Bei der Umsetzung der inklusiven Schule geht das Bundesland Niedersachsen mit Augenmaß voran. Hier wurde zum Schuljahresbeginn 2013/2014, beginnend mit den Schuljahrgängen eins und fünf, die inklusive Schule verbindlich eingeführt. Seitdem wird sie aufsteigend erweitert. Ebenfalls arbeitet das Niedersächsische Kultusministerium seit
2016 nach dem "Rahmenkonzept inklusive Schule", welches die erforderlichen pädagogischen und organisatorischen Weiterentwicklungen abbildet. In den Schuljahrgängen eins bis zehn der allgemeinbildenden Schulen wurde im Schuljahr 2018/2019 die inklusive Schule eingeführt. In einer inklusiven Schule erhalten Kinder mit einem Bedarf an
sonderpädagogischer Unterstützung eine entsprechende Förderung.
Im Hinblick auf die Thematik wird im zweiten Kapitel ein Definitionsversuch für den Begriff Inklusion unternommen. Darauffolgend wird in Kapitel drei und dessen Unterpunkte auf die Montessori-Pädagogik eingegangen und die Lehrer*innenrolle thematisiert. Im vierten Kapitel werden ausgewählte Aspekte der Montessori-Pädagogik dahingehend untersucht, inwiefern diese zur Verwirklichung inklusiver Bildung beitragen. Abschließend erfolgt dann eine Zusammenfassung des gesamten Themas.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Definition Inklusion
3 Die Montessori-Pädagogik
3.1 Das Konzept der Montessori-Pädagogik
3.2 Die sensiblen Phasen im Grundschulalter
3.1 Die Lehrer*innenrolle in der Montessori-Pädagogik
4 Wie inklusiv ist die Montessori-Pädagogik?
5 Zusammenfassung
I. Literaturverzeichnis
Das Inklusionsanliegen der Montessori-Pädagogik in Bezug auf die Lehrer*innenrolle
1 Einleitung
„In jedem steckt eine besondere Neigung und eine besondere, vielleicht bescheidene, jedoch immer nützliche Berufung“ (Maria Montessori). Die italienische Ärztin, Reformpädagogin und Philosophin Maria Montessori wollte mit diesem Zitat zum Ausdruck bringen, dass nicht jedes Kind alles können muss, sondern seine individuellen Ressourcen frei entfalten sollte, was jedoch nicht primär nur durch die Wissensvermittlung stattfinden kann.
Das Themenfeld der Inklusion stellt den Bildungsbereich noch häufig vor große Herausforderungen. Die Montessori-Pädagogik bietet Voraussetzungen sowie wertvolle Impulse für die Umsetzung der Bildungsprogramme in Bezug auf den Anspruch, Bildung von Beginn an inklusiv zu denken (vgl. Venohr 2015: S. 7). Zur Zeit Montessoris war die Gesellschaft noch nicht bereit für ein inklusives Denken, weshalb Maria Montessori, so wie es in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts verbreitet wurde, die Förderung von Kindern mit körperlicher und geistiger Behinderung in Sondereinrichtungen befürwortete. Nicht außeracht zulassen ist jedoch, dass sie in ihren Studien und ihrer Methode den Blick zu den verhaltensauffälligen und vernachlässigten Kindern nie verlor (vgl. Venohr 2015: S. 7). Ein Bildungsangebot bereitzustellen, welches niemanden ausgrenzt und wo Vielfalt als Chance gesehen wird, impliziert der BegriffDiversität. Im Jahr 2009 gab es eine Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung, die Inklusion als gesellschaftliche Aufgabe fordert sowie ein Bildungssystem, was die Bedürfnisse aller Kinder berücksichtigt und differenzierte Bildungsangebote bereithält. Diese Verpflichtung gilt für alle internationalen Vertragsstaaten und wird inArtikel 24 CRPD: Bildungfestgehalten (vgl. UN-Behindertenrechtskonvention, online abgerufen).
Bei der Umsetzung der inklusiven Schule geht das Bundesland Niedersachsen mit Augenmaß voran. Hier wurde zum Schuljahresbeginn 2013/2014, beginnend mit den Schuljahrgängen eins und fünf, die inklusive Schule verbindlich eingeführt. Seitdem wird sie aufsteigend erweitert. Ebenfalls arbeitet das Niedersächsische Kultusministerium seit 2016 nach demRahmenkonzept inklusive Schule, welches die erforderlichen pädagogischen und organisatorischen Weiterentwicklungen abbildet. In den Schuljahrgängen eins bis zehn der allgemeinbildenden Schulen wurde im Schuljahr 2018/2019 die inklusive Schule eingeführt. In einer inklusiven Schule erhalten Kinder mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung eine entsprechende Förderung (vgl. Niedersächsisches Kultusministerium 2020, online abgerufen).
Im Hinblick auf die Thematik wird im zweiten Kapitel ein Definitionsversuch für den BegriffInklusionunternommen. Darauffolgend wird in Kapitel drei und dessen Unterpunkte auf die Montessori-Pädagogik eingegangen und die Lehrer*innenrolle thematisiert. Im vierten Kapitel werden ausgewählte Aspekte der Montessori-Pädagogik dahingehend untersucht, inwiefern diese zur Verwirklichung inklusiver Bildung beitragen. Abschließend erfolgt dann eine Zusammenfassung des gesamten Themas.
2 Definition Inklusion
Der Begriff Inklusion lässt sich von dem lateinischen Verb „includere“ ableiten, was übersetzt einschließen/einfügen bedeutet (vgl. bpb 2015, online abgerufen). Dabei wird zwischen sozialer und schulischer Inklusion unterschieden. Wenn jeder Mensch in seiner Individualität von der sozialen Gemeinschaft akzeptiert wird und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben besitzt, wird von sozialer Gerechtigkeit gesprochen (vgl. Anderlik 2011: S. 28). „Das Recht zur Teilhabe wird sozialethisch begründet und bezieht sich auf sämtliche Lebensbereiche, in denen sich alle ohne Einschränkungen bewegen können“ (Anderlik 2011: S. 28). Dabei beschreibt Inklusion die Gleichwertigkeit, ohne eine Voraussetzung der Normalität. Wie in der Einleitung schon angeklungen, besitzt das Prinzip der sozialen Inklusion eine zentrale Bedeutung in der UN-Behindertenrechtskonvention. In der Konvention wird unter anderem auch die Zielsetzung eines verstärkten Zugehörigkeitsgefühls dargelegt. Der Begriff Zugehörigkeitsgefühl ist neu in die Menschenrechte aufgenommen. Symbolisch steht dieser Begriff für die Richtung der Behindertenkonvention, die eine freiheitliche und gleichberechtigte soziale Inklusion gegen das Unrecht gesellschaftlicher Ausgrenzung fordert (vgl. Anderlik 2011: S. 28).
Die schulische Inklusion hingegen definiert sich folgendermaßen: Auch in der Bildungspolitik spielt Inklusion eine wichtige Rolle, spätestens seit 2009, wo Deutschland die UNBehindertenrechtskonvention unterzeichnete und sich seitdem dazu verpflichtet hat ein inklusives Bildungssystem zu eröffnen, besteht ein Rechtsanspruch für Kinder mit Behinderung, am Unterricht in einer Regelschule teilnehmen zu dürfen. Durch die UNBehindertenrechtskonvention werden Lehrkräfte, sonderpädagogische Fachkräfte und Schulen vor eine große Herausforderung gestellt, die aber vor allem als Chance betrachtet werden sollte. Lange bevor der BegriffInklusionpräsent wurde, praktizierten viele pädagogische Fachkräfte bereits inklusive Maßnahmen (vgl. behinderung.org, online abgerufen). Schulische Inklusion verfolgt das Ziel, ein Schulsystem für alle Beteiligten aufzustellen, das eine möglichst optimale Lösung darstellt und einer Schule für alle Kinder, egal ob mit oder ohne Behinderung, gerecht werden kann. Auch in den nächsten Jahren wird Inklusion und Schule ein großes und kontrovers diskutiertes bildungspolitisches Thema bleiben. Vor Lehrkräften, Schüler*innen, Eltern und Politiker*innen liegt in Bezug auf das Ablösen traditioneller Schulmodelle noch ein langer und durchaus steiniger Weg bevor (vgl. behinderung.org, online abgerufen).
Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass Inklusion die Gleichwertigkeit eines Individuums, ohne dass eine Normalität vorausgesetzt wird, beschreibt sowie die Anerkennung der Verschiedenheit in einer heterogenen Gruppe fordert. Außerdem fordert die Inklusion ein gleiches Recht für ALLE und gemeinsames, individuelles Lernen - Lernen was durch aktives Zuschauen und Beobachten geschieht. Ziel der Inklusion ist dabei, Ressourcen für das System zu schaffen und ein Angebot für ALLE (vgl. Venohr 2015: 12).
Im folgenden Kapitel wird die Montessori-Pädagogik näher beleuchtet, mit besonderem Blick auf die Lehrer*innenrolle in der Montessori-Pädagogik.
3 Die Montessori-Pädagogik
Maria Montessori lebte von 1870 bis 1952 und zählt bis heute zu den bedeutendsten Persönlichkeiten in der Geschichte der Pädagogik. Es gibt Schulen und Kinderhäuser die ihren Namen tragen und nach ihrem Konzept arbeiten. Diese Einrichtungen stehen für ein Bildungssystem, das sich an den Bedürfnissen der Kinder orientiert und diese primär in den Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit stellen (vgl. Klein-Landeck & Pütz 2013: S. 9). Die Montessori-Pädagogik entstand in der ersten Hälfte des abgelaufenen Jahrhunderts (vgl. Raapke 2006: S. 19). Der anthropologische Grundgedanke Maria Montessoris umfasst drei Gebiete: der Mensch als Lebewesen, der Mensch als Gemeinschaftswesen und der Mensch als Gottesgeschöpf. Als zentrale Kategorie zählte für Maria Montessori die Personalität eines einzelnen Menschen, welche für das Wesen individuell und unabhängig von seinem Kulturkreis ist. Im Mittelpunkt stehen dabei Intellekt und Geist, da dort das gesamte menschliche Verhalten ermöglicht wird, den Menschen umgeben und von den umgebenen, vegetativ-pflanzlichen und animistischen Lebewesen abgrenzen. Ebenso stellte Montessori den Menschen als Einheit von Körper und Geist dar, so war für sie personales Menschsein mehr als nur der Geist (vgl. Frey, Heinz & Krömmelbein 2007: S. 29).
3.1 Das Konzept der Montessori-Pädagogik
Das Montessori-Konzept unterscheidet sich von den konventionellen Unterrichtsmethoden. Die Montessori-Kindergärten und -Schulen stellen eine Alternative zu den staatlichen Angeboten, wobei sich der pädagogische Ansatz unkonventionell gestaltet (vgl. Heinemann, online abgerufen). Maria Montessoris Grundgedanke geht davon aus, dass Lehrkraft gestaltet die vorbereitete Lernumgebung und ergänzt und umsorgt diese mit Sorgfalt (vgl. Maria-Montessori-Grundschule Meppen, online abgerufen).
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