In der Arbeit soll eine Einführung in die Komplexität der Thematik Diskriminierung und die damit in Zusammenhang stehenden Felder der Bildung und der Migration gegeben werden. Die Zielführung des Werkes besteht darin, eine fundierte Grundlage für weitergehende Forschungsarbeiten mithilfe von fokussierten Definitionsversuchen und Begriffsvorstellungen sowie -abgrenzungen im wissenschaftlichen Bereich der Pädagogik, spezifischer im Bildungskontext, zu liefern.
Wie im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bereits gesetzlich verankert ist, soll ausnahmslos jeder Mensch die gleichen Rechte und Chancen haben. Dieser Grundsatz ist durch das sogenannte Diskriminierungsverbot in den Grund- und Menschenrechten rechtlich festgelegt und dennoch zeigt sich immer wieder, dass zwischen dem angestrebten Anspruch und der sozialen Wirklichkeit teils gravierende Lücken klaffen. Obgleich jegliche Form der Diskriminierung von den meisten Menschen abgelehnt und zumindest nach außen hin entschieden als nicht-salonfähig und nicht-tragbar angeprangert und verurteilt wird, sind vorherrschende Bewertungsmuster dennoch als kritisch zu bewerten. Besonders gravierend ist jegliche Form der Ungleichbehandlung, wenn dadurch unmittelbar Chancen und Möglichkeiten kategorisch für bestimmte Personengruppen unerreichbar und grundlegend unzugänglich werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Methodologie
3. Grundlagen und Grundbegriffe
3.1. Bestimmungsversuch: Diskriminierung
3.1.1. Institutionelle Diskriminierung
3.1.2. Strukturelle Diskriminierung
3.2. Begriffsentfaltung: Bildung
3.3. Terminologie: Migration
4. Diskriminierung im Kontext von Bildung und Migration – Ein Ausblick
5. Fazit
6. Bibliografie
1. Einleitung
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse1, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ (GG, Art. 3 Abs. 3)
Wie im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bereits gesetzlich verankert ist, soll ausnahmslos jeder Mensch die gleichen Rechte und Chancen haben. Dieser Grundsatz ist durch das sogenannte Diskriminierungsverbot in den Grund- und Menschrechten rechtlich festgelegt und dennoch zeigt sich immer wieder, dass zwischen dem angestrebten Anspruch und der sozialen Wirklichkeit teils gravierende Lücken klaffen. Obgleich jegliche Form der Diskriminierung von den meisten Menschen abgelehnt und zumindest nach außen hin entschieden als nicht-salonfähig und nicht-tragbar angeprangert und verurteilt wird, sind vorherrschende Bewertungsmuster dennoch als kritisch zu bewerten. Besonders gravierend ist jegliche Form der Ungleichbehandlung, wenn dadurch unmittelbar Chancen und Möglichkeiten kategorisch für bestimmte Personengruppen unerreichbar und grundlegend unzugänglich werden.
Chancengleichheit als mit das höchste Gut in der deutschen Gesellschaft, gilt stets als erstrebenswerter Zustand und Ideal. Demzufolge kommt ebendieser eine elementare Wichtigkeit zu. Um gleiche Chancen für alle Bewohnerinnen und Bewohner eines Landes zu gewährleisten, bemüht sich die deutsche Regierung besonders im Bildungskontext um einheitliche Gegebenheiten. Idealerweise impliziert diese einerseits gleiche Zugänglichkeit und andererseits gleiche Qualität der Bildungsinhalte für alle Bürgerinnen und Bürger. Dieser Zugang sollte uneingeschränkt möglich sein und überdies auch unabhängig von Geschlecht, Glauben, Abstammung, Ethnizität, Herkunft, religiöser oder politischer Anschauungen, Behinderungen, Sprache oder weiteren nur schwer bis gar nicht änderbarer Eigenschaften.
Auch wenn der deutsche Staat formal-rechtlich den Zugang zu (höheren) Bildungseinrichtungen für ausnahmslos alle LandesbewohnerInnen gewährleistet, hängen die Bildungschancen im täglichen Zusammenleben erheblich von den obigen Merkmalen ab. Insbesondere die Aspekte Migration, Abstammung und Ethnizität scheinen in Deutschland besonders Personen mit Migrationshintergrund in ihren Bildungschancen zu prädeterminieren.
Im Verlauf der vorliegenden Arbeit soll nun eine Einführung in die Komplexität der Thematik Diskriminierung und die damit in Zusammenhang stehenden Felder der Bildung und der Migration gegeben werden. Die Zielführung des Werkes besteht darin eine fundierte Grundlage für weitergehende Forschungsarbeiten mithilfe von fokussierten Definitionsversuchen und Begriffsvorstellungen, sowie -abgrenzungen im wissenschaftlichen Bereich der Pädagogik, spezifischer im Bildungskontext, zu liefern.
2. Methodologie
Das grundlegende Ziel dieser präsenten Arbeit besteht darin, die äußerst vielschichtige Thematik der Diskriminierung im Kontext von Bildung und Migration zu durchleuchten und sie in ihren zeitaktuellen Kontext einzubetten. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, soll zunächst ein allgemeiner Grundbaustein des Verständnisses geschaffen werden. Dafür werden zuerst die Grundlagen und Grundbegriffe der relevanten Themenbereiche individuell aufgeführt und prägnant umrissen. Dies wird als fundamental erachtet, um einen gemeinsamen Konsens über die wissenschaftlich fundierten Ausgangspunkte herzustellen, um eventuelle Missverständnissen oder potenzielle Unsicherheiten zu prävenieren. Zu diesen als unabdingbar erachteten Begriffen gehören die Fachtermini der Diskriminierung, Bildung und Migration. Wobei sich im Folgenden nicht nur mit einer reinen Definition zufrieden gestellt wird, sondern darüber hinaus auch auf individuelle Schwierigkeiten und entsprechende Weiterführungen der thematischen Felder hingewiesen werden soll.
Die aufgeführten Themengebiete der institutionellen und strukturellen Diskriminierung werden jeweils in einem eigenen Unterkapitel behandelt, wobei hier der Schwerpunkt auf einer kondensierten und sachlichen Darstellung der Inhalte, Ursachen und Auswirkungen liegen soll. Es sei an dieser Stelle betont, dass im Fortlauf der Arbeit keinerlei Wertung eingebracht werden soll. Die eventuell auffallende Kürze einiger textlicher Ausführungen findet ihre Begründung in der eingeschränkten Kapazität für die vorliegende Arbeit und nicht etwa in ihrer mangelnden Relevanz oder anvisierter Missachtung.
Im Anschluss soll die Leitfrage des vorliegenden Werkes ergründet werden. Besondere Beachtung finden hierbei die einzelnen Aspekte der Diskriminierung im Zusammenhang mit dem Begriff der Bildung per se, den Bildungseinrichtungen und der allgemeinen Zugänglichkeit zur Bildung für diskriminierte Einzelpersonen und Personengruppen. Überdies soll die Thematik der Migration Eingang in diese Überlegungen finden und insbesondere auf die Komplexität der diversen Diskriminierungsformen im gesellschaftlichem Zusammenleben verwiesen werden. Hervorzuheben bleibt an dieser Stelle, dass es sich bei diesem Kapitel vorrangig um einen Ausblick handelt und weniger um eine allumfassende Abhandlung, da dies den Rahmen der Arbeit erheblich sprengen würde.
Ein abrundendes Fazit soll diesen Rundumschlag zu einem stimmigen Ende bringen. Vorrangig sollen im Fazit die entsprechenden Kernelemente der zu Beginn gestellten Themenfrage wieder aufgegriffen werden. Dies soll darin münden, zusammenhängende Ausblicke pointiert zu konkludieren, um einen ansprechenden Schluss zu gestalten.
Dieser Arbeit unterliegt durchweg das Bewusstsein über die hohe Emotionalität und Sensibilität der thematischen Gegebenheiten. Es bleibt demzufolge hervorzuheben, dass zu keinem Zeitpunkt eine persönliche Wertung oder Weltanschauung durch eine neutrale Art der Darstellung und Formulierung zum Ausdruck gebracht werden soll. Diese Art der Textführung soll lediglich den wissenschaftlichen Charakter der vorliegenden Arbeit unterstreichen.
3. Grundlagen und Grundbegriffe
Diskriminierung ist ein unverkennbar komplexer und soziopolitisch elementarer Begriff, was es nahezu unmöglich macht, ihn wahrhaftig und in seiner gänzlichen Gültigkeit abzudecken. Durch die stets gegebene Aktualität und Relevanz der Thematik ist es jedoch unbedingt nötig, sich in das Themenfeld einzuarbeiten. Selbst wenn in der Bevölkerung Kritik laut wird, die Thematik sei exhaustiv, ist es fundamental zu begreifen, dass Diskriminierung weit mehr umfasst als das bloße Differenzieren einzelner Objekte. Daher muss sie stets höchste Beachtung in der Gesellschaft finden. Doch selbst in Fachkreisen gilt Diskriminierung „zu den im Kern umstrittenen Konzepten“ (Gomolla in Mecheril 2016, S. 73) und birgt damit von Grund auf viel Konfliktpotenzial in sich. Dies ist darin zu begründen, dass Überlegungen im Zusammenhang mit diskriminierenden Phänomenen und das umfassende Verständnis von Diskriminierung selbst als normativ aufgeladen gelten. Zudem verschieben sich konkrete Bedeutungsinhalte häufig in ihrem eigentlichen Schwerpunkt durch soziale Auseinandersetzungen. Solch Verschiebung hindert nicht selten eine konsequent verfolgbare und angestrebte Bestimmung (vgl. ebd.).
Eine weitere Schwierigkeit ruht darin, dass Diskriminierung eng im Zusammenhang mit dem Verständnis und der allgemeinen Übereinkunft einer Grundvorstellung von Gerechtigkeit einhergeht. Konfliktpotenzierend ist hierbei der Umstand, dass jegliche Konzepte der Gerechtigkeit sehr individuell verstandene und entsprechend mehr oder weniger stark ausgeprägte persönliche Phänomene sind. Prinzipiell ist also weder der Begriff der Gerechtigkeit per se eindeutig, noch die Konzeption in ihrer Anwendung vollkommen zu erreichen, da „unterschiedliche soziale Gruppen, differente Vorstellungen darüber haben, was als gerecht zu bezeichnen ist“ (Castro Varela 2011, S. 57). Ergo gilt es festzuhalten, dass ohne eine eindeutige Determination der Gerechtigkeit, auch keine universelle Definition für Diskriminierung zu etablieren ist. Dennoch ist es unumstritten, dass eine Annäherung an diese thematischen Felder möglich und überdies als moralisch verpflichtend anzusehen ist.
[...]
1 An dieser Stelle soll ausdrücklich hervorgehoben werden, dass es sich bei dem Begriff der „Rasse“ um einen schwer umstrittenen Ausdruck handelt, der jedoch zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Arbeit so im Gesetzestext verwendet wurde. Es handelt sich ausschließlich um eine textliche Übernahme und keinesfalls sollen persönliche Ansichten oder Tendenzen mittels dieses Terminus zum Ausdruck gebracht werden.