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Hausarbeit, 2021
20 Seiten, Note: 1,0
Einleitung
1. Grundzüge der Kriegsschulddebatte in der unmittelbaren Nachkriegszeit
2. Die Schuldfrage in der öffentlichen Wahrnehmung des Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozesses
3. Schuldverlagerung in Briefen an den Hauptanklagevertreter Jackson
3.1. Schuld ist Versailles. Politisches Verhalten der Siegermächte nach 1918
3.2. Schuld sind die, die Hitler duldeten. Passivität der Westmächte in den 1930ern
3.3. Schuld sind die aggressiven Großmächte. „Einkreisungspolitik“ und angebliche alliierte Kriegstreiberei in den späten 1930ern.
3.4. Schuld sind die Juden. Die jüdische Kriegsverschwörung und weitere antisemitische Schuldverlagerungen.
4. Schlussbetrachtungen
5. Literatur- und Quellenverzeichnis
5.1. Quellen
5.1.1. Verzeichnis der Briefe
5.1.2. Weitere Quellen (1945-1946)
5.2. Literatur
Der Dichter Ernst Wiechert beschrieb in seiner „Rede an die deutsche Jugend“ Ende 1945 die Orientierungslosigkeit vieler Deutscher nach der verheerenden Niederlage im Zweiten Weltkrieg:
„In diesen zwölf Jahren war fast ein ganzes Volk bis auf den Grund seiner Seele verdorben und vergiftet. ... In diesen zwölf Jahren waren auch die letzten Fäden durchschnitten worden, die ein Volk an seine Vergangenheit binden und mit der Umwelt anderer Völker verknüpfen. In ihnen war das Recht gestorben, die Wahrheit, die Freiheit, die Menschlichkeit.“1
Diese zwölf Jahre der nationalsozialistischen Prägung, der Schock der Niederlage, aber besonders auch individuelles persönliches Leiden durch Zerstörung, Flucht oder Verlust verhinderten ein gemeinsames Schuldbewusstsein in der deutschen Gesellschaft. Eine Debatte um die Frage nach der Schuld am Nationalsozialismus und am Grauen des Zweiten Weltkrieges prägte die Öffentlichkeit. Weit verbreitet war ein Bedürfnis, all die Verbrechen der letzten Jahre zu erklären, ohne die Schuld des deutschen Volkes zu überhöhen oder anerkennen zu wollen. Dieses Bedürfnis konnte durch unterschiedliche Mechanismen erfüllt werden: Ein Großteil der Bevölkerung konzentrierte sich auf das eigene Unglück und nahm eine schuldentlastende Opferrolle an.2 Sie seien Opfer der böswilligen Nazis oder des dämonischen Hitlers gewesen, die das Volk verraten oder verführt hätten. Neben dieser Erklärung bot sich auch folgende an: Die eigentliche Ursache des Nationalsozialismus und damit möglicherweise die Schuld an ihm seien nicht primär in Deutschland zu suchen. Stattdessen wird vorgeschlagen, dass sie bei anderen Staaten zu finden sei, vor allem bei der USA, Großbritannien und der Sowjetunion. Auch das sog. ‚Weltjudentum‘ wird häufig beschuldigt.
In der vorliegenden Hausarbeit soll untersucht werden, auf welche Weise diese Schuldexternalisierung erfolgte. Das geschieht anhand ausgewählter Briefe, welche Robert H. Jackson, der amerikanische Hauptankläger im Nürnberger Prozess, in den Jahren 1945 und 1946 von Deutschen erhalten hat. Aus der Sammlung der Briefe3 wurden jene 15 ausgewählt, in denen externalisierende Schulderklärungen zu finden sind. Die Briefe werden auf wiederkehrende Argumente hin untersucht, welche sich auch in den Kapiteln dieser Arbeit wiederfinden. Nach einer einführenden Vorstellung der Kriegsschulddiskussion folgt im zweiten Kapitel ein Überblick über die öffentliche Diskussion der Nürnberger Prozesse in Hinblick auf die Schuldfrage. Im zentralen Teil der Arbeit werden die Argumente der Briefe analysiert: Drei Schulderklärungen betreffen die Alliierten: Ihre Handlungen unmittelbar nach dem Ersten Weltkrieg, ihre Duldung Hitlers in den 1930ern, sowie ihre angeblich aggressive Außenpolitik am Ende der 1930er. Ein weiteres Kapitel widmet sich antisemitischen Kriegsschulderklärungen, die oftmals mit dem Ausland verknüpft werden. Ein Fazit beschließt die Arbeit.
Die Schulddebatte nach dem Zweiten Weltkrieg wurde in der Forschung umfangreich diskutiert. In diese Arbeit fließen besonders die Werke von Norbert Frei4 und Peter Reichel5 ein. Zum speziellen Aspekt der Schuldverschiebung auf das Ausland gibt es noch keine umfassende Untersuchung. Für diese Arbeit erwiesen sich aber die Werke von Barbro Eberan6 und Eike Wolgast7 als hilfreich, welche sich mit der Kriegsschulddebatte in bestimmten Kreisen der Gesellschaft beschäftigten und hinreichend auf die Schuldexternalisierung zu sprechen kommen. Gewinnbringend war auch die Beschäftigung mit der Entstehung und den Argumenten des rechten Geschichtsrevisionismus in der Nachkriegszeit.8 Zur Illustrierung wird in der Arbeit immer wieder auf Karl Jaspers verwiesen, der in „Die Schuldfrage“ auch externalisierende Schulderklärungen vornimmt.9
In der unmittelbaren Nachkriegszeit war das Leid des eigenen Volkes so präsent, der Bedarf einer entlastenden Erklärung für ‚das alles‘ so groß, dass sie den öffentlichen Diskurs um die Schuld am Zweiten Weltkrieg und am Nationalsozialismus prägten. In Stellungnahmen und politischen Debatten wurden verschiedenen Opfergruppen, etwa Kriegstote, Vertriebene und Juden parallelisiert. Damit wurde nicht selten die Schwere der Schuld an ihrem jeweiligen Leid gleichgesetzt.10 Insbesondere auch die Kirchen, als letzte in der öffentlichen Wahrnehmung unkompromittierte Institutionen, verwiesen vehement auf das Opfererlebnis der Deutschen und stritten eine deutsche Kollektivschuld ab. So wurde etwa das Stuttgarter Schuldbekenntnis der Evangelischen Kirche von vielen Kirchenvertretern als Verbrechen am deutschen Volk gewertet. Die Deutschen hätten doch am meisten gelitten - eine gängige Meinung, nicht nur in Kirchenkreisen.11
Zentraler Begriff der Diskussion wurde schon 1945 die sog. Kollektivschuld, derer zufolge die Deutschen als Kollektiv Schuld an der Genese des Nationalsozialismus trügen. Diesem Schuldvorwurf, der von alliierter Seite nie offiziell befürwortet wurde,12 stieß mehrheitlich auf größte Ablehnung. Vertreten wurde sie vor allem von deutschen Emigranten wie Hannah Arendt und Thomas Mann.13 Eugen Kogon griff die These als einer der ersten an: Der Vorwurf habe nicht etwa „die Kräfte des deutschen Gewissens geweckt, sondern die Kräfte der Abwehr gegen die Beschuldigung, für die nationalsozialistischen Schandtaten […] mitverantwortlich zu sein“14 Diese Abwehr äußerte sich in den erwähnten Opferdiskursen, sowie einer Trennung zwischen einer bösartigen nationalsozialistischen Elite auf der Seite der Schuldigen und einer unbeteiligten, betrogenen, macht- und in letzter Konsequenz schuldlosen deutschen Bevölkerung auf der anderen Seite.15 Norbert Frei sieht in der Abwehr des Kollektivschuldvorwurfs ein „indirektes Eingeständnis der gesamtgesellschaftlichen Verstrickung in den Nationalsozialismus“.16
Aber auch in dieser allgemeinen „Täter-Opfer-Umkehr“17 gab es Nuancen und ein Bedürfnis, dem Schuldgefühl vieler Deutscher einen pragmatischen Begriff zu geben, der sich aber dennoch von der Kollektivschuld distanziert. Der Philosoph Karl Jaspers differenzierte diesem Bedürfnis folgend zwischen einer kriminellen, politischen, moralischen und metaphysischen Schuld.18 Erstere sei die einzige rechtlich feststellbare. Damit folgte er dem Täterbegriff der Nürnberger Prozesse, in welchen nur wenige Hauptkriegsverbrecher angeklagt wurden. Die politische Schuld trügen alle deutschen Bürger, die metaphysische müsse von allen Menschen bewältigt werden. Keine der drei sollte aber strafrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen. Jaspers empfahl stattdessen persönliche Gewissensprüfungen bzw. politische Verantwortungsübernahme für die politische Schuld.19 In seinem Traktat führte Jasper zahlreiche schuldentlastende Argumente auf, etwa den Verweis auf die Ohnmacht der Deutschen. Auch die Mitschuld anderer Staaten an Holocaust und Weltkrieg stellte er fest20 – Ein Standpunkt, der auf große Zustimmung stieß und in dieser Arbeit untersucht wird.
Im November 1945 begann der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher des NS-Staates und weiterer Organisationen in Nürnberg (NMT). Von Anfang an war der Prozess in der deutschen Öffentlichkeit umstritten und ein Großteil lehnte ihn ab, auch wenn offizielle Umfragen zeitweise das Gegenteil zu zeigen schienen.21 In dem an angloamerikanisches Recht angelehnten Verfahren wurden nur wenige zentrale Figuren des Nationalsozialismus angeklagt. Viele Deutsche, zumeist Juristen und Politiker, vermuteten aber, dass nicht ausschließlich die Schuld einzelner Täter, sondern eine Kollektivanklage aller Deutscher erreicht werden solle.22 Dieser Kritik begegnete Chefankläger Jackson mit dem Hinweis, dass in Nürnberg die Masse der Deutschen von den kriminellen Angeklagten getrennt würde - Ein Standpunkt, in dem Peter Reichel eine Bekräftigung jener Vorstellung sieht, nach der die Deutschen Opfer der Nazis seien. Auch die meisten der Angeklagten machten sich diese Argumentation zunutze, indem sie sich selbst als Opfer der Dämonie Hitlers oder als Schreibtischtäter präsentierten.23
Trotz Bemühungen um die Beachtung rechtlicher Standards wurde auch der Vorwurf der ‚Siegerjustiz‘ im Laufe des Prozesses und danach immer stärker.24 Dazu trug das Opferrollenbewusstsein vieler Deutscher bei, aber auch dass in Nürnberg tatsächlich Sieger über Besiegte urteilten.25 Karl Heinz-Janssen bezeichnet den Vorwurf der Siegerjustiz im negativen Sinne als „Missverständnis“ der unmittelbaren Nachkriegszeit und führt die umfangreichen Bemühungen um ein rechtsstaatlich einwandfreies Verfahren anstatt einer „Rachejustiz“ mit prozesslosen Hinrichtungen der Angeklagten als Argument an.26
Ein weiterer Strang der Debatte betrifft die Kriegshandlungen der Alliierten. Massaker, der deutsch-sowjetische Nichtangriffspakt oder Flächenbombardements durch Sowjets, Amerikaner oder Briten seien ihrerseits Kriegsverbrechen, die in Nürnberg oder in einem anderen Prozess ebenfalls untersucht werden müssten. Dieses heikle Problem wurde von den Anklägern umschifft, indem die Hauptkriegsverbrecher für andere Verbrechen verurteilt wurden, die nicht von alliierter Seite begangen wurden. Beispielweise waren die Flächenbombardements der Luftwaffe kein Kriegsverbrechen, derer wegen einer der Angeklagten verurteilt wurde.27 In Teilen der deutschen Öffentlichkeit stärkte dieses Vorgehen aber den Vorwurf der ‚Siegerjustiz‘ und wurde häufig mit der Frage nach der Genese des Nationalsozialismus und der Schuld am Leid des Zweiten Weltkrieges verbunden. Diese spezielle Form der Schuldexternalisierung soll im Folgenden untersucht werden.
Während seines Aufenthalts in Nürnberg erhielt der amerikanische Hauptankläger Robert H. Jackson hunderte Briefe aus Deutschland und den USA. Einige dieser Briefe wurden in Henry Bernhards Anthologie „Briefe an Justice Jackson zum Nürnberger Prozess“ versammelt. Der Herausgeber selbst, wie auch Rezensenten, betonen die fehlende Repräsentativität der Sammlung.28 Auch können Briefe zu den Nürnberger Prozessen allgemein nicht als repräsentativ betrachtet werden, da sie nur einen Zugriff auf die Sichtweisen jener Bevölkerungsschichten zulassen, die sich eingehender mit dem Prozessverlauf befassten, also nicht der Mehrheit der Deutschen.29 Dennoch bieten die verwendeten Briefe einen Einblick in Argumentationsmuster und Meinungen eines Teils der deutschen Bevölkerung. Wie groß dieser Teil ist, ist nicht bekannt. Besonders betrachtet werden sollen nun Briefe, deren Autoren eine Schuldverlagerung vornehmen – Auf andere Staaten oder das ‚Weltjudentum‘, das hinter diesen Staaten stehen würde.
„1939/45 entwickelte sich aus dem harten Vertrag von Versailles.“30 So wie dieser unbekannte Autor, der sich als „fanatischer Anhänger des Völkerfriedens, der nie Parteimann war“31 bezeichnet, stellen viele der untersuchten Briefe direkte Kausalitäten zwischen dem Vertrag von Versailles und dem Kriegsausbruch 1939 her. In der Konstruktion dieses Zusammenhangs wird ein wiederkehrendes argumentatives Vorgehen der Autoren der Briefe sichtbar: Zur Entlastung Deutschlands in der Schulddebatte wird die Verantwortlichkeit und der Begriff der Schuld möglichst weit gefasst.32 Adolf G. fordert dies in seinem Brief sogar ganz explizit: Man müsse „ab ovo (von Anfang an) alle Momente untersuchen und folgerichtigerweise alle Schuldfragen feststellen, die zum Ersten Weltkriege als Urheber des Zweiten Weltkrieges geführt haben.“33
Versailles wird in den untersuchten Briefen auf zweierleiweise als Ursache des NS und des Krieges verstanden: Als eine unweise Handlung der Siegermächte, oder aber als aggressive Fortsetzung des Krieges ohne Waffengewalt. Erstere Interpretation von Versailles tätigt etwa der Autor des ersten Briefes im Dezember 1945 und vermutet, dass es nicht zum Nationalsozialismus gekommen wäre, „[h]ätte man 1918 weise gehandelt“.34 Dieses Versagen der Siegermächte sieht der Autor als Schuld, welche die deutsche Schuld „erst in der Vergangenheit gebar“.35 Der Vertrag wird hier als eine Belastung verstanden, die so massiv auf der Weimarer Republik lastete, dass das Volk gar nicht anders konnte, als sich dem Fanatismus und Extremismus zuzuwenden, und Hitler als Befreier zu wählen. Übersehen wird in dieser These, dass der expansive deutsche Nationalismus nicht erst unter dem Zwang von Versailles entstand, sondern eine langfristige Tendenz in Deutschland war, auf deren Tradition auch der völkische Nationalismus der NSDAP aufbaute.36 Dieses Narrativ war in der Nachkriegsöffentlichkeit weit verbreitet.37 Es wird auch von Karl Jaspers vertreten, der den Siegermächten „geschichtliche Schuld“ für ihr unweises und pflichtvergessenes Handeln 1918/19 vorwirft, wobei er aber betont, dass dies Deutschland von keiner Schuld entbinde.38 Diese Differenzierung nimmt F. in seinem Brief nicht vor. Er stellt fest, dass „die Urheber des Nationalsozialismus die Vereinten Nationen sind“39 und sieht den Zweiten Weltkrieg als „Folge des Unrechts, das am Deutschen Volk von den Vereinten Nationen begangen wurde. […] [A]lle Kriegsgeschehnisse sind nur die Vergeltung und die versuchte Befreiung von unberechtigten Friedensbedingungen des Versailler Vertrages, und die hieran Schuldigen sind die Vereinten Nationen, in erster Linie Amerika, Frankreich und England."40
Alle Maßnahmen der NS-Führung können so als Teil einer großangelegten Befreiung des deutschen Volkes aus der Unterdrückung verstanden werden, zum Beispiel der Austritt aus dem Völkerbund oder die Rheinlandbesetzung.41
In seinen weiteren Ausführungen bezeichnet F. die Verbrechen des Nationalsozialismus als Nachahmung der alliierten Verbrechen, etwa der Konzentrationslager der Engländer im Burenkrieg, oder der Foltermethoden in russischen Lagern. Er und andere Autoren versuchen die deutsche Schuld abzustreiten, indem auf Taten der anderen verwiesen wird.42
In einer weiteren Erzählung werden Versailles und die Nachkriegspolitik der Siegermächte als aktive Kriegshandlung verstanden. „Versailles“ ist dabei nicht mehr ein missglücktes Vertragswerk, sondern ein mythologisch überhöhter Allgemeinplatz. Häufig wird Versailles dann in einen noch größeren Kontext gesetzt: Die Westmächte würden schon seit langem den Plan verfolgen, Deutschland zu unterdrücken oder kleinzuhalten. Der Autor eines Briefes wirft etwa Churchill, Stalin und Roosevelt vor, bereits seit Anfang des Jahrhunderts die Ausbeutung Deutschlands zu planen.43 Auch Adolf G. geht in seinem Brief von einer solchen „planmäßige[n] Einkreisung“44 aus. Als Beweggründe für diese Einkreisungspolitik werden antisemitische Argumente aufgeführt, sowie der amerikanische Kapitalismus und der „englische Neid“ auf die deutsche Wirtschaft und seine militärische Macht, die USA und England zu einem Wirtschaftskrieg verleiteten.45 Grundlegend für solcherlei Vorstellungen ist ein simples Schwarz-Weiß-Denken, nach dem die Sieger des Ersten Weltkrieges als unverändert feindlich gesinnt betrachtet werden.46
Ein weiteres Argumentationsfeld in den untersuchten Briefen umfasst die passive Haltung der Siegermächte gegenüber dem Aufstieg Hitlers und ihre Appeasement-Politik in den 1930ern.
Hans F. aus Augsburg berichtet, dass die Welt bereits ab 1927 von Hitlers Kriegszielen gewusst habe. Überraschenderweise sieht er aber keine Schuld bei den Deutschen, die folglich ebenfalls darüber informiert gewesen wären. Während die Deutschen nämlich ihrer Zermürbung und Verzweiflung wegen gar nicht anders konnten, als Hitler zu wählen, hätten die Siegermächte reagieren müssen und Hitlers Regierungsantritt verhindern sollen. Für diese nichterfüllte „moralische Pflicht“47, sollten die entsprechenden Politiker ebenfalls auf der Anklagebank landen.48 Hans F.‘s Argumentation ähnelt den Vorwürfen Jaspers an die Siegermächte, welche 1933 nur „Stimmen der Bewunderung“49 für Hitler geäußert hätten. Letzterer sieht aber in dieser moralischen Schuld keine Entschuldigung für Deutschland.50
Während Hans F. seinen Blick auf die Machtübertragung legt, kritisieren die meisten der anderen Briefe die Haltung der Siegermächte nach 1933. Der Autor R.G.B. versteht die Deutschen als Opfer des Wahnsinns Hitlers und sieht die späteren Alliierten als Hauptschuldige am Krieg. Er wirft ihnen vor, dass sie angesichts der aggressiven Politik Hitlers nicht eingeschritten seien, zum Beispiel mit einer „einfache[n] klare[n] Note, eine[r] Demonstration der vereinten Luftmacht“ oder einer „friedliche[n] Besatzung“.51
Der unbekannte Autor eines Briefes schlägt vor, dass man die diplomatischen Verbindungen zur Hitler-Regierung hätte beenden sollen. So wäre „man in Deutschland zur Besinnung gekommen“.52 Wer hier unter „man“ zu verstehen ist, lässt der Autor wohl bewusst vage, um eine Schuldeingeständnis für das deutsche Volk zu umgehen. Da er das Hitler-Regime in seinem Brief in vielerlei Hinsicht verteidigt, vermutet der Autor möglicherweise, dass ein entschiedenes Handeln der Alliierten Hitler in eine gemäßigtere Bahn gelenkt haben könnte. Vorstellungen wie diese verkennen, dass Hitler schon seit Mitte der 1920er auf die Entfesselung eines Krieges hindachte und von Beginn seiner Machtübernahme an auch politisch darauf hinarbeitete.53 Dies ist ein Missverständnis der Zielsetzungen Hitlers, das wohl auch viele Entscheidungsträger bei den Siegermächten teilten.54
Auch wenn in der heutigen Forschung auf Versäumnisse und Fehler im Verhalten der Westalliierten in den 1930ern hingewiesen wird, ist eine Exkulpation, wie sie teilweise in den Briefen zu finden ist, nicht zu legitimieren. Eike Wolgast stellt fest, dass durch ein solches Schuldverständnis „im Nachhinein das Postulat einer gesamteuropäischen Interventionspflicht gegen ein von den Staatsbürgern selbst nicht zu beseitigendes Terrorregime unterstellt“ wird.55
Im Gegensatz zur letztgenannten Argumentationslinie wird den Alliierten in der Folgenden nicht ihre Passivität vorgeworfen. Stattdessen versuchen einige Autoren, den Alliierten Kriegstreiben oder gar die unmittelbare Schuld für den Kriegsausbruch nachzuweisen. Dabei wird teilweise angeschlossen an das Narrativ der langfristigen ‚Einkreisung‘ (s. Kapitel 3.1).
Einige der Autoren achten vor allem auf die Handlungen der Sowjetunion in den späten 1930ern. In der aggressiven Außenpolitik Stalins sehen Julius B. und der Autor M. die hauptsächliche Ursache für den Krieg. Julius B. erkennt zwar an, dass Deutschland den Krieg anfing, sieht aber die Hauptschuld bei Russland. Das begründet er hauptsächlich mit dem Nichtangriffspakt von 1939 und der Ausbeutung der osteuropäischen Völker durch Russland. Auch habe Stalin „Gesinnungsgenossen (Kommunisten) in den Ländern […] angewiesen, Hitler beim Angriff auf diese Länder zu unterstützen.“56 Julius B. erwähnt zwar beiläufig, dass Hitler den Pakt brach, schafft es aber durch Verknüpfung der Kriegsschuldfrage mit den Verbrechen der Sowjetunion während und nach dem Krieg, sie als Hauptschuldige zu präsentieren.
M. trägt die - zumindest noch auf einer freien Interpretation von Fakten beruhenden - Argumente von Julius B. einen Schritt weiter. Er sieht im Hitler-Stalin-Pakt nicht nur ein vorübergehendes taktische Übereinkommen zweier Diktaturen, sondern einen Teil eines Planes zur gemeinsamen Ergreifung der Weltherrschaft. Das Sowjet-Regime sei „schlimmer als die Methoden des Faschismus und des Hitlerismus“.57 In den Verbrechen Stalins sehen M. und zwei weitere Autoren das Vorbild, an das Hitler heranzukommen versuchte.58 Beim Autor F. sind die deutschen Verbrechen nicht nur Nachahmungen der sowjetischen. Er behauptet gar, dass die Grausamkeiten in den KZ nicht von Nationalsozialisten begangen worden seien, sondern von Bolschewisten, die der NSDAP beitraten.59 Thesen wie diese sind entnommen aus der nationalsozialistischen Propaganda, gewannen aber wegen der wachsenden Bedrohung der westlichen Demokratien in der Nachkriegszeit durch die Sowjetunion eine neue Aktualität. Der Nationalsozialismus kann als antibolschewistisch dargestellt werden, als Bollwerk Europas gegen den gemeinsamen Feind aus dem Osten.60
Eine weitere Argumentationslinie stellt die Westalliierten als aktive Kriegstreiber dar. In vielen der Briefe wird diese aktive Kriegsschuld der Alliierten implizit vermittelt, indem auf eine langfristige Einkreisung Deutschlands mit dem Ziel der wirtschaftlichen oder politischen Kleinhaltung hingewiesen wird.61 Nur einer der Autoren wirft den Westalliierten explizit das Auslösen des Zweiten Weltkrieges vor. Der anonyme Autor betont, dass England sich in die ‚Danziger Frage‘ eingemischt habe, welches eine „reine Angelegenheit Deutschlands“62 gewesen sei. Implizit wird durch Behauptungen wie diese die Ostexpansion des Dritten Reiches im Rahmen der ‚Lebensraum‘-Politik als vom Selbstbestimmungsrecht der Völker legitimiertes Vorgehen verstanden.63 Die westalliierten Vorkriegshandlungen werden als Akt der Aggression gesehen. So sagt der Autor, England habe zuerst Deutschland den Krieg erklärt. Dies ist zwar korrekt64, die daraus gezogenen Schlüsse jedoch nicht.
Er erklärt in seinem Brief: „[O]hne die engl. Kriegserklärung wäre der Krieg zu vermeiden gewesen. Ohne [sie] wäre all dies namenlose Unglück nicht in die Welt gekommen. Ohne [sie] würden heute noch 30-40 Millionen Menschen am Leben sein, Männer, Frauen, Kinder.“65
Durch selektive Fakteninterpretationen wird diese wird eine Hauptschuld Englands konstruiert. Ohne den Begriff direkt zu benennen, beschreibt der Autor den Zweiten Weltkrieg als einen ‚Verteidigungskrieg‘ Hitlers gegen die englische Kriegslust.66 Neben England sieht der Briefschreiber aber einen eigentlichen Urheber allen Übels hinter den Kulissen. Auf dieses Konzept einer jüdischen Verschwörung als Kriegsursache soll abschließend eingegangen werden.
Sieben der fünfzehn untersuchten Briefe arbeiten mit antisemitischen Argumenten, die sich in drei Gruppen aufteilen lassen: 1. Das Verhalten der Juden führte zum Aufstieg Hitlers; 2. Das Judentum hat den Weltkrieg geplant und ausgelöst; 3. Der Krieg ist ein Verteidigungskrieg gegen das Judentum.
Ein Briefschreiber verweist auf die wirtschaftliche Macht des Judentums in den 1930ern, wegen der sich die nationalsozialistische Haltung immer weiter verschärft habe. Das Erstarken der Regierung Hitlers sei indirekt schuld einiger „gewissenlose[r] Kreise des Judentums“.67 Diese Rechtfertigung wird auch von vielen der in Nürnberg angeklagten NS-Täter verwendet.68
Daneben sehen viele der Autoren eine jüdische Weltverschwörung hinter dem Zweiten Weltkrieg. Besonders häufig äußert sich Fritz W. zu dieser Thematik. Er sieht den Völkerbund, die UNO, beide Weltkriege und auch die Nürnberger Prozesse als Teil eines jüdischen Planes zur Erlangung der Weltherrschaft.69 Die Juden, die bei anderen Autoren auch als ‚Hochfinanz‘ oder ‚Bankiers‘ kodifiziert werden,70 stehen „hinter der Bühne höhnisch lächelnd“71. Sie halten also die ausländischen Regierungen, die Wirtschaft und die Richter in Nürnberg unter ihrer Kontrolle. Genährt von Antisemitismus und nationalsozialistischer Propaganda wird die Schuld am Krieg in diesen Briefen völlig ins Mystische gehoben. Die einzigen Belege, die in diesen Briefen herangezogen werden, sind Zitate von Menschen, die als Sprecher eines ‚Weltjudentums‘ angesehen werden. Dass es ein solches nur in der nationalsozialistischen Weltanschauung gab und die Zitierten es keinesfalls vertraten, wird übersehen.
Eine letzte Argumentationsgruppe baut auf der obigen auf. Sie präsentiert Hitlers als Verteidiger Deutschlands gegen diese jüdische Verschwörung. Der Zweite Weltkrieg wird so zu einem Verteidigungskrieg gegen das Judentum. Diese Vorstellung ist zentraler Bestandteil der nationalsozialistischen Propaganda und wurde auch von Nürnberger Angeklagten vorgebracht.72 In ihrem Brief geht auch Wilhelmine He. davon aus und sieht Hitler als Kämpfer gegen die jüdischen Mächte im Sinne Christi.73
Für Fritz W. ist der Kampf gegen das Judentum ein Akt der Notwehr. Er fasst fast alle der aufgezeigten Argumente der vorherigen Seiten in einem Satz zusammen und überträgt sie in eine kosmische und in die Zukunft gerichtete Dimension:
„Es geht heute, nicht nur in Europa, sondern überall der Kampf um Nationalsozialismus, artgemäß für jedes einzelne Volk oder internationaler ‚Bolschewismus‘ kapitalistisch-jüdischer Prägung! Alles andere wird ausgetreten im Entscheidungskampf!“74
Der Krieg ist für F., wie auch für viele andere Autoren nicht vorbei. Er wird fortgeführt, etwa in Form der Besatzung und Entnazifizierung Deutschlands oder in der Deportation von Kriegsgefangenen.
[...]
1 Ernst Wiechert, Rede an die deutsche Jugend. München 1945, S. 11.
2 Vgl. Eike Wolgast, Vergangenheitsbewältigung in der unmittelbaren Nachkriegszeit. In: Ruperto Carola 3 (1997), Heidelberg. Abgerufen am 21.07.21 unter: https://www.uni-heidelberg.de/uni/presse/RuCa3_97/wolgast.htm.
3 Henry Bernhard (Hg.), Ich habe nur noch den Wunsch, Scharfrichter oder Henker zu werden. Briefe an Justice Jackson zum Nürnberger Prozess. Halle (Saale) 2006.
4 Vgl. Norbert Frei,1945 und wir. Das Dritte Reich im Bewusstsein der Deutschen. München 2005.
5 Vgl. Peter Reichel, Vergangenheitsbewältigung in Deutschland. Die Auseinandersetzung mit der NS-Diktatur von 1945 bis heute. München 2001.
6 Vgl. Barbro Eberan, Luther? Friedrich „der Große“? Wagner? Nietzsche? …? … ? Wer war an Hitler schuld? Die Debatte um die Schuldfrage 1945-1949. München 1985, 2. erw. Auflage.
7 Vgl. Eike Wolgast, Die Wahrnehmung des Dritten Reiches in der unmittelbaren Nachkriegszeit (1945/46). Heidelberg 2001.
8 Vgl. Hans-Helmuth Knütter, Ideologien des Rechtsradikalismus im Nachkriegsdeutschland. Eine Studie über die Nachwirkungen des Nationalsozialismus. Bonn 1961 (=Bonner historische Forschungen 19).
9 Karl Jaspers, Die Schuldfrage. Von der politischen Haftung Deutschlands. Heidelberg 1946 (Neuausgabe München 1967).
10 Vgl. Peter Reichel, Vergangenheitsbewältigung, S. 67-68.
11 Vgl. Karl Heinz Janssen, Versailles und Nürnberg. Zur Psychologie der Kriegsschuldfrage in Deutschland. In: Jörg Friedrich/Jörg Wollenberg (Hg.), Licht in den Schatten der Vergangenheit. Zur Enttabuisierung der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse. Frankfurt/Main u. Berlin 1987, S. 26-42. hier S. 41.
12 Vgl. Norbert Frei,1945 und wir, S. 146.
13 Vgl. Barbara Wolbring, Nationales Stigma und persönliche Schuld. Die Debatte über Kollektivschuld in der Nachkriegszeit. In: HZ 289 (2009), S. 325-364, hier. S. 327.
14 Eugen Kogon, Der SS-Staat. Das System der deutschen Konzentrationslager, München 1946, S. 327.
15 Vgl. Reichel, Vergangenheitsbewältigung, S. 67-68.
16 Frei, 1945 und wir, S. 154.
17 Frauke Klaska, Kollektivschuldthese. In: Torben Fischer/Matthias N. Lorenz (Hg.): Lexikon der „Vergangenheitsbewältigung“ in Deutschland. Debatten- und Diskurgeschichte des Nationalsozialismus nach 1945. Bielefeld 2007, S. 43f.
18 Vgl. Karl Jaspers, Die Schuldfrage, S. 17.
19 Vgl. Ebd. S. 80-84.
20 Vgl. Ebd. S. 58-66.
21 Vgl. Reichel, Vergangenheitsbewältigung, S. 47.
22 Vgl. Anette Weinke, Die Nürnberger Prozesse, München 2009³, S.100.
23 Vgl. Reichel, Vergangenheitsbewältigung, S. 49-55.
24 Vgl. Dennis Meyer, Nürnberger Prozess. In: Torben Fischer/Matthias N. Lorenz (Hg.): Lexikon der „Vergangenheitsbewältigung“ in Deutschland. Debatten- und Diskurgeschichte des Nationalsozialismus nach 1945. Bielefeld 2007, S. 21f.
25 Vgl. Christa Hoffmann, Stunde Null? Vergangenheitsbewältigung in Deutschland 1945 und 1989. Mit einem Vorwort von Alfred Stein. Bonn u. Berlin 1992, S. 87-96.
26 Vgl. Janssen, Versailles und Nürnberg, S. 38.
27 Nicole A. Heise, Deciding Not to Decide. Nuremberg and the Ambiguous History of the Tu Quoque Defense. Chicago 2009, S. 15f.
28 Vgl. die Editorische Notiz im Band sowie u.a. Kim Christian Priemel: Rezension zu: Bernhard, Henry (Hg.). In: H-Soz-Kult, 17.01.2007, www.hsozkult.de/publicationreview/id/reb-9474. (vollständige Literaturangabe im Literaturverzeichnis)
29 Vgl. Heike Krösch, Abseits der Vergangenheit. Das Interesse der deutschen Nachkriegsöffentlichkeit am Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher 1945/46. In: Jörg Osterloh/ Clemens Vollhals (Hg.), NS-Prozesse und deutsche Öffentlichkeit. Besatzungszeit, frühe Bundesrepublik und DDR. Göttingen 2011, S. 93-105, hier S. 96.
30 Brief 1, S. 84. Vollständige Quellenangabe aller Briefe im Anhang.
31 Ebd.
32 Vgl. Knütter, Ideologien des Rechtsradikalismus im Nachkriegsdeutschland, S. 100.
33 Brief 13, S. 238.
34 Brief 1, S. 84. Vgl. Auch Brief 5, S. 152.
35 Brief 1, S. 84.
36 Vgl. Hermann Graml, Zweiter Weltkrieg (Ursachen). In: Wolfgang Benz (Hg.), Legenden, Lügen, Vorurteile. Ein Lexikon zur Zeitgeschichte. München 1990, S. 214-220, hier S. 216f.
37 Vgl. Barbro Eberan, Luther? Friedrich „der Große“? Wagner? Nietzsche? …? … ?, S. 151-154.
38 Vgl. Jaspers, Die Schuldfrage, S. 62.
39 Brief 6, S. 176.
40 Ebd., S. 178.
41 Vgl. Knütter, Ideologien des Rechtsradikalismus im Nachkriegsdeutschland, S. 102.
42 Vgl. Brief 6, S. 178.; Brief 11, S. 222-225.; Brief 14, S. 256-259.
43 Vgl. Brief 9, S. 201-204.
44 Brief 13, S. 236.
45 Vgl. Brief 9, S. 201-204.; Brief 13, S. 234-239.; Brief 14, S. 256-259.; Brief 8, S. 195.
46 Vgl. Knütter, Ideologien des Rechtsradikalismus im Nachkriegsdeutschland, S. 102.
47 Brief 4, S. 152.
48 Vgl. Brief 4, S. 152f.
49 Jaspers, Die Schuldfrage, S. 64.
50 Vgl. Jaspers, Die Schuldfrage, S. 64-66.
51 Brief 2, S. 94.
52 Brief 9, S. 201.
53 Vgl. Lars Lüdicke, Griff nach der Weltherrschaft. Außenpolitik des Dritten Reiches 1933-1945. Berlin 2009 (=Deutsche Geschichte im 20. Jahrhundert 8), S. 17.
54 Bernd Jürgen Wendt, Deutschlands Weg in den Zweiten Weltkrieg. In: Clemens Vollnhals (Hg.): Wehrmacht – Verbrechen – Widerstand. Vier Beiträge zum nationalsozialistischen Weltanschauungskrieg. Dresden 2003, S. 9-25, hier S. 15.
55 Eike Wolgast, Die Wahrnehmung des Dritten Reiches, S. 337.
56 Brief 4, S. 146.
57 Brief 10, S. 214.
58 Vgl. Brief 14, S. 256-259.; Brief 7, S. 193f.
59 Vgl. Brief 6, S. 176.
60 Vgl. Wolgast, Vergangenheitsbewältigung in der unmittelbaren Nachkriegszeit.
61 Vgl. Briefe 6, 8, 11, 13.
62 Brief 12, S. 231.
63 Vgl. Knütter, Ideologien des Rechtsradikalismus im Nachkriegsdeutschland, S. 102-110.
64 Britische und franz. Kriegserklärung erfolgte infolge des Beistandspaktes mit Polen am 03.09.1939.
65 Brief 12, S. 231.
66 Vgl. zu diesem Konzept Peter Widmann, Die Ursachen des Zweiten Weltkriegs und die rechtsextreme Propaganda. In: Wolfgang Benz (Hg.), Geschichtsmythen. Legenden über den Nationalsozialismus. Berlin 2003, S. 43-64.
67 Brief 1, S. 84.
68 U.a. von Göring, Sauckel, von Papen, von Schirach, Rosenberg. Vgl. Elke Mayer, Verfälschte Vergangenheit. Zur Entstehung der Holocaust-Leugnung in der Bundesrepublik Deutschland unter besonderer Berücksichtigung rechtsextremer Publizistik von 1945 bis 1970. (=Europäische Hochschulschriften. Reihe III 972) Frankfurt (Main) u.a., S. 98-100.
69 Vgl. Brief 3, S. 113-116.
70 Vgl. Brief 12, S. 231-233.; Brief 9, S. 201-204.
71 Brief 3, S. 115. Ähnlich auch in Brief 7, 9, 12, 14, 15.
72 Streicher spricht vom „Vernichtungsplan“ der Juden, Seyß-Inquart sieht die Deutschen in einem „Kampf auf Leben und Tod“ gegen die Juden. Für Göring haben die Juden den Kampf begonnen, der zum Krieg führte. Zitiert bei: Mayer, Verfälschte Vergangenheit, S. 100 u. 102.
73 Vgl. Brief 15, S. 264f.
74 Brief 3, S. 116.