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§ 131 StGB und seine Strafwürdigkeit unter Berücksichtigung des historischen Wandels der Öffentlichkeit nach Habermas

Titel: § 131 StGB und seine Strafwürdigkeit  unter Berücksichtigung des historischen  Wandels der Öffentlichkeit nach Habermas

Seminararbeit , 2008 , 31 Seiten , Note: 14 Punkte

Autor:in: Amang Alzakholi (Autor:in)

Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Die Diskussion über den Zusammenhang von Gewaltdarstellungen und
real ausgeübter Gewalt ist nicht erst mit Aufkommen der Massenmedien
entstanden. Schilderungen von Gewalt gibt es bereits in Homers Odyssee,
und schon im Römischen Reich wurde über die negativen Einflüsse
von Gladiatorenkämpfen auf den menschlichen Charakter diskutiert.
Seit den 70er Jahren ist die Zahl von statistisch erfassten Gewalttaten in
Deutschland drastisch gestiegen. 1984 wird neben dem öffentlichrechtlichen
auch der privatwirtschaftliche Rundfunk zugelassen. Seither
nimmt die Häufigkeit von Gewaltdarstellungen in den Medien rasant zu.
Geschehen in der heutigen Zeit besonders abstoßende, unverständliche
Gewalttaten, müssen die Medien und der Konsum von medialer Gewalt
oft als Erklärung herhalten. Für ein breites Publikum ist diese Erklärung
leicht verständlich und, zumindest auf den ersten Blick, offensichtlich.
Neben Vorschriften des Jugendschutzes u.a. verbietet auch § 131 StGB
Gewaltdarstellungen. Das Besondere dieser Norm ist, dass ihre Intention
darin liegt, Erwachsene bzw. die Öffentlichkeit generell, vor dem Konsum
von medialer Gewalt zu „schützen“. Eine Kollision mit Grundrechten
wie Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit ist daher vorprogrammiert.
Der enorme Einfluss von Medien auf die Öffentlichkeit in allen Bereichen
des Lebens ist nicht zu leugnen. Es gilt zu überprüfen, ob und wie
sich z.B. die ca. 4000 Morde wöchentlich im deutschen Fernsehen auf
die Gesellschaft auswirken. Im Folgenden soll der § 131 StGB durchleuchtet,
seine Tatbestandsmerkmale und sein Rechtsgut erklärt werden.
Sodann sollen der Begriff „Öffentlichkeit“ und sein historischer Wandel
dargestellt werden. Entscheidend geprägt hat diesen Begriff der Soziologe
Jürgen Habermas. Nach Betrachtung der Norm und des Begriffs „Öffentlichkeit“
sollte sich herausstellen, ob ein § 131 StGB notwendig und
auch dazu geeignet ist, die Öffentlichkeit vor Gewalttaten zu schützen,
indem er Gewaltdarstellungen verbietet.

[...]

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

0. Einleitung

A. Gewaltdarstellung in § 131 StGB

I. Historische Entwicklung des § 131 StGB

II. Aktuelle Fassung

III. Tatobjekt

1. Schriften

2. Schilderung grausamer oder sonst unmenschlicher Gewalttätigkeiten gegen Menschen/menschenähnliche Wesen

a) Gewalttätigkeiten gg. Menschen oder menschenähnliche Wesen

b) Grausam

c) Sonst Unmenschlich

d) Schildern der Gewalttätigkeiten

3. Ausdruck der Verherrlichung oder Verharmlosung

4. Darstellung in einer die Menschenwürde verletzenden Weise

a) In einer die Menschenwürde verletzen Weise

b) Darstellen

IV. Tathandlung

V. Subjektiver Tatbestand

VI. Tatbestsandsausschlüsse nach Abs. III und Abs. IV

1. Berichterstattungsprivileg nach § 131 III

2. Erziehungsprivileg nach § 131 IV

VII. Schutzweck der Norm

B. Öffentlichkeit

I. Bedeutung des Begriffs „Öffentlichkeit“

II. Repräsentative Öffentlichkeit

III. Bürgerliche Öffentlichkeit

1. Literarische Öffentlichkeit

2. Rationaler Diskus und Kommunikation zur Meinungsbildung

3. Idealtypus liberaler Öffentlichkeit

4. Aufgaben und Funktionen der Öffentlichkeit

IV. Zerfall der Öffentlichkeit

1. Einfluss und Auswirkungen der Massenpresse

2. Interessenverbände und Spezialistentum

V. Heutiger massenmedialer Einfluss

C. Strafwürdigkeit des § 131 StGB

I. § 131 StGB als staatliche Zensur

II. Zusammenhang von medialer und real ausgeübter Gewalt

III. Fazit / Erforderlichkeit des § 131 StGB

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die Strafwürdigkeit des § 131 StGB (Gewaltdarstellung) vor dem Hintergrund des historischen Wandels der Öffentlichkeit, wie er von Jürgen Habermas beschrieben wurde, um zu klären, ob die Norm als notwendiges Mittel zur Prävention realer Gewalt gerechtfertigt ist.

  • Analyse der Tatbestandsmerkmale und des Schutzzwecks des § 131 StGB.
  • Untersuchung des Begriffs der Öffentlichkeit und ihrer historischen Transformation nach Habermas.
  • Kritische Beleuchtung des Zusammenhangs zwischen medialer Gewaltdarstellung und realer Gewaltanwendung.
  • Bewertung der Verhältnismäßigkeit des § 131 StGB als staatliches Instrument zur Zensur.

Auszug aus dem Buch

I. Bedeutung des Begriffs „Öffentlichkeit“

In Deutschland entstand im 18. Jahrhundert das Wort „Öffentlichkeit“ aus dem Substantiv „öffentlich“, das unterschiedliche Bedeutungen hatte. Im Alt- und Mittelhochdeutschen verstand man unter „öffentlich“ eine bekannte Tatsache. Im Neuhochdeutschen erweiterte sich die Bedeutung auf etwas „dem Staat angehörend oder darauf bezogen“, was dem lateinischen „publicus“ entsprach. Diese Überlieferung stützt sich auf die antiken Kleinstaaten Griechenlands und Roms. Gemäß Hannah Arendt war in der griechischen Antike die Sphäre des Privaten (Oikos) streng getrennt von der Sphäre des Staates (Polis). Jeder Vollbürger hatte aber die Möglichkeit bei den Versammlungen auf dem Marktplatz seine Meinung und Argumentation frei zu äußern, mit anderen zu debattieren und zu streiten. So entstand in dieser Sphäre eine öffentliche Meinung.

Hierzu hatte prinzipiell jeder Zugang. Die Vollbürger waren gleichwertig, d.h. auch ihre Argumente waren es. Dieses Ideal war in der Realität jedoch dadurch stark eingeschränkt, dass nur derjenige die Zeit und Kraft für den Marktplatz investierte, der über genügend Eigentum verfügte, und sich somit der Politik zuwenden konnte. Die von ökonomischen Sorgen und Notwendigkeiten freien Bürger hatten so die Möglichkeit, durch Teilnahme an der Sphäre der Öffentlichkeit zur Bildung einer öffentlichen Meinung beizutragen, die wiederum enormen Einfluss auf die Politik des Staates hatte. Heute wird unter Öffentlichkeit die Gesamtheit „jener Sachverhalte, die alle angehen und daher gesellschaftlich zu regeln sind“ verstanden, also alle für die öffentliche Meinungsbildung bedeutsamen Umstände. Dazu zählen Ereignisse, Entwicklungen und Umstände verschiedenster Bereiche und deren Wahrnehmung und Bewertung. Dieses Verständnis von Öffentlichkeit stellt den Gegensatz zur privat-individuellen Willkür im häuslichen Bereich dar. Die Diskurstheorien begreifen die Öffentlichkeit als „die Gesamtheit der potentiell an einem Geschehen teilnehmenden Personen.“

Zusammenfassung der Kapitel

0. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die steigende Frequenz von Gewaltdarstellungen in den Medien und stellt die Forschungsfrage, ob § 131 StGB als Mittel zum Schutz der Öffentlichkeit vor realer Gewalt heute noch gerechtfertigt ist.

A. Gewaltdarstellung in § 131 StGB: Dieses Kapitel analysiert detailliert die gesetzliche Entwicklung, die Tatbestandsmerkmale, den Schutzweck sowie die Berichterstattungs- und Erziehungsprivilegien der Norm.

B. Öffentlichkeit: Hier wird der historische Wandel des Begriffs „Öffentlichkeit“ von der Antike über die bürgerliche Öffentlichkeit bis hin zum Zerfall durch Massenmedien und Interessenverbände anhand der Theorien von Jürgen Habermas untersucht.

C. Strafwürdigkeit des § 131 StGB: Das abschließende Kapitel bewertet § 131 StGB als staatliches Zensurinstrument, hinterfragt die wissenschaftliche Evidenz für den Zusammenhang zwischen medialer Gewalt und realer Gewaltausübung und kommt zu einem negativen Fazit bezüglich der Erforderlichkeit der Norm.

Schlüsselwörter

§ 131 StGB, Gewaltdarstellung, Öffentlichkeit, Jürgen Habermas, Medienethik, Zensur, Grundrechte, Meinungsfreiheit, Strafrecht, Sozialschädlichkeit, Massenmedien, Demokratie, Gewaltprävention, Publizistik, Gesellschaftskritik

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der strafrechtlichen Norm des § 131 StGB, welche die Verbreitung von Gewaltdarstellungen verbietet, und stellt deren Rechtfertigung in einem demokratischen Rechtsstaat in Frage.

Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Zentral sind die juristische Analyse von § 131 StGB, die mediensoziologische Theorie der „Öffentlichkeit“ nach Habermas sowie die wissenschaftliche Debatte über die Wirkung von Medien auf reales Gewaltverhalten.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage der Arbeit?

Das Ziel ist es zu erörtern, ob § 131 StGB ein notwendiges und geeignetes Mittel darstellt, um die Öffentlichkeit vor durch Medien induzierter Gewalt zu schützen, insbesondere unter Berücksichtigung von Grundrechten.

Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?

Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse des StGB in Verbindung mit einer mediensoziologischen und historisch-philosophischen Untersuchung, gestützt auf Fachliteratur und Diskurstheorien.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Auslegung des Tatbestands § 131 StGB, die theoretische Herleitung des Öffentlichkeit-Begriffs und die kritische Diskussion der Wirkungszusammenhänge von Medien und realer Gewalt.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind unter anderem § 131 StGB, Gewaltdarstellung, Öffentlichkeit, Jürgen Habermas, Zensur und die Frage nach der Erforderlichkeit des Strafrechts als ultima ratio.

Inwiefern beeinflussen die Theorien von Jürgen Habermas die Argumentation?

Habermas liefert das Fundament für das Verständnis einer diskursiven Öffentlichkeit, die zur Kontrolle staatlichen Handelns notwendig ist; seine Theorien dienen als Maßstab, um § 131 StGB als potenziellen Eingriff in diese notwendige Zwischensphäre zu kritisieren.

Zu welchem Ergebnis kommt der Autor bezüglich der Erforderlichkeit von § 131 StGB?

Der Autor kommt zu dem Schluss, dass § 131 StGB nicht erforderlich ist, da die praktischen Auswirkungen gering sind, der Eingriff in Grundrechte unverhältnismäßig erscheint und andere Schutzmechanismen (wie der Jugendschutz) bereits existieren.

Ende der Leseprobe aus 31 Seiten  - nach oben

Details

Titel
§ 131 StGB und seine Strafwürdigkeit unter Berücksichtigung des historischen Wandels der Öffentlichkeit nach Habermas
Hochschule
Universität Bielefeld
Veranstaltung
Strafrechtlicher JURA-Kurs für Denkerinnen und Denker
Note
14 Punkte
Autor
Amang Alzakholi (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2008
Seiten
31
Katalognummer
V118947
ISBN (eBook)
9783640221875
ISBN (Buch)
9783640223688
Sprache
Deutsch
Schlagworte
StGB Strafwürdigkeit Berücksichtigung Wandels Habermas Strafrechtlicher JURA-Kurs Denkerinnen Denker
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Amang Alzakholi (Autor:in), 2008, § 131 StGB und seine Strafwürdigkeit unter Berücksichtigung des historischen Wandels der Öffentlichkeit nach Habermas , München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/118947
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Leseprobe aus  31  Seiten
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