Diese Arbeit widmet sich den vorliegenden Vorschlägen und dem Erfordernis einer Reform der Unterbringung von Straftätern in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB).
Wieder einmal brodelt es im Maßregelvollzug. Recherchen des deutschen Ablegers des US-amerikanischen Medienunternehmens BuzzFeed sorgten Ende Januar dieses Jahres für Furore. Darin wurde von verängstigtem Personal und gefährlichen Patienten berichtet, die in dem an der Kapazitätsgrenze liegenden Krankenhaus des Maßregelvollzugs in Berlin-Reinickendorf in teils unzumutbaren Bedingungen untergebracht werden.
So würden Patienten wegen Platzmangels in Isolierzimmern einquartiert, die eigentlich für Notfälle frei bleiben sollten. Nach einer Messerattacke auf einen Psychiater des Krankenhauses, bei dem ein Untergebrachter mehrmals mit einem Besteckmesser in den Kopf des Opfers einstach, wurde gar ein Aktionsbündnis von Mitarbeitenden der Klinik gegründet, um sich gegen die prekären Zustände zur Wehr zu setzen. Lassen sich diese Zustände im größten Krankenhaus des Maßregelvollzugs in Deutschland auf das Bundesgebiet verallgemeinern oder handelt es sich vielmehr um einen Einzelfall?
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung
B. Das Konzept der Unterbringung gem. § 64 StGB
I. Maßregeln der Besserung und Sicherung
II. Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gem. § 64 StGB
1. Die Anordnung der Unterbringung nach § 64 StGB
2. Entziehungsanstalten im Maßregelvollzug
3. Statistischer Hintergrund zu Unterbringungen gem. § 64 StGB
III. Zwischenfazit
C. Problemfelder im Rahmen des § 64 StGB
I. Gesetzesänderung(en) 2007 (und 2016)
II. Die Defizite des § 64 StGB
1. § 64 StGB als Soll-Vorschrift
2. Der Missbrauch psychotroper Substanzen als Lifestyle
3. Fehlmotivation der Klientel
4. Attraktivität des Maßregelvollzugs im Vergleich zur Haft
5. Verpflichtendes Sachverständigengutachten?
III. Zwischenfazit
D. Vorschläge zur Reform des § 64 StGB
I. Änderung der Anordnungsgrundlagen
II. Ausweitung des gerichtlichen Ermessens
III. Treffsichere Prognosen für die erfolgreiche Unterbringung
IV. Maßregelvollzug als Ergänzung zum Strafvollzug
V. Dem Missbrauch der Entziehungsanstalt vorbeugen
VI. Zwischenfazit
E. Schluss
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert das Scheitern des aktuellen Unterbringungskonzepts nach § 64 StGB, untersucht die Ursachen für die Überbelegung der Entziehungsanstalten sowie die Fehlmotivation der Klientel und entwickelt auf Basis interdisziplinärer Ansätze Reformvorschläge zur Verbesserung des Maßregelvollzugs.
- Kritische Analyse des § 64 StGB und dessen Anordnungspraxis.
- Untersuchung von Fehlentwicklungen wie "Strafrabatten" und Missbrauch.
- Diskussion medizinisch-diagnostischer Kriterien statt des Hangbegriffs.
- Vorstellung von Konzepten zur probatorischen Unterbringung.
- Maßregelvollzug als ergänzendes Angebot zum allgemeinen Strafvollzug.
Auszug aus dem Buch
A. Einführung
„Vielleicht springe ich einfach selbst vom Hochhaus. Das wäre für alle das Leichteste“, anonymer Patient im Krankenhaus des Maßregelvollzugs Berlin-Reinickendorf.
Wieder einmal brodelt es im Maßregelvollzug. Recherchen des deutschen Ablegers des US-amerikanischen Medienunternehmens BuzzFeed sorgten Ende Januar dieses Jahres für Furore. Darin wurde von verängstigtem Personal und gefährlichen Patienten berichtet, die in dem an der Kapazitätsgrenze liegenden Krankenhaus des Maßregelvollzugs in Berlin-Reinickendorf in teils unzumutbaren Bedingungen untergebracht werden. So würden Patienten wegen Platzmangels in Isolierzimmern einquartiert, die eigentlich für Notfälle frei bleiben sollten. Nach einer Messerattacke auf einen Psychiater des Krankenhauses, bei dem ein Untergebrachter mehrmals mit einem Besteckmesser in den Kopf des Opfers einstach, wurde gar ein Aktionsbündnis von Mitarbeitenden der Klinik gegründet, um sich gegen die prekären Zustände zur Wehr zu setzen. Lassen sich diese Zustände im größten Krankenhaus des Maßregelvollzugs in Deutschland auf das Bundesgebiet verallgemeinern oder handelt es sich vielmehr um einen Einzelfall?
Ähnliches berichtet Udo Frank, Zentralbereichsleiter Maßregelvollzug beim ZfP Südwürttemberg: Die Fallzahlen der gem. § 64 StGB Untergebrachten seien im Jahr 2019 im Vergleich zum Jahr 2017 um 42 % sprunghaft angestiegen. Dies führt laut dem Personalratsvorsitzenden im ZfP Reichenau Gabriel Henkes zu hoffnungsloser Überbelegung, die mit einer schweren Belastung für das Personal einhergehe und räumlich eigentlich nicht zu verantworten sei. Auch nördlichere Regionen Deutschlands werden von diesem Problem erfasst. Doch wo liegt hier der Hund begraben? Immerhin sprach im Jahr 2007 die damalige Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries (SPD) bei den Beratungen im Plenum des Deutschen Bundestages zur Reform des Maßregelvollzugs noch davon, durch Gesetzesänderungen im Maßregelvollzug für „mehr Effizienz“ zu sorgen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Die Einleitung beleuchtet die aktuelle Krise im Maßregelvollzug, geprägt durch Überbelegung, Gewaltvorfälle und eine steigende Zahl an Unterbringungen bei gleichzeitig hoher Abbruchquote.
B. Das Konzept der Unterbringung gem. § 64 StGB: Dieses Kapitel erläutert die dogmatischen Grundlagen des Maßregelvollzugs, die Anordnungsvoraussetzungen und die statistische Entwicklung der Unterbringungen.
C. Problemfelder im Rahmen des § 64 StGB: Hier werden die Defizite der bestehenden Regelungen analysiert, insbesondere die Problematik des § 64 StGB als Soll-Vorschrift und die taktische Fehlmotivation der Klientel.
D. Vorschläge zur Reform des § 64 StGB: Das Kapitel diskutiert verschiedene Lösungsansätze, wie die Änderung der Anordnungsgrundlagen, die Ausweitung des Ermessens und die Einbettung des Maßregelvollzugs in den allgemeinen Strafvollzug.
E. Schluss: Das Fazit resümiert das Scheitern des derzeitigen Modells und betont die Notwendigkeit eines interdisziplinären, ganzheitlichen Reformansatzes zwischen Psychiatrie und Rechtswissenschaft.
Schlüsselwörter
§ 64 StGB, Maßregelvollzug, Entziehungsanstalt, Suchtbehandlung, Strafrabatt, Erfolgsaussichtsprognose, Unterbringung, Kriminaltherapie, Hangbegriff, Strafvollzug, Suchtmittelmissbrauch, Reformbedarf, Probatorische Unterbringung, Substanzkonsumstörung, Therapiefähigkeit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der kritischen Analyse der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB im deutschen Sanktionsrecht.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die rechtlichen Voraussetzungen der Unterbringung, die statistische Überbelegung der Kliniken, die Motivationslage der untergebrachten Straftäter und der Reformbedarf der aktuellen gesetzlichen Regelungen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, die Gründe für das Scheitern der bisherigen Reformversuche aufzuzeigen und Lösungsansätze zu präsentieren, um den Maßregelvollzug effizienter und fachlich zielführender zu gestalten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Seminararbeit, die auf einer umfassenden Analyse der aktuellen Gesetzeslage, der Rechtsprechung, der Fachliteratur sowie statistischer Daten aus der Kriminalstatistik basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Systemdefizite, insbesondere die Problematik des "Strafrabatts" und der Fehlmotivation, sowie konkrete Reformmodelle, wie die probatorische Unterbringung und eine engere Verzahnung mit dem Strafvollzug.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Schlagworte sind § 64 StGB, Maßregelvollzug, Strafrabatt, Suchtbehandlung und Erfolgsaussichtsprognose.
Wie unterscheidet sich die probatorische Unterbringung von der jetzigen Praxis?
In der jetzigen Praxis erfolgt die Anordnung oft auf Basis einer Prognose; das Modell der probatorischen Unterbringung sieht hingegen eine Phase der klinischen Erprobung vor, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird.
Warum wird der Begriff des "Strafrabatts" kritisch gesehen?
Der Begriff beschreibt das Phänomen, dass Täter die Unterbringung taktisch nutzen, um durch den Teilvorwegvollzug eine vorzeitige Haftentlassung zu erwirken, statt eine ehrliche Therapiebereitschaft zu zeigen.
- Arbeit zitieren
- Christof Wiechowski (Autor:in), 2021, Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Vorschläge und Erfordernis einer Reform des § 64 StGB, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1159219