In dieser Diplomarbeit wird das EU-Kartellverfahren gegen Microsoft analysiert, welches sich mit dem Vorwurf beschäftigt, Microsoft habe seine beherrschende Stellung auf dem Markt für PC-Betriebssysteme dazu missbraucht, den gegenseitigen Datenaustausch zwischen Windows und der Server-Software anderer Anbieter durch das Vorenthalten von Schnittstelleninformationen zu behindern. Außerdem wurde Microsoft vorgeworfen, sein Windows-Betriebssystem kartellrechtswidrig mit dem Programm „Windows Media Player“
gekoppelt und somit den Wettbewerb und Innovation auf dem Markt für Streaming Media Player behindert zu haben. Dieses Verfahren hat sich über mehrere Jahre hingezogen und die durch die europäische Wettbewerbskommission festgesetzten Abhilfemaßnahmen wurden durch Microsoft bis heute nicht vollständig umgesetzt. Insofern wird das Verfahren wiederkehrend in der Presse thematisiert und zieht somit nicht nur in Fachkreisen die Aufmerksamkeit auf sich. In dieser Ausarbeitung wird der Stand der Entwicklung bis zum 30.11.2006 berücksichtigt.
Die Arbeit stellt im zweiten Kapitel zunächst die ökonomischen Grundlagen bereit, die für die Analyse des Falls notwendig sind. Es wird gezeigt, warum ein Monopolist wie Microsoft Möglichkeiten zur Preissetzung hat, die der gesellschaftlichen Wohlfahrt Schaden zufügt und nur dem Unternehmen selbst Vorteile bringt. Hierfür wird zunächst die Preisbildung auf polypolistischen Märkten ausführlich behandelt, um dann auf die Preisbildung im Monopol detailliert einzugehen. Weiterhin beschäftigt sich dieser Teil der
Arbeit mit den ökonomischen Besonderheiten der Internetökonomie und der Wettbewerbspolitik. Dabei wird vor allem die Behinderungsstrategie als eine Ursache für Wettbewerbsbeschränkung beleuchtet, die auch im Microsoft-Fall eine besondere Rolle spielt. Es wird vor allem auf das sogenannte Bundling oder Tying eingegangen, d. h. die Kopplung zweier Produkte aneinander, die nur gemeinsam verkauft werden. Microsoft hat seinen Windows Media Player an das Windows-Betriebssystem gekoppelt und dadurch – gemäß dem Vorwurf
der Kommission – andere Anbieter so stark benachteiligt, dass die Gefahr der Eliminierung jeglichen Wettbewerbs auf dem Markt für Media Player besteht. Anhand eines spieltheoretischen Ansatzes wird gezeigt, warum ein Monopolist durch Tying Vorteile haben und unter bestimmten Bedingungen sogar Anbieter aus einem anderen Markt drängen kann.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Ökonomische Grundlagen
2.1 Wettbewerb
2.2 Der Markt und Marktformen
2.3 Das Polypol und Preisbildung bei vollkommener Konkurrenz
2.3.1 Die Nachfragefunktion der Haushalte
2.3.2 Die Angebotsfunktion der Unternehmen
2.3.3 Das partielle Marktgleichgewicht
2.4 Das Monopol und die Preisbildung auf monopolistischen Märkten
2.4.1 Die Marktform des Angebotsmonopols
2.4.2 Das Cournotsche Monopolgleichgewicht
2.5 Auswirkungen der Marktform auf die gesamtwirtschaftliche Wohlfahrt – Monopol und vollkommene Konkurrenz im Vergleich
2.5.1 Vergleich von Monopol- und Konkurrenzgleichgewicht: statische Effizienzanalyse
2.5.2 Vergleich von Monopol- und Konkurrenzgleichgewicht: dynamische Effizienzanalyse
2.6 Ökonomische Besonderheiten der Internetökonomie
2.7 Wettbewerbspolitik und Wettbewerbsbeschränkung
2.7.1 Arten wettbewerbsbeschränkender Strategien
2.7.2 Tying als spezielle Form der Behinderungsstrategie
2.7.3 Marktbeherrschung und Missbrauchskontrolle nach Artikel 82 EG
2.7.4 Die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung
3 Das EU-Kartellverfahren gegen Microsoft
3.1 Fallrelevante Grundlagen der Informationstechnologie
3.2 Chronologie der Ereignisse
3.3 Analyse der Untersuchung der Wettbewerbskommission
3.3.1 Die relevanten Produktmärkte
3.3.1.1 Der Markt für Client-PC-Betriebssysteme
3.3.1.2 Der Markt für Arbeitsgruppenserver-Betriebssysteme
3.3.1.3 Der Markt für Streaming Media Player
3.3.2 Untersuchung des Vorliegens einer marktbeherrschenden Stellung
3.3.2.1 Vorliegen einer dominanten Stellung auf dem Markt für Client-PC Betriebssysteme
3.3.2.2 Vorliegen einer dominanten Stellung auf dem Markt für Server Betriebssysteme
3.3.3 Untersuchung des Missbrauch-Vorwurfes
3.3.3.1 Microsofts Weigerung der Bereitstellung von Interoperabilitätsinformationen
3.3.3.2 Microsofts Kopplung des Windows Media Players an das Betriebssystem Windows
3.3.4 Die im Urteil festgelegten Abhilfemaßnahmen und Bußgelder
4 Kommentar zum Urteil der Wettbewerbskommission
4.1 Kommentar zum Vorwurf der wettbewerbswidrigen Verweigerung der Weitergabe von Schnittstelleninformationen
4.2 Kommentar zum Vorwurf der wettbewerbswidrigen Kopplung
5 Schlusswort
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit analysiert das EU-Kartellverfahren gegen Microsoft, insbesondere die Vorwürfe des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch das Vorenthalten von Schnittstelleninformationen und die kartellrechtswidrige Kopplung des "Windows Media Players". Ziel ist es, das Verfahren ökonomisch zu beleuchten und kritisch zu bewerten.
- Ökonomische Grundlagen von Wettbewerb, Monopolen und Internetökonomie
- Analyse der Marktmacht und des Missbrauchsvorwurfs durch die EU-Kommission
- Die Rolle von Interoperabilität und Netzwerkeffekten bei Software-Produkten
- Untersuchung der wettbewerbswidrigen Strategie der Produktkopplung ("Tying")
- Bewertung der verhängten Abhilfemaßnahmen und Bußgelder
Auszug aus dem Buch
2.7.2 Tying als spezielle Form der Behinderungsstrategie
Ein Hauptvorwurf, den die EU-Kommission Microsoft gemacht hat, besteht in der Kopplung des Windows Media Players mit dem Windows-Betriebssystem, wodurch der EU zufolge der Wettbewerb auf dem Markt für Media Player stark beeinträchtigt wurde und andere Anbieter aus dem Markt gedrängt worden sind. Diese Kopplung, auch Bundling oder Tying genannt, tritt im Alltag häufig auf. In vielen Fällen bietet ein Verkäufer ein Produkt unter der Bedingung an, dass der potenzielle Käufer zusätzlich ein anderes Gut erwerben muss. Beispielsweise gibt es Reiseanbieter, die ein Flugticket nur in Verbindung mit einer Hotelübernachtung verkaufen; Schuhverkäufer verkaufen ihre Schuhe grundsätzlich immer mit Schnürsenkeln und Computer werden meistens zusammen mit einem Betriebssystem und Anwendungsprogrammen angeboten. All dies sind Beispiele für „Bundling“ bzw. „Tying“, bei dem verschiedene Güter, die in einem festen Verhältnis zueinander stehen, nur zusammen verkauft werden.
Tying hat nicht grundsätzlich negative Effekte auf den Wettbewerb, sondern kann durchaus positiv sein. Natürlich kann man einen Computer-Prozessor, eine Festplatte, Arbeitsspeicher usw. einzeln kaufen und zu einem Computer zusammenbauen, jedoch wäre dies aus Sicht des Konsumenten deutlich teurer als für einen Computer-Hersteller, der geschultes Personal und entsprechende Maschinen für den Zusammenbau hat und außerdem Preisvorteile durch entsprechend hohe Bestellmengen in Anspruch nehmen kann. Auch ein Schuhkäufer könnte im Schuhladen nur die Schuhe kaufen und die Schnürsenkel in einem anderen Laden erwerben, was für ihn aber schon allein unter zeitlichen Gesichtspunkten ineffizient wäre. Es gibt also Fälle, in denen es effizienter ist, wenn bestimmte Produkte zusammen verkauft werden. Dies ist auch der Fall, wenn bestimmte Produkte am besten in Verbindung mit speziellen anderen Gütern funktionieren – beispielsweise gibt es Fotokopierer, die schlechte Kopien machen, wenn sie nicht eine bestimmte Toner-Sorte nutzen können.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung stellt das EU-Kartellverfahren gegen Microsoft vor und umreißt die behandelten Vorwürfe der Kopplung und der Schnittstellenverweigerung.
2 Ökonomische Grundlagen: Dieses Kapitel erläutert die mikroökonomischen Konzepte von Wettbewerb, Marktformen, Monopolen und der spezifischen Dynamik der Internetökonomie.
3 Das EU-Kartellverfahren gegen Microsoft: Das Hauptkapitel dokumentiert den chronologischen Ablauf des Verfahrens sowie die detaillierte Analyse der Untersuchung der Wettbewerbskommission zu den relevanten Produktmärkten und dem Missbrauchsvorwurf.
4 Kommentar zum Urteil der Wettbewerbskommission: In diesem Teil bewertet der Autor die Entscheidung der Kommission kritisch aus einer rein ökonomischen Perspektive.
5 Schlusswort: Das Schlusswort fasst die wesentlichen Erkenntnisse der Analyse zusammen und reflektiert den noch nicht abgeschlossenen Charakter des Verfahrens.
Schlüsselwörter
Microsoft, EU-Kartellverfahren, Wettbewerbspolitik, Monopol, Schnittstelleninformationen, Interoperabilität, Bundling, Tying, Windows Media Player, Marktbeherrschung, Missbrauchskontrolle, Internetökonomie, Netzwerkeffekte, Preiselastizität, Wohlfahrtsverlust
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Diplomarbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert das EU-Kartellverfahren gegen den Softwarekonzern Microsoft und untersucht die ökonomischen sowie rechtlichen Aspekte der Vorwürfe bezüglich wettbewerbswidriger Praktiken.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Die zentralen Themen umfassen die ökonomischen Grundlagen von Wettbewerb und Monopolen, die Dynamik der Internetökonomie sowie eine detaillierte Aufarbeitung der Kommissionsentscheidung hinsichtlich Produktkopplung und Interoperabilitätsverweigerung.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel der Arbeit ist es, die Entscheidung der EU-Wettbewerbskommission gegen Microsoft nachzuvollziehen und das Verhalten des Konzerns sowie die regulatorischen Eingriffe aus ökonomischer Sicht zu bewerten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Der Autor stützt sich auf eine theoretische ökonomische Analyse (u.a. Preisbildung, Marktmachttheorie) sowie auf eine umfassende Auswertung von offiziellen Kommissionsentscheidungen und Marktstudien.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine ökonomische Herleitung (Marktformen/Monopol) und eine spezifische Fallanalyse des Microsoft-Verfahrens, inklusive der chronologischen Entwicklung und der Bewertung der Marktmacht.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den prägenden Begriffen gehören unter anderem "Tying", "Netzwerkeffekte", "Marktbeherrschung", "Interoperabilität" und "Wohlfahrtsverlust".
Welche Rolle spielt die Interoperabilität für das Verfahren gegen Microsoft?
Die Weigerung von Microsoft, Schnittstelleninformationen offenzulegen, verhinderte die Interoperabilität zwischen Windows-Clients und Konkurrenz-Servern, was laut Kommission den Wettbewerb massiv behinderte.
Wie bewertet der Autor die Produktkopplung des Windows Media Players?
Der Autor vertritt die Ansicht, dass die Kopplung im Microsoft-Fall weniger wettbewerbsfeindlich war als von der Kommission angenommen, da seiner Meinung nach alternative Verbreitungswege wie der Internet-Download sehr effizient sind.
- Arbeit zitieren
- Dipl.-Wirt.-Inf. Thorsten Bosse (Autor:in), 2006, Das europäische Kartellverfahren gegen Microsoft, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/115104