Die Hausarbeit beschäftigt sich mit einem hypothetischen, verfassungsrechtlichen Fall, angelehnt an den realen Fall Renate Künast.
Eine Verfassungsbeschwerde wäre insofern begründet und hätte gute Chancen als dass Renata Kühnert durch das letztinstanzliche Urteil und das diesem zugrundeliegenden Gesetz, in diesem Fall Art. 5 I Meinungsfreiheit, in einem ihrer Grundrechte unverhältnismäßig verletzt worden ist. Dies wäre der Fall, wenn der staatliche Hoheitsakt in eines der Grundrechte der R eingreift und dieser Eingriff verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen ist. Infolge des Gutachtens sind
Art. 2 I GG und Art. 5 I, II GG gegenüberzustellen.
Artikel 2 I GG ist ein jedermann Grundrecht, damit steht es, in Form des allgemeinen Persönlichkeitsrechts allen lebenden natürlichen Personen, unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit zu. Das schließt Ungeborene und Tote aus. Staatlichen Amtsträgern steht das Grundrecht auch dort zu, wo sie amtlich handeln, sofern ihre Persönlichkeitssphäre
betroffen ist. 2 Demnach steht auch R, als staatliche Amtsträgerin, das allgemeine Persönlichkeitsrecht zu, damit ist der persönliche Schutzbereich eröffnet.
Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- A. Chancen einer Verfassungsbeschwerde
- I. Schutzbereich
- 1. Persönlicher Schutzbereich
- 2. Sachlicher Schutzbereich
- II. Eingriff
- III. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
- 1. Einschränkungsmöglichkeiten (Schranken)
- 2. Verhältnismäßigkeit
- IV. Art 1 I
- B. Ergebnis
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Das Gutachten befasst sich mit der Frage, ob eine Verfassungsbeschwerde im Fall Renata Kühnert gegen Opponenten Aussicht auf Erfolg hätte. Es analysiert dabei den möglichen Schutzbereich von Grundrechten, den Eingriff durch das letztinstanzliche Urteil und die Rechtfertigung dieses Eingriffs durch verfassungsrechtliche Schranken.
- Schutzbereich des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 I GG)
- Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 I, II GG)
- Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in Grundrechte
- Rechtfertigung des Eingriffs durch verfassungsrechtliche Schranken
- Mögliche Verletzung von Grundrechten durch staatliche Hoheitsakte
Zusammenfassung der Kapitel
- A. Chancen einer Verfassungsbeschwerde: Dieses Kapitel analysiert die Chancen einer Verfassungsbeschwerde im Fall Renata Kühnert. Dabei werden die relevanten Grundrechte, der Schutzbereich, der Eingriff und die verfassungsrechtliche Rechtfertigung dieses Eingriffs untersucht.
- I. Schutzbereich: In diesem Abschnitt wird der Schutzbereich des Art. 2 I GG (Allgemeines Persönlichkeitsrecht) im Hinblick auf den Fall Kühnert untersucht. Hierbei werden der persönliche und sachliche Schutzbereich analysiert.
- 1. Persönlicher Schutzbereich: Der persönliche Schutzbereich des Art. 2 I GG wird beleuchtet und es wird festgestellt, dass er auch für staatliche Amtsträger, wie Renata Kühnert, gilt.
- 2. Sachlicher Schutzbereich: Der sachliche Schutzbereich des Art. 2 I GG, der die freie Entfaltung der Persönlichkeit umfasst, wird im Detail erläutert. Dabei werden die Aspekte Selbstbestimmung und Selbstdarstellung, die relevant für den Fall Kühnert sind, beleuchtet.
Schlüsselwörter
Verfassungsbeschwerde, Grundrechte, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Recht auf freie Meinungsäußerung, Art. 2 I GG, Art. 5 I, II GG, Schutzbereich, Eingriff, Verfassungsrechtliche Rechtfertigung, Verhältnismäßigkeit, staatlicher Hoheitsakt, Selbstbestimmung, Selbstdarstellung, Ehre, Rufschädigung.
- Arbeit zitieren
- Katrischa Pack (Autor:in), 2022, Gutachten über die Chancen einer Verfassungsbeschwerde im Fall Kühnert gegen Opponenten, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1246865