Das Ziel dieser Arbeit besteht darin, das Einzelbewertungsverfahren als ein Instrument der Unternehmensbewertung vor- und darzustellen. In der Arbeit findet eine kritische Betrachtung und Auseinandersetzung mit dem Einzelbewertungsverfahren als Instrument der Unternehmensbewertung statt. Adäquate Aussagen, ob ein Preis für ein Unternehmen auch tatsächlich seinem Wert entspricht, lassen sich mit unterschiedlichen Methoden zur Ermittlung des Unternehmenswertes, unter anderem mit dem Einzelbewertungsverfahren objektiv beantworten.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Unternehmenswert und Untemehmensbewertung
2.1 Definition und Begriffsabgrenzung
2.2 Aufgaben der Untemehmensbewertung
2.3 Einzelbewertungsverfahren
2.3.1 Substanzwert-/Reproduktionswertverfahren
2.3.2 Liquidationsverfahren
3 Unternehmensbewertung Vonovia SE
3.1 Unternehmensdarstellung
3.2 Substanzwertverfahren bei der Vonovia SE
4 Fazit
Literaturverzeichnis
Internetquellen
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Konzernbilanz 2020 der Vonovia SE
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
Nicht zuletzt während der Corona Pandemie führt die zunehmende Intensivierung des globalen Wettbewerbs zu dynamischen Reaktionen am Markt. Aufgrund der aus der Corona Pandemie resultierenden komplexen Wettbewerbsstrukturen, bedingt durch Lieferengpässe und Lockdowns, wird eine Anpassung der Strategie der Unternehmen für das weitere erfolgreiche Fortbestehen am Markt immer essenzieller.1 Wie eine Studie von PwC zeigt, ist der Transaktionswert in dem Bereich M&A, im Vergleich zum ersten Halbjahr 2019 um 3,7%, auf 73,6 Milliarden Euro im ersten Halbjahr 2021, gestiegen. Diese Entwicklung zeigt, dass Untemehmensverkäufe, Unternehmenskäufe, strategische Beteiligungen oder Zusammenschlüsse zu einem wichtigen Instrument der Strategie von Unternehmen zählen.2 Ein Aspekt, der zu einem grundsätzlichen Problem eines M&A werden kann, ist der Kaufpreis. Häufig bestehen zwischen Käufer und Verkäufer eine differenzierte Betrachtung hinsichtlich des Preises für das Unternehmen. Hierbei stellt sich der Kaufpreis des Unternehmens für den Käufer als Investitionswert und für den Verkäufer als fairen Marktwert dar.3
„Heute kennen wir von allem den Preis, aber von nichts den Wert“.4 Das aufgeführte Zitat von Oscar Wilde lässt sich auf die Untemehmensbewertung übertragen. Es soll den Unterschied zwischen dem ausgehandelten Preis zwischen Käufer und Verkäufer und den tatsächlichen Wert des Unternehmens verdeutlichen. Der Gap zwischen ausgehandeltem Preis und tatsächlichem Wert des Unternehmens kann viele unterschiedliche Gründe haben.5 Das Ziel dieser Arbeit besteht darin, das Einzelbewertungsverfahren als ein Instrument der Unternehmensbewertung vor- und darzustellen. In der folgenden Arbeit findet eine kritische Betrachtung und Auseinandersetzung mit dem Einzelbewertungsverfahren als Instrument der Unternehmensbewertung statt. Adäquate Aussagen, ob ein Preis für ein Unternehmen auch tatsächlich seinem Wert entspricht, lassen sich mit unterschiedlichen Methoden zur Ermittlung des Unternehmenswertes, unter anderem mit dem Einzelbewertungsverfahren, objektiv beantworten.
2 Unternehmenswert und Unternehmensbewertung
2.1 Definition und Begriffsabgrenzung
Der Begriff „Untemehmenswert“, wird in der betriebswirtschaftlichen Literatur nicht einheitlich definiert. In der Literatur, Untemehmensbewertung von Spremann/Ernst, wird der Untemehmenswert als „jener Geldbetrag, zu dem alle Anteile der Eigenkapitalgeber der Unternehmung gekauft und verkauft werden könnten, “ definiert.6 Gemäß den Autoren Stiefl/von Westerholt, wird der Untemehmenswert in der Literatur Wertorientiertes Management, auf eine andere Art und Weise definiert. Hier wird der Unternehmenswert als fundamentaler Wert definiert, welcher sämtliche in der Zukunft liegenden Zahlungsströme auf den Bewertungsstichtag ermittelt, indem diese Zahlungsströme diskontiert werden.7
Die Differenz zwischen Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten werden in der Finanzwirtschaft als Unternehmenswert dargestellt. Der Wert des Unternehmens steht in diesem Fall für den Marktwert des Eigenkapitals und dient als potentialer Kauf-, beziehungsweise Verkaufspreis des Unternehmens. In den Verhandlungen über Unternehmensverkäufe, Untemehmenskäufe, strategische Beteiligungen oder Zusammenschlüsse spielt die Ermittlung des Untemehmenswertes eine zentrale Rolle.8 Als Unternehmenswert gibt es keinen absoluten richtigen Wert, weshalb die Literatur in der Betriebswirtschaft keine Kriterien für dessen Bestimmung definiert.9 Maßgeblich kann der Unternehmenswert über den Nutzer, beziehungsweise den jeweiligen Betrachter, zum Beispiel den Verkäufer oder Käufer ermittelt werden.10 Für die Untemehmensbewertung können daher unterschiedliche Bewertungsmethoden zum Einsatz kommen.11
Grundsätzlich lassen sich die Unternehmensbewertungsverfahren in unterschiedliche Rubriken unterteilen. Zu der ersten Rubrik, dem Einzelwertverfahren, zählt das Sub- stanzwert-/Reproduktionswertverfahren und das Liquidationswertverfahren.12 Hierbei wird der Unternehmenswert, aus den Einzelwerten der Vermögensgegenstände und Schulden ermittelt.13 Das Gesamtbewertungsverfahren zählt zur zweiten Rubrik und inkludiert das Investitionstheoretische (DCF/Ertragswert-) Verfahren sowie das Multiplikatorverfahren.14 Bei den Gesamtkostenverfahren wird der Wert des Unternehmens aus den in der Zukunft erwarteten Erträgen, Aufwendungen, Zahlungsüberschussen oder -defiziten durch die Diskontierung, mit einem zuvor festgelegten Kapitalkostensatz ermittelt. Zudem wird im Multiplikatorverfahren der Unternehmenswert durch die Bewertung von Erfolgsgrößen, wie zum Beispiel Umsatz oder der Jahresüberschuss mit Hilfe eines Multiplikators ermittelt.15 Das Mischverfahren, auch unter dem Begriff Kombinationsverfahren in der Literatur bekannt, bildet die dritte Rubrik der Unternehmensbewertungsverfahrens. In diesem Verfahren werden Aspekte aus dem Einzelbewertungsverfahren und Gesamtbewertungsverfahren vermischt, um einen Unternehmenswert bestimmen zu können.16
2.2 Aufgaben der Unternehmensbewertung
Nach dem Zweckadäquanzprinzip sind Untemehmenswerte zweckgerechte Werte. Unabhängig von einem Bewertungszweck haben die Unternehmen keinen Wert an sich. Wichtige Zwecke, die eine Bewertung des Unternehmenswertes erforderlich machen, sind die Vorbereitung eigener oder fremder Entscheidungen, die Unterstützung von Argumentationen, die Vermittlung zwischen streitenden Parteien, die Ermittlung von Besteuerungsgrundlagen oder die Ermittlung von Bilanzwerten.17
Die Bewertungszwecke müssen sich hierbei nicht ausschließlich auf den Erwerb oder Verkauf von Unternehmensanteilen beziehen. Diese können vielmehr auch den Hintergrund einer Prüfung der Kreditwürdigkeit oder Sanierungsfähigkeit haben. Des Weiteren kann ein Strategiewechsels, den die Untemehmensführung in der Zukunft erwägt, einen Bewertungszweck darstellen. Oftmals können Unternehmensbewertungen in Verhandlungen als Argumentationshilfe genutzt werden, um am Ende der Verhandlung gute Ergebnisse zu erzielen.18 Mit dem Argumentationswert soll hierbei die eigene Preisvorstellung in Kaufs- oder Verkaufsverhandlungen gestützt werden. Im Gegensatz zur Vorbereitung eigener Entscheidungen können bei Bewertungen des Unternehmenswertes in Bezug auf den Kauf oder Verkauf von Unternehmen, bewusst bewertungsrelevante Sachverhalte vernachlässigt werden. Auf diese Art und Weise können einseitige Bewertungen entstehen, welche in der Verhandlung als starke Argumentationshilfe dienen können.19
Der Wert eines Unternehmens beinhaltet im Gegensatz zum Unternehmensrating alle Risiken und Chancen, die an der zukünftigen Entwicklung des Unternehmens festzumachen sind. Dementsprechend dient der Untemehmenswert als zentrales Instrument bei einem Unternehmensrating oder bei der Prüfung einer Kreditvergabe. Außerdem stellt der Wert einer Unternehmung einen Erfolgsmaßstab für die Eigenkapitalgeber und dessen Investment da.20
2.3 Einzelbewertungsverfahren
2.3.1 Substanzwert-/ Reproduktionswertverfahren
Das Substanzwertverfahren, auch Reproduktionswertverfahren genannt, dient dazu, herauszufinden, welchen Wert das Nettovermögen des Unternehmens hat. Es verfolgt hierbei das Prinzip der Einzelbewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Die Bilanz des Unternehmens dient als Grundlage für die Ermittlung der Substanz bzw. Reproduktionswerte. Es wird bei dem Substanzwert- bzw. Reproduktionswertverfahren angenommen, dass das Unternehmen fortgeführt wird.21
Bei dem Substanzwertverfahren werden die betriebsnotwendigen Vermögensgegenstände zu Reproduktionswerten angesetzt. Die Reproduktionswerte stellen hierbei die Wiederbeschaffungswerte der materiellen und immateriellen Vermögensgegenständen da, welche als Summe einen Maßstab ergeben.22 Die nicht betriebsnotwendigen Vermögensgegenstände werden mit dem Liquidationswert bewertet.
...
1 Vgl. Tampakoudis, I., Noulas,A., Kiosses, N., Drogalas, G.,The effect ofESG onvalue creationfrom mergers and acquisitions. What changed during the COVID 19 pandemic?, 2021, S. 1120ff.
2 Vgl. PwC, M&A Industry Insights, 2021, S.3.
3 Vgl. Seiler, K., Untemehmensbewertung, 2004, S.2ff.
4 Scheck, D., Scheck C., Oscar Wilde fürBotschafte, 2007, S. 96.
5 Vgl. Thommen, J.-P., Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 2020, S. 400ff.
6 Spremann, K., Ernst, D., Untemehmensbewertung, 2010, S.93f.
7 Vgl. Stiefl, J., von Westerholt, K., Wertorientiertes Management, 2008, S.4ff.
8 Vgl. Thommen, J.-P., Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 2020, S. 401ff.
9 Vgl. Born, K., Untemehmensanalyse und Untemehmensbewertung, S. 6f.
10 Vgl. Feix, T., Büchler, J.-P, Straub, T., Mergers & Acquisitions: Erfolgsfaktorenfürmittelständische Unternehmen, 2017, S.17.
11 Vgl. Thommen, J.-P., Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 2020, S. 402ff.
12 Vgl. Drukarczyk, J., Schüler, A., Untemehmensbewertung, 2015, S.10.
13 Vgl. Peemöller, V., PraxishandbuchUntemehmensbewertung, 2019, S.86f.
14 Vgl. Högsdal, N., Brüggemann, J., Binder, C., Untemehmensbewertung mittels Multiples, 2017, S. 49.
15 Vgl. Thommen, J.-P., Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 2020, S. 404ff.
16 Vgl. Ballwieser, W., Hachmeister, D., Untemehmensbewertung: Prozess, Methodenund Probleme, 2016, S.206ff.
17 Vgl. Ballwieser, W., Hachmeister, D., Untemehmensbewertung: Prozess, MethodenundProbleme, 2016, S.lf.
18 Vgl. Meyering, S., Existenzgründung durch Einzeluntemehmenskauf, 2007, S. 93ff.
19 Vgl. Ballwieser, W., Hachmeister, D., Untemehmensbewertung: Prozess, Methodenund Probleme, 2016, S.lf.
20 Vgl. Herfurth, S., Die RegulierungvonRatingagenturenunterBasel II, 2010, S. 63ff.
21 Vgl. Peemöller, V., PraxishandbuchUntemehmensbewertung, 2019, S. 87.
22 Vgl. Kühner, C., Maltry, H., Untemehmensbewertung, S.43f.