Der Handelsbrauch hat eine lange Geschichte hinter sich. Es ist nur schwer zu sagen, wie weit die Geschichte des Handelsbrauchs tatsächlich zurückzuführen ist. Jedoch wurde bereits 1964 im Handbuch des Handelsrechts, der Handelsbrauch festgehalten. Es wird darauf verwiesen, dass bereits im Mittelalter Handelsbräuche im alltäglichen Handelsverkehr genutzt wurden. Die vorliegende Arbeit hat sich zum Ziel gesetzt, kaufmännische Handelsbräuche unter besonderer Berücksichtigung des kaufmännischen Bestätigungsschreibens (KBS) und des Schweigens im Handelsrecht darzulegen. Neben den genannten Handelsbräuchen werden auch weitere Formen von Handelsbräuchen näher erläutert.
Inhaltsverzeichnis
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- Abkürzungsverzeichnis
- Einleitung
- Das Wesen des Handelsbrauchs
- Darlegung des Begriffs Handelsbrauch
- Beweislast von Handelsbräuchen im Streitfall
- Arten des Handelsbrauchs
- Incoterms
- Gafta und FOSFA
- Tegernseer Gebräuche
- Der Handschlag auf bäuerlichen Viehmärkten
- Schweigen im Handelsrecht
- Relation Schweigen und Willenserklärung
- Schweigen als Zustimmung
- Rügeobliegenheit
- Das Kaufmännische Bestätigungsschreiben
- Darlegung und Voraussetzungen
- Rücktritt und Anfechtung
- Sich kreuzende kaufmännische Bestätigungsschreiben
- Kritische Würdigung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit zielt darauf ab, kaufmännische Handelsbräuche unter besonderer Berücksichtigung des kaufmännischen Bestätigungsschreibens (KBS) und des Schweigens im Handelsrecht darzulegen. Neben diesen beiden Schwerpunkten werden weitere Formen von Handelsbräuchen näher erläutert.
- Das Wesen des Handelsbrauchs und seine Bedeutung im Handelsverkehr.
- Die verschiedenen Arten von Handelsbräuchen, einschließlich Incoterms, Gafta und FOSFA, Tegernseer Gebräuche und der Handschlag auf bäuerlichen Viehmärkten.
- Die Rolle des Schweigens im Handelsrecht und seine Bedeutung in Bezug auf Willenserklärungen und Zustimmung.
- Das kaufmännische Bestätigungsschreiben, seine Voraussetzungen, Folgen und die Problematik sich kreuzender Bestätigungsschreiben.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung
Die Einleitung gibt einen kurzen Überblick über die Geschichte und Bedeutung des Handelsbrauchs. Sie führt den Leser in die Themengebiete der Arbeit ein und skizziert die Ziele der Untersuchung.
Das Wesen des Handelsbrauchs
Dieser Abschnitt beleuchtet den Begriff des Handelsbrauchs und seine Entstehung aus Gewohnheiten und Gebräuchen im Handelsverkehr. Es wird erläutert, wie sich Handelsbräuche entwickeln, welche Voraussetzungen für ihre Gültigkeit bestehen und welche Unterschiede zu anderen Rechtsformen wie Gewohnheitsrecht und Usancen bestehen.
Arten des Handelsbrauchs
Hier werden verschiedene Arten von Handelsbräuchen vorgestellt, z.B. Incoterms, Gafta und FOSFA, Tegernseer Gebräuche und der Handschlag auf bäuerlichen Viehmärkten. Für jede Art wird kurz erläutert, welche Besonderheiten sie aufweisen und in welchen Bereichen sie Anwendung finden.
Schweigen im Handelsrecht
Dieser Abschnitt untersucht die Bedeutung des Schweigens im Handelsrecht. Es wird erläutert, wann Schweigen als Willenserklärung gewertet werden kann und welche Folgen daraus resultieren können. Zudem wird die Rügeobliegenheit im Zusammenhang mit Handelsbräuchen beleuchtet.
Das Kaufmännische Bestätigungsschreiben
Dieser Abschnitt konzentriert sich auf das kaufmännische Bestätigungsschreiben (KBS) als eine spezielle Form des Handelsbrauchs. Es werden die Voraussetzungen für die Gültigkeit eines KBS, die Folgen des Rücktritts und der Anfechtung sowie die Problematik sich kreuzender Bestätigungsschreiben behandelt.
Schlüsselwörter
Die Arbeit beschäftigt sich mit kaufmännischen Handelsbräuchen, insbesondere mit dem kaufmännischen Bestätigungsschreiben (KBS) und dem Schweigen im Handelsrecht. Weitere Schwerpunkte sind die verschiedenen Arten von Handelsbräuchen, die Beweislast im Streitfall, Gewohnheitsrecht, Usancen, Verkehrssitte und die Rolle der Industrie- und Handelskammer (IHK).
- Arbeit zitieren
- Jewgenia Fleckenstein (Autor:in), 2020, Kaufmännische Handelsbräuche. Bestätigungsschreiben und das Schweigen im Handelsrecht, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1245765