Im ausgehenden 19. Jahrhundert war der Bildungsabschluss entscheidend über das berufliche und gesellschaftliche Ansehen. Ein Exkurs durch die Weimarer Republik stellt für diese Arbeit die Grundlage. Die Zeit während des Zweiten Weltkrieges sowie die Zeit nach 1945 werden aufgeschlüsselt in BRD und DDR dargestellt. Die Vorstellung des heutigen Bildungssystems stellt den Abschluss des ersten Abschnittes dar. Anschließend werden die Besonderheiten des deutschen Bildungswesens vorgestellt, da es sehr facettenreich und folglich auch unübersichtlich ist. Wenn von Bildungswesen die Rede ist kommt man um die Begriffe "Erziehung", "Bildung" und "Betreuung" nicht herum. Daher werden im 3. Kapitel "Erziehung" und "Bildung" erläutert, definiert und gegenübergestellt. Betreuung wird im späteren Verlauf im Zusammenhang mit der Entwicklung des Kindergartens kontextualisiert.
Die Entstehung des heutigen Kindergartens geht zurück bis in das 17./18. Jahrhundert. Im 4. Kapitel werden die Wurzeln des heutigen Kindergarten skizziert. Friedrich Fröbel, der Begründer des ersten Kindergarten darf hierbei natürlich nicht fehlen. Das Bildungssystem und somit auch der Kindergarten unterstehen gewissen Grundstrukturen in Verbindung mit rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen. Diese werden im späteren Verlauf beschrieben. Im abschließenden 5. Kapitel werden die aktuellen Entwicklungen sowie dabei bestehende Herausforderungen auszugsweise skizziert, denn das deutsche Bildungssystem untersteht der stetigen Weiterentwicklung.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Das deutsche Bildungssystem
2.1 Entwicklung des deutschen Bildungssystems bis 1945
2.2 Entwicklung des deutschen Bildungssystems nach 19452
2.3 Besonderheiten des deutschen Bildungssystems
3. Grundbegriffe von Erziehung und Bildung
4. Der Kindergarten
4.1 Die Wurzeln des Kindergartens
4.2 Grundstrukturen und rechtliche Rahmenbedingungen
5. Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen
6. Fazit
I. Quellen- und Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Im ausgehenden 19. Jahrhundert war der Bildungsabschluss entscheidend über das berufliche und gesellschaftliche Ansehen (Gudjons/Traub 2016, S. 95-99). Ein Exkurs durch die Weimarer Republik stellt für diese Arbeit die Grundlage. Die Zeit während des Zweiten Weltkrieges sowie die Zeit nach 1945 werden aufgeschlüsselt in BRD und DDR dargestellt. Die Vorstellung des heutigen Bildungssystems stellt den Abschluss des ersten Abschnittes dar. Anschließend werden die Besonderheiten des deutschen Bildungswesens vorgestellt, da es sehr facettenreich und folglich auch unübersichtlich ist (vgl. ebd.). Wenn von Bildungswesen die Rede ist kommt man um die Begriffe "Erziehung", "Bildung" und "Betreuung" nicht herum. Daher werden im 3. Kapitel "Erziehung" und "Bildung" erläutert, definiert und gegenübergestellt. Betreuung wird im späteren Verlauf im Zusammenhang mit der Entwicklung des Kindergartens kontextualisiert.
Die Entstehung des heutigen Kindergartens geht zurück bis in das 17./18. Jahrhundert (Konrad 2012, S. 46). Im 4. Kapitel werden die Wurzeln des heutigen Kindergarten skizziert. Friedrich Fröbel, der Begründer des ersten Kindergarten darf hierbei natürlich nicht fehlen. Das Bildungssystem und somit auch der Kindergarten unterstehen gewissen Grundstrukturen in Verbindung mit rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen. Diese werden im späteren Verlauf beschrieben. Im abschließenden 5. Kapitel werden die aktuellen Entwicklungen sowie dabei bestehende Herausforderungen auszugsweise skizziert, denn das deutsche Bildungssystem untersteht der stetigen Weiterentwicklung.
Eine vollständige Darstellung ist auf Grund der immensen Fülle nicht möglich. Es besteht somit kein Anspruch auf Vollzähligkeit aller in dieser Arbeit vorgestellten Aspekte.
2. Das deutsche Bildungssystem
2.1 Entwicklung des deutschen Bildungssystems bis 1945
Im 19. Jahrhundert waren die Kirchen überwiegend für die Bildung verantwortlich. Ab 1870 bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges wurde der Staat zum wichtigsten Träger von Bildungseinrichtungen. Der Staat hatte nun die Aufgabe das Bildungswesen weiterzuentwickeln welches seither immer wieder umfassend reformiert wurde. Diese Reformen brachten allerdings nicht nur Vorteile mit sich, wie beispielsweise die professionelle Ausbildung der Lehrkräfte oder die Einführung verbindlicher Lehrpläne. Es entstanden auch Konflikte der unterschiedlichen gesellschaftlichen Klassen. Elementarbildung war durch die Einführung der Schulpflicht im Jahre 1816 allen Kindern, gleich welcher Schicht sie angehörten, zugänglich. In den Anfangszeiten der Schule waren die materiellen Bedingungen sehr miserabel, denn es wurden bis zu 200 Kinder gleichzeitig in einer Klasse unterrichtet. Zwischen der Elementarschule und dem Gymnasium gab es die Real- und Bürgerschulen, die auf die Vermittlung von kaufmännisch-gewerblichen Inhalten fokussiert waren. Der Besuch von Universitäten waren der Mittel- und Oberschicht vorbehalten. Nur wer das Abitur vorweisen konnte durfte studieren. Der Bildungsabschluss entschied darüber hinaus über das berufliche und gesellschaftliche Ansehen (Gudjons/Traub 2016, S. 95-99).
Die Zeit der Weimarer Republik (1918-1933) war u.a. geprägt durch die fortschreitende Industrialisierung, demographischen Veränderungen oder der Technisierung. Hieraus entstand durch zahlreiche Kritik schlussendlich ein dreigliedriges Schulsystem. Die Volksschule galt als Institution für die breite Masse der Bevölkerung, denn alle Kinder mussten diese Schule besuchen. Der Abschluss der Volksschule führte zu einer beruflichen Tätigkeit in der Landwirtschaft oder im industriellen Zweig. Für die Mittelschicht der Gesellschaft wurde der Besuch der Realschule vorgesehen wodurch eine Ausbildung in der Privatwirtschaft oder beim Militär möglich war. Die Institution Gymnasium war der gesellschaftlichen Elite und somit der Oberschicht vorbehalten (vgl. Becker, 2014). Die AbsolventInnen konnten mit Abschluss des Gymnasiums eine leitende Position in der Politik oder Wirtschaft einnehmen, denn durch die Frauenbewegung war es auch Mädchen gestattet eine Hochschule zu besuchen. Sie sollten ebenso wie Männer durch Bildungsmöglichkeiten gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben (Gudjons/Traub 2016, S. 103).
Während der Zeit des Nationalsozialismus (1933-1945) wurde das bestehende Bildungssystem beibehalten (vgl. Becker, 2014). In diesem Zusammenhang ist es schwer die Begriffe "Bildung" und "Erziehung" zu nennen, da die Zeit des 2. Weltkrieges doch geprägt war durch Gräueltaten, Unterdrückung und strengem Gehorsam. Das zukünftige und oberste Ziel von Pädagogik ist nach Theodor W. Adorno, „dass Auschwitz nicht noch einmal sei“ (vgl. Gudjons/Traub 2016, S.108).
In der Nachkriegszeit entstanden zwei unterschiedliche Bildungssysteme. Das der Bundesrepublik Deutschland und das der Deutschen Demokratischen Republik. Diese Bildungssysteme werden im nachfolgenden Abschnitt zuerst erläutert und anschließend gegenübergestellt.
2.2 Entwicklung des Bildungssystem nach 1945
Nach 1945 setzte eine Reformierung des Bildungsverständnisses und damit auch das Verständnis von Betreuung ein. In Westdeutschland wurde an das Bildungssystem, wie es in der Zeit der Weimarer Republik bestand, angeknüpft und erfuhr so kaum merkliche Änderungen. Die Krippen und Kindergärten hatten keine detaillierten Erziehungspläne. Die Bildung und Betreuung der Kinder fand in freien und ungezwungenen Spielen statt (Becker, 2014). Erst in den 1960er/1970er Jahren setzte erhebliche Kritik an bisherigen Bildungseinrichtungen ein. In den 1970er Jahren entwickelte die Bund-Länder-Kommission einen Bildungsgesamtplan, der im Jahre 1973 von Bund und Ländern verabschiedet wurde. Dieser Bildungsgesamtplan enthielt u.a. Vorschläge zum Ausbau der Gesamtschule oder zum generellen Umbau der gymnasialen Oberschule (Becker, 2014). Es kam im Laufe der Zeit zu sichtbaren Reformierungen nicht nur für die Schulen an sich, sondern auch bei den Lehrplänen und der Unterrichtsgestaltung war eine Modernisierung erkennbar. Doch allerdings kam es schon in den 1980er Jahren aufgrund finanzieller Notlagen zu einem Berufs- und Einstellungsverbot für PädagogInnen durch die Zugehörigkeit verfassungsfeindlicher Organisationen (vgl. Gudjons/Traub 2016, S. 110).
In Ostdeutschland wurde ein einheitliches Bildungswesen etabliert. Die staatliche Erziehung war schon in Krippen und Kindergärten klar zu erkennen, denn diese Einrichtungen hatten bereits einen klaren Bildungsauftrag (vgl. Kerbel, 2016). Frauen galten als wichtige Arbeitskräfte, die auch dringend gebraucht wurden. So war es vor allem für den Staat von großem Interesse, dass Frauen Familie und Beruf gut vereinbaren konnten. Auch hatte die DDR die berufliche Förderung der Frauen zum erklärten Ziel. Zudem hatte das Bildungssystem in der DDR eine deutliche Verbesserung von Bildungszugängen und Schulangeboten auf dem Land etabliert. Des Weiteren wurde in der DDR-Verfassung von 1949 festgeschrieben, dass der Besuch von Bildungsinstitutionen unentgeltlich sei. Bis zur Wende im Jahre 1989 hatte das Schulsystem der DDR durch das „Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem“ eine feste Struktur und blieb bestehen (vgl. Gudjons/Traub 2016, S. 111).
Trotz Bildungsreformen in Deutschland bleibt das schulische und berufsbildende Bildungssystem bestehen. Die heutige Struktur und die Besonderheiten des deutschen Bildungssystem werden im nachfolgenden Abschnitt detailliert erläutert.
2.3 Besonderheiten des deutschen Bildungssystems
Entsprechend der föderalen Struktur Deutschlands gibt es keine länderübergreifende gesetzliche Regelung für das gesamte Bildungssystem und keine bundeseinheitliche Verwaltung des Bildungswesens, denn das allgemeinbildende und berufsbildende Schul- und Ausbildungswesen, sowie die Hochschulgesetzgebung unterliegen der Kulturhoheit der 16 Bundesländer. Sie sind primär für Schulgesetzgebung und Verwaltung des Bildungswesens zuständig (Kulturhoheit, Art. 72-75 GG, zitiert nach Gudjons/Traub 2016, S. 272).
Die Ständige Konferenz der Kultusminister (KMK) ist dafür zuständig, dass eine föderalistische Zersplitterung des Bildungswesens in Deutschland vermieden wird. Aufgabe der KMK ist somit, die Koordination der Bildungsangelegenheiten (Gudjons/Traub 2016, S. 272-273).
Das heutige Bildungssystem in Deutschland gliedert sich in 5 Bereiche:
- der Elementarbereich
- der Primarbereich
- der Sekundärbereich
- der tertiäre Bereich
- der Bereich der Weiterbildung.
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