Es gibt zunächst eine kleine Einführung in den Bereich einer sexuellen Belästigung. Anschließend wird der Tatbestand der sexuellen Belästigung in der Schweiz (Art. 198 StGB) und in Österreich (§ 218 öStGB) ausführlich beschrieben. Beide Tatbestände werden kriminalpolitisch diskutiert. Die Seminararbeit endet mit einem Rechtsvergleich zum deutschen Strafrecht, also zum Tatbestand der sexuellen Belästigung in Deutschland.
Im Folgenden zeige ich den Straftatbestand der sexuellen Belästigung in der Schweiz und in Österreich auf. Insbesondere überprüfe ich die jeweiligen Normen auf Tatbestandsebene, vergleiche diese miteinander und zeige Parallelen und Unterschiede zum deutschen Strafrecht auf und stelle die Grenzen des Schutzbereiches dar. Außerdem gehe ich auf
mögliche kriminalpolitische Diskussionen und mögliche Rechtsreformen ein. Es stellt sich außerdem weiterhin die Frage, ob die sexuelle Belästigung ein Bagatelldelikt darstellt und wie dieses verfolgt werden kann.
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung
B. Sexuelle Belästigung in der Schweiz
I. Straftatbestand – Art.198 StGB
1. Sexuelle Belästigung durch Vornahme einer sexuellen Handlung vor jemanden – Art.198 Abs.1 StGB
2. Tätliche sexuelle Belästigung – Art.198 Abs.2 Alt.1 StGB
3. Verbale sexuelle Belästigung – Art.198 Abs.2 Alt.2 StGB
II. Art.198 StGB – als Auffangtatbestand?
III. Das Verhältnis zum Zivilrecht
IV. Kriminalpolitische Diskussion und Ausblick
1. Materielles Recht als Hürde
2. Eventuelle Reform der Straftatbestände
a. Reformvorschläge
b. Kritik der Reformvorschläge
C. Sexuelle Belästigung in Österreich
I. Straftatbestand - §218 öStGB
1. §218 Abs.1 öStGB
2. §218 Abs.1a öStGB
3. §218 Abs.2a und 2b öStGB
4. verbale und nonverbale Belästigungen
II. Die Tatbestandsmerkmale und deren Bestimmtheit
1. die geschlechtliche Handlung nach §218 Abs.1 öStGB
a. geschlechtliche Handlung am Opfer
b. geschlechtliche Handlung vor dem Opfer
c. Auslösen eines Ärgernisses
2. Verletzung der Würde nach §218 Abs.1a öStGB
3. öffentliche geschlechtliche Handlung nach §218 Abs.2 öStGB
4. Gemeinschaftliche Begehung nach §218 Abs.2a und 2b öStGB
III. Kriminalpolitische Diskussion
D. Rechtsvergleich Deutschland – Österreich – Schweiz
I. Schweiz: sexuelle Handlung
II. Österreich: geschlechtliche Handlung
III. Deutschland: sexuell bestimmte Weise berührt und belästigt
IV. Gegenüberstellung
E. Schlussbemerkung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht und vergleicht die strafrechtlichen Regelungen zur sexuellen Belästigung in der Schweiz und in Österreich, um deren Wirksamkeit als Schutzinstrumente der sexuellen Selbstbestimmung sowie deren Einordnung als Bagatelldelikt zu bewerten.
- Analyse des Straftatbestands der sexuellen Belästigung (Art. 198 StGB) in der Schweiz.
- Untersuchung der Rechtslage (§ 218 öStGB) und der Tatbestandsmerkmale in Österreich.
- Kriminalpolitische Diskussion über Reformbedarfe und die Problematik von Auffangtatbeständen.
- Rechtsvergleich zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz hinsichtlich der Strafbarkeitsschwellen.
Auszug aus dem Buch
A. Einführung
Sexuelle Belästigung ist ein Straftatbestand und unter anderem ein Mittel zur Machtausübung, bei dem Machtgefälle bzw. Abhängigkeitsverhältnisse eindeutig sexualisiert und damit aufrechterhalten werden. Inhaltlich handelt es sich bei der sexuellen Belästigung um ein unerwünschtes Verhalten, bei dem sich das Opfer unwohl und in seiner Würde verletzt fühlt. In Deutschland wurde sexuelle Belästigung lange als „Grapschen“ verharmlost. Erst mit der Reform des Sexualstrafrechts wird die sexuelle Belästigung als Straftat eingestuft.
Wer eine andere Person „in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt“, muss nun mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen. Das Sexualstrafrecht in Deutschland schützt die sexuelle Selbstbestimmung. Diese ist ein Grundrecht, welches in Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG als allgemeines Persönlichkeitsrecht enthalten ist. Sexuelle Belästigung wird in den meisten westlichen Ländern als Diskriminierung gesehen und ist auch im Sinne des Arbeitsrechts rechtswidrig. Die sexuelle Belästigung ist abzugrenzen vom sexuellen Missbrauch sowie der körperlichen Gewaltanwendung. Doch was heißt „Nein zu sexuellen Handlungen“ in anderen Rechtsordnungen und zählt ein Übergehen des „Neins“ direkt als sexuelle Belästigung? In vielen Ländern gibt es kein Sexualstrafrecht bzw. kein einheitliches Sexualstrafrecht. Die unterschiedliche Handhabung in den westlichen Rechtsordnungen ist äußerst interessant und sehr unterschiedlich.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Die Einleitung definiert sexuelle Belästigung als Mittel zur Machtausübung und thematisiert die Notwendigkeit ihrer strafrechtlichen Erfassung im Kontext der sexuellen Selbstbestimmung.
B. Sexuelle Belästigung in der Schweiz: Dieses Kapitel erläutert den Art. 198 StGB, beleuchtet dessen Funktion als Auffangtatbestand sowie die kriminalpolitische Diskussion über dessen Reformbedarf angesichts aktueller Anforderungen.
C. Sexuelle Belästigung in Österreich: Das Kapitel analysiert den § 218 öStGB, differenziert zwischen verschiedenen Belästigungsformen und bewertet die Bestimmtheit der gesetzlichen Tatbestandsmerkmale.
D. Rechtsvergleich Deutschland – Österreich – Schweiz: Hier erfolgt eine Gegenüberstellung der Strafbarkeitsschwellen in den drei Ländern, wobei insbesondere die unterschiedliche Definition der sexuellen Handlung kritisch beleuchtet wird.
E. Schlussbemerkung: Die Autorin fasst zusammen, dass die Reformbestrebungen menschenrechtlich geboten sind, jedoch die Herausforderungen bei der Beweisbarkeit in Strafverfahren weiterhin bestehen bleiben.
Schlüsselwörter
Sexuelle Belästigung, Strafrecht, Schweiz, Österreich, Deutschland, StGB, sexuelle Selbstbestimmung, Auffangtatbestand, Rechtsvergleich, sexuelle Handlung, Reformbedarf, Istanbul-Konvention, Würdeverletzung, Beweisproblematik, Strafbarkeit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Seminararbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der strafrechtlichen Bewertung sexueller Belästigung und deren Einordnung als Bagatelldelikt im Vergleich verschiedener Rechtsordnungen.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Zentrale Themen sind die Ausgestaltung von Sexualstrafrechtsnormen, das Spannungsfeld zwischen Auffangtatbeständen und effektivem Opferschutz sowie die kriminalpolitische Diskussion um Reformen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die Normen in der Schweiz und in Österreich auf Tatbestandsebene zu analysieren, sie untereinander und mit dem deutschen Recht zu vergleichen sowie die Grenzen des jeweiligen Schutzbereiches aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode findet Anwendung?
Die Arbeit nutzt die rechtsvergleichende Methode, um Parallelen und Unterschiede in den Straftatbeständen der untersuchten Länder zu identifizieren und zu bewerten.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Darstellung der Schweizer und österreichischen Rechtslage, die Analyse der Tatbestandsmerkmale (z.B. geschlechtliche Handlung, Würdeverletzung) sowie einen umfassenden Rechtsvergleich.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Wichtige Begriffe sind sexuelle Selbstbestimmung, StGB, Rechtsvergleich, Auffangtatbestand und Reformbedarf im Sexualstrafrecht.
Wie unterscheidet sich der Schweizer Straftatbestand Art. 198 StGB vom österreichischen Pendant?
Während in der Schweiz verbale Belästigungen und Handlungen vor dem Opfer unter den Tatbestand fallen können, setzt die österreichische Regelung des § 218 öStGB bei der geschlechtlichen Handlung meist einen Körperkontakt voraus.
Warum wird die Einstufung als „Bagatelldelikt“ in der Arbeit kritisiert?
Die Autorin argumentiert, dass die Einstufung als Übertretung bei gleichzeitigem Fehlen eines einheitlichen Sexualstrafrechts der Schwere nicht-konsensueller sexueller Übergriffe nicht gerecht wird.
- Arbeit zitieren
- Julia Dziwniel (Autor:in), 2021, Sexuelle Belästigung in anderen Rechtsordnungen: Schweiz /Österreich, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1185555