Zu allen Zeiten hat es in Kriegen Vergewaltigungen und sexuelle Gewalt gegenüber
Frauen und Männern gegeben.1 In den bewaffneten Konflikten des 20. Jahrhunderts
wurde besonders in Bürgerkriegssituationen ein hohes Maß an Gewalt gegenüber
Frauen ausgeübt.2 In den Konflikten Jugoslawiens und Ruandas der 1990er Jahre
Frauen in sehr starkem Maße von gezielten Gewalttaten betroffen, die systematisch begangen und Mittel der Kriegsführung waren.3
Im Zusammenhang mit diesen Konflikten und der darin verübten sexualisierten Gewalt, wurde in den 1990er Jahren von Politkern und Bürgern gefordert, dass sexualisierte Kriegsgewalt völkerrechtlich als Kriegsverbrechen geahndet werden soll. Bezeichnend ist, dass diese bereits seit 1949 als Kriegsverbrechen im völkerrechtlichen Sinne anerkannt ist, was jedoch nicht der breiten Öffentlichkeit bekannt zu sein scheint.4 Diese Tatsache wirft die Frage auf, ob und wie sexualisierte Kriegsgewalt strafrechtlich verfolgt wird.
In dieser Arbeit soll deshalb der Frage nachgegangen werden, inwieweit eine strafrechtliche Verfolgung von sexualisierter Gewalt in bzw. nach Kriegen ausreichend ist.
Um diese Frage zu beantworten, wird zunächst auf die begriffliche Definition sexualisierter Gewalt eingegangen, anschließend werden die Funktionen sexualisierter Kriegsgewalt erläutert. Der darauf folgende Abschnitt beschäftigt sich mit der strafrechtlichen Verfolgung sexualisierter Gewalt sowie deren Umsetzungsproblemen. Im Anschluss daran wird die alternative und zugleich komplementäre Strategie der Wahrheitskommissionen vorgestellt. Im letzten Abschnitt soll mit einem Resümee auf die Fragestellung geantwortet werden.
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Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Sexualisierte Gewalt im Krieg
- Definition
- Funktionen
- Spielregel des Krieges
- Teilstück männlicher Kommunikation
- Männlichkeitsideal in der Armee
- Kulturzerstörung
- Missachtung von Frauen
- Strafrechtliche Verfolgung
- Nürnberger und Tokioter Prozesse
- ad hoc Tribunale für das ehemalige Jugoslawien und für Ruanda
- Internationaler Strafgerichtshof
- Umsetzungsprobleme
- Wahrheitskommission(en)
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die Frage, inwieweit die strafrechtliche Verfolgung von sexualisierter Gewalt in bzw. nach Kriegen ausreichend ist. Dazu wird zunächst die begriffliche Definition von sexualisierter Gewalt erläutert, anschließend die Funktionen sexualisierter Kriegsgewalt im Detail betrachtet. Es folgt ein Abschnitt über die strafrechtliche Verfolgung sexualisierter Gewalt und ihre Umsetzungsprobleme. Anschließend werden die alternativen und komplementären Strategien von Wahrheitskommissionen vorgestellt. Im letzten Abschnitt soll mit einem Resümee die Fragestellung beantwortet werden.
- Definition und Funktionsweise sexualisierter Gewalt im Krieg
- Strafrechtliche Verfolgung sexualisierter Kriegsgewalt
- Umsetzungsprobleme der strafrechtlichen Verfolgung
- Alternativen und Komplementarität von Wahrheitskommissionen
- Resümee und Antwort auf die Forschungsfrage
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in das Thema der sexualisierten Kriegsgewalt ein und stellt die Fragestellung der Arbeit vor. Sie beleuchtet die historische Präsenz von Vergewaltigungen und sexueller Gewalt in Kriegen und stellt die zunehmende Gewalt gegenüber Frauen in Bürgerkriegssituationen des 20. Jahrhunderts dar. Die Bedeutung der strafrechtlichen Verfolgung von sexualisierter Kriegsgewalt wird im Kontext der Konflikte in Jugoslawien und Ruanda der 1990er Jahre deutlich, die zu Forderungen nach einer völkerrechtlichen Anerkennung und Bestrafung dieser Verbrechen führten.
Das Kapitel "Sexualisierte Gewalt im Krieg" beginnt mit einer begrifflichen Definition von sexualisierter Gewalt nach Ruth Seifert und beschreibt die verschiedenen Formen, in denen sie sich im Krieg manifestiert. Der Abschnitt über die Funktionen sexualisierter Kriegsgewalt beleuchtet die Rolle von Vergewaltigungen als "Spielregel des Krieges", als Mittel zur Demütigung des Gegners und zur Unterdrückung der weiblichen Bevölkerung. Außerdem werden die Aspekte der männlichen Kommunikation, des Männlichkeitsideals in der Armee, der Kulturzerstörung und der Missachtung von Frauen in diesem Zusammenhang erörtert.
Das Kapitel "Strafrechtliche Verfolgung" beleuchtet verschiedene Ansätze zur strafrechtlichen Verfolgung von sexualisierter Gewalt in und nach Kriegen. Die Nürnberger und Tokioter Prozesse, die ad hoc Tribunale für das ehemalige Jugoslawien und für Ruanda sowie der Internationale Strafgerichtshof werden in diesem Zusammenhang vorgestellt. Die Umsetzungsprobleme dieser Strafverfolgungsmechanismen werden ebenfalls beleuchtet.
Schlüsselwörter
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema sexualisierte Kriegsgewalt und analysiert verschiedene Aspekte dieser Thematik. Hierzu zählen die begriffliche Definition und die Funktionen sexualisierter Gewalt im Krieg, die strafrechtliche Verfolgung und die Umsetzungsprobleme sowie die Rolle von Wahrheitskommissionen. Kernbegriffe sind dabei: Sexualisierte Gewalt, Kriegsverbrechen, völkerrechtliche Verfolgung, Strafgerichtshof, Wahrheitskommissionen, Gender, Diversity.
- Quote paper
- Bachelor of Arts Nina Eger (Author), 2008, Sexualisierte Kriegsgewalt, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/116816