Welche Herausforderungen bringt die COVID-19- Pandemie für Menschen mit Depressionen, die im eigenen Wohnraum leben, in Bezug auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben mit sich? Welche Maßnahmen kann die Heilpädagogik einsetzen, um Menschen mit Depressionen in dieser Zeit zu unterstützen?
Zur Beantwortung dieser Fragestellung erfolgt zunächst in Kapitel 1 die Klärung, was COVID-19 ist und welche Maßnahmen zur Bekämpfung ergriffen wurden. In Kapitel 2 wird auf das Krankheitsbild der Depressionen eingegangen. Welches Netzwerk an Teilhabe sich Menschen mit Depressionen aufgebaut haben, wird im 3. Kapitel betrachtet. Das 4. Kapitel dient der Beantwortung der Fragestellung. Darin wird dargelegt, wie die Maßnahmen aus dem 1. Kapitel Auswirkungen auf das vorhandene Netzwerk im 3. Kapitel haben. Der Abschluss der Arbeit bildet mein getroffenes Fazit.
I Inhaltsverzeichnis
II Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
2. COVID-19
2.1 Maßnahmen zur Bekämpfung des COVID-19 Virus
3. Depression
3.1 Symptome
3.2 Prävalenz
4. Teilhabe Netzwerk
4.1DasAmbulantbetreuteWohnen
4.2 Werkstatt für behinderte Menschen
4.3 Psychosoziale Therapien
4.4Tagesstätten
5. Herausforderungen 9
5.1AmbulantbetreutesWohnen
5.2 Werkstatt / Tagesstätte
5.3 Therapien
6. Heilpädagogische Maßnahmen während derPandemie
6.1 Gestaltung sozialer Beziehungen
6.2 Bewegung
6.2.1 Yoga
6.3 Erlebnispädagogik
7. Heilpädagogik Maßnahmen in der Quarantäne
8. Fazit
III Literaturverzeichnis
II Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
Coronaviren sind nicht neu, sie sind bei Vögeln und Säugetieren weit verbreitet. 2002 und 2003 hatte SARS-CoV-1, übertragen durch Fledermäuse, eine Epidemie ausgelöst, bei der weltweit laut WHO 774 Menschen starben. (Coronavirus | Deutsches Zentrum fürlnfektionsforschung, o. J.)
Ende 2019 hatte die WHO über Fälle einer Lungenentzündung unbekannter Ursache informiert. Anfang Januar 2020 wurde die Ursache gefunden, ein neuartiges Coronavirus, SARS-CoV-2. Die Erkrankung, die SARS-CoV-2 auslöst, erhält den Namen COVID-19-Virus. SARS ist ein Akronym für„Schweres AkutesAtemwegssyndrom“. (Weltgesundheitsorganisation, o. J.)
Seitdem hat die COVID-19-Pandemie die ganze Welt im Griff. Sie verändert den Alltag von Millionen Menschen. Begriffe wie Masken, Pandemie, Varianten und Impfung prägen unseren Alltag, die Angst vor einer Ansteckung mit schwerem Verlauf ist allgegenwärtig. Die Gesellschaft verändert sich, wir halten Abstand, tragen Masken und vermeiden den Händedruck. Soziale Kontakte werden eingeschränkt. In besonderen Maße betroffen sind Menschen mit Depressionen oder Menschen mit anderen psychischen Erkrankungen. Das Depressionen während der Corona-Pandemie zugenommen haben und sich bei vorhandener Depression die Symptome verstärkt haben, konnte man aus den Tageszeitungen entnehmen.
httDs://www.focus.de/qesundheit/news/weltweit-ein-viertel-mehr-faelle-deoressionen-weqen- corona-exolodiert-2-qruDDen-am-schlimmsten-betroffen id 24320256.html
Die folgende Seminararbeit setzt sich mit folgender Frage auseinander: Welche Herausforderungen bringt die COVID-19- Pandemie für Menschen mit Depressionen, die im eigenen Wohnraum leben, in Bezug auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben mit sich? Welche Maßnahmen kann die Heilpädagogik einsetzen, um Menschen mit Depressionen in dieserZeit unterstützen?
Zur Beantwortung dieser Fragestellung erfolgt zunächst im 1. Kapitel die Klärung, was COVID-19 ist und welche Maßnahmen zur Bekämpfung ergriffen wurden. Im 2. Kapitel wird auf das Krankheitsbild der Depressionen eingegangen. Welches Netzwerk an Teilhabe sich Menschen mit Depressionen aufgebaut haben, wird im 3. Kapitel betrachtet. Das 4. Kapitel dient der Beantwortung der Fragestellung. Darin wird dargelegt, wie die Maßnahmen aus dem 1. Kapitel Auswirkungen auf das vorhandene Netzwerk im 3. Kapitel haben. DerAbschluss derArbeit bildet mein getroffenes Fazit.
2. COVID-19
Die Krankheitssymptome einer COVID-19 Erkrankung gleichen anderen Atemwegserkrankungen wie Erkältung oder einer Grippe. Laut RKI leiden 42 Prozent der erfassten COVID-19 Fälle unter Husten, 26 Prozent an Fieber und an Schnupfen 31 Prozent. 19 Prozent klagen über eine Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns. Aber auch Halsschmerzen, Atemnot, Übelkeit, Erbrechen, Hautausschlag und Bindehautentzündung sind möglich. Denn nicht nur die Atemwege, sondern auch andere Organsysteme können durch die Infektion betroffen sein. Ein milder Krankheitsverlauf dauert bis zur vollständigen Genesung im Durchschnitt zwei Wochen. (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 2021)
Bei einem schweren Verlauf greift COVID-19 auf die Lunge und andere Organe über, sodass eine Behandlung im Krankenhaus nötig ist. In manchen Fällen ist eine Beatmung nötig. Die Dauer der Genesung ist sehr unterschiedlich und hängt von vielen Faktoren ab. Ein Teil der Erkrankten verstirbt. (Wie gefährlich ist Covid-19?, 2022)
Bei jeder Form des Verlaufes kann es zu Beschwerden kommen, die mehrere Wochen oder Monate anhalten. Müdigkeit, Muskelschwäche und Konzentrationsstörungen sowie depressive Beschwerden können auftreten. Halten die Symptome länger als vier Wochen an, wird dies als Long Covid bezeichnet, länger als zwölf Wochen Post-Covid-Syndrom. (Wie gefährlich ist Covid-19?, 2022)
2.1 Maßnahmen zur Bekämpfung des COVID-19Virus
Im Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) sind unter §28a Besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus- Krankheit-2019, alle Maßnahmen aufgeführt. Jede einzelne auszuführen ist hier im Rahmen dieser Arbeit leider nicht möglich. Es wird eine Begrenzung auf die Maßnahmen vorgenommen, die im alltäglichen Leben die größten Auswirkungen auf Menschen haben. Ziel aller Maßnahmen ist, das Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen und die Infektionsketten zu unterbrechen.
Maskenpflicht
Ab Ende April 2020 erließ die Bundesregierung die Maskenpflicht. Bundesweit gilt seitdem die Pflicht einer Mund- und Nasenbedeckung im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkäufen. Andere Bereiche, die eine Maskenpflicht verlangten, hingen vom jeweiligen Bundesland ab. (Maskenpflicht gilt ab sofort, 2020)
Zu Beginn durften Tuch und Schal benutzt werden, aktuell sind OP-Masken und FFP2-Masken vorgeschrieben.
Kontaktbeschränkungen
Das erste Mal wurden Kontaktbeschränkungen und Ausgangsbeschränkungen am 22. März 2020 beschlossen. Auch hier war das Bundesland auschlaggebend, in dem man lebte. Es gab Unterschiede in der Personenmenge oder in den Ausgangszeiten. Auch Beschränkungen im eigenen Wohnraum wurden eingeführt.
Aktuell werden die Regelungen nach nicht-immunisierten Personen und Geimpften, Genesenen unterschieden. Nicht-Immunisierte dürfen sich nur mit Personen des eigenen Hausstandes und zwei weiteren Personen im öffentlichen Raum treffen. Nicht dazu gezählt werden Geimpfte oder Genesene. Geimpfte oder Genesene dürfen sich im öffentlichen Raum mit zehn weiteren Personen treffen. Im eigenen Wohnraum gelten keine Einschränkungen. (Corona-Regeln im Überblick, o. J.)
Mindestabstand
Eine der wichtigsten Maßnahmen, um sich und andere zu schützen, ist die Einhaltung des Mindestabstands, dieser beträgt 1,5 Meter. So können die Verbreitung und Übertragung über Tröpfchen oder Aerosole verhindert werden. Auf Händeschütteln und Umarmungen wird demnach verzichtet. (Abstand halten, 2021)
Quarantäne
Grundlage der Quarantäne Anordnung findet sich im § 30 IfSG. Eine Quarantäne dauert 14 Tage und bedeutet, dass man sich in häusliche Isolation begibt. (IBBS, 2020)
Impfung
Bis zum 23. Januar 2022 wurden 90 Tsd. Impfdosen in Deutschland verabreicht. Das sind 75,5 % der Bevölkerung. 50% davon sind Geimpfte mit Auffrischungsimpfung. Verimpft werden Impfstoffe von BioNTech/ Pfizer, AtraZeneca, Moderna und Johnson& Johnson.(Bundesministerium für, 2022)
Ab 15.3.2022 wird eine Einrichtungsbezogene Impfpflicht eingeführt. Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen und der Behindertenhilfe müssen einen Nachweis über eine Impfung oder einer Genesung vorlegen.
Testpflicht
Am 8. August 2020 wurde die Testpflicht für Reisende eingeführt. Die aktuelle Teststrategie besteht aus drei Teilen: Testung der symptomatischen Personen, Testung asymptomatischer Personen im Gesundheitswesen und Präventive Testung bei asymptomatischen Personen in allen Bereichen. (RKI - Coronavirus SARS-CoV-2 - Nationale Teststrategie - wer wird in Deutschland auf das Vorliegen einerSARS-CoV-2 Infektion getestet?, 2021)
3G-Regel
3G bedeutet: genesen, getestet, geimpft. Die 3G-Regel legt fest, wann man einen bestimmten Ort oder eine Veranstaltung besuchen kann. Sie gilt für den Arbeitsplatz und die öffentlichen Verkehrsmittel. Dazu gibt es die Erweiterung 3G-Plus, hier müssen genesene oder geimpfte Personen zusätzlich einen PCR-Test vorlegen. Die 2G-Regel gilt nur für Geimpfte und Genesene, getestet reicht nicht aus. (Fragen?, 2022)
3. Depression
Die WHO definiert Depression wie folgt: “Eine Depression ist eine weit verbreitete psychische Störung, die durch Traurigkeit, Interesselosigkeit und Verlust an Genussfähigkeit, Schuldgefühle und geringes Selbstwertgefühl, Schlafstörungen, Appetitlosigkeit, Müdigkeit und Konzentrationsschwächen gekennzeichnet sein kann.“ (Definition einerDepression, 2012)
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