Der Bereich der Heimerziehung steht heute einer Vielzahl an Kriterien im Hinblick auf die Qualität gegenüber. Anspruch dieses Bereichs ist es, sich fortlaufend zu professionalisieren, sodass sich die hohen pädagogischen und finanziellen Aufwendungen lohnen. Laut Günder waren in den letzten 25 Jahren jeweils vier von 1000 Kindern und Jugendlichen im Alter von bis zu 20 Jahren bedürftig zur Heimerziehung. Grundlegend eröffnet sich im Heimbereich die Thematik der professionellen Beziehungsgestaltung. Bindungstheoretisches Wissen und die Fähigkeit professioneller Beziehungsgestaltung werden als elementare Kompetenzen einer Fachkraft in der Heimerziehung genannt. Herausgestellt wird dabei, dass, je vertrauensvoller sich die Beziehung zwischen Fachkraft und Innewohnenden darlegt, desto dauerhafter und intensiver nimmt die Heimerziehung Einfluss. Daraus lässt sich ableiten, welche enormes Gewicht die Beziehungsgestaltung im Bezug zum Erfolg einer derartigen Maßnahme einnimmt.
Zumeist ereignet sich eine Unterbringung in einer stationären Erziehungshilfe aufgrund fehlender erzieherischer Kompetenzen der Eltern. Damit einher geht des Öfteren eine mangelnde Versorgung und Förderung, sowie unmittelbare Gefährdungen des Kindeswohls. Explizit die Transition, und damit der Beginn, einer derartigen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen gilt als Schlüsselsituation für den Erfolg eben dieser Maßnahme. Zusätzlich birgt der Misserfolg ein-hergehend mit einer vorzeitigen Beendigung der Maßnahme das Risiko, dass häufige Abbrüche und Wechsel der Unterbringung sich negativ auf den Entwicklungsverlauf der Kinder und Jugendlichen auswirken. Daher sollte es ein Anliegen der pädagogischen Fachkräfte sein, eine gelingende Transition in eine Maßnahme zu gewährleisten. Daraus ergibt sich der Anspruch, Wirkungsgefüge in diesem Prozess darzulegen und Chancen, aber auch Risiken zu erkennen.
In der Absicht diese beiden Faktoren der Heimerziehung in ein Verhältnis und eine Beziehung zu setzen, gliedern sich die folgenden Ausführungen an und nehmen Bezug zu der Fragestellung, welchen Einfluss die professionelle Beziehungsgestaltung auf die Transition in eine stationäre Unterbringung nimmt.
Gliederung
1. Einleitung
2. Professionelle Beziehungsgestaltung in der Heimerziehung
2.1 Begriffsklärung
2.2 Theoretische Grundlagen
2.2.1 Rechtlicher Rahmen
2.2.2 Bindungstheorie
2.3 Methoden
2.3.1 Sensitive Responsivität
2.3.2 Nähe-Distanz-Verhältnis
3. Transition in eine stationäre Unterbringung
3.1 Begriffsklärung
3.2 Theoretische Grundlagen
3.2.1 Ökologische Systemtheorie
3.2.2 Transition als Entwicklungsaufgabe
3.3 Methoden
3.3.1 Handlungsstrategien
3.3.2 Partizipation
4. Hypothesengenerierung
4.1 Zusammenfassung
4.2 Analyse und Hypothesenformulierung
5. Fazit
Literaturverzeichnis
Tabellen- und Abbildungsverzeichnis
1. Einleitung
Der Bereich der Heimerziehung steht heute einer Vielzahl an Kriterien im Hinblick auf die Qualität gegenüber. Anspruch dieses Bereichs ist es, sich fortlaufend zu professionalisieren, sodass sich die hohen pädagogischen und finanziellen Aufwendungen lohnen (vgl. Günder 2015, S. 11-12). Laut Günder waren in den letzten 25 Jahren jeweils vier von 1000 Kindern und Jugendlichen im Alter von bis zu 20 Jahren bedürftig zur Heimerziehung (vgl. Günder 2015, S.11).
Grundlegend eröffnet sich im Heimbereich die Thematik der professionellen Beziehungsgestaltung. Bindungstheoretisches Wissen und die Fähigkeit professioneller Beziehungsgestaltung werden als elementare Kompetenzen einer Fachkraft in der Heimerziehung genannt (vgl. Günder 2015, S.109). Herausgestellt wird dabei, dass, je vertrauensvoller sich die Beziehung zwischen Fachkraft und Innewohnenden darlegt, desto dauerhafter und intensiver nimmt die Heimerziehung Einfluss (vgl. Günder 2015, S.103). Daraus lässt sich ableiten, welche enormes Gewicht die Beziehungsgestaltung im Bezug zum Erfolg einer derartigen Maßnahme einnimmt.
Zumeist ereignet sich eine Unterbringung in einer stationären Erziehungshilfe aufgrund fehlender erzieherischer Kompetenzen der Eltern. Damit einher geht des Öfteren eine mangelnde Versorgung und Förderung, sowie unmittelbare Gefährdungen des Kindeswohls (vgl. Nowacki 2014, S.7). Explizit die Transition, und damit der Beginn, einer derartigen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen gilt als Schlüsselsituation für den Erfolg eben dieser Maßnahme. Zusätzlich birgt der Misserfolg einhergehend mit einer vorzeitigen Beendigung der Maßnahme das Risiko, dass häufige Abbrüche und Wechsel der Unterbringung sich negativ auf den Entwicklungsverlauf der Kinder und Jugendlichen auswirken (vgl. Nowacki 2014, S.7; Baumann 2018, S.44). Daher sollte es ein Anliegen der pädagogischen Fachkräfte sein, eine gelingende Transition in eine Maßnahme zu gewährleisten. Daraus ergibt sich der Anspruch, Wirkungsgefüge in diesem Prozess darzulegen und Chancen, aber auch Risiken zu erkennen.
In der Absicht diese beiden Faktoren der Heimerziehung in ein Verhältnis und eine Beziehung zu setzen, gliedern sich die folgenden Ausführungen an und nehmen Bezug zu der Fragestellung, welchen Einfluss die professionelle Beziehungsgestaltung auf die Transition in eine stationäre Unterbringung nimmt.
2. Professionelle Beziehungsgestaltung in der Heimerziehung
Nach §1 Absatz 3 des achten Gesetzbuchs der Kinder- und Jugendhilfe steht die Jugendhilfe in der Pflicht, junge Menschen „in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung“ (SGB VIII 2020, S.16) zu fördern. Demzufolge ergeben sich vielfältige Faktoren, welche Entwicklung beeinflussen und eine Weiterentwicklung anregen. Unteranderem fällt darunter die professionelle Beziehungsgestaltung in der Heimerziehung (vgl. Günder 2015, S. 93). Im Hinblick auf die Bindungsbiographie Innewohnender ergeben sich besondere Herausforderungen zum Umgang mit resultierenden Verhaltensweisen, sowie die professionelle Gestaltung eines Beziehungsaufbaus. Explizit im Rahmen einer Neuaufnahme drängt sich die Bedeutsamkeit dessen in den Vordergrund (vgl. Nowacki 2014, S.31).
Nowacki nennt das „Annehmen und Akzeptieren als Person“ (Nowacki 2014, S.31), ohne in den ersten Tagen herausfordernde oder störende Verhaltensweisen besonders zu beachten, den Schlüssel der Neuaufnahme. Unter welchen Bedingungen dieser Beziehungsaufbau gelingen kann und welche Relevanz dieser innehält, wird im Folgenden dargelegt.
2.1 Begriffsklärung
Grundlegend unterscheiden sich professionelle Beziehungsgestaltung und Alltagspraxis durch die Reflexion der Gefühle gegenüber der Innewohnenden und durch professionell-erzieherisches Handeln (vgl. Schleiffer 2014, S.267). Demnach bedarf es eines bindungstheoretischen Wissens auf Seiten der ErzieherInnen, sowie eine Sensibilisierung hinsichtlich Bindungsaspekten jener Beziehungen. Somit wird den ErzieherInnen ermöglicht, die Funktion von Verhaltensweisen zu verstehen und dadurch den Umgang mit den eigenen negativen Gefühlen, beispielsweise bei Aggressionen Innenwohnender, professionell zu hinterfragen (vgl. Schleiffer 2014, S.267).
Im erzieherischen Repertoire sollte sich folglich das Stellen von Beziehungsangeboten wiederfinden, welche den Innewohnenden positive Erfahrungen in ihrer Bindungsbiographie ermöglichen (vgl. Unzner 2001, S.352). Als elementar zum Aufbau einer Vertrauensbasis und der Beziehungsgestaltung stellt sich eine positive Grundhaltung gegenüber den Kindern und Jugendlichen dar (vgl. Nowacki 2014, S.31). In den ersten Tagen kann dies bereits über kleine Rituale, wie z.B. gemeinsame Mahlzeiten oder empathisch erwählte Aufmerksamkeiten vermittelt werden, wodurch Neuankömmlinge das Gefühl erfahren willkommen zu sein und dass man sich über deren Anwesenheit freut (vgl. Nowacki 2014, S.32).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Darstellung der Bedürfnisse von Kindern, insbesondere bei der Aufnahme in eine stationäre Einrichtung der Hilfen zur Erziehung.
Weiterhin sollte dem Beziehungsaufbau zugrunde liegen, worin die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen bestehen. Besonders bei Inobhutnahmen drängen sich Aspekte wie „Versorgung und Sicherheit“ in den Vordergrund (vgl. Nowacki 2014, S.108). Gleichermaßen nimmt der Aspekt „Bindung und Beziehung“ seine wesentliche Rolle ein. Der Wechsel des Sozialraums ergibt neue Kontakte zu ErzieherInnen und Innewohnenden. Ebenso bedeutsam ist dabei der Kontakt und das Einbeziehen der Herkunftsfamilie, welche „in der Regel nach §27 ff. SGB VII die offiziellen Antrag- steller_innen“ (Nowacki 2014, S.108) sind. Die Bedeutsamkeit von Bindung und Beziehung für Innewohnende geht ebenso aus einer Evaluationsstudie hervor (vgl. No- wacki 2014, S. 118-119). Darin beschreiben die Befragten, dass die Unterstützung und Beziehungsangebote durch ErzieherInnen im Aufnahmeprozess als sehr förderlich empfunden wurden.
2.2 Theoretische Grundlagen
Um die Thematik im Bezug auf professionelle Beziehungsarbeit zu eröffnen, sollten unterschiedliche Bereiche beleuchtet werden. Zum einen ergeben sich rechtliche Grundsätze, welche das Handeln in der Heimerziehung umrahmen. Zum anderen stellt sich die Bindungstheorie als relevantes Mittel zur Aufarbeitung der Inhalte an die Hand.
2.2.1 Rechtlicher Rahmen
Zu Beginn sollte die rechtliche Grundlage der Heimerziehung betrachtet werden. Unter dem Abschnitt vier des Achten Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) gliedert sich die Gesetzeslage bezüglich der „Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für Volljährige“ (SGB VIII, S.41) an. Allgemein wird in §27 Artikel 1-4 beschrieben, dass Personensorgeberechtigte einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung haben, wenn diese eine angemessene Erziehung nicht leisten können oder wenn die Hilfe für die Entwicklung von Relevanz ist. Die Art und die Menge an Hilfen orientierten sich am erzieherischen Bedarf jedes Einzelfalls.
Weiterhin regelt §34 die Inhalte der Heimerziehung, sowie ähnlich betreuter Wohnformen. Die Handlungsanforderung an die Praxis lautet, einen Bezug zwischen Alltag und pädagogisch-therapeutischer Angebote zu finden, um in der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen eine adäquate Form der Förderung beizutragen (vgl. SGB VIII, S.44). Im dritten Unterabschnitt wird aufgeführt welche gemeinsamen Vorgaben für die Hilfen zur Erziehung die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gelten. Zum einen wird das Mitwirken und die Hilfeplanung nach §36 gefordert, welche Personensorgeberechtigte und Innewohnende aktiv am Hilfeverlauf beteiligen. Schließlich wird in §37 die Beziehungsarbeit im Gesetzestext erwähnt. Es „soll durch begleitende Beratung und Unterstützung der Familien darauf hingewirkt werden, dass die Beziehung des Kindes oder Jugendlichen zur Herkunftsfamilie gefördert wird“ (SGB VIII, S.50). Dennoch wird auch eine Nichtverbesserung ins Augenmerk genommen. In diesem Falle soll eine andere kindeswohlförderliche Perspektive mit dem betreffenden Kind oder Jugendlichen erarbeitet werden, welche auf Dauer angelegt ist. Dies suggeriert, dass der Gesetzgeber hier von professionellen Beziehungen spricht, was allerdings nicht explizit angeführt wird.
Vor dem Hintergrund, dass Beziehungsarbeit im Gesetzestext nicht differenziert wird, gilt es die Handlungsempfehlungen des Landesjugendhilfeausschlusses zu beachten, welche eine Verbindlichkeit herstellen (vgl. Gerstein 2015, S. 2). Das Landesamt für Soziales Rheinland-Pfalz inkludiert die „Schaffung tragfähiger Beziehungen in der Wohngemeinschaft“ (Landesjugendhilfeausschuss 1999, S.9) und die „Reflexion der Erfahrungen miteinander und mit anderen Bezugsgruppen“ (Landesjugendhilfeausschuss 1999, S.9) zu den wesentlichen Bestandteilen der Hilfen zur Erziehung nach §34 und der Hilfe für junge Volljährige nach §41 SGB VIII in Wohngemeinschaften. Demnach ergibt sich die professionelle Beziehungsarbeit und Reflexion dieser als einer der inhaltlichen Schwerpunkte. Unter welchen Bedingungen oder mit welchen Methoden diese von Statten gehen soll, wird nicht definiert. Daher müssen nun eigene Erkenntnisse auf fachlich fundierter Ebene dazu getroffen und in eine Verbindung gebracht werden.
2.2.2 Bindungstheorie
Weiterhin sollte die Verbindung zur Bindungstheorie nach John Bowlby herangezogen werden. Obwohl die Bindungsforschung nach Bowlby ihren Ursprung in der Heimerziehung fand, findet die Theorie bislang nur selten Einbezug oder Beachtung (vgl. Schleiffer 2014, S.15). Im Sinne der Bindungstheorie zeichnet sich Bindung als „ein psychologisches Konstrukt, das Emotionen, Motivationen und Verhalten des Kindes je nach den Erfordernissen der Situation strukturiert“ (Oerter & Montada 2008, S. 214). Die Theorie besagt, dass Bindung aus der Evolution hervorging und dazu dient, die Existenz der Menschheit zu sichern. Dies bezieht sich darauf, dass Kinder bei Verunsicherungen Bindungsverhalten aktivieren, beispielsweise durch Schreien oder das Nähesuchen zur Bezugsperson. Demnach ist Bindungsverhalten ein Schutzmechanismus (vgl. Oerter & Montada 2008, S.214). Bindungsverhalten, welches ein Sicherheitsgefühl und Beruhigung herbeiführt, wird in der frühen Kindheit ausgebildet, jedoch in unterschiedlicher Qualität. Dies ist etwa abhängig von den Situationen, aber auch von der Verlässlichkeit der Bezugsperson (vgl. Schleiffer 2014, S. 30-31).
Aus der Bindungsforschung ging der Konsens hervor, dass professionelle Beziehungen zwischen ErzieherInnen und Zuerziehenden besonders von persönlichem Engagement der ErzieherInnen, sowie durch feinfühliges und zuverlässiges Verhalten profitieren (vgl. Remsperger 2011, S.52). Annahmen bezüglich des Einflusses von Bin- dung verweisen darauf, dass diese sich auf die psychische Verfassung auswirkt. Die gesammelten Erfahrungen mit Bindungspersonen spiegeln sich in „psychischen Repräsentationen“ (Schleiffer 2014, S.29) wider. Zudem weisen einige frühkindliche Bindungserfahrungen und die daraus resultierenden Repräsentationen eine Verbindung zu psychopathologischen Auffälligkeiten im Entwicklungsverlauf auf (vgl. Bow- lby 2018, S.3). Grundlegend entsteht Bindungsverhalten von Kindern im Laufe ihrer Entwicklung geprägt durch alltägliche Erfahrungen mit ihrer primären Bezugsperson. Durch eben diese Erfahrungen werden im Gehirn sogenannte innere Arbeitsmodelle entwickelt, welche „generalisierte Erwartungsstrukturen“ (Schleiffer 2014, S.42) an Bindungspersonen bilden. Grundsätzlich unterscheidet die Bindungstheorie vier Typen und deren Bindungsqualität. Die Bindungsqualität zeichnet sich durch ihre Reaktionen auf Bindungsverhalten in alltäglichen Situationen aus (vgl. Schleiffer 2014, S.42-43). Bei unsicher-vermeidenden Bindungen (Typ A) zeigt das Kind wenige Emotionsregungen und gibt diese gegenüber der Bezugsperson selten zu verstehen. Trennungssituationen scheinen von außen ohne Probleme für diese Kinder zu verlaufen, innerlich haben sie allerdings eine „aktive Verringerung ihres Emotionsausdrucks“ (Oerter & Monatada 2008, S.216) aktiviert, was entsprechende psychologische Folgen mit sich zieht. Sichere Bindungen (Typ B) zeichnen sich aus, indem eine wirkungsvolle Regulation der Emotionen auch in Trennungen zur Bezugsperson angewendet werden. Basierend auf der Verlässlichkeit der Bezugsperson ist eine Exploration möglich (vgl. Oerter & Montada 2008, S.216). Dahingegen zeigen sich Kinder mit ambivalent-unsicheren Bindungen (Typ C) zumeist sehr ängstlich und empfindsam. Eine Beruhigung durch die Bezugsperson bleibt aus, da diese ambivalenten Verhaltensweisen zeigt. Dementsprechend ist das Explorationsvermögen stark beeinträchtigt (vgl. Oerter & Montada 2008, S. 216). Darüber hinaus ist bei Kindern mit unsicher-desorganisierten Bindungen (Typ D) zu beobachten, dass diese in Anwesenheit ihrer Bezugsperson scheinbar einen Konflikt zwischen Annäherung und Angst austragen. Sie scheinen zwischen mehreren Verhaltensprogrammen und Reaktionsmuster zu variieren (vgl. Oerter & Montada 2008, S.217).
Diese Erkenntnisse beziehen sich insbesondere auf die Bindung in der frühen Kindheit. Welche Auswirkungen sich auf die Adoleszenz ergeben, wird im Folgenden dargestellt. Die abgefragten sozialen Kompetenzen in dieser Entwicklungsspanne verlangen eine Befreiung aus der elterlichen Beziehung, um sich Gleichalten zuwenden zu können (vgl. Schleiffer 2014, S.60). In der Adoleszenz treten Peers in die Funktionen von Bindungspersonen und die Beziehung zu der Familie oder Erwachsenenbezugspersonen lockert sich.
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