Die vorliegende Hausarbeit beschäftigt sich mit der Frage, was sich für die katholische Kirche, durch die Reformen des Kaiser Joseph II. und seiner Mutter Maria-Theresia, in den Habsburger Gebieten veränderte. Wie viel Einfluss hatten die Regenten auf kirchliche Bereiche? Wie wurde das Herrschaftsgebiet der Kirche vermindert? Und warum leiteten die Regenten solche Reformen überhaupt ein?
Zu Beginn werde ich mich mit dem Begriff ,,Josephinismus” und dessen Definitionen beschäftigen, da manche Teile der Forschung nur die Kirchenreformen darunter fassen, andere auch die geistige und kulturelle Bewegung mit einbeziehen. Auch Josephs Mutter, Maria-Theresia ist ein wichtiger Teil dieser Arbeit, denn bereits unter ihrer Herrschaft kamen erste Reformen zustande, die auch auf Josephs Politik Einfluss nahmen. Maria-Theresia lieferte, mit ihren Umstrukturierungen und Neuerungen der Verwaltungsfunktionen von Adel und Kirche, die Grundlagen für ihren Sohn. Des Weiteren war auch das Verhältnis zwischen den beiden, einerseits als Regentin und Mitregent, andererseits auch als Mutter und Sohn, für den Werdegang des Kaisers entscheidend.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Der Begriff ,,Josephinismus”
3. Theresianische Reformen
3.1. Staat und Kirche
4. Joseph II.
4.1 Ausbildung im Kind und Jugendalter
4.2 Mitregentschaft
5. Fazit
6. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Die vorliegende Hausarbeit beschäftigt sich mit der Frage, was sich für die katholische Kirche, durch die Reformen des Kaiser Joseph II. und seiner Mutter Maria-Theresia, in den Habsburger Gebieten veränderte. Wie viel Einfluss hatten die Regenten auf kirchliche Bereiche? Wie wurde das Herrschaftsgebiet der Kirche vermindert? Und warum leiteten die Regenten solche Reformen überhaupt ein?
Zu Beginn werde ich mich mit dem Begriff ,,Josephinismus” und dessen Definitionen beschäftigen, da manche Teile der Forschung nur die Kirchenreformen darunter fassen, andere auch die geistige und kulturelle Bewegung mit einbeziehen. Auch Josephs Mutter, Maria-Theresia ist ein wichtiger Teil dieser Arbeit, denn bereits unter ihrer Herrschaft kamen erste Reformen zustande, die auch auf Josephs Politik Einfluss nahmen. Maria-Theresia lieferte, mit ihren Umstrukturierungen und Neuerungen der Verwaltungsfunktionen von Adel und Kirche, die Grundlagen für ihren Sohn. Des Weiteren war auch das Verhältnis zwischen den beiden, einerseits als Regentin und Mitregent, andererseits auch als Mutter und Sohn, für den Werdegang des Kaisers entscheidend. So bestand zwischen beiden reger Briefkontakt. Neben dem familiären Verhältnis ist auch die Erziehung und Entwicklung zu Kind und Jugendzeiten von Joseph II. ebenfalls ausschlaggebend für seinen politischen Kurs, denn zu dieser Zeit sollte er auf seine zukünftige Aufgabe als Herrscher in der Habsburgermonarchie vorbereitet werden.
Schließlich gehe ich auf die Reformen von Joseph II. genauer ein. Die kirchlichen Reformen stehen dabei zwar im Vordergrund, trotzdem werden auch seine ersten Erfahrungen in der Zeit als Mitregent seiner Mutter genannt. Der Wendepunkt für die Kirchenpolitik bestand in dem 1781 geschlossenem Toleranzpatent, welches die ersten Schritte zu religiöser Toleranz darstellten. Da das Herrschaftsgebiet der Habsburger eine hohe religiöse und kulturelle Diversität aufwies, welche durch die Gebietserweiterungen unter anderem die griechisch-orthodoxe Konfession, die griechisch-unierte Konfession und auch eine große Anzahl an jüdischer Bevölkerung umfing, war dieser Schritt für den Großteil der dorrt lebenden Menschen bedeutend.1 Weiterführend werde ich die Aufhebung der Klöster und deren Folgen erläutern.
Abschließend ziehe ich ein Fazit zu der Leitfrage, was sich während den josephinisch-theresianischen Reformen für den Status der Kirche insgesamt veränderte.
2. Der Begriff ,,Josephinismus”
Eine Definition des Begriffs ,,Josephinismus” ist unerlässlich, da er in der Forschung verschiedene Personen und Geschehnisse umfasst.
Häufig wird der Begriff in der Forschung allein auf die kirchenpolitischen Aspekte beschränkt, zum Beispiel in Eduard Winters im Jahre 1943 veröffentlichten Werk ,,Der Josefinismus und seine Geschichte”. Eine weitere Einengung des Begriffs entsteht häufig, der Begriff des Josephinismus nur mit den Reformen von Kaiser Joseph II. in Verbindung gebracht, obwohl auch seine Mutter und Vorgängerin Maria Theresia von Bedeutung für die Strömung ist. Sie ist als Vorgängerin für die Reformzeit ihres Sohnes zu sehen, weshalb die Bezeichnung ,,josephinisch-theresianisch” als weitreichendere Alternative für die Reformen genutzt wird.2
Weitreichendere Definitionen, in denen zum Beispiel auch auf die Verwaltungsreformen und Steuerreformen eingegangen wird, finden sich unter anderem bei Elisabeth Kovács oder Helmut Reinalter. Auch Karl Ottmar Freiherr von Aretin vertritt eine weitreichendere Auffassung, denn ,,Es handelt sich ja keineswegs nur um ein Staatskirchensystem, sondern der ganze Staat, seine Wirtschaft, seine sozialen Verhältnisse, seine Verwaltung und vieles mehr sollten verändert werden. [...] Das von Joseph geplante Staatskirchentum war nur ein Teil dieser Reform, aber ein Teil, ohne den alles andere nicht gelingen konnte.”3.
Der Josephinismus hat keine eindeutig zugrundeliegende Anschauung, wurde jedoch durch die geistlichen und kulturellen Strömungen der Aufklärung, vor allem der Frühaufklärung beeinflusst. Hierzu sind vor allem die Aufklärer Voltaire, Hobbes oder Rousseau zu nennen.
Die Ideen der Aufklärung waren auch ausschlaggebend für die Kirchenreform, denn die Religion musste sich zwangsweise, mit der kulturellen und geistigen Bewegung, verändern. Auch die Idee des ,,Naturrechts” aus der deutschen Aufklärung, zum Beispiel durch Gottfried Wilhelm Leibniz vertreten, ist eine Orientierung gewesen. „Es stellt aus der Natur und der göttl. Ordnung für alle Geschöpfe bzw. vernunftbegabte Wesen abgeleitete Maßstäbe den herrschaftlich bzw. staatlich verordneten allgemeinverbindlichen Verhaltensregeln gegenüber, konstatiert die Diskrepanz zw. dem realen Rechts-/Verfassungszustand und dem von Gott bzw. der Natur vorgegebenen Ideal. Naturrechtliche Kritik fordert die Annäherung des positiven Rechts an den Idealzustand.”4 Das Naturrecht bezeichnet also ein universell gültiges Ordnungsprinzip, dessen Annahme die Idee bezeichnet, dass die Normen für das Zusammenleben der Menschen aus ihrer eigenen Natur begründet sind. Dieses Recht ist unabhängig von Ort oder Zeit, also alleinig an die Existenz des Menschen gebunden. Der Herrscher rechtfertigt sich also nicht mehr durch das Gottesgnadentum, sondern sieht sich als ,,rational begründete und unabhängige Macht”5 die sich und ihre Handlungen dem Allgemeinwohl verschrieben hat. Daher fällt auch der Begriff des ,,aufgeklärten Absolutismus” häufig im Zusammenhang mit dem Josephinismus und den einhergegangenen Reformbewegungen im Gebiet der Habsburger.
3. Theresianische Reformen
Der Amtsantritt von Maria Theresia sollte nach dem plötzlichen Ableben ihres Vaters Karl VI. mit erst 55 Jahren nicht so reibungslos ablaufen wie von ihm geplant. Trotz seiner umfangreichen diplomatischen Vorkehrungen musste sich Maria Theresia im Österreichischen Erbfolgekrieg behaupten, denn weibliche Herrschaft war eine Ausnahme und bot Grund für Konflikt, und mit der von ihrem Vater geerbten, ,,ausgebluteten”, Staatskasse arrangieren.6 Maria Theresia wurde somit zu einem Ideal der Weiblichkeit, als Mutter von sechzehn Kindern und treuen Ehefrau, aber gleichzeitig auch ein Abbild ,,der männlich konnotierte Herrschertugenden wie Standhaftigkeit, Kriegsbereitschaft, Mut oder Durchsetzungskraft”.7
Nachdem Maria Theresia siegreich aus dem Erbfolgekrieg hervorgegangen war, hatte sie jedoch noch viele weitere Hürden vor sich um eine starke Innen und Außenpolitik durchzusetzen. Zum einen war die Wirtschaft verglichen mit den protestantischen Territorien sehr schwach und auch das große Ausmaß an Selbstverwaltungseinheiten von Adel und Kirche waren problematisch. Politik, die im Zusammenhang mit der Religion stand, war eine besondere Herausforderung, da die Habsburger Gebiete ethisch, kulturell und auch in ihrem Glaubensrichtungen sehr vielfältig waren.
[...]
1 Vgl.:Kovács, Elisabeth: Die österreichische Kirche am Ende des alten Reiches (1790-1806): Reflexionen zum ‘Josephinismus’, S.339
2 Vgl.:Klueting, Harm: Der Josephinismus, S.10
3 Aretin, Josephinismus, S.518f, Zitiert nach, Klueting, Harm: Der Josephinismus, S.2
4 Lück, Heiner: Naturrecht, In: Der Neue Pauly
5 Pranzl, Rudolf: Das Verhältnis von Staat und Kirche/Religion im theresianisch-josephinischen Zeitalter, S.28
6 Vgl.: Pranzl, Rudolf: Das Verhältnis von Staat und Kirche/Religion im theresianisch-josephinischen Zeitalter,S.25
7 Stollberg-Rilinger, Barbara: Weibliche Herrschaft als Ausnahme? S.20