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Zwei mittelalterliche Musiktraktate: "Discantus positio vulgaris" und "De musica libellus"

Titel: Zwei mittelalterliche Musiktraktate: "Discantus positio vulgaris" und "De musica libellus"

Hausarbeit (Hauptseminar) , 2007 , 34 Seiten , Note: 1,0

Autor:in: Karin Pfundstein (Autor:in)

Musik - Sonstiges

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Die beiden Musiktraktate Discantus positio vulgaris und De musica libellus gehören zu den frühesten Zeugnissen der mittelalterlichen Musiklehre. Sie werden ins 13. Jahrhundert datiert. In meiner Arbeit gehe ich darauf ein, welche Rolle beiden Traktaten als wichtige Zeugnisse der mittelalterlichen Musiktheorie zukommt. Nach einer kurzen zeitlichen und rezeptionsgeschichtlichen Einordnung und Hinweisen zu den vorliegenden Editionen gehe ich näher auf den Inhalt der beiden Schriften ein und zeige dort auf, welche Elemente in besonderem Maße zum inhaltlichen und begrifflichen Verständnis der Musiklehre im 13. Jahrhundert beitragen.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

1.1. Zeitliche und rezeptionsgeschichtliche Einordnung

1.2. Vorliegende Editionen und Übersetzungen

2. Discantus positio vulgaris

2.1. Praecognitiones

2.2. Mensura

2.3. Die Klangschrittlehre

2.4. Gattungen und die Modi

3. De musica libellus

3.1. Der Modus

3.2. Von der conventia modorum

3.3. Die Notenzeichen

3.4. Die Ligaturen

3.5. Die Intervalle

3.6. Die Tonarten

4. Schlussbemerkung

Zielsetzung und Themen

Die Arbeit untersucht zwei anonyme Musiktraktate des 13. Jahrhunderts, Discantus positio vulgaris und De musica libellus, um deren spezifische Rolle und Bedeutung für das Verständnis der mittelalterlichen Musiklehre, insbesondere der aufkommenden Mehrstimmigkeit und Modalrhythmik, zu analysieren und einzuordnen.

  • Historische Einordnung und Datierung der beiden Musiktraktate.
  • Analyse der satztechnischen Neuerungen der Diskantlehre.
  • Untersuchung der Modalrhythmik und der verschiedenen Ligaturenlehren.
  • Vergleich der Gattungsdefinitionen und Notationspraktiken.

Auszug aus dem Buch

2.1. Praecognitiones

Der Traktat beginnt mit einer Reihe von Definitionen. Schon der erste Satz zeigt an, dass die Discantus positio vulgaris in ihrer überlieferten Form eine Überarbeitung ist, die speziell für die Positionierung in Hieronymus von Moravias Kompilation zugeschnitten ist: „Viso igitur, quid sit discantus, quaedam praecognitiones sunt videndae.“ Dies verweist auf die einleitenden Worte von Hieronymus’ 26. Kapitel, in denen vom Choral, „quod discantui subjicitur“ (S. 189), die Rede ist. Die angekündigten „praecognitiones“ sind die nun folgenden Definitionen: „Est autem discantus diversus consonus cantus. Scire etiam oportet, quid sit sonus et quot sunt soni, quid mensurabile et quid ultra mensuram, quid ligatura et quomodo habeat proferri, quid consonantia et quid dissonantia.“ (S. 189) Der einzige Begriff, der keiner Definition bedarf, ist „cantus“. Er wird vorausgesetzt, was selbstverständlich auf das allbekannte Repertoire der Choralgesänge verweist. Tatsächlich neu und daher erklärungsbedürftig sind daher vor allem Begriffe, die über den rein einstimmigen traditionellen Gesang des cantus ecclesiasticus hinausweisen, also alles, was die neu aufkommende Mehrstimmigkeit betrifft: „discantus“, „sonus“ als Zusammenklang, „mensurabile“ und „ultra mensuram“ als Parameter, die die Koordination zweier oder mehrerer gleichzeitig ertönender Stimmen erfordert, „ligatura“ als Notationsmöglichkeit der neuen Mehrstimmigkeit und ihrer zeitlichen Koordination, „consonantia“ und „dissonantia“ als Kriterien für die Qualität der Zusammenklänge.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Diese Einleitung gibt einen Überblick über die beiden Traktate, deren unbekannte Autoren und deren Entstehungsgeschichte im 13. Jahrhundert.

2. Discantus positio vulgaris: Das Kapitel analysiert die theoretischen Grundlagen und die Diskantlehre dieses Traktats, einschließlich der Definitionen, der Klangschrittlehre und der Gattungsdefinitionen.

3. De musica libellus: Hier werden die Inhalte dieses Traktats untersucht, insbesondere die Moduslehre, die Notenzeichen, Ligaturregeln, Intervalllehre und Tonarten.

4. Schlussbemerkung: Die Schlussbemerkung resümiert die unterschiedlichen Schwerpunkte der Traktate und ihre gemeinsame Bedeutung für die historische Entwicklung der Musiknotation.

Schlüsselwörter

Musiktraktate, Mittelalter, Discantus positio vulgaris, De musica libellus, 13. Jahrhundert, Musiktheorie, Mehrstimmigkeit, Modalrhythmik, Diskant, Notationslehre, Ligaturen, Mensuralnotation, Cantus firmus, Konsonanz, Dissonanz.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt zwei einflussreiche, anonyme Musiktraktate des 13. Jahrhunderts und deren Beitrag zur mittelalterlichen Musiktheorie.

Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?

Im Zentrum stehen die Entwicklung der Mehrstimmigkeit, die Modalrhythmik, Ligatur- und Intervalllehren sowie die Notationspraxis der Zeit.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, die Rolle und Bedeutung beider Schriften für das Verständnis der Musiklehre im 13. Jahrhundert durch eine inhaltliche und begriffliche Analyse zu verdeutlichen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Autorin stützt sich auf eine detaillierte Textanalyse der Traktate unter Einbeziehung relevanter Forschungseditionen und wissenschaftlicher Sekundärliteratur.

Was wird im Hauptteil der Arbeit primär behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Untersuchung der Discantus positio vulgaris und des De musica libellus, wobei spezifische Konzepte wie Mensura, Modi und Satztechniken analysiert werden.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zentrale Begriffe sind Musiktraktate, 13. Jahrhundert, Modalrhythmik, Mehrstimmigkeit, Diskant, Notationslehre und Mensuralnotation.

Warum ist die Definition des "Discantus" in Discantus positio vulgaris besonders wichtig?

Sie dokumentiert den Übergang vom traditionellen einstimmigen Choral hin zur neuen, bewussten Mehrstimmigkeit durch Parameter wie "mensurabile" und "ultra mensuram".

Inwiefern unterscheiden sich die beiden Traktate in ihrer Behandlung der Modi?

Während Discantus positio vulgaris den Begriff "Modus" breiter fasst, konzentriert sich De musica libellus primär auf die Messung der Zeit durch Longae und Breven sowie deren praktische Anwendung in der Motette.

Welche Bedeutung kommt der "aequipollentia" in den Traktaten zu?

Die aequipollentia beschreibt die "Gleichheit der Wertgeltung" und ermöglicht die Zerlegung und den Ersatz von Notenwerten, was eine wesentliche Vorstufe zur späteren Modalrhythmik darstellt.

Ende der Leseprobe aus 34 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Zwei mittelalterliche Musiktraktate: "Discantus positio vulgaris" und "De musica libellus"
Hochschule
Eberhard-Karls-Universität Tübingen  (Musikwissenschaftliches Institut)
Veranstaltung
Grundbegriffe älterer Musiktheorie
Note
1,0
Autor
Karin Pfundstein (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2007
Seiten
34
Katalognummer
V119930
ISBN (eBook)
9783640240142
ISBN (Buch)
9783640244409
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Zwei Musiktraktate Discantus Grundbegriffe Musiktheorie Mittelalter
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Karin Pfundstein (Autor:in), 2007, Zwei mittelalterliche Musiktraktate: "Discantus positio vulgaris" und "De musica libellus" , München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/119930
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Leseprobe aus  34  Seiten
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