters in seinen Grundzügen abzuleiten. Um diese weiter auszuführen und einen geeigneten Praxistransfer herzustellen, wird von dem Autor das BGH-Urteil vom 01. Dezember 1975 zum „Rosinentheoriefall“ herangezogen.
Nach der Darstellung des Sachverhalts folgt das Ergebnis des BGH-Urteils in kurzer Veranschaulichung. Um dieses vollumfänglich nachvollziehen zu können, folgt das Ergebnis noch einmal im Gutachterstil. Im Fazit werden die einzelnen Funktionen und deren Bedeutung in komprimierter Form zusammengefasst. Fortführend wird das Ziel der bereits unter Punkt 2 erwähnten EU-Richtlinien erklärt, um abschließend auf die Problematik eines einheitlichen europaweiten Handelsregisters einzugehen.
Inhaltsverzeichnis
1 Vorwort
2 Begriffsbestimmung „Handelsregister“ und seine Rechtsgrundlagen
3 Aufbau des Handelsregisters
4 Inhalt des Handelsregisters
5 Die Funktionen des Handelsregisters
5.1 Informations,- Publizitäts- und Schutzfunktion
5.2 Kontrollfunktion
5.3 Beweisfunktion
6 Die Rechtsprechung zu den Funktionen des Handelsregisters
6.1 Darstellung des BGH-Urteils vom 01. Dezember 1975 - „Rosinentheoriefall“
6.2 Ergebnis des BGH-Urteils vom 01. Dezember 1975 - „Rosinentheoriefall“
6.3 Bedeutung des Handelsregisters anhand des BGH-Urteils vom 01.Dezember 1975
7 Fazit
8 Literaturverzeichnis
9 Sonstige Verzeichnisse