Ausgehend von Definitionen der sozialen Rechte, der Sozialpolitik bzw. des Sozialstaats, von Armut und sozialer Ausgrenzung und von theoretischen Vorstellungen der Gerechtigkeit und Verteilungsgerechtigkeit im Sozialstaat soll sich diese Arbeit zunächst mit der Analyse der „Philosophie“ und der „sozialen Qualität“ der verschiedenen Sozialstaatskonzeptionen beschäftigen. Auf der Basis einer Beschreibung des Aufbaus und der Charakteristika des deutschen und des niederländischen Sozialsystems, das hier zu einem kurzen Vergleich herangezogen werden soll (da es sich in seiner Ausgestaltung bis 1945 eng an das deutsche bismarcksche Sozialstaatsmodell anlehnte und sich nach 1945 am englischen liberalen Modell orientierte) möchte ich mich schließlich den Herausforderungen für die europäischen Sozialsysteme und im Besonderen für den deutschen Sozialstaat zuwenden. Im Anschluss will ich den - für diese Arbeit zentralen - Fragen nachgehen, wie anhand ausgewählter Reformperspektiven in der Literatur der deutsche Sozialstaat hinsichtlich seiner „Zukunftsfähigkeit“ weiterentwickelt bzw. reformiert werden könnte und inwiefern vor allem das niederländische Modell, aber auch Erfahrungen aus anderen Sozialstaatstypen Vorbild für das deutsche Sozialstaatsmodell sein könnten. Dabei wird vor allem die Finanzierungsfrage eine wichtige Rolle spielen, an der sich mögliche Reformen orientieren müssen. Zum Schluss soll zum einen ein kurzer Ausblick auf mögliche Trends bei der sozialstaatlichen Entwicklung gegeben und zum andern eine Zusammenfassung meiner Arbeit präsentiert bzw. ein persönliches Fazit zu den Reformansätzen gezogen werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Soziale Rechte und Sozialpolitik
2.1 Definitionen
2.2 Die Entstehung des „sozialen Bewusstseins“
3. Sozialstaatliche Begriffe
3.1 Der Begriff des Sozialstaats
3.1.1 Die „Charakterisierung“ des Sozialstaats
3.1.2 Die Entstehung des Sozialstaats
3.1.2.1 Aus historischer Perspektive
3.1.2.2 In theoretischer Hinsicht
3.2 Der Begriff der Mindestsicherung
3.3 Der Begriff der pluralistischen Wirtschaft
4. Die Frage nach der „gerechten Ordnung“
4.1 Das Verhältnis des Einzelnen zum Staat
4.2 Politische Ökonomie und Arbeitswert
5. Armut und gesellschaftliche Ausgrenzung
5.1 Definition von Armut
5.2 Definition von gesellschaftlicher Ausgrenzung
5.3 Armutsquoten, Armutsursachen und Armutsbekämpfung
5.4 Armut und soziale Polarisierung
6. Soziale Gerechtigkeit im Sozialstaat
6.1 Umverteilung und die verschiedenen Formen der Gerechtigkeit
6.2 Arbeitslosigkeit und soziale Gerechtigkeit
7. Sozialpolitik und Verteilungsstrukturen in Deutschland
8. Ausgewählte wirtschafts- und gesellschafts- politische Ansätze
8.1 Der neoliberale Ansatz
8.2 Die Kritik an der „Sozialstaatsillusion“ der Sozialdemokratie
8.3 Ansätze des sozialen Interessenausgleichs: Max Weber, Hermann Heller und Sir Ralf Dahrendorf
8.4 Der Kommunitarismus
9. Sozialstaatliche Konzepte
9.1 Diverse sozialstaatliche Typologien
9.2 Sozialstaatskonzeptionen und Armutspolitik
10. Das deutsche Sozialsystem
10.1 Aufbau und Charakteristika
10.2 Soziale Qualität des deutschen Sozialstaats
10.3 Die „Grenzen“ des deutschen Sozialstaats
11. Das niederländische Sozialsystem
11.1 Die Entstehung des „Poldermodells“
11.2 Aufbau und Charakteristika
11.3 Die aktuelle sozialpolitische Diskussion
12. Herausforderungen für die europäischen Sozialsysteme und Reaktionen
12.1 Die Kritik am allgemeinen Konzept des Sozial- bzw. Wohlfahrtsstaats
12.2 Die Wirkung der sozialen Sicherung auf dem Arbeitsmarkt
12.3 Problembewältigung/ -erzeugung durch den Sozialstaat
12.4 Das neue „Leitbild vom wirtschaftenden Menschen“
12.5 Herausforderungen
12.5.1 Globalisierung als Herausforderung für den nationalen Sozialstaat
12.5.2 Die Massenarbeitslosigkeit und ihre Ursachen
12.5.3 Aktuelle Herausforderungen
12.6 Reaktionen
12.6.1 Konkrete Maßnahmen
12.6.2 Eine Zusammenfassung der Reformansätze
13. Herausforderungen an den deutschen Sozialstaat
13.1 Der deutsche Sozialstaat und die Globalisierung in der Historie
13.2 Probleme des deutschen Sozialstaats
14. Die Zukunft des deutschen Sozialstaats
14.1 Sozialstaat und Eigenverantwortung
14.2 Reformperspektiven für den deutschen Sozialstaat
14.2.1 Grundpositionen zum Umbau des Sozialstaats
14.2.2 Die Reform der Sozialstaatsfinanzierung
14.2.2.1 Universelle Finanzierungsperspektiven
14.2.2.2 Prominente Finanzierungsperspektiven der Krankenversicherung
14.2.3 Grundrente und Grundeinkommensversicherung (GEV)
14.2.3.1 Die Idee der Grundrente
14.2.3.2 Die Idee der Grundeinkommensversicherung
14.2.4 Die Idee des Legitimationsgeldes
14.2.5 Die Erneuerung des Gesellschaftsvertrags
14.2.6 Die „neue“ Verteilungsgerechtigkeit
14.2.7 Weitere Reformansätze
14.3 Die Einbeziehung niederländischer „Reformerfahrungen“
14.4 Die Orientierung an beschäftigungspolitisch „erfolgreichen“ Ländern
15. Der Sozialstaat im 21. Jahrhundert
15.1 Ausblicke
15.2 Zusammenfassung
15.3 Persönliches Fazit
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
Ausgehend von Definitionen der sozialen Rechte, der Sozialpolitik bzw. des Sozialstaats, von Armut und sozialer Ausgrenzung und von theoretischen Vorstellungen der Gerechtigkeit und Verteilungsgerechtigkeit im Sozialstaat soll sich diese Arbeit zunächst mit der Analyse der „Philosophie“ und der „sozialen Qualität“ der verschiedenen Sozialstaatskonzeptionen beschäftigen. Auf der Basis einer Beschreibung des Aufbaus und der Charakteristika des deutschen und des niederländischen Sozialsystems, das hier zu einem kurzen Vergleich herangezogen werden soll (da es sich in seiner Ausgestaltung bis 1945 eng an das deutsche bismarcksche Sozialstaatsmodell anlehnte und sich nach 1945 am englischen liberalen Modell orientierte) möchte ich mich schließlich den Herausforderungen für die europäischen Sozialsysteme und im Besonderen für den deutschen Sozialstaat zuwenden. Im Anschluss will ich den - für diese Arbeit zentralen - Fragen nachgehen, wie anhand ausgewählter Reformperspektiven in der Literatur der deutsche Sozialstaat hinsichtlich seiner „Zukunftsfähigkeit“ weiterentwickelt bzw. reformiert werden könnte und inwiefern vor allem das niederländische Modell, aber auch Erfahrungen aus anderen Sozialstaatstypen Vorbild für das deutsche Sozialstaatsmodell sein könnten. Dabei wird vor allem die Finanzierungsfrage eine wichtige Rolle spielen, an der sich mögliche Reformen orientieren müssen. Zum Schluss soll zum einen ein kurzer Ausblick auf mögliche Trends bei der sozialstaatlichen Entwicklung gegeben und zum andern eine Zusammenfassung meiner Arbeit präsentiert bzw. ein persönliches Fazit zu den Reformansätzen gezogen werden.
2. Soziale Rechte und Sozialpolitik
2.1 Definitionen
Zum Verständnis des Begriffs der sozialen Rechte möchte ich zunächst Wolf-Dieter Narr zitieren: „Bürger- und Menschenrechte sind nur sinnvoll vorstellbar, wenn man sie als klassische Menschenrechte und als soziale Rechte versteht. Soziale Rechte sind hierbei immer aktive Rechte; es genügt nicht, sicherzustellen, dass Leute etwas Geld bekommen. Die Würde des Menschen kann nicht darin bestehen, dass er nur wartet und nimmt, was ihm gegeben wird, sondern indem er aktiv sein Schicksal mitbestimmen kann.“[1]
Franz-Xaver Kaufmann lehnt sich schließlich an den britischen Soziologen T.H. Marschall an, wenn er die sozialen Rechte als Teilhaberechte beschreibt, welche sich nicht auf die Teilhabe an den staatlichen, sondern an den gesellschaftlichen Angelegenheiten beziehen. Allerdings seien diese auf staatliche Interventionen in die gesellschaftlichen Verhältnisse angewiesen. Schließlich nimmt er Bezug auf Talcott Parsons und Niklas Luhmann, die den Begriff der Inklusion entwickelten. Parsons versteht darunter die Anerkennung des Menschen als Mitglied einer gesellschaftlichen Gemeinschaft.[2] Luhmann definiert die Notwendigkeit der Inklusion nach der Beseitigung feudaler Bindungen funktional: „Jede Person muß danach Zugang zu allen Funktionskreisen erhalten können. Jeder muß rechtsfähig sein, eine Familie gründen können, politische Macht ausüben oder doch mit kontrollieren können; jeder muß in Schulen erzogen werden, im Bedarfsfalle medizinisch versorgt werden, am Wirtschaftsverkehr teilnehmen können. Das Prinzip der Inklusion ersetzt jene Solidarität, die darauf beruhte, dass man einer und nur einer Gruppe angehörte.“[3]
Unmittelbar aus der Erfahrung des Kriegsausbruchs heraus veröffentlichte der französische Philosoph Jacques Maritain (1882-1973), nach Kaufmann einer der konzeptionellen Vordenker sozialer Rechte, eine Reihe von Artikeln, in denen er u.a. die moralische Erneuerung auf der Basis eines vom Paternalismus losgesagten Christentums forderte. Menschenrechte berufen sich dabei auf die unveränderliche Würde des Menschen als Geschöpf Gottes und hängen trotzdem von den jeweiligen kulturellen und materiellen Umständen ab. Im Zusammenhang der sozialen Grundrechte postuliert er das Recht des Menschen auf eine möglichst selbstbestimmte Arbeit als Charakteristikum einer gerechten Wirtschaftsordnung. Drei Arten von Menschenrechten unterscheidet er: 1. Rechte der menschlichen Person (u.a. Freiheitsrechte, Recht auf körperliche Unversehrtheit), 2. Rechte als Bürger (z.B. politische Selbstbestimmung des Volkes, allgemeines Wahlrecht), 3. Rechte als soziale und arbeitende Person (Recht auf Arbeit und freie Berufswahl, auf gerechten Lohn und Mitbestimmung, auf Hilfe der Gemeinschaft in Not, Arbeitslosigkeit und Alter und auf unentgeltliche Teilhabe an elementaren materiellen und kulturellen Gütern der zeitgenössischen Zivilisation). Das Konzept der sozialen Grundrechte führt er auf die Naturrechtstraditionen der Stoa (das Naturrecht basiert auf der in jedem Menschen innewohnenden „Allvernunft“), des Christentums bzw. des Thomas von Aquin (1224/5-1273, „jeder Mensch ist als Geschöpf Gottes Inhaber des Naturrechts“) zurück.[4]
Doch wie werden soziale Rechte politisch verwirklicht? Welche „soziale“ Philosophie sollte in der Sozialpolitik (SP) realisiert werden? Dazu van der Borght: „Sozialpolitik im allgemeinen Sinne des Wortes ist die Gesamtheit der Maßnahmen, die das Gemeinwohl durch Einwirkung auf die Verhältnisse der zum Gemeinwesen gehörigen Gesellschaftsklassen zu fördern bezwecken.“[5] Boeckh/ Huster/ Benz (B/H/B) beschreiben den „Charakter“ der SP abstrakter: „Sozialpolitik ist der materielle und prozesshafte Ausdruck der erreichten, der angestrebten, der abzuändernden Sozialstaatlichkeit. In ihr kommen die Konflikte im Spannungsfeld von Akkumulation und sozialer Integration ebenso zum Tragen wie die Einbeziehung bzw. Ausgrenzung externer Einflüsse im jeweiligen Sozialraum.“[6]
Christoph Budderwegge unterscheidet zwischen sozialer Politik und Sozial politik. Danach bezeichnet die SP das dazugehörige Politikfeld, die „soziale Politik“ beschreibe dagegen den Gehalt bzw. die Funktion einer bestimmten SP. Weiterhin kennt er drei Formen der SP: die emanzipatorische, die kompensatorische und die kompetitorische. Erstere diene der Befreiung unterversorgter bzw. privilegierter Gesellschaftsmitglieder von Zwängen, die sie behinderten, ein gutes Leben zu führen und sich weiterzuentwickeln. Die kompensatorische SP gleiche die durch das bestehende Wirtschaftssystem verursachten Nachteile aus, während die kompetitorische die Akzeptanz seiner Konkurrenzprinzipien fördere, um ein reibungsloses Funktionieren des Wirtschaftssystems zu gewährleisten. Letztere habe im Rahmen der aktuellen Globalisierungs- und Europäisierungsdiskussion an Bedeutung gewonnen.[7] „Sozialpolitik ist Sisyphusarbeit, weil sie ihr Endziel - gleiche Entwicklungsmöglichkeiten für alle Gesellschaftsmitglieder herzustellen - nie erreicht, aber immer wieder Teilerfolge hinsichtlich der Schaffung sozialer Gerechtigkeit aufzuweisen hat, die ohne ihre Bemühungen ausbleiben würden.“[8] Damit SP die in einer auf dem Marktprinzip beruhenden Gesellschaft vorkommenden materiellen Niveauunterschiede mindestens soweit ausgleichen könne, dass eine friedliche Koexistenz der Menschen möglich sei, müssten gesellschaftliche Akteure, Klassen und Schichten mit Nachdruck entsprechende Forderungen erheben.[9]
Nach Hermann Heller (1891-1933, deutscher Jurist und Staatsrechtslehrer)[10] stellt SP ein hartes Geschäft der sozialen Integration dar, bei der auch die eigenen Interessengrundlagen aus dem Blick geraten könnten. Trotzdem habe es in der Historie keine Alternative dazu gegeben, da ein Verzicht auf SP mit der Gefährdung oder Beseitigung der Demokratie bzw. sogar mit Krieg und dem damit verknüpften Leid verbunden gewesen sei.[11]
2.2 Die Entstehung des „sozialen Bewusstseins“
Im Laufe der Neuzeit wurden die Probleme Unwissenheit, Armut und Krankheit nicht mehr im Sinne, sondern im sozialen Sinne thematisiert. Allerdings war der Diskurs über das Elend stets von den Ängsten und Hoffnungen der Etablierten gegenüber den Armen geprägt. Nach Abram de Swaan sind arbeitslose Jugendliche bis heute als potentielle Kriminelle oder Rabauken gefürchtet (wie an den im November 2005 in allen Zeitungen lesbaren Äußerung - „die sozialen Brennpunkte müssten vom Gesindel befreit werden“ - des französischen Innenministers Nicolas Sarkozy anlässlich der vielen gewalttätigen Ausschreitungen am Rande von Paris deutlich wurde)[12]. Aus soziologischer Sicht gehen gesellschaftliche Probleme wie Kriminalität, Vandalismus oder Drogenmissbrauch auf sozioökonomische Deprivation und somit auf einen Mangel an sozioökonomischen Teilhaberechten zurück. Seit den Phasen der Vollbeschäftigung verkörperten die Randgruppen als „industrielle Reservearmee“ und als ein „Segment des Verbrauchermarktes“, so de Swaan, auch „große Potentiale“. Außerdem würden sie als Wähler umworben.[13]
Die Neuzeit veränderte aber auch die Einsicht, dass Menschen durch soziale Umstände geprägt sind und somit die Armen einem Wohlhabenden sehr ähnlich sind. Parallel erweitere sich der Horizont des Diskurses um die Armen. N nicht mehr der „Nächste“, wie noch in der christlichen Barmherzigkeitslehre“ war das Objekt der Fürsorge, sondern die Armen als weitläufige Gruppe, bis zum Rande der neuzeitlichen Welt. Wachsende gesellschaftliche Interdependenzen (u.a. zunehmende Arbeitsteilung, staatliche Maßnahmen) und auftretende gesellschaftliche Umwälzungen (z.B. Kriege, Seuchen, Revolutionen) machten den Menschen ihre soziale „Verstrickung“ deutlicher: „Verbindet sich das Wissen um die wachsenden Abhängigkeiten mit der Bereitschaft, kollektive Vorsorgemaßnahmen zu unterstützen, nennen wir dies soziales Bewußtsein. Dieser zunächst kognitive Zustand setzt voraus, langfristige soziale Fernwirkungen mitzudenken. Er bringt ein allgemeines Verantwortungsgefühl mit sich, weshalb der Begriff auch moralische Konnotationen hat.“[14] Nach Thomas Haskell, auf den de Swaan Bezug nimmt, habe die marktorientierte Lebensform im Lauf der Zivilisation ein leicht berechnendes, ziemlich forsches Auftreten gefördert und die Menschen gelehrt, Wort zu halten bzw. die langfristigen Folgen ihrer Handlungen zu bedenken. Die entstandenen Kausalverknüpfungen zwischen den Menschen (und das Gefühl direkt kausal in die Leiden Mittelloser verstrickt zu sein) ebneten schließlich den Weg zum Humanismus.[15]
Blieb das humanitäre Empfinden zunächst auf eine überwiegend bürgerliche Minderheit beschränkt, so entwickelte sich, als Massen von Menschen zur Arbeit gingen, ein proletarisches Empfinden der Solidarität mit den Kollegen. Doch nachdem freiwillige, auf Eigenengagement beruhende (Sozial-)Vereine und Kassen durch landesweite, staatliche Zwangsmaßnahmen abgelöst worden waren, veränderte sich das soziale Bewusstsein. Eine neue Überzeugung bahnte sich allmählich ihren Weg: „Wo es Elend gibt, muß etwas getan werden – aber nicht vom Zeugen selbst, sondern von irgendwem sonst – von ihm, dem verborgenen Subjekt solcher Floskeln: dem Staat, als abstraktem, universellem, anonymen Hüter aller Gesellschaftsmitglieder. Niemand ist dem Fremden, der Hilfe erbitten mag, direkt verpflichtet.“[16] Doch dieses soziale Bewusstsein sei, so de Swaan, nicht umsonst, denn es setze das Einverständnis mit einer erheblichen Steuerlast und Umverteilung voraus und rechtfertige Ansprüche auf Entschädigung, Erstattung und Beihilfe.[17] Heute vermittle uns unser gewachsenes soziales Empfinden das Gefühl, für das Elend in der dritten Welt mitverantwortlich zu sein.[18]
3. Sozialstaatliche Begriffe
3.1 Der Begriff des Sozialstaats
3.1.1 Die „Charakterisierung“ des Sozialstaats
Manfred Prisching charakterisiert den sorgenden Staat als Institution, die Kriege und Wirtschaftskrisen überdauert hat und von einem Ensemble einzelner sozialstaatlicher Aufgaben zu einem System geworden ist, das in ordnungs-politische Typologien eingeteilt werden kann (s. 9.1). Darüber hinaus habe sie den „dritten Weg“ zwischen Turbokapitalismus und Planwirtschaft in die politisch-ökonomische Realität umgesetzt. Obwohl sich der gegenwärtige Sozialstaat, da er auf Grundlage des im Verschwinden begriffenen „Normalmodells“ der industriell-postindustriellen Gesellschaft konstruiert ist, in der Krise befinde, werde er zwar die anstehenden Herausforderungen bewältigen, sich aber entscheidend verändern.[19]
Nach Budderwegge „soll der Sozialstaat im umfassenden Sinne zur Daseins-vorsorge und zum Schutz des Individuums vor unsozialen sowie ungerechten Maßnahmen oder Effekten und damit schließlich zur Zukunftsgestaltung der Gesellschaft beitragen.“[20] Jens Alber setzt ihn mit dem Begriff „Wohlfahrts-staat“ gleich und reduziert ihn dabei nicht auf seine Versicherungs-, Versorgungs- und Fürsorgeeinrichtungen, sondern sieht im Sinne des Sozialstaatsgebots (Art. 20 und 28 GG) besonders den Rechtsanspruch des Individuums auf fürsorgliche Zuwendung des Staates als einen wesentlichen Pfeiler des Sozialstaats. Mindestens drei Aspekte beinhaltet demnach die Sozialstaatlichkeit: 1. ein Höchstmaß an sozialer Sicherheit hinsichtlich Produktivität, Wirtschaftskraft und Wohlstand für alle, 2. ein Mindestmaß an sozialer Gerechtigkeit (im Sinne der Bedarfs- und Leistungsgerechtigkeit) und 3. das Streben nach sozialer Gleichheit und damit ein Ausgleich der Vermögens- und Einkommensunterschiede, um Probleme der Perspektivlosigkeit, Kriminalität und dem Sittenverfall vorzubeugen.[21]
Vier grundlegende Aufgaben besitzt der Sozial- oder Wohlfahrtsstaat bei Heinze/ Schmid/ Strünck: 1. die Schutzfunktion (kollektive Sicherung gegen die Risiken der Industriegesellschaft), 2. die Verteilungs- und Umverteilungsfunktion (z.B. durch Eingriffe in die Primäreinkommen), 3. die Produktivitätsfunktion (Erhaltung und Förderung des Faktors Arbeit) und 4. die gesellschaftspolitische Funktion (Integration und Legitimation).[22]
Veronika Ziegelmayer definiert den Sozialstaat dagegen folgendermaßen: „Mit Sozialstaat ist der gesamte Komplex von Institutionen, Regulierungen und Verfahren gemeint, der die marktliche Steuerung von Arbeitsmarkt, Einkommensverteilung und Lebensbedingungen korrigieren und ergänzen und die dem Staat und den gesellschaftlichen Gruppen im Wirtschaftsprozess eine aktive Rolle zuweisen.“[23] Hinsichtlich eines Leitbildes des deutschen Sozialstaats differenziert sie zwischen Gestaltungs- und Verfahrensprinzipien. Die Gestaltungsprinzipien umfassen das Solidaritäts-, das Subsidiaritäts-, und das Individualitätsprinzip, bei den Verfahrensprinzipien werden zwischen Kausal- und Finalprinzip bzw. den Prinzipien der Versicherung, Versorgung und Fürsorge unterschieden. Während das Individualitätsprinzip die Bedürfnisse des Einzelnen und das Solidaritätsprinzip die Prinzipien des Ausgleichs und der Umverteilung in den Mittelpunkt rücken, räumt das auf der katholischen Soziallehre basierende Subsidiaritätsprinzip den Formen der familialen Selbsthilfe und der sozialen Selbstorganisation eine zentrale Funktion ein. Das Fürsorgeprinzip baut darauf auf, dass zunächst der Nachweis der Bedürftigkeit erbracht werden muss. Beim Versorgungsprinzip besitzen alle BürgerInnen Anspruch auf eine steuerfinanzierte Grundversorgung. Die Leistungen (im Falle von Krankheit, Unfall, Erwerbslosigkeit oder Alter) des in Deutschland angewandten und auf Otto von Bismarck (1815-1898) zurückgehenden Versicherungsprinzips sind an vorher entrichtete Beiträge geknüpft, die vom Staat fixiert, paritätisch von Arbeitnehmer- und ArbeitgeberInnen entrichtet werden und an die Höhe des jeweiligen Erwerbseinkommens gekoppelt sind. Dieses Modell ist sehr stark vom Äquivalenzprinzip (Leistung/ Gegenleistung) geprägt. Eng mit dem Versicherungsprinzip verknüpft ist das Kausalprinzip, bei dessen Umsetzung zunächst untersucht wird, welche Ursache den Schaden herbeigeführt hat und anschließend eine Entscheidung über eine Sozialleistung und deren Höhe getroffen wird (meist bei Rente, Kranken- oder Arbeitslosengeld). Dagegen wird im Rahmen des Finalprinzips untersucht, ob eine Leistung in der jeweiligen Notlage ausreichend ist (bei Sach- und sozialen Dienstleistungen). Die drei skizzierten Grundprinzipien der Fürsorge, Versorgung und Versicherung schlagen sich schließlich in den diversen Sozialstaatstypologien nieder (vgl. 9.1).[24]
3.1.2 Die Entstehung des Sozialstaats
3.1.2.1 Aus historischer Perspektive
Aus historischer Perspektive entstand der Sozialstaat innerhalb der ökonomischen und politischen Transformationsprozesse in der Moderne als ein neues Element gesellschaftlicher Gestaltung und Strukturierung. Seine Entstehung ist eng mit der Ablösung feudaler bzw. absolutistischer Herrschaftsstrukturen, mit der Bildung von Nationalstaaten und der weltweiten Ausbreitung der kapitalistischen Produktionsweise verbunden. Als Antwort auf das Prinzip der individuellen Profitmaximierung und die Durchsetzung des Konkurrenzprinzips sollte er die Funktion eines auf gemeinschaftlicher Ebene etablierten Schutzmechanismus für soziale Notlagen wahrnehmen. Zunächst im Kontext der Lohnarbeit dehnte sich der Wirkungskreis sozialstaatlicher Interventionen auf den gesamten gesellschaft-lichen Bereich aus.[25]
Nach Thomas Geisen entwickelte sich die soziale Frage als Gegenstand der politischen Gestaltung im Anschluss an die französische Revolution (1789) und wurde im Laufe der Industrialisierungsprozesse zu einem wichtigen gesellschafts-politischen Handlungsfeld. Grundlage ist eine veränderte Gesellschaftsauffassung, nach der die sozialen Probleme nicht mehr als gegeben hingenommen, sondern als zu beseitigende Missstände angesehen werden. Der Beginn der europäischen Sozialstaatsentwicklung ist ein Ergebnis der Aufklärung und steht am Ende der bürgerlichen Revolutionen des 18. und 19. Jahrhunderts. Die im Zuge dieser Revolutionen formulierten Rechte auf Freiheit, Gleichheit, Fortschritt und Eigentum verliehen der sozialen Frage zunehmend Gewicht. In der nun etablierten bürgerlichen Herrschaftsform richtete sich der Glaube an den Fortschritt auf die kontinuierliche Weiterentwicklung der ökonomischen, sozialen und politischen Verhältnisse durch den Menschen. Anhand der zentralen Stellung des Prinzips der individuellen Leistung und der unbedingten Gewährleistung der Eigentumsrechte wurde den ökonomischen Aspekten aber eine dominierende Rolle eingeräumt. Mit Hilfe des Sozialstaats wurden schließlich allgemeine, gesellschaftliche Schutzfunktionen eingeführt (z.B. durch die Kopplung der sozialen Sicherung an die Erwerbsarbeit), ohne das individuelle Leistungsprinzip aufzugeben zu müssen. Die Trennung der gesellschaftlichen Bereiche in privat und öffentlich ermöglichte es dabei, dass die Behandlung sozialer Probleme als öffentliche Aufgabe angesehen wurde.[26]
Einen entscheidenden Beitrag für die Entstehung des Sozialstaats leisteten auch die Kirchen, indem sie soziale Dienstleistungen bereit stellten oder auf politischer Ebene den Sozialstaat mitentwickelten. Seit dem Mittelalter hatte sich die katholische Kirche mit ihren mächtigen Ordensgemeinschaften im Wohlfahrtssektor etabliert. Im 19. Jahrhundert folgten dann in West- und Nordeuropa auch protestantische Ordensgemeinschaften. Grundlage dieser Diakoniebewegung war der Pietismus (ab 17. Jht.) und damit die Auffassung, die Kirche habe als praktizierende Gemeinschaft durch karikativen Einsatz für in Not geratene Personen ihrer christlichen Pflicht zur Nächstenliebe nachzukommen. Die älteste der christlichen Soziallehren ist die katholische (s. 3.1), die sich folgendem Grundsatz verpflichtet hat: „Der Mensch ist Ursprung, Träger und Ziel aller Sozialgebilde und allen sozialen Geschehens“.[27] Gemäß den Erfahrungen aus der Auseinandersetzung mit dem Liberalismus und dem Sozialismus wendet sie sich gegen den Individualismus und den Kollektivismus. Sie versteht den Menschen als Gesellschaftswesen, das in der Familie und dem Staat „vergemeinschaftet“ ist. Die Familie gilt dabei als die kleinere und ursprünglichere, der Staat als die spätere und größere Vergesellschaftungsform, die das Zusammenleben der Familien regelt. Zentral für die wohlfahrtsstaatliche Position ist, dass der Interventionismus des Staates nach dem Prinzip der Subsidiarität auf die Hilfeleistung zur Selbsthilfe beschränkt bleiben soll. Dementsprechend setzt sich die katholische Kirche für die Förderung kleinerer Gemeinschaften ein, die dem Staat Aufgaben abnehmen können; gleichzeitig spricht sie dem Staat das Recht ab, eigenständig, ohne Legitimation der Kirche ethisch-moralische Maßstäbe zu setzen.[28] Bei einem Vergleich mit den verschiedenen protestantischen Ideen fällt auf, dass sich die protestantisch-lutherische Kirche hinsichtlich des Verhältnisses Staat ßà Kirche als supplementärer Dienstleistungserbringer versteht, der nun dann tätig wird, wenn der Staat seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommen kann.[29]
3.1.2.2 In theoretischer Hinsicht
Thomas Blanke unterscheidet zwischen fünf Erklärungsversuchen zur Entstehung des Sozialstaats: 1. die klassentheoretische, 2. die lerntheoretische, 3. die demokratietheoretische, 4. die risikotheoretische und 5. die modernisierungstheoretische Deutung.[30] Gemäß der ersten Deutung kann der Sozialstaat als Resultat tiefgreifender sozialer Auseinandersetzungen und als kompromisshaftes Resultat von Klassenkämpfen, die in der Konsequenz den umgebremsten Kapitalismus sozial domestizierten, angesehen werden. Dabei sei dieser Kompromiss auch als raffinierter Trick von Staat und Kapital, der danach strebe, die arbeitenden Menschen mit Zuckerbrot und Peitsche in das bestehende System einzubinden, gedeutet worden (Sozialstaatsillusion). Auf der Basis dieses Interpretationsschemas gerate der Sozialstaat dann in eine Krise, wenn die klassenspezifische Solidaritäts- und Arbeitskultur (inkl. den Großorganisationen wie der SPD und den Gewerkschaften) schwindet.[31]
Nach dem lerntheoretischen Ansatz ist der Sozialstaat Ergebnis eines historischen Lernprozesses des politisch-sozialen Systems und der Kooperation von Kapital und Arbeit. Voraussetzung dafür ist erstens, dass aus antagonistischen Gegenspielern Sozialpartner werden, zweitens eine koordinierte, aktive staatliche Wirtschafts- und Finanzpolitik und drittens ein beschäftigungswirksames, wirtschaftliches Wachstum.[32] Von einer Krise wäre der Sozialstaat hierbei dann bedroht, wenn „wirtschaftliches Wachstum strukturell nicht mehr zu mehr Beschäftigung führt (...) (jobless growth) (...), die Integrations- und Bindungskraft der Großverbände der industriellen Beziehungen (...) bröckelt und die wirtschafts-, finanz- und souveränitätspolitischen Voraussetzungen national-staatlicher Wirtschaftssteuerung entfallen (Ende des Keynesianismus).“[33]
Mit der demokratietheoretischen Deutung wird weniger die Entstehung des Sozialstaats als vielmehr seine Legitimität interpretiert. Er rechtfertigt sich dadurch, dass er mit der Abwendung von Not und Elend, von faktischer Ausgrenzung und Diskriminierung eine elementare Basis für die Teilnahme aller BürgerInnen an der Praxis der politischen Selbstbestimmung schafft. Als soziale Triebkraft identifiziert Blanke den Kampf um Anerkennung, dessen zentrales Motiv nicht die Teilhabe am Besitz materieller Güter, sondern der elementare Anspruch auf die Achtung menschlicher Würde und damit auf demokratische Partizipation ist. Eine solche Leseart des Sozialstaats werde von externen Umständen, den hard facts der sozialen, ökonomischen und politischen Gegebenheiten und ihren Manifestationen, attackiert, da sie jeden naiven moralischen Fortschrittsglauben untergraben würden.[34]
Nach der vierten, der risikotheoretischen, Deutung ist der Sozialstaat die system-notwendige Reaktion auf die spezifischen Risiken, denen die Menschen in einer Marktgesellschaft ausgesetzt sind. Die Reaktion auf diese Risiken sei in drei Etappen erfolgt: die Epoche des Rechtsstaats verband die Realisierung des individuellen Freiheitsgedankens (Freiheit des Eigentums, Vertrags-, Meinungs-, Versammlungs-, Organisationsfreiheit…) mit der Garantie polizeilicher Sicherheit und Ordnung; die Entfaltung der Demokratie ist die Reaktion auf das im Zuge gewachsener Autonomieansprüche zunehmende Legitimationsrisiko des Systems politischer Herrschaft und die sozialstaatlichen Strukturen sind schließlich die Antwort auf die sich im Lauf der Expansion der Industrie- und Dienstleistungssektoren sich durchsetzende Verallgemeinerung von abhängiger Erwerbstätigkeit mit ihren Risiken der Reproduktionssicherung. Anfällig für Krisen wird der Sozialstaat nach dieser Interpretation durch drei Punkte: 1. die Konsequenz einer Erosion der für eine Marktwirtschaft „lebensnotwendigen“ Strukturen der Eigenverantwortung aufgrund einer immer umfassenderen Absicherung aller denkbaren Risiken, 2. die Funktionseinbußen der Familie und die Individualisierung der Familienmitglieder aufgrund der Bemühung des Sozialstaats, die „Marktgängigkeit“ jedes Individuums herzustellen und 3. als Folge dessen die fragwürdige Überführung von Aufgaben der Erziehung und Sozialisation in die Hände des Sozialstaats.[35]
Im Rahmen der modernisierungstheoretischen Deutung gilt der Sozialstaat schließlich als Etappe auf dem Weg zu einer immer komplexeren Vergesell-schaftung bzw. Verstaatlichung von gesellschaftlichen Bereichen. Dieser Prozess gehe mit einer kontinuierlichen „Schrumpfung“ der sozialen Sphären einher. Die Erfahrungsbereiche von Solidarität, Erziehung, Bildung und Ausbildung würden nach und nach zur Sache von Spezialisten, während die Handlungskompetenzen der BürgerInnen sich auflösten: „Das Ergebnis sind Menschen, die nicht wissen, wie eine Kuh riecht, wie man eine Baby wickelt, wie man sich gegen Schnupfen wappnet und was die Gesellschaft ihren Kindern, Schülern und Studenten eigentlich beibringt (…).“[36] Blanke bezieht sich dabei auch auf Max Weber, Michel Foucault, Niklas Luhmann und Jürgen Habermas. Nach Max Weber partizipiere der Sozialstaat an einem umfassenden Rationalisierungsprozess, der alle sozialen Bereiche (inkl. Religion, Kultur, Kunst) erfasst und zur wissenschaftlichen Durchdringung, Abstraktion, Spezialisierung/ Professionalisierung, Bürokratisierung und Verrechtlichung führe. Michel Foucault interpretiere diese Entwicklungsdiagnose „als eine immer raffiniertere Technik der gesellschaftlichen Kontrolle und Steuerung der potentiell rebellischen, wider-ständischen Subjekte“[37] im Interesse eines anonymen Subjekts, das aus einem Geflecht aus Staat, Institutionen und Organisationen bestehe. Luhmann zu Folge trägt der Entwicklungsprozess seine Ursache in sich selbst. Gesellschaften würden demnach auf ihre „Bestandserhaltungsprobleme“ mit funktionaler Differenzierung und systematischer Verselbstständigung reagieren. Nach einer ehemals von Habermas vertretenen Auffassung entstehe der Sozialstaat zwar als Reaktion auf die klassenstrukturell und geschlechtsspezifisch ökonomisch-sozialen und kulturellen Benachteiligungen, er impliziere aber auch eine fortschreitende Kolonialisierung der Lebenswelt. Die Folgen wären die Verdrängung der lebensweltlichen Ressourcen Sinn, Kommunikation, Solidarität und Moral durch die Institutionalisierung sozialstaatlicher Agenturen und das Eindringen systemischer Medien der Steuerung in ehemals lebensweltlich strukturierte Bereiche; z.B. erhielten die Medien „Recht“ und „Geld“ Einzug in die familialen Beziehungen.[38]
3.2 Der Begriff der Mindestsicherung
„Mindestsicherung als bürgerliches (Grund-)Recht wurzelt im europäischen Armenrecht (…). (…) Sie war und ist nicht Mittel zur Überwindung kapita-listischer Integration der (meisten) Bürger über das Lohnarbeitssystem, sondern ein Mittel seiner Durchsetzung über die Kontrolle des Wechsels von Arbeit zu Nichtarbeit, über das Lohnstandsgebot, über die Kompensation und Förderung der Verdrängung subsistenzwirtschaftlicher Existenzsicherung.“[39] Mindestleistungen in einem Mindestsicherungssystem enthalten nach Benjamin Benz neben Transferleistungen auch Sach- und Dienstleistungen bei Überschuldung und Krankheit, zur Sicherung der Wohnung oder der Unterkunft etc..[40]
Siegfried Blasche differenziert zwischen zwei Arten von Mindestsicherungen. Zum einen ließe sich unter Mindestsicherung ein steuerfinanzierter, garantierter Level an Transferleistungen ohne biografische Festlegung verstehen. Die Leistungen dieser Mindestsicherung, die z.B. auch Ausländern gewährt werden, die über einen längeren Zeitraum in dem betreffenden Land wohnten, unterscheiden sich in den verschiedenen Staaten (z.B. die deutsche Sozialhilfe) in Bezug auf ihre Zugangsvoraussetzung und die Art ihrer Gewährung (z.B. Nachweis der Vermögensverhältnisse oder des Wegfalls von Einkommen).[41] Die andere Form der Mindestsicherung ist an einen Kanon von zu erbringenden Leistungen gebunden. Diejenigen, welche ein höheres Einkommen besitzen bzw. mehr konsumieren, müssen dabei ein höheres Aufkommen (an Steuern) erbringen als diejenigen mit niedrigerem oder keinem Einkommen. Dieses System kann in der tatsächlichen Ausgestaltung auch versicherungsmäßig (über Beiträge) organisiert werden, wie es in der Schweiz (Eidgenössische Alters- und Hinterlassenenversicherung) geschieht. Der Mindestlevel an Leistungen ist in einem solchen leistungsabhängigen System höher als im vorher beschriebenen System. Im Sinne einer modifizierten Volksversicherung erhält jeder unabhängig von einer Bedürftigkeitsprüfung einen Mindesttransfer (vereinheitlichte ärztliche Versorgung, definierte monetäre Leistung bei Arbeitslosigkeit, Grundrente im Rentenfall), der z.B. bei der Altersvorsorgung durch betriebliche oder private Vorsorge aufgestockt werden kann. In den an Sir Beveridges Entwurf[42] orientierten Systemen (z.B. in GB, NL, CH[43] ) finden Faktoren dieses Modells in sehr unterschiedlicher Prägung Anwendung. Der Staat hat dabei vordringlich Armut und Not zu beseitigen und eine Vorsorge für die Wechselfälle des Lebens bereitzustellen. Erst nachgeordnet sieht es seine Aufgabe darin, für höherstufige Versorgungen Reglungen zu treffen.[44]
3.3 Der Begriff der pluralistischen Wirtschaft
Der Begriff der pluralistischen Wirtschaft begründet darauf, dass nach Jean-Louis Laville die Wirtschaft nicht nur aus der Perspektive des Marktes und des Staates gesehen werden dürfe. Die Wirtschaft sei in drei Pole aufgeteilt: „1. Die Marktwirtschaft ist jene Wirtschaftsform, wo die Verteilung der Güter und Dienstleistungen vorrangig dem Markt anvertraut wird. (...) Die Marktwirtschaft ist nicht nur um den Markt herum organisiert und erlaubt zahlreiche nicht marktwirtschaftliche Beiträge, wie zum Beispiel Hilfen und Subventionen für die Unternehmen. (...) 2. Die nicht marktwirtschaftliche Ökonomie entspricht der Wirtschaftsform, wo die Verteilung der Güter und Dienstleistungen vorrangig der vom Sozialstaat organisierten Neuverteilung anvertraut wird. Hierbei wird die Neuverteilung weitgehend über den öffentlichen Dienst vorgenommen, dessen Reglungen von einer demokratisch kontrollierten Staatsautorität bestimmt werden. (...) 3. Die nicht monetäre Ökonomie ist jene Wirtschaftsform, wo die Verteilung von Gütern und Dienstleistungen vorrangig vom Prinzip der Gegen-seitigkeit und von der Führung privater Haushalte anhängt. (...).[45] Dabei macht er darauf aufmerksam, dass die dominierenden Repräsentationen der heutigen Wirtschaft eine Hierarchisierung zwischen diesen drei Polen aufweisen: die Marktwirtschaft nehme den ersten Rang ein, die staatliche Wirtschaft ergänze sie und die geldlose Ökonomie sei für den „Rest“ zuständig.[46]
4. Die Frage nach der „gerechten Ordnung“
4.1 Das Verhältnis des Einzelnen zum Staat
Bereits Platon (427-347 v.Chr.; griechischer Philosoph) hatte sich mit der Frage beschäftigt, warum sich Menschen zu Staaten zusammenschließen. Für diesen Zusammenschluss gebe es handfeste Gründe. Ausgangspunkt sei die mangelnde Autarkie des Einzelnen, der nicht in der Lage sei, eine menschengemäße Lebensqualität zu erreichen: „Wegen der Vielfalt unserer Bedürfnisse braucht jeder von uns eine Fülle von Helfern, als Faustregel kann man sagen, je mehr Bedürfnisse, desto mehr Helfer.“[47]
Innerhalb eines solchen Zusammenschlusses behielten die einzelnen Menschen zwar ihre Individualität, aber durch die Übernahme einer bestimmten Funktion im Rahmen dieser Gemeinschaft entstehe eine neue Einheit, die Polis, der Staat. Ein Politiker hat nun die Aufgabe, im Interesse dieser Polis zu handeln und nicht im Interesse bestimmter Einzelner. Einzelne können dann profitieren, wenn für die Polis, d.h. für alle, kein Schaden, sondern möglichst ein Nutzen entsteht. Verteilungsgerechtigkeit ist bei Platon durch Differenzierung geprägt, da die Unterschiede der Menschen, die etwas vom Staat empfangen, berücksichtigt werden sollten. Einerseits vertritt er dabei die Vorstellung, dass es die Aufgabe des Gesetzgebers ist, einen Lohn für jedermann anzustreben, der sein Existenzminimum sichert, andererseits sei es gerecht, dass sich der angemessene Lohn nach dem Wert der individuell erbrachten Leistung richten soll. Seine Staatstheorie ist weder an einer marktwirtschaftlichen, noch an einer planwirtschaftlichen Philosophie orientiert. Ihr oberstes Anliegen ist die Gerechtigkeit und somit eine ausgewogene Verteilung von Macht und Geld.[48]
4.2 Politische Ökonomie und Arbeitswert
Wirtschaft, so Markus Schmitz, der aus dem Wörterbuch der Wirtschaft von Horst C. Reckenwald zitiert, ist „das Streben des Menschen, seine Existenz zu sichern und sein Los zu verbessern, indem er sich die Mittel beschafft, mit denen er seine Bedürfnisse befriedigen, also seinen Bedarf decken kann.“[49] Allerdings waren im Kapitalismus des 19. sowie besonders in den armen Ländern des 20. Jahrhunderts Menschen durch Produktion oder Dienstleistung zwar in die wirtschaftliche Kultur integriert, jedoch unterhalb des Existenzminimums, ohne eine materielle oder seelische Entfaltungsmöglichkeit zu besitzen. Schmitz macht die Problematik anhand eines exemplarischen Sachverhalts deutlich. Danach gewähren die reichen Länder einem armen Land zunächst Entwicklungskredite, in Folge derer die Bauern von der Regierung zum Anbau von Monokulturen einer in der westlichen Welt begehrten Pflanze gezwungen werden, um über den Export Mehreinnahmen zu erzielen und die anfallenden Zinsen zu begleichen. Doch in der Konsequenz der Marktmechanismen sinken die Preise, so dass die Mehreinnahmen ausbleiben. Zusätzlich müssen die Bauern ihre sie ernährende Subsistenzwirtschaft aufgeben, mit der Folge der relativen, meist sogar der absoluten Armut.[50]
Bei der Betrachtung des vorangehenden Beispiels ergibt sich zwangsläufig die Frage nach dem Arbeitswert des Produkts bzw. welchen Wert die geleistete Arbeit der Bauern hat. Im Zusammenhang mit dieser Frage bezieht sich Schmitz auf den „sozialdemokratischen“ Ansatz von Aristoteles (384-322 vC), der besagt, dass der optimal eingerichtete Staat (unter Beteiligung seiner Mitglieder) die Rahmenbedingungen sowohl für das seelische Wohlergehen als auch für den dafür erforderlichen materiellen Wohlstand aller bereitzustellen habe.[51]
Dass heute bestimmte Gruppen durch die marktwirtschaftliche Produktionsweise und den darauf aufbauenden Handel auf nationaler wie internationaler Ebene vom materiellen Wohlstand ausgeschlossen werden, führt der Autor auf die zugrunde liegende neoklassische Wirtschaftswissenschaft zurück, welche entgegen ihrem Leitziel, aus der Addition befriedeter Einzelinteressen Gemeinwohl zu erzeugen, bereits auf theoretischer Ebene zu einer Korrektur entsprechender Missstände unfähig ist.[52]
5. Armut und gesellschaftliche Ausgrenzung
5.1 Definition von Armut
Lässt sich mit dem Begriff „Armut“ die Tatsache, dass man in Deutschland auf die Sozialhilfe angewiesen ist z.B. mit der Armut in Afrika vergleichen, wo Menschen verdursten, verhungern und ohne medizinische Hilfe zu Grunde gehen? Das Beispiel zeigt die Schwierigkeit, eine objektiv messbare Grenze für Armut zu definieren. Daher gibt es die Unterscheidung zwischen objektiver und relativer Armut.[53] „ Als absolut arm gilt, wer nicht über die Ressourcen verfügt, um elementare Grundbedürfnisse zu befriedigen und ein menschenwürdiges Leben zu führen. Das schließt materielle wie immaterielle Aspekte ein. Materielle Armut bedeutet ein Mangel an Gütern, die zum physischen Überleben erforderlich sind. Hier geht es u.a. um Essen, Kleidung, Wohnung, sauberes Trinkwasser. Immaterielle Armut bezieht soziale, ethnische, religiöse, kulturelle und politische Aspekte ein (...): Teilhabe am politischen wie gesellschaftlichen Leben eines Landes, Bildungschancen, Menschenrechte, Gleichberechtigung der Geschlechter... .“[54] „Bei der relativen Armut vergleicht man innerhalb eines Landes den Lebensstandard unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen.“[55] Doch wie wird Armut gemessen? Da der permanente Überlebenskampf eines absolut Armen nur schwer messbar ist, hat die Weltbank die Ein-Dollar-Marke eingeführt. Als absolut arm gilt demnach, wer weniger als einen US-Dollar pro Tag zur Verfügung hat. 2002 zählten zu dieser Gruppe ca. 1,2 Milliarden Menschen weltweit.[56]
Vor allem zwei Kriterien beschreiben nach Ernst-Ulrich Huster, ab wann ein Mensch als arm gilt. So gibt es zum einen die Interventionsschwelle des Staates, an der der Einzelne das Recht besitzt, dass ihm anhand nationaler Mindestleistungen materiell geholfen wird, zum andern existiert die so genannte relative Armutsgrenze.[57] Als arm gilt nach dieser Grenze, wer über weniger als 50% des durchschnittlichen Nettoeinkommens verfügt. Wer über 40 Prozent oder weniger verfügt, gilt als absolut arm, bei 60 Prozent gilt man als einkommensschwach[58] (NeS, s. 5.3). Der ressourcentheoretische Ansatz erweitert schließlich den auf das Einkommen orientierten relativen Armutsbegriff. Bei der Effizienzfrage staatlicher Transferleistungen bleiben im Regelfall die Realtransfers, d.h. die direkten Dienst- und Sachleistungen, unbeachtet. Die Wirksamkeit dieser Transfers (wie etwa Kindergartenplätze, Krankenhäuser, Gesundheitsleistungen, Lebensmittelleistungen für Bedürftige) ist mitbestimmend dafür, ob die finanziellen Ressourcen für ein menschenwürdiges Leben ausreichen.[59]
5.2 Definition von gesellschaftlicher Ausgrenzung
Die Kommission der EG definierte 1993 soziale Ausgrenzung folgendermaßen: „Soziale Ausgrenzung bedeutet nicht nur ein unzureichendes Einkommen. Es geht über die Beteiligung am Erwerbsleben hinaus und manifestiert sich in Bereichen wie Wohnung, Bildung, Gesundheit und Zugang zu Dienstleistungen. Davon sind nicht nur Personen betroffen, die schwere Rückschläge hinnehmen mussten, sondern ganze soziale Gruppen in städtischen und ländlichen Gebieten, die der Diskriminierung ausgesetzt sind oder aber unter sozialer Isolierung (...) zu leiden haben.[60] Nach Huster orientiert sich der individuelle Grad der sozialen Ausgrenzung an der Verwirklichung verschiedener Rechte, die den BürgerInnen der EU zugesprochen werden: An den Rechten auf Arbeit, Wohnung, auf eine menschenwürdige existenzminimale Sicherung sowie auf Bildung und auf Gesundheit.[61]
5.3 Armutsquoten, Armutsursachen und Armutsbekämpfung
Walter Hanesch stellt sich bezüglich der Armutsproblematik die Frage, welche Faktoren für den Umfang und die Entwicklung der Armut von Bedeutung sind. Dabei kommt er zu dem Schluss, dass das Risiko eines Haushalts, mit dem Einkommen unter die Armutsgrenze zu sinken, davon abhängig ist, wie viele Personen im Haushalt erwerbstätig sind, wie hoch ihre Einkommen liegen, welche weiteren privaten Einkünfte verfügbar sind, wie hoch die Belastung des Haushalts mit Steuern und Abgaben ist bzw. in welcher Höhe er staatliche Transfers bezieht und wie viele Personen mit welchem spezifischen Bedarf den Gesamtbedarf des Haushalts bestimmen.[62]
Die Europäische Kommission hat 1998 außerdem folgende, das Armutsrisiko in der EU bedingende, Faktoren formuliert: Die anhaltende Massenarbeitslosigkeit und Strukturalisierung derselben (die Konzentration des Arbeitslosigkeitsrisikos auf bestimmte Problemgruppen des Arbeitsmarkts), die Erosion des Normalarbeitsverhältnisses und die Zunahme von prekären Beschäftigungsverhältnissen, die Erosion traditioneller Familienstrukturen und die Herausbildung neuer Lebensformen sowie schließlich ein anhaltender Einwanderungsdruck.[63]
Welchen Beitrag haben nun die sozialen Sicherungssysteme der EU-Staaten zur Bekämpfung der Armut geleistet? Hanesch misst vor allem folgenden arbeits- und sozialpolitischen Handlungsfeldern besondere Bedeutung zu: Erstens den Reglungen und Instrumenten der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik, deren Aufgabe es ist, das Arbeits- und Lohnverhältnis rechtlich zu regeln, das Beschäftigungsvolumen zu beeinflussen sowie arbeitsmarktpolitische Hilfen bereit zu stellen; zweitens der Familienpolitik, die monetäre Transfers bzw. Sach- und Dienstleistungen zur Kompensation von familienbedingten Lasten bzw. zur Unterstützung familiärer Leistungen umfasst und aufgrund der sich veränderten Lebensformen von Familien mit Kindern immer wichtiger wird und drittens dem System der Einkommenssicherung bei Einkommensausfall.[64]
Wie hoch sind nun die tatsächlichen „Armutsgefährdungsquoten“ (AgQ) (Haushalte, deren Einkommen unter der Niedrigeinkommensschwelle (NeS) von 60% des nationalen Durchschnittseinkommens liegen) innerhalb der EU-Länder? Welche Reduktion der AgQ ergibt sich aus den jeweiligen Sozialtransfers und welchen „Platz“ nimmt Deutschland dabei ein?
Hierbei möchte ich mich auf zwei Statistiken der Eurostat von 1999 bzw. 2003 beziehen. Danach hätten 1999 24% der Haushaltsnettoeinkommen aller EU-BürgerInnen (betrachtet man Renten als Primäreinkommen und nicht als Sozialtransfers) unter Nichtberücksichtigung der Sozialtransfers unterhalb der NeS gelegen und wären damit von Armut bedroht gewesen. Dabei erreichten GB und IRL mit 30% die höchsten Werte, gefolgt von S (28%), P (27%) und B (25%).[65] Die niedrigsten Werte hatten FIN, NL, D, I (21%) und GR (22%).[66] Nach Transferbezug sank die NeS im EU-Durchschnitt um 9 Prozentpunkte (PP) auf 15%. Nun führten GR und P mit 21% der jeweils von Armut bedrohten BürgerInnen die Liste der EU-Länder an; es folgten GB und E[67] (19%), I und IRL (18%). Die niedrigsten Armutswerte erreichten schließlich S (9%), DK[68], D, NL, FIN (11%) und A[69] (12%). Insgesamt trugen also die Sozialtransfers innerhalb der Länder in höchst unterschiedlichem Umfang dazu bei, Niedrigeinkommen zu vermindern. Während ein starker Rückgang der AgQ durch die Sozialtransfers in S (um 19 PP!), DK (13 PP), IRL (12 PP) und B (12 PP) zu beobachten war, gingen die Werte in GR (um 1 PP), I (3 PP), E (4 PP) und P (6 PP) nur mäßig zurück. Deutschland reduzierte seine AgQ im Vergleich dazu um 10 PP (21% à 11%) und lag mit der Verteilungswirkung seiner Sozialtransfers im relativen „Mittelfeld“.[70]
Vier Jahre später (2003) lag die AgQ vor Sozialtransfers im EU-Durchschnitt bei 25% und war damit um einen Prozentpunkt gestiegen. Beim folgenden Ländervergleich werde ich mich ausschließlich auf die Werte der „alten EU-Länder“ beziehen und sie in Relation zu den Werten von 1999 stellen. So erreichten in dieser Statistik DK (32%), IRL (31%), S (29%), B (29%) und FIN (28%) die höchsten Werte. Die niedrigsten Werte besaßen dem gegenüber I, E, NL (22%) und L[71] (23%). Nach Transferbezug sank die durchschnittliche AgQ auf 16%, womit wiederum eine Verminderung um 9 PP zu konstatieren war. Die höchsten Werte hatten nun GR, IRL (21%) sowie E, P, I (19%) zu verzeichnen. Die geringsten AgQ besaßen dagegen L (10%), S, FIN (11%) und NL, DK, FR[72] (12%). Die höchsten Reduktionswerte der AgQ erreichten DK (um 20 PP!), S (18 PP), FIN (17 PP), FR und B (14 PP), die niedrigsten dem gegenüber E, GR, I (um 3 PP) und P (7 P). Deutschland rangierte diesmal mit einer Reduktion der AgQ um 9 PP (24% à 15%) auf einem „schlechten Mittelfeldplatz“, da nahezu alle anderen europäischen Länder ihre Anstrengungen bei der Bekämpfung der Armut mittels Sozialtransfers im Zeitraum 1999 bis 2003 erhöht zu haben schienen.[73]
Anhand der gezeigten Statistiken lässt sich bilanzieren, dass gerade die skandinavischen Länder große Erfolge bei ihrer Bekämpfung der Armut vorzuweisen hatten, während der Erfolg der mitteleuropäischen Länder (z.B. FR, NL, D) zwar geringer ausfiel, aber trotzdem größer als in den südeuropäischen Staaten war. GB und IRL nehmen hierbei eine Sonderstellung ein, da ihre AgQ vor und nach Sozialtransfers zwar relativ hoch war, aber ihre Reduktionswerte in etwa den Werten der mitteleuropäischen Länder entsprachen. In diesem Zusammenhang möchte ich auf die verschiedenen Sozialstaatstypologien (s. 9.1) verweisen, deren jeweilige sozialstaatliche Prägung entscheidenden Einfluss auf die Verteilungswirkung und die Reduktion der AgQ zu haben scheint.
5.4 Armut und soziale Polarisierung
Die Verteilungsschieflage hat sich, so Huster, in den Ländern der EU in den 1980er und 1990er Jahren in hohem Maße verstärkt. Diese Zuspitzung führt er auf die Globalisierung zurück. Während sich verschiedene Wirtschaftsregionen anhand von sogenannten „Modernisierungspolitiken“ (in der Wirtschafts-, Forschungs-, Technologie- und Bildungspolitik) Wettbewerbsvorteile verschaffen wollen, drohen besonders randständige Regionen als Zonen der Desinvestition auch von der Wohlfahrtsentwicklung abgekoppelt zu werden: „Somit kommt es zum einen zu sozialen Ausdifferenzierungsprozessen zwischen den Regionen, Teilregionen und Städten, zum andern zu Segregationsvorgängen innerhalb von Regionen, Teilregionen und Städten.“[74] Ein neues Arbeitslosen- und Armutspotential entstehe, das erst in Folge der Wohlstandsmehrung ausgegrenzt werde. Diese Entwicklung werde durch die legale Arbeitsmigration innerhalb der EU und die Tatsache, dass sich ein Reservoir von illegalen Einwanderern bildet, noch intensiviert. Die Konflikte und Konkurrenzen um Lebenschancen als Folgewirkungen würden vor allem zwischen Gruppen am unteren Ende der Sozialpyramide Realität und erfassten nicht alle Teile der Gesellschaft. Der Autor stellt schließlich die Einbürgerungsfunktion der Sozialstaatlichkeit in Frage, da die Politik sich scheinbar immer stärker gegen die Armen und immer weniger gegen die Armut richte.[75] Zukünftig werde man sich mit der Lösung des Dilemmas beschäftigen müssen, dass die Handlungs-möglichkeiten der nationalen Sozialstaaten immer weniger genügen, die Prozesse und Ergebnisse sozialräumlicher Segregation aufzufangen. Dabei sieht er die Möglichkeit zunächst eines westeuropäischen und später eines europäischen Sozialstaats. Allerdings dürfe ein Sozialstaat nicht ohne Grenzen sein, weshalb er versucht vor dem Irrtum zu warnen, die EU beliebig zu erweitern. In diesem Zusammenhang verweist er auf die Diskussion um Verwirklichung von Bürgerrechten nach dem Prinzip einheitlicher Mindeststandards. Über die Gewährung liberaler Grund- und Freiheitsrechte hinaus bedürfe es sozialer Grundrechte, zu denen die Rechte auf Nahrung, Kleidung, Wohnung, Bildung, Arbeit, Versorgung im Alter und im Krankheits-/Pflegefall gehörten.[76]
[...]
[1] Narr, Wolf-Dieter: Zukunft des Sozialstaats – als Zukunft einer Illusion?; M 136, AG SPAK
Publikationen, Neu-Ulm 1999, S. 47-48
[2] Vgl. Kaufmann, Franz-Xaver: Sozialpolitik und Sozialstaat: Soziologische Analysen – Reihe
Sozialpolitik und Sozialstaat, Band 1; Leske + Budrich, Opladen 2002, S. 264-265
[3] Luhmann, Niklas (1980): zit. nach: Kaufmann, Franz-Xaver (2002); S. 265
[4] Vgl. Kaufmann, Franz-Xaver: Die Entstehung sozialer Grundrechte und die wohlfahrtstaatliche
Entwicklung, Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften – Vorträge G 387; Verlag
Ferdinand Schöningh, Paderborn 2003, S. 36-37
[5] Borght, van der R.: Definition Sozialpolitik, in: Adam, Hermann/ Keim, Helmut/ Vierengel,
Heinz: Soziale Sicherung; Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 1988, S. 58
[6] Boeckh/ Huster/ Benz: Sozialpolitik in Deutschland – Eine systematische Einführung, VS,
Wiesbaden 2004, S. 432
[7] Vgl. Budderwegge, Christoph: Krise und Zukunft des Sozialstaats, VS, Wiesbaden 2005, S. 12
[8] Ebd., S. 15
[9] Vgl. ebd., S. 15-16
[10] Vgl. Fiedler, Wilfried: Die Wirklichkeit des Staates als menschliche Wirksamkeit - Über
Hermann Heller , http://www.jura.uni-sb.de/FB/LS/Fiedler/Fiedler/Aufsaetze/heller.html
(Stand: 20.11.2005)
[11] Vgl. Boeckh/ Huster/ Benz; S. 436
[12] Eigener Einschub (des Autors dieser Examensarbeit)
[13] Vgl. de Swaan, Abram: Der sorgende Staat – Wohlfahrt, Gesundheit und Bildung in Europa und
den USA der Neuzeit, Campus Verlag, Ffm – NY 1993, S. 275-276
[14] Ebd., S. 277
[15] Vgl. Haskell, Thomas L.: Capitalism and the Origins of the Humanitarian Sensibility, 1. und 2.
Teil, American Historical Review 90, 2, 1985, S. 548, 550-551, vgl. nach ebd.
[16] De Swaan, Abram; S. 278
[17] Vgl. ebd., S. 278-279
[18] Vgl. ebd., S. 279
[19] Vgl. Prisching, Manfred: Der „sorgende“ Staat: Das kontinentale Modell der Sozialstaats-
entstehung, in: Theurl, Engelbert (Hrsg.): Der Sozialstaat an der Jahrtausendwende
– Analysen und Perspektiven, Physica-Verlag, Heidelberg 2001, S. 1-2
[20] Budderwegge, Christoph: Wohlfahrtsstaat im Wandel, Opladen 20013, S. 11
[21] Vgl. ebd., S. 13-15
[22] Vgl. Heinze/ Schmid/ Strünck: Vom Wohlfahrtsstaat zum Wettbewerbsstaat – Arbeitsmarkt-
und Sozialpolitik in den 90er Jahren, Opladen 1999, S. 15
[23] Ziegelmayer, Veronika: Sozialstaat in Deutschland: Ein Systemwechsel?, in: Kraus/ Geisen:
Sozialstaat in Europa, Westdeutscher Verlag, Wiesbaden 2001, S. 70
[24] Vgl. ebd., S. 71-73
[25] Vgl. Geisen, Thomas: Sozialstaat in der Moderne. Zur Entstehung sozialer Sicherungssysteme
in Europa, in: Kraus/ Geisen; S. 21-22
[26] Vgl. ebd., S. 22-25
[27] Nell-Breuning, Oswald: Soziallehre der Kirche. Erläuterungen der lehramtlichen Dokumente
(hrsg. von der Katholischen Sozialakademie Österreichs), Wien – München – Zürich 1983,
S. 30, zit. nach: Fix, Birgit: Religion und Familienpolitik – Deutschland, Belgien, Österreich
und die Niederlande im Vergleich, Westdeutscher Verlag, Wiesbaden 2001, S. 12
[28] Vgl. ebd., S. 11-14
[29] Vgl. ebd., S. 14
[30] Vgl. Blanke, Thomas: Paradoxien und Zukunft des deutschen Sozialstaats, in: Blasche/ Döring
(Hrsg.): Sozialpolitik und Gerechtigkeit, Campus Verlag, Ffm – NY 1998, S. 174-180
[31] Vgl. ebd., S. 174
[32] Vgl. ebd., S. 175-176
[33] Ebd., S. 176
[34] Vgl. ebd., S. 176-178
[35] Vgl. ebd., S. 178-180
[36] Ebd., S. 180
[37] Ebd., S. 181
[38] Vgl. ebd., S. 180-182
[39] Benz, Benjamin: Nationale Mindestsicherungssysteme und europäische Integration, VS,
Wiesbaden 2004, S. 29-30
[40] Vgl. ebd., S. 37
[41] Vgl. Blasche, Siegfried: Gerechtigkeit, Mindestsicherung und Eigenverantwortung, in: Blasche/
Döring (Hrsg.); S. 144-145
[42] Sir William Beveridge, Leiter einer Sachverständigenkommission, hatte dem britischen
Parlament im November 1942 seinen Bericht zur Reform des Sozialversicherungssystems
vorgelegt. Darin plädiert er für eine Grundversorgung, die durch Eigenleistungen ergänzt
werden sollte. Ziel des weithin bekannten Ansatzes war eine Verbesserung, Verallgemeinerung
und Vereinheitlichung des britischen Sozialsystems. Der nach Kriegsende von einer Labour-
Regierung mit wenigen Abstrichen verwirkliche Beveridge-Plan konnte allerdings nicht die
Interessengegensätze der Klassengesellschaft vermindern, weshalb er ständig revidiert wurde.
à Vgl. Budderwegge, Christoph (2005); S. 24-25
[43] Länderkennzeichen von Großbritannien, Niederlande, Schweiz
[44] Vgl. Blasche, Siegfried; S. 145-147
[45] Laville, Jean-Louis: Eine pluralistische Wirtschaft in Europa, in: Henkel/ Merle/ Schumacher
(Hrsg.): Die Zukunft des Sozialen in Europa – Eine Dokumentation des französisch-deutschen
Forums am 17. und 18. Mai 2001, Nancy, Kölner Schriften zur Sozial- und Wirtschaftspolitik –
Band 43, Transfer Verlag, Regensburg 2001, S. 192
[46] Vgl. ebd.
[47] Bernhard, Wolfgang, in: Bernhard/ Bizeul/ Müller/ Wendel: Wieviel Armut verträgt die
Demokratie?, Rostocker Studien zur Kulturwissenschaft Band 6, 1997, S. 4
[48] Vgl. ebd., S. 3-10
[49] Recktenwald, Horst C.: Wörterbuch der Wirtschaft, Art. Wirtschaft, Stuttgart 11/1990, S. 670 u.
672, zit. nach: Schmitz, Markus: Überlegungen zu einer Rehabilitierung der ökonomischen
praktischen Vernunft, in: Bernhard/ Bizeul/ Müller/ Wendel; S. 110
[50] Vgl. Schmitz, Markus; S. 111-112
[51] Vgl. ebd., S. 115
[52] Vgl. ebd., S. 186
[53] Vgl. Huster, Ernst-Ulrich: Armut in Europa, Opladen 1996, S. 21-22
[54] Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung:
http://www.aktionsprogramm 2015.de/www/begriffdefinition_14_18_0_f.htm
(Stand: 15.11.2005)
[55] Ebd.
[56] Vgl. ebd.
[57] Vgl. Huster, Ernst-Ulrich (1996); S. 24
[58] Vgl. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung; ebd.
[59] Vgl. Huster, Ernst-Ulrich (1996); S. 24-25
[60] Ebd., S. 57
[61] Vgl. ebd., S. 63
[62] Vgl. Hanesch, Walter: Soziale Sicherung und Armut im europäischen Vergleich, in: Schriften
des deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge (Deufel, Konrad, Hrsg.): Europa
sozial gestalten – Dokumentation des 75. Deutschen Fürsorgetages 2000 in Hamburg,
Eigenverlag des Deutschen Vereins für Öffentliche und private Fürsorge, Ffm 2000, S. 138
[63] Vgl. ebd., S. 139
[64] Vgl. ebd., S. 139-140
[65] Länderkennzeichen (LKZ) von: Irland, Großbritannien, Schweden, Portugal und Belgien
[66] LKZ: Finnland, Niederlande, Deutschland, Italien, Griechenland
[67] LKZ: Spanien
[68] LKZ: Dänemark
[69] LKZ: Österreich
[70] Dennis/ Guio (Eurostat): Statistik kurz gefasst,
http://epp.eurostat.cec.eu.int/cache/ITY_OFFPUB/KS-NK-03-008/DE/KS-NK-03-008-
DE.PDF (Stand: 29.11.2005)
[71] LKZ Luxemburg
[72] LKZ: Frankreich
[73] Dennis/ Guio (Eurostat): Statistik kurz gefasst:
http://epp.eurostat.cec.eu.int/cache/ITY_OFFPUB/KS-NK-05-NK-05-013-DE.PDF
(Stand: 29.11.2005)
[74] Huster, Ernst-Ulrich: : Armut – Zunehmende Polarisierung – „eine soziale Bombe“, in: Deufel/
Wolf (Hrsg.): Ende der Solidarität? – Die Zukunft des Sozialstaats, Verlag Herder, Freiburg
2003, S. 55
[75] Vgl. ebd., S. 54-56
[76] Vgl. ebd., S. 57-59
- Arbeit zitieren
- Jochen Becker (Autor:in), 2006, Soziale Qualität der verschiedenen Sozialstaatskonzeptionen und die Zukunft des deutschen Sozialstaats, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/116834