Wie beeinflusste die NS-Ideologie den Unterricht in der Volksschulunterstufe zwischen 1933 und 1940?
Um einen Einblick in die Veränderungen der Unterrichtsinhalte in der Volksschule zu bekommen, wird im zweiten Kapitel zunächst die Volksschule vor der Machtergreifung während der Weimarer Republik beleuchtet. Darauf folgt dann die Darstellung der ersten Veränderungen in der Schule unmittelbar nach der Machtergreifung Adolf Hitlers 1933. Nachdem im dritten Kapitel die NS-Ideologie der Nationalsozialisten näher betrachtet wurde, wird im vierten Kapitel zunächst auf die allgemeinen Erziehungsziele des Nationalsozialismus eingegangen, die von Adolf Hitler und seinen politischen Sympathisanten manifestiert wurden. Dabei wird auch der Unterschied zum Erziehungsverständnis in der Weimarer Republik aufgezeigt. Anschließend werden in Kapitel fünf die gelehrten Unterrichtsinhalte und die damit verbundene Ideologievermittlung untersucht. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf das Fach Heimatkunde und die Themengebiete Rassenkunde und Vererbungslehre gelegt. Im Anschluss daran wird ein Blick auf den Sportunterricht als weiteres wichtiges Fach im bestehenden Fächerkanon der Volksschulunterstufe geworfen. In diesem Kapitel wird dabei vor allem Bezug zu den Richtlinien für die Erziehung und den Unterricht in der Volksschule genommen, die im Jahre 1937 und 1939 erschienen sind. Abschließend wird im Fazit noch einmal Bezug zu der Frage genommen, inwiefern die NS-Ideologie den Unterricht und das Fächerrepertoire der Volksschulunterstufe beeinflusst haben.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Volksschule im Nationalsozialismus
2.1 Die Volksschule im Wandel
2.2 Der Stellenwert der Volksschule im Nationalsozialismus
3. Elemente der nationalsozialistisch zu vermittelnden Ideologie
3.1 Die Rassenideologie
3.1.1 Rassenkunde
3.1.2 Antisemitismus
3.2 Das Führer-Gefolgschaftsprinzip
3.3 Die Volksgemeinschaftsideologie
3.4 Das Eliteprinzip
4. Erziehung in der Volksschulunterstufe
4.1 Allgemeine Erziehungsziele im Nationalsozialismus
4.2 Das oberste Erziehungsziel der Schule
5. Unterricht in der Volksschulunterstufe
5.1 Der „Bildungsauftrag “ der Volksschulunterstufe
5.2 Veränderungen im Fächerkanon der Volksschulunterstufe
5.2.1 Reichsrichtlinien der unteren vier Jahrgänge von 1939
5.2.2 Veränderungen im Fach Heimatkunde
5.2.3 Die Rolle des Sportunterrichts im Nationalsozialismus
5.2.4 Veränderungen im Stundenrepertoire der Mädchen und Jungen
5.2.5 Einführung neuer Unterrichtsgebiete
5.3 Veränderungen der Methoden, Lernformen und Verhaltensweisen der Lehrenden in der Volksschule
6. Schluss/Fazit
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
I. Einleitung
„Wir wollen in unserer Schule keine theoretischen, sondern politische Menschen bilden, wir
wollen Tatmenschen. [...] Geschichte nationalsozialistisch gesehen; Märchen
nationalsozialistisch verstanden, Erkunde nationalsozialistisch betrieben; Lebenskunde
nationalsozialistisch gedacht usw. [...] So gilt sowohl für die Auslese wie für die Vermittlung
völkischer Bildung der Grundsatz der Politisierung: es gilt unserer deutschen Jugend eine
Bildung zu geben, die sie im höchsten Grad einsatzwillig macht. [...]“ (Huber 1944, S. 62 in:
Nyssen 1979, S. 31)
Nach der Machtergreifung Adolf Hitlers im Januar 1933 fanden neben der Machtausweitung seiner Partei, der NSDAP, große Veränderungen in den Strukturen und Methoden des Schulwesens statt. Die nationalsozialistische Weltanschauung wurde zum Fundament erzieherischen Handelns und mit ihr die Vermittlung von Rasse, Gemeinschaft und Führerkult (vgl. Kinz 1990, S.89). Die Schule und der Unterricht waren entsprechend dem Zitat von Franz Josef Huber (Mitglied des Nationalsozialistischen Lehrerbundes) fortan geprägt von nationalsozialistischen Ideologien und einer strengen Wehrerziehung, denn die hohe Aufgabe der Schule war es, die Jugend in einem nationalsozialistischen Geiste „zur Volksgemeinschaft und zum vollen Einsatz für Führer und Nation zu erziehen.“ (Götz 1997, S.198)
Die vorliegende Hausarbeit beschäftigt sich mit der Erziehung und dem Unterricht in der Volksschulunterstufe zur Zeit des Nationalsozialismus. Ziel dabei ist es, anhand von ausgewählten Fächern die innerschulische Umsetzung der nationalsozialistischen Erziehungsziele und der NS-Ideologie sowie die damit einhergehenden Veränderungen der Unterrichtsinhalte der einzelnen Unterrichtsfächer zu untersuchen. Der Fokus wird dabei ausschließlich auf die Volksschule und insbesondere auf die unteren vier Jahrgänge der Volksschule gelegt, da im Dritten Reich etwa 90% der Schüler*innen die Schule mit einem Volksschulabschluss oder einem Abgangszeugnis der Volksschule verließen (vgl. Franck/ Asmus 1983, S.7) und damit die Mehrheit der Jugendlichen darstellten. Aufgrund des Umfangreichtums der Thematik wird sich die Hausarbeit hauptsächlich auf den Zeitraum von 1933-1940 beziehen. Für die vorliegende Hausarbeit ergibt sich daher folgende Fragestellung:
„Wie beeinflusste die NS-Ideologie den Unterricht in der Volksschulunterstufe zwischen
1933 und 1940“?
Um einen Einblick in die Veränderungen der Unterrichtsinhalte in der Volksschule zu bekommen, wird im zweiten Kapitel zunächst die Volksschule vor der Machtergreifung während der Weimarer Republik beleuchtet. Darauf folgt dann die Darstellung der ersten Veränderungen in der Schule unmittelbar nach der Machtergreifung Adolf Hitlers 1933. Nachdem im dritten Kapitel die NS-Ideologie der Nationalsozialisten näher betrachtet wurde, wird im vierten Kapitel zunächst auf die allgemeinen Erziehungsziele des Nationalsozialismus eingegangen, die von Adolf Hitler und seinen politischen Sympathisanten manifestiert wurden. Dabei wird auch der Unterschied zum Erziehungsverständnis in der Weimarer Republik aufgezeigt. Anschließend werden in Kapitel fünf die gelehrten Unterrichtsinhalte und die damit verbundene Ideologievermittlung untersucht. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf das Fach Heimatkunde und die Themengebiete Rassenkunde und Vererbungslehre gelegt. Im Anschluss daran wird ein Blick auf den Sportunterricht als weiteres wichtiges Fach im bestehenden Fächerkanon der Volksschulunterstufe geworfen. In diesem Kapitel wird dabei vor allem Bezug zu den Richtlinien für die Erziehung und den Unterricht in der Volksschule genommen, die im Jahre 1937 und 1939 erschienen sind. Abschließend wird im Fazit noch einmal Bezug zu der Frage genommen, inwiefern die NS-Ideologie den Unterricht und das Fächerrepertoire der Volksschulunterstufe beeinflusst haben.
2. Die Volksschule im Nationalsozialismus
2.1 Die Volksschule im Wandel
Vor der Zeit des Nationalsozialismus in der Weimarer Republik bestand eine allgemeine achtjährige Volksschulpflicht für alle Schüler*innen. Daran knüpften sich aufbauende Fortbildungsschulen an, die mindestens bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besucht werden mussten. Die Volksschule bestand aus einer vierjährigen Grundschule, die von allen Kindern besucht wurde und trennte sich danach in das niedere, mittlere und höhere Schulwesen auf. Aufgabe der Grundschule war es, die Schüler*innen nach dem 4. Schuljahr auf die weiterführenden Schulen zu überweisen. Die Zuteilung auf diese Schulen war unabhängig von der gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Stellung der Familie oder Konfession. Entscheidend waren die Neigungen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler (vgl. Klemm 2001, S. 24).
Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten kam es zu Änderungen im Aufbau des Schulsystems. Das Hauptziel der Änderungen bestand darin, das Schulsystem zu vereinheitlichen und die bestehende Typenvielfalt der Schulen zu reduzieren. In der Volksschule kam es dabei zu einigen Umstrukturierungen. Am 30. Januar 1934 wurde die Zuständigkeit für das Erziehungs- und Unterrichtswesen den Ländern entzogen und dem Reich übertragen (vgl. Ottweiler 1979, S.89). Im Zuge dessen wurde das Reichserziehungsministerium gegründet. Mit der Gründung des Reichserziehungsministeriums war zum ersten Mal in der deutschen Schulgeschichte eine zentralstaatliche Instanz für die Bildungspolitik gegründet worden. Die schulpolitische Verantwortung sowie alle organisatorischen und inhaltlichen Fragen des Schul- und Unterrichtswesens lagen von nun an nicht länger in den Händen der einzelnen Länder, sondern wurden auf das Reich übertragen (vgl. Götz 1997, S. 23). Unter dem Vorsitz von Reicherziehungsminister Rust gab es eine Konferenz mit allen Vertretern der Länderkultusministerien und den Stellvertretern der Parteikanzlei sowie der Reichsleitung des NSLB (Nationalsozialistischer Lehrerbund), um über die Neugestaltung des Volksschulaufbaus zu diskutieren (vgl. Ottweiler 1979, S. 89). Nach vielen Kompromissen und Debatten verfasste die NSLB-Reichsleitung Ende 1936 einen Vorschlag zum Neubau des Schulwesens. Dieser Vorschlag erstrebte eine vierjährige Grundschulzeit. Daran anschließend sollten die Schüler*innen eine Oberschule besuchen, in der sie nach dem 6. Schuljahr entscheiden konnten, ob sie auf eine Aufbauschule wechseln wollen (vgl. Ottweiler 1979, S. 93).
Am 6. Juli 1938 wurde schließlich das Reichsschulpflichtgesetz verfasst (vgl. ebd. S.94).
Mit diesem Gesetz wurde eine Schulpflicht ab dem vollendeten 6. Lebensjahr und eine 8-jährige Volksschulpflicht bestimmt.
Zusätzlich wurde für geistig und körperlich behinderte Schüler*innen der Besuch einer für sie geeigneten Sonderschule Pflicht. Außerdem wurde eine Berufsschulpflicht eingeführt, die besagte, dass die Schüler*innen nach Beendigung der Volksschule drei Jahre lang die Berufsschule besuchen mussten (vgl. Ottweiler, 1979, S. 94). Hinzu kamen zusätzliche Erlasse, um eine Gleichschaltung zu erreichen. Dies sah unter anderem einen gemeinsamen Beginn des Schuljahres und einheitliche Ferientermine vor (vgl. Ottweiler 1979, S. 96).
2.2 Der Stellenwert der Volksschule im Nationalsozialismus
„Die Volksschule hat mit den anderen Schularten und neben den Gliederungen der Partei, dem Arbeitsdienst und dem Heer die hohe Aufgabe, die deutsche Jugend zur Volksgemeinschaft und zum vollen Einsatz für Führer und Nation zu erziehen“ (Apel & Klöckler 2000, S. 107).
Mit dieser Zielbestimmung, die im Erlass zur Einführung der Richtlinien für die unteren Jahrgänge der Volksschule beschrieben ist, stuft Rust die Grundschule als eine der Partei, dem Arbeitsdienst und dem Militär gleichrangige Erziehungsinstanz ein. Damit wird die Dominanz, die die Schule als Erziehungs- und Unterrichtsinstitution im außerfamiliären Bereich hat eingeschränkt. Dies wird auch daran deutlich, dass die Volksschule in den Richtlinien nur als Teil der nationalsozialistischen Erziehungsordnung betitelt wird (vgl. Götz 1997, S. 28). Der reduzierte Stellenwert der Schule als staatliches Bildungswesen wird auch in Hitlers Vorstellungen von Erziehung deutlich, die er in einer Rede wiederholt hat. „JugenderziehungJungvolk- Hitlerjugend- Arbeitsdienst- Partei- Wehrmacht, sie sind alle Einrichtungen dieser Erziehung und Ausbildung unseres Volkes“ (Hitler in: Domarus 1988, S. 666). Hitler erwähnt in dieser Auflistung über die Erziehungskette unseres Volkes in keiner Weise die Schule. Dies deutet auf einen reduzierten Stellenwert der Schule im Nationalsozialismus gegenüber der Vergangenheit hin (vgl. Götz 1997, S. 29). Ein weiterer Grund für den Einflussverlust der Schule im außerhäuslichen Erziehungssektor ist die Gründung der parteiamtlichen Jugendorganisationen Hitlerjugend und Bund Deutscher Mädel. Diese wurden durch das Reichsgesetz über die Hitlerjugend am 1. Dezember 1936 neben dem Elternhaus und der Schule zu einer gleichwertigen Erziehungsinstanz legalisiert und die politische Eigenaktivität der Schule wurde somit stark eingeschränkt (vgl. Scholtz 1985, S. 64). Die Hitlerjugend hatte, wie auch die Schule, den gesetzlich verankerten Auftrag, die Jugend zu körperlich fitten, geistigen und sittlichen jungen Menschen zu erziehen (vgl. Apel & Klöckler 2000, S. 48).
Obwohl eine einvernehmliche Zusammenarbeit zwischen Schule und Hitlerjugend immer wieder vom Reicherziehungsministerium betont wurde, kam es bis zum Kriegsende immer wieder zu Konflikten zwischen den beiden Einrichtungen (vgl. Götz 1997, S. 30).
3. Elemente der nationalsozialistisch zu vermittelnden Ideologie
Hitler beschreibt in seinem Buch Mein Kampf Grundprinzipien der nationalsozialistischen Weltanschauung. Dieses Kapitel der Hausarbeit beschäftigt sich vorrangig mit den Grundaussagen der nationalsozialistischen Weltanschauung, die später auch den Hauptinhalt der in der Schule zu vermittelnden Ideologie bildeten und wichtige Bestandteile der Rassenkunde waren. Diese Ansichten bildeten zudem die spätere Grundlage für die NS- Schulung der Lehrerschaft (vgl. Ortmeyer 1996, S. 19).
3.1 Die Rassenideologie
3.1.1 Rassenkunde
Kernpunkt von Hitlers Ausführungen in seinem Buch Mein Kampf ist der Rassengedanke. Unter den Begriff Rasse wird eine Gruppe von Menschen verstanden, die über weitgehend gleiche leibliche und seelische Eigenschaften verfügen (vgl. Günther 1934, S. 6). Im Verständnis der NS-Rassenkunde wurde von insgesamt fünf vorkommenden Hauptrassen ausgegangen: der nordischen, westischen, dinarischen, ostischen sowie der ostbaltischen und fälischen Rasse. Die nordische Rasse stellte dabei das rassische Ideal des Nationalsozialismus dar (vgl. Günther 1934, S. 22). Hitler beschrieb die nordisch-arische Rasse als schöpferische Rasse, der die menschliche Kultur sowie alle Ergebnisse von Kunst, Wissenschaft und Technik zu verdanken ist (vgl. Hitler 1932, S. 317 in: Nyssen 1979, S. 20). Dem gegenüber standen nach Hitler die außereuropäischen Rassen (vgl. Ortmeyer 1996, S. 25).
In einem Amtsblatt des Reichsministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung im Jahre 1935 wird die besondere Bedeutung der nordischen Rasse gegenüber der anderen Rassen erneut deutlich. Hier wird ausdrücklich betont, dass „das nordisch-bestimmte Rassengemisch des heutigen deutschen Volkes gegenüber andersrassigen, fremdvölkischen Gruppen, besonders also dem Judentum gegenüber herausgestellt werden“ (Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung 1935, S. 44) muss.
Das NS-rassenkundliche Ideal von der Gestalt der nordischen Rasse waren hohe Beine, breite Schultern und eine schmale Hüfte (vgl. Günther 1934, S. 38). Die nordische Rasse verkörperte also einen schlanken aber dennoch kräftigen Körper. Der Schädel sollte nach NS-Rassenkunde langschädlig und schmalgesichtig gebaut sein, sodass ein scharfer Gesichtsschnitt erkennbar ist (vgl. Günther 1934, S. 38).
Zudem war die nordische Rasse mit weichem, hellen Haar, blauen Augen und einer rosigweißen Hautfarbe gekennzeichnet (vgl. Günther 1934, S. 22).
Zur Untermauerung dieser Rassentheorie berief sich Hitler auf den Sozialdarwinismus. Dabei stützte er sich auf die Natur als angeblich unangreifbare Autorität. Diese Autorität verlangte den „Sieg des Stärkeren und die Vernichtung des Schwachen oder seine bedingungslose Unterwerfung“ (Ortmeyer 1996, S. 22). Zudem durfte sich nach dem Rassengesetz des Sozialdarwinismus jedes Tier nur mit einem Genossen der gleichen Art paaren (vgl. ebd. S. 22).
3.1.2 Antisemitismus
„Hitler und die NSDAP richteten ihren Rassismus in der Propaganda vor allem gegen die jüdische Bevölkerung“ (Ortmeyer 1996, S. 25). Dies wird auch als Antisemitismus bezeichnet. Nach der grundlegenden These von den außereuropäischen Rassen wurden nach den Juden auch Zigeuner als außereuropäische Rasse und damit als nicht arisch angesehen (vgl. Ortmeyer 1996, S. 25). Hitler beschrieb den ewigen Juden als eine Rasse, die die Rasse des Ariers vernichten wollte und charakterisierte sie mit den negativsten Eigenschaften (vgl. Nyssen 1979, S. 20). Charakteristisch war es damals, die Juden als Schmarotzer, Schädling, Rassenschänder, Lügner und Betrüger sowie Kultur- und Volkszersetzer darzustellen (vgl. Hitler 1933 S.334ff. in: Ossietzky 2005, S. 64). Der
Hass gegen die Juden und Zigeuner spiegelte sich auch in einem Runderlass des Innenministers über das Verbot von Rassenmischehen vom 26. November 1935 wider. Laut dem Runderlass ging von Eheschließungen von deutschblütigen Personen mit Juden, Zigeunern, Bastarden oder Negern eine Gefahr für das deutsche Blut aus (vgl. Ortmeyer 1996, S. 25). Die Folgen einer Blutsvermischung oder Rassenkreuzung war demnach immer ein sinkendes Rassenniveau und ein geistig-körperlicher Rückgang (vgl. Hitler 1933 S.324 in: Ossietzky 2005, S. 57). Wie solchen Rassenvermischungen entgegenzuwirken waren bzw. wie die Folgen von bereits bestehenden Rassenvermischungen wieder beseitigt werden konnten, beschrieb Hitler ebenfalls in Mein Kampf. Nach Hitler gab es im deutschen Volkskörper immer noch große unvermischt gebliebene Bestände an arischen Genen, die zusammengeführt werden sollten. Die Zeugungsfähigkeit von Belasteten, Krüppeln oder Kranken sollte nach Hitler verhindert werden. Stattdessen sollten die Gesunden und reinen Menschen möglichst viele Kinder zeugen und gebären (vgl. Wippermann 1998, S.13f.). Juden oder Zigeuner verhinderten nach Hitlers Ansicht diese rassische Gesundung des deutschen Volkes, weshalb er sie auch deshalb so hasste (vgl. ebd. S. 14).
[...]