In der Arbeit wird zu Beginn ein Einblick in zwei DAX börsennotierte Unternehmen und deren Entwicklungsstand hinsichtlich des Frauenanteils in Führungspositionen gewährt. Bevor die Ergänzungsmaßnahmen des FüPoG II vorgestellt werden, werden zuvor noch die zentralen Förderungsmaßnahmen des FüPoG I zur Erlangung einer Geschlechterparität vorgestellt. Abschließend werden die für die Arbeit relevanten Erkenntnisse zusammengefasst.
Frauen an der Spitze sind noch immer eine Seltenheit, somit kann von Geschlechterparität in Führungspositionen noch nicht die Rede sein. Geschlechterparität bezieht sich auf die relative Gleichheit von Frauen und Männern sowie Mädchen und Jungen in Bezug auf Zahlen und Verhältnisse. Besonders in deutschen Vorständen wird die Frauenquote verfehlt, denn reine Männerrunden sind bis heute keine Ausnahme. Deutschland besetzt beim Anteil weiblicher Vorstände EU-weit unter 27 Ländern den 24. Platz. Mit fast einem Drittel weiblicher Vorstände liegen die Länder Rumänien, Estland und Litauen vorne.
Im Zuge dessen hat die Bundesregierung gehandelt und hat für mehr Frauen in Führung das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen (FüPoG I) beschlossen, welches seit 01.01.2016 rechtskräftig ist. Dabei basiert das FüPoG I auf zwei Säulen: eine feste Geschlechterquote für Aufsichtsräte sowie eine Zielgrößenverpflichtungen für Unternehmen. Seit Einführung des FüPoG I hat sich in den deutschen Führungsetagen viel bewegt – doch die Fortschritte sind noch immer zu langsam. Demzufolge hat die Bundesregierung im Januar 2021 eine Novelle des Gesetzes (FüPoG II) beschlossen, um die erreichten Fortschritte weiter auszubauen.
Inhaltsverzeichnis
- I. Inhaltsverzeichnis
- II. Gender-Hinweis
- A. Einführung und Aufbau der Arbeit
- B. Frauenquoten im DAX börsennotierter Unternehmen
- I. Adidas AG
- II. Deutsche Telekom
- C. Zentrale Förderungsmaßnahmen zur Erlangung Geschlechterparität in börsennotierten Aktiengesellschaften
- I. FüPoG I
- 1. Fixe Geschlechterquote im Aufsichtsrat
- 2. Flexible Zielgrößen für gleichgewichtete Geschlechterbeteiligung im Vorstand
- 3. Flexible Quoten in nachgelagerten Führungsebenen
- II. FüPoG II
- 1. Besetzung Aufsichtsrat
- 2. Besetzung Vorstand und Mindestbeteiligungsgebot
- 3. Besetzung nachgelagerten Führungsebenen
- 4. Resümee
- I. FüPoG I
- D. Abschließende Betrachtung
- III. Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Studienarbeit befasst sich mit dem Thema Frauenquoten im Gesellschaftsrecht und analysiert die aktuelle Situation in börsennotierten Unternehmen. Sie untersucht die Entwicklung des Frauenanteils in Führungspositionen und beleuchtet die zentralen Förderungsmaßnahmen des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen (FüPoG I und FüPoG II).
- Frauenanteil in Führungspositionen
- Entwicklung und Auswirkungen der Frauenquote
- Analyse der gesetzlichen Rahmenbedingungen (FüPoG I und FüPoG II)
- Beispielhafte Betrachtung zweier DAX-Unternehmen (Adidas AG und Deutsche Telekom)
- Bewertung der Fortschritte und Herausforderungen
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel der Arbeit gibt eine Einführung in das Thema Frauenquoten und beleuchtet die aktuelle Situation in deutschen Unternehmen. Im zweiten Kapitel werden zwei DAX-Unternehmen, Adidas AG und Deutsche Telekom, genauer betrachtet und die Entwicklung des Frauenanteils in Führungspositionen dargestellt. Im dritten Kapitel werden die zentralen Förderungsmaßnahmen des FüPoG I und FüPoG II vorgestellt, wobei die verschiedenen Quotenregelungen und Zielgrößen im Detail analysiert werden.
Schlüsselwörter
Frauenquote, Geschlechterparität, Führungspositionen, Gesellschaftsrecht, FüPoG I, FüPoG II, DAX-Unternehmen, Adidas AG, Deutsche Telekom, Vorstand, Aufsichtsrat, Zielgrößen, Mindestbeteiligungsgebot, Förderung, Gleichstellung.
- Quote paper
- Fiona Gaxherri (Author), 2021, Frauenquoten im Gesellschaftsrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1183379