Mit einem Volumen iHv 43 Milliarden Euro entfielen im Jahr 2017 29 % der Gesamteinfuhren auf Einfuhren aus Drittstaaten. Dies entspricht einer Steigerung von +8,8 % im Vergleich zum Jahr 2016. Rund ein Sechstel der gesamten Zollabfertigungen in Österreich werden als Zollverfahren 42 abgewickelt. Dementsprechend ist die korrekte und rechtskonforme Abwicklung von Einfuhren nicht nur für die Unternehmen selbst, sondern auch für Logistik- und Speditionsunternehmen von wesentlicher Bedeutung.
Grundsätzlich ist eine Einfuhr, auf die anschließend eine innergemeinschaftliche Lieferung folgt, von der Einfuhrumsatzsteuer befreit, sofern die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen im Zeitpunkt der Einfuhr erfüllt sind. Anlässlich des aktuellen EuGH-Urteils Vetsch soll das "Zollverfahren 42" näher dargestellt werden. In der Rechtsprechung Vetsch hat der EuGH festgestellt, dass die Steuerbefreiung im Rahmen einer Einfuhr mit anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung dann nicht versagt werden kann, wenn kein Indiz vorliegt, dass der Importeuer (hier: Vetsch) nicht wusste oder wissen hätte müssen, dass die unmittelbar an die die Einfuhr anschließende Lieferung im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung steht (bei Wissentlichkeit wird von "Bösglaubigkeit" gesprochen ). Im Zeitpunkt der Einfuhr der Waren müssen dazu die Voraussetzungen zur Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer erfüllt sein.
Zentraler Aspekt dieser Seminararbeit sind daher die Voraussetzungen für die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer im Rahmen des Zollverfahrens 42 unter Berücksichtigung der aktuellen Judikatur.
In Abschnitt 2 werden die dazugehörigen unionsrechtlichen, nationalen und zollrechtlichen Grundlagen sowie die von der Literatur kritisierten Aspekte des Zollverfahrens 42 beschrieben. Außerdem erfolgt die Darstellung eines Praxisbeispiels und in Abschnitt 3 soll auf die jüngste Rechtsprechung eingegangen werden. Dazu zählen insbesondere Rs C-513/17 Vetsch, Rs C-108/17 Enteco Baltic und C-528/17 Milan Božičevič Ježovnik. Dabei werden die jeweiligen Sachverhalte sowie die Entscheidungsgründe des EuGH beschrieben und anschließend einer rechtlichen Würdigung unterzogen. Beendet wird die Seminararbeit mit einer kritischen Reflexion.
Inhaltsverzeichnis
- 1. EINLEITUNG UND PROBLEMSTELLUNG.
- 2. UNIONSRECHTLICHE UND NATIONALE GRUNDLAGEN.
- 2.1. VORBEMERKUNGEN
- 2.2. UNIONSRECHTLICHE GRUNDLAGEN DER MWSTSYSTRL
- 2.3. NATIONALE RECHTSGRUNDLAGEN
- 2.3.1. Einfuhr
- 2.3.2. Innergemeinschaftliche Lieferung
- 2.3.3. Art 6 Abs 3 UStG
- 2.3.4. Unmittelbarkeit
- 2.4. ZOLLRECHTLICHE GRUNDLAGEN.
- 2.4.1. Verhältnis UStG 1994 zu Zollkodex der Union.
- 2.4.2. Entstehen der Zollschuld.
- 2.4.3. Zollschuldner.
- 2.4.4. Prüfung der Zollanmeldung
- 2.5. VEREINFACHUNG FÜR SPEDITEURE – ERTEILUNG EINER SONDER-UID
- 2.5.1. Allgemeine Bestimmungen
- 2.5.2. Kritik
- 2.5.3. Vertrauensschutz und Gutgläubigkeit...
- 2.6. STEUERHINTERZIEHUNG UND BETRUGSBEKÄMPFUNG…..\n
- 2.7. NICHTANWENDUNGSFÄLLE - EXTERNES VERSANDVERFAHREN UND ZOLLLAGER.
- 2.8. PRAXISBEISPIEL
- 2.8.1. Sachverhalt...
- 2.8.2. Voraussetzungen.
- 2.8.3. Nachweispflichten.
- 2.8.4. Rechtsfolgen.
- 3. AKTUELLE RECHTSPRECHUNG DES EUGH.
- 3.1. VORBEMERKUNGEN
- 3.2. C-108/17 ENTECO BALTIC VOM 20. JUNI 2018
- 3.2.1. Sachverhalt..
- 3.2.2. Entscheidungsgründe
- 3.3. C-528/17 MILAN BOŽICEVIC JEŽOVNIK VOM 25. OKTOBER 2018
- 3.3.1. Sachverhalt..
- 3.3.2. Entscheidungsgründe
- 3.4. C-513/17 VETSCH VOM 14. FEBRUAR 2019
- 3.4.1. Sachverhalt..
- 3.4.2. Entscheidungsgründe
- 3.5. CONCLUSIO UND RECHTLICHE WÜRDIGUNG
- 4. KRITISCHE REFLEXION.
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit beschäftigt sich mit dem Verfahren 42 nach dem Unionszollkodex und dessen Voraussetzungen für die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer. Die Arbeit analysiert die einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Rechtsgrundlagen sowie die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
- Das Verfahren 42 als Vereinfachungsinstrument im Bereich der Einfuhrumsatzsteuer
- Die unionsrechtlichen und nationalen Rechtsgrundlagen des Verfahrens 42
- Aktuelle Rechtsprechung des EuGH zum Verfahren 42
- Kritische Reflexion des Verfahrens 42 im Hinblick auf Steuerhinterziehung und Betrugsbekämpfung
- Praxisbeispiele zur Anwendung des Verfahrens 42
Zusammenfassung der Kapitel
Die Seminararbeit beginnt mit einer Einleitung und Problembeschreibung, die den Fokus auf das Verfahren 42 und seine Voraussetzungen für die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer legt. Im zweiten Kapitel werden die unionsrechtlichen und nationalen Rechtsgrundlagen des Verfahrens 42 sowie der Einfuhrumsatzsteuer beleuchtet. Dabei werden insbesondere die Regelungen des Unionszollkodex, der Mehrwertsteuersystemrichtlinie und des österreichischen Umsatzsteuergesetzes (UStG 1994) analysiert. Das dritte Kapitel beschäftigt sich mit der aktuellen Rechtsprechung des EuGH zum Verfahren 42. Es werden verschiedene Entscheidungen des EuGH zu diesem Thema vorgestellt und analysiert, darunter die Urteile in den Rechtssachen Entéco Baltic (C-108/17), Milan Božicevic Ježovnik (C-528/17) und Vetsch (C-513/17). Abschließend wird eine kritische Reflexion des Verfahrens 42 im Hinblick auf Steuerhinterziehung und Betrugsbekämpfung vorgenommen.
Schlüsselwörter
Das Verfahren 42, Einfuhrumsatzsteuer, Mehrwertsteuersystemrichtlinie, Unionszollkodex, österreichisches Umsatzsteuergesetz, Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, Steuerhinterziehung, Betrugsbekämpfung.
- Quote paper
- Elisabeth Klemens (Author), 2019, Das Verfahren 42 und seine Voraussetzungen für die Befreiung von der EUSt. Aktuelle Rechtsfragen unter besonderer Berücksichtigung der Rs Vetsch, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1152483