"Die Statistik belegt, dass Jugendliche, die in Haft beziehungsweise Jugendarrest waren,
eine höhere Rückfallquote aufweisen als diejenigen, die mit anderen Sanktionen bestraft
werden."
Das obige Zitat stammt von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und bezieht sich
auf Forderungen seitens der Union, gewalttätige Jugendliche in "Jugendcamps" zu
internieren. Die Debatte wurde zu Weihnachten 2007 durch die so genannten
"Münchner U-Bahn-Schläger" angeheizt, im Verlauf dieser verlor Hessens
Ministerpräsident durch seine beispiellose Hetz- und Gewaltkampagne die
Landtagswahl in Hessen.
Gerade bei jugendlichen Straftätern im Alter von 14-17 Jahren kann noch von einer
Formbarkeit und Erziehbarkeit ausgegangen werden. Es müssen also Mittel und Wege
gefunden werden, die staatlichen Sanktionen bei Straftaten dieser Tätergruppe so
anzupassen, dass nicht alle Sozialisationschancen schon in so jungen Jahren verbaut
werden. Gerade die angesprochene Tätergruppe stammt meist aus dem sozialen
Randmilieu, sie ist geprägt von einem hohen Migrantenanteil, schlechter Bildung und
somit schlechten Bildungschancen und hoher Arbeitslosigkeit und findet sich zumeist in
den Vorstädten.
Was können noch härtere Sanktionen des Staates, das kompromisslose Ausnutzen seines
Gewaltmonopols, oder bei migrierten Jugendlichen die Abschiebung, bewirken? Den
jungen Menschen, die vor Allem durch ihr soziales Umfeld wie Familie, Bekannte oder
Freunde am Rande der Gesellschaft leben, werden so vom Staat alle Lebenschancen
genommen, obwohl gerade der Staat in Fällen, wo die Eltern dieser Kinder bei der
Erziehung versagen, eingreifen sollte. Die kriminellen, chancenlosen Kinder werden für
das Versagen ihrer Eltern betraft.
Die immer lauter werdenden Forderungen, vor allem von den christsozialen (!!!)
Parteien, nach mehr Punitivität im Strafrecht - also immer härtere Strafen und eine
Ausweitung der Sanktionen auf Erziehungs- und Bootcamps, wie seit ca. 1995 in den
USA zu beobachten - führt zu einer immer stärkeren Repressionspolitik gegenüber
straffälligen Jugendlichen. Diese können nur mit Rückzug, Frustration und weiterer
Kriminalität reagieren.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Retaliation: Der Jugendarrest
- Definition, Beschreibung
- Historischer Hintergrund
- Effizienz
- Kritik
- Restitution: Der Täter-Opfer-Ausgleich / Mediation
- Definition, Beschreibung, Umsetzung
- Historischer Hintergrund
- Effizienz
- Kritik
- Gegenüberstellung
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die beiden Sanktionsformen Jugendarrest und Täter-Opfer-Ausgleich im Jugendstrafrecht. Sie analysiert die historischen Hintergründe, die Funktionsweise und die Effizienz beider Sanktionen. Ziel ist es, eine umfassende Gegenüberstellung der beiden Sanktionsformen vorzunehmen und ihre jeweiligen Vor- und Nachteile aufzuzeigen.
- Analyse der retaliativen Sanktion Jugendarrest
- Untersuchung der restitutiven Sanktion Täter-Opfer-Ausgleich
- Vergleich der beiden Sanktionsformen
- Bewertung der Effizienz und Wirksamkeit
- Diskussion der ethischen und gesellschaftlichen Implikationen
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt die Thematik des Jugendstrafrechts und die Relevanz der beiden Sanktionsformen Jugendarrest und Täter-Opfer-Ausgleich vor. Sie beleuchtet die aktuelle Debatte um die Strafbarkeit jugendlicher Straftäter und stellt die Forschungsfrage der Arbeit.
Kapitel 2 analysiert die retaliative Sanktion Jugendarrest. Es definiert den Jugendarrest, beleuchtet seinen historischen Hintergrund und untersucht seine Effizienz. Zudem werden kritische Aspekte des Jugendarrests diskutiert.
Kapitel 3 beschäftigt sich mit der restitutiven Sanktion Täter-Opfer-Ausgleich. Es definiert die Sanktion, beschreibt ihre Umsetzung und beleuchtet ihren historischen Hintergrund. Die Effizienz des Täter-Opfer-Ausgleichs wird untersucht und kritische Punkte werden aufgezeigt.
Kapitel 4 führt eine umfassende Gegenüberstellung der beiden Sanktionsformen Jugendarrest und Täter-Opfer-Ausgleich durch. Es analysiert die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Sanktionen und bewertet ihre jeweiligen Vor- und Nachteile.
Schlüsselwörter
Jugendstrafrecht, Jugendarrest, Täter-Opfer-Ausgleich, Mediation, Retaliation, Restitution, Sozialisation, Jugendgerichtsgesetz, Strafrecht, Effizienz, Kritik, Gegenüberstellung.
- Arbeit zitieren
- Jörg Trinks (Autor:in), 2008, Retaliative und restitutive Möglichkeiten sozialer Kontrolle, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/116357