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Die Organisation der Krankenhäuser als Leistungserbringer im SGB V nach § 108a SGB V

Titel: Die Organisation der Krankenhäuser als Leistungserbringer im SGB V nach § 108a SGB V

Hausarbeit , 2017 , 27 Seiten , Note: 11

Autor:in: Anonym (Autor:in)

Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Diese Arbeit widmet sich der Frage, ob die Organisation der Krankenhäuser nach § 108a den Aufgaben der Krankenhausgesellschaften (KHG) gerecht wird. Nach einer Darstellung der Organisation der Krankenhäuser werden Bedeutung und Problematik der KHG anhand ihres Aufgabenfeldes aufgezeigt. Ziel der Arbeit ist es, das Spannungsfeld, in dem die KHG sich bewegen, zu diskutieren und vorzuschlagen, wie es aufgelöst werden kann.

"Ohnmächtig und verfassungsrechtlich problematisch [steht] der Gesetzgeber [...] der Realität gegenüber", konstatierte Prof. Heinze 1994 bezugnehmend auf eine der Aufgaben der Landeskrankenhausgesellschaften (LKG) im SGB V. Drei Jahre später wurde mit dem 2. GKV-NOG § 108a SGB V erlassen, welcher Landeskrankenhausgesellschaften und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) definiert. Worin bestand die von Prof. Heinze genannte verfassungsrechtliche Problematik und löste der Gesetzgeber sie mit § 108a auf? Besteht aktueller Veränderungsbedarf bezüglich der Zusammenschlüsse der Krankenhäuser?

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Organisation der Krankenhäuser im SGB V

I. Krankenhäuser im Selbstverwaltungssystem

II. Struktur der Krankenhausgesellschaften

III. Regelungsgehalt § 108a SGB V

C. Bedeutung der Krankenhausgesellschaften

I. Aufgaben der Krankenhausgesellschaften

II. Doppelnatur der Krankenhausgesellschaften

III. Handeln als Beliehene

D. Rechtmäßige Beleihung der Krankenhausgesellschaften

I. Beleihung mit Normsetzungskompetenzen

II. Gesetzliche Grundlagen und Bestimmtheit

III. Demokratische Legitimation

1. Personelle und materielle Legitimation

2. Maßstab für hinreichendes Legitimationsniveau

3. Beschluss des BVerfG v. 10. 11. 2015

4. Legitimationsdefizit der Krankenhausgesellschaften

5. Dispens über Art. 87 II GG

IV. Anforderungen an die Binnenstruktur

V. Ergebnis zur Beleihung der Krankenhausgesellschaften

E. Umstrukturierung der Krankenhausgesellschaften

I. Vorteile einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Materiell-rechtliche Zulässigkeit der Umstrukturierung

1. Art. 9 I GG

2. Art. 2 I GG

3. Art. 28 II GG

4. Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 III WRV

5. sonstige Grundrechte

IV. Ergebnis zur Umstrukturierung der Krankenhausgesellschaften

F. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Organisation der Krankenhäuser als Leistungserbringer im SGB V, insbesondere im Hinblick auf die Beleihung der Krankenhausgesellschaften (KHG) mit Normsetzungskompetenzen und die daraus resultierenden Legitimationsdefizite, um abschließend eine mögliche Umstrukturierung in öffentlich-rechtliche Körperschaften zu bewerten.

  • Analyse der rechtlichen Organisation und Struktur der Krankenhausgesellschaften nach § 108a SGB V.
  • Untersuchung der "Doppelnatur" der KHG als privatrechtliche Interessenvertretungen und Träger öffentlicher Aufgaben.
  • Verfassungsrechtliche Prüfung der Beleihung mit Normsetzungskompetenzen, insbesondere unter Aspekten der demokratischen Legitimation.
  • Diskussion der Umstrukturierung der KHG in öffentlich-rechtliche Körperschaften als Lösungsansatz zur Behebung von Legitimationsdefiziten.
  • Bewertung der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit und Erforderlichkeit einer solchen Umstrukturierung.

Auszug aus dem Buch

D. Rechtmäßige Beleihung der Krankenhausgesellschaften

Fraglich ist, ob die KHG rechtmäßig beliehen wurden. Die Aufgabenfülle erfordert ein exemplarisches Vorgehen: Geprüft wird die strittige Normsetzung, insbesondere die Verträge nach §§ 112 I, 115 I.

I. Beleihung mit Normsetzungskompetenzen

Normsetzung könnte nicht in den Tatbestand der Beleihung fallen. Gegenstand einer Beleihung sind Verwaltungskompetenzen. Begrifflich ist die Beleihung zur Normsetzung als Mittel zur Erledigung von Verwaltungsaufgaben möglich. Art. 80 I GG könnte die Unzulässigkeit einer Beleihung zur Normsetzung zeigen. Rechtsverordnungen, Art. 80 I GG, werden wie die Normen der KHG auf Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung erlassen. Art. 80 I GG ist richtigerweise Maßstab für alle Formen gesetzlich delegierter Normsetzung. Folgt aus Art. 80 I GG ein Verbot der Normsetzung durch Private, wäre die Normsetzung durch die KHG rechtswidrig.

Art. 80 I S. 1 GG benennt abschließend den Kreis der Erstdelegatare, die in Durchbrechung der Gewaltenteilung Recht setzen können. Gem. Art. 80 I S. 4 GG können Ermächtigungen weiterübertragen werden (sog. Subdelegation). Am Wortlaut von S. 4 wird nicht klar ob eine Beleihung umfasst ist. Gegen die Subdelegation auf Private spräche, wenn Subdelegatare dem Erstdelegatar unmittelbar nachgeordnet sein müssten. Die unmittelbare Nachordnung könnte zwingend sein, da die Subdelegation nicht die Berechtigung des Erstdelegatars zum Tätigwerden beseitigt. Tätigwerden kann der Erstdelegatar über Weisungen, die es innerhalb der unmittelbaren Staatsverwaltung gibt. Die KHG gehören nicht zur unmittelbaren Staatsverwaltung. Art. 80 I GG regelt das Verhältnis Legislative – Exekutive. Nur die Exekutive könnte tätig werden dürfen. Art. 80 I GG ist eine Ausnahmeregelung, die eng auszulegen ist. Eine extensive Auslegung für die Beleihung könnte verfassungsunverträglich sein.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Einführung in die Problematik der Organisation der Krankenhausgesellschaften im SGB V und die daraus resultierenden verfassungsrechtlichen Fragestellungen.

B. Organisation der Krankenhäuser im SGB V: Darstellung der Einbindung der Krankenhäuser in das Selbstverwaltungssystem und die Struktur der Krankenhausgesellschaften.

C. Bedeutung der Krankenhausgesellschaften: Analyse der Aufgaben und der "Doppelnatur" der Krankenhausgesellschaften sowie deren Einordnung als Beliehene.

D. Rechtmäßige Beleihung der Krankenhausgesellschaften: Detaillierte verfassungsrechtliche Prüfung der Beleihung, insbesondere der Normsetzungskompetenzen und der demokratischen Legitimation.

E. Umstrukturierung der Krankenhausgesellschaften: Diskussion der Umwandlung der Krankenhausgesellschaften in öffentlich-rechtliche Körperschaften als möglicher Lösungsansatz zur Behebung bestehender Defizite.

F. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Ergebnisse und Empfehlung zur Umstrukturierung der Krankenhausgesellschaften.

Schlüsselwörter

Krankenhausgesellschaften, § 108a SGB V, Beleihung, Normsetzung, Demokratieprinzip, demokratische Legitimation, funktionale Selbstverwaltung, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Trägervielfalt, Leistungsanspruch, Verfassungsrecht, Selbstverwaltungssystem, Krankenhauswesen, Rechtsaufsicht, Umstrukturierung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Studienarbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die verfassungsrechtliche Stellung der Krankenhausgesellschaften (KHG) im deutschen Sozialversicherungsrecht, insbesondere die Frage, ob deren Organisation und die Beleihung mit hoheitlichen Aufgaben (Normsetzung) den Anforderungen des Grundgesetzes entsprechen.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Zentrale Themen sind das Krankenhauswesen im SGB V, die "Doppelnatur" der Krankenhausgesellschaften, das Konzept der Beleihung Privater mit hoheitlichen Aufgaben sowie die Anforderungen an die demokratische Legitimation.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Ziel ist es zu untersuchen, ob die aktuelle Organisation der Krankenhäuser nach § 108a SGB V den Aufgaben der Krankenhausgesellschaften gerecht wird und wie das Spannungsfeld zwischen Privatinteressen und Gemeinwohlorientierung aufgelöst werden kann.

Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Arbeit verwendet?

Es handelt sich um eine juristische Untersuchung, die auf der Analyse von Gesetzestexten, verfassungsrechtlichen Grundsätzen, einschlägiger Literatur und der Rechtsprechung (insbesondere des Bundesverfassungsgerichts) basiert.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Organisation der Krankenhäuser, die Analyse der Bedeutung und Aufgaben der Krankenhausgesellschaften, eine tiefgehende Prüfung der rechtmäßigen Beleihung sowie die Untersuchung der materiell-rechtlichen Zulässigkeit einer Umstrukturierung.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zu den wichtigsten Begriffen zählen Krankenhausgesellschaften, Beleihung, Normsetzungskompetenz, demokratische Legitimation, SGB V und funktionale Selbstverwaltung.

Warum wird die aktuelle Privatrechtsnatur der Krankenhausgesellschaften als problematisch angesehen?

Die Arbeit führt aus, dass die Privatrechtsnatur der KHG zu Legitimationsdefiziten führt, da eine hinreichende demokratische Legitimation bei der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben – wie der Normsetzung – fehlt und eine staatliche Rechtsaufsicht nicht ausreichend gewährleistet ist.

Welche Lösung schlägt der Verfasser zur Behebung der identifizierten Defizite vor?

Der Verfasser empfiehlt eine Umstrukturierung der Landeskrankenhausgesellschaften (LKG) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) in öffentlich-rechtliche Körperschaften mit Zwangsmitgliedschaft, um so eine verfassungsgemäße Aufgabenwahrnehmung und eine stärkere demokratische Legitimation durch staatliche Aufsicht zu ermöglichen.

Ende der Leseprobe aus 27 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Die Organisation der Krankenhäuser als Leistungserbringer im SGB V nach § 108a SGB V
Hochschule
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Note
11
Autor
Anonym (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2017
Seiten
27
Katalognummer
V1161296
ISBN (eBook)
9783346573636
ISBN (Buch)
9783346573643
Sprache
Deutsch
Schlagworte
organisation krankenhäuser leistungserbringer
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Anonym (Autor:in), 2017, Die Organisation der Krankenhäuser als Leistungserbringer im SGB V nach § 108a SGB V, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1161296
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Leseprobe aus  27  Seiten
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