Dass Kaufleute oftmals ihre eigenen Regeln haben, diese aus den unterschiedlichsten Gründen befolgen und nach Möglichkeit auch sanktionieren, lässt nicht nur der berühmte Handschlag beim Pferdekauf, der als Besiegelung des Kaufvertrages bis in die heutige Zeit gang und gebe ist, erkennen. Ein anderes, weniger nostalgisches Beispiel ist § 362 Handelsgesetzbuch2, der unter bestimmten Bedingungen das Schweigen des Kaufmanns als Annahme wertet. Dies läuft der allgemeinen Wertung des deutschen Rechts zuwider, die grundsätzlich im Schweigen gerade keine rechtsverbindliche Äußerung sieht3.
Trotz dieser Bräuche hat es bereits sehr früh Versuche gegeben, die geltenden Handelsregelungen zu kodifizieren. So hat Colbert4 in Frankreich bereits 1663 Handelsregeln in Form eines Gesetzes aufgeschrieben. Erste internationale Handelsregelungen in Gesetzesform wurden 1671 auf seerechtlichem Gebiet mit der “codification du maritime” niedergelegt.
Jedoch bereits Jahrhunderte zuvor wurde im Römischen Reich die Notwendigkeit erkannt, für den grenzüberschreitenden Handel besondere Regelungen zu schaffen. Hier führten Unzulänglichkeiten des dem Personalprinzips verhafteten ius civile, dem Recht der römischen Bürger, zur Herausbildung des ius gentium, dem auch für Nichtrömer geltenden römischen Recht5.
Zu Colberts Zeiten fand auch im englischen Rechtskreis die Entwicklung vom Common law zum Merchant law ihr Ende. Das Merchant law als internationales Handelsrecht wurde im Lethulier’s Case von 1692 als “a number of usages, each of which exist among merchants and persons engaged in mercantile transaction, not only in one particular country, but throughout the civilised world, and each which has acquired such notoriety, not only amongst those persons, but also in the mercantile world at large, that courts of this country will take notice of it” beschrieben6.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- 1. Historischer Hintergrund
- 2. Probleme des Internationalen Handelsrechts
- 3. Gegenstand der Untersuchung: Lösung dieser Probleme
- II. Allgemeines
- 1. UNIDROIT, das Institut zur Vereinheitlichung des Privatrechts
- 2. Entstehungsgeschichte der Prinzipien
- 3. Inhalt und Aufbau
- 4. Leitgedanken
- a) Vertragsfreiheit
- b) Handelsbräuche
- c) Favor contractus
- d) Guter Glaube im Internationalen Handel
- e) Unbilligkeit
- 5. Anwendungsbereich und Abgrenzung zu anderen Instituten
- a) Lando
- b) UN-Kaufrecht
- c) lex mercatoria
- III. Funktionen
- 1. Aktuell-deskriptive Funktion
- 2. Potentiell-präskriptive Funktion
- 3. Aktuell-präskriptive Funktion
- IV. Die Prinzipien als Kollisionsnorm
- 1. Staatliche Gerichtsbarkeit
- 2. Schiedsgerichtsbarkeit
- V. Ökonomische Analyse
- 1. Vorüberlegungen
- 2. Übertragung auf den Internationalen Handel
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit befasst sich mit den UNIDROIT-Prinzipien für Internationale Handelsverträge. Ziel der Arbeit ist es, die Entstehung, den Inhalt und die Funktionen dieser Prinzipien zu beleuchten sowie ihre Anwendung als Kollisionsnorm und ihre ökonomischen Auswirkungen zu analysieren.
- Historische Entwicklung des internationalen Handelsrechts
- Herausforderungen des internationalen Handels
- UNIDROIT-Prinzipien als Lösungsansatz
- Funktionen und Anwendung der Prinzipien
- Ökonomische Aspekte des internationalen Handelsrechts
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt den historischen Hintergrund des internationalen Handelsrechts vor und beleuchtet die Herausforderungen, die sich daraus ergeben. Die Kapitel II und III befassen sich mit dem UNIDROIT-Institut, den Prinzipien selbst und ihren Funktionen. Kapitel IV analysiert die Anwendung der Prinzipien als Kollisionsnorm im Kontext nationaler und internationaler Gerichtsbarkeit.
Schlüsselwörter
UNIDROIT-Prinzipien, Internationales Handelsrecht, Kollisionsnormen, Vertragsfreiheit, Handelsbräuche, lex mercatoria, Ökonomische Analyse, Rechtssicherheit
- Quote paper
- Sandra Paeselt (Author), 2002, Die Unidroit-Prinzipien, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/12428